2
Gliederung
Literaturverzeichnis. 4
A )Allgemeines. 8
I)Gang der Untersuchung. 8
II)Grundlagen des Abkommensrechts. 8
1)Verhältnis zum nationalen Recht. 9
2)Auslegung von DBA. 9
III)Einordnungskonflikte im Abkommensrecht. 10
1)Unterschiedliche Sachverhaltsinterpretation. 11
2)Unterschiedliche DBA Auslegung. 11
3)Unterschiedliche Behandlung in den nationalen
Steuersystemen. 11
a )Transparente Einordnung. 12
b )Intransparente Einordnung. 12
c )Hybride bzw. Optionsmodelle. 12
d )Typenvergleich. 13
B )PG erzielt Einkünfte im Ausland. 14
I)Abkommensberechtigung im Allgemeinen. 14
II)PG wird im Sitzstaat intransparent und im Quellenstaat
transparent behandelt. 15
1)Darstellung des Streitstands in der Literatur. 15
2)Diskussion der Lösungsvorschläge zur Vermeidung von
Einordnungskonflikten anhand der Beispiele 5, 16 und 17 des
OECD Partnership Reports. 17
a )Grundfall (Ex. 5 des OECD Partnership Reports) 17
b )Abwandlung: Einkünfte aus Ansässigkeitsstaat der
Gesellschafter (Ex. 16 des OECD Partnership Reports) 18
c )Abwandlung: Einkünfte aus dem Sitzstaat der PG (Ex. 17
des OECD Partnership Reports) 20
III)PG wird im Sitzstaat transparent und im Quellenstaat
intransparent behandelt. 21
1)Darstellung des Streitstands in der Literatur. 21
2)Diskussion der Lösungsvorschläge zur Vermeidung von
Einordnungskonflikten anhand des Beispiels 4 des OECD
Partnership Reports. 21
a )Grundfall (Ex. 4 des OECD Partnership Reports) 21
b )Abwandlung: Einkünfte aus Ansässigkeitsstaat eines
Gesellschafters. 22
c )Abwandlung: Einkünfte aus dem Sitzstaat der PG. 23
IV )Mehrstaatenprobleme. 23
1)Example 3 des OECD Partnership Reports. 23
2)Ex. 7 des OECD Partnership Reports. 24
3)Ex. 9 des OECD Partnership Reports. 25
)CDer Gesellschafter erzielt Einkünfte aus dem Beteiligungs-
verhältnis bzw. aus sonstigen Leistungsbeziehungen. 26
I)PG wird im Sitzstaat intransparent und im Ansässigkeitsstaat des
Gesellschafters transparent behandelt. 26
1)Einkünfte aus dem Beteiligungsverhältnis. 27
a )Grundlagen. 27
b )Thesaurierte Gewinne. 27
c )Ausgeschüttete Gewinne 29
3
2)Einkünfte aus sonstigen Leistungsbeziehungen. 31
a )Exkurs: Leistungsbeziehungen bei gleicher Einordnung
der PG. 31
b )Leistungsbeziehungen bei unterschiedlicher Einordnung
32
II)PG wird im Sitzstaat transparent und im Ansässigkeitsstaat des
Gesellschafters intransparent behandelt. 32
1)Einkünfte aus dem Beteiligungsverhältnis. 32
2)Einkünfte aus sonstigen Leistungsbeziehungen. 33
D )Europarechtliche Aspekte. 33
E )Fazit. 34
Anhang 1: Fallbeispiele des OECD-Partnership Reports 35
4
Literaturverzeichnis
Aufsätze
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5
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6
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Kommentare
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Vogel/Lehner, DBA-Kommentar, 5. Auflage, München 2008.
Vogel/Lehner, DBA-Kommentar, 4. Auflage, München 2003.
Lehrücher
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Kluge, V., Das Internationale Steuerrecht, 4. Auflage, München 2000.
Schaumburg, H., Internationales Steuerrecht, 2. Auflage, Köln 1998.
Monographien
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der Einkünfte aus Beteiligungen inländischer Gesellschafter an ausländischen Personengesellschaften, Frankfurt 1995.
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Urtz, C./Züger, M., Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht, Die Bedeutung von Diskriminierungsverboten für Personengesellschaften, Wien 2001.
Weggenmann, H.R., Personengesellschaften im Licht der DBA, Nürnberg 2002.
8
A) Allgemeines
Die Rechtsform der Personengesellschaft 1 gewinnt immer mehr an Bedeutung. 2 Dies liegt unter anderem an der Vielzahl der steuerlichen Möglichkeiten, die Personengesellschaften bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bieten, was in erster Linie auf die unterschiedliche Behandlung dieser in den einzelnen Staaten zurückzuführen ist. So behandeln einige Staaten die PG als Steuersubjekt und besteuern diese direkt (sog. intransparente Besteuerung) während andere Staaten auf die Gesellschafter der PG durchgreifen (sog. transparente Besteuerung) und die PG nur als Gewinnermittlungssubjekt sehen. 3 Dies führt zu zahlreichen Konflikten, welche es nachfolgend zu lösen gilt.
I) Gang der Untersuchung
Die folgende Arbeit befasst sich daher mit der Besteuerung von Personengesellschaften im Abkommensrecht. Der Autor verschafft dabei zunächst einen kurzen Überblick über die Grundlagen des Abkommensrechts und die damit verbundenen Probleme, bevor er auf die Problematik der Einordnungskonflikte im Abkommensrecht eingeht und deren Ursachen darstellt. Im Anschluss wird besonders auf die Konflikte bei indifferenter Einordnung der PG in den Rechtssystemen der Vertragsstaaten eingegangen. Dabei soll weiter zwischen der Beziehung von Einkünften durch die PG und der anschließenden Weiterleitung der Einkünfte an die Gesellschafter unterschieden werden. Die dazu vertretenen Ansichten und Lösungsvorschläge werden hierbei unter Heranziehung von Beispielen aus dem OECD Partnership Report 4 dargestellt und diskutiert. Der Autor ergänzt diese durch eigene Ansichten und zieht -nach einem kurzen Hinweis auf europarechtliche Aspekte- ein abschließendes Résumé.
II) Grundlagen des Abkommensrechts
Aufgrund der Tatsache, dass jeder Staat sein Besteuerungsrecht eigenständig regelt, kann es bei grenzüberschreitenden
1 Nachfolgend: PG
2 Bendlinger, PG im Recht der DBA, in: SWI 2000, S. 16-24 (16).
3 Frotscher, IStR, 2. Aufl., München 2005, § 9 Rz.330.
4 OECD-The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships, Paris 1999.
9
Lebenssachverhalten zu einer mehrmaligen Besteuerung der selben Erträge kommen. Eine solche Doppelbesteuerung kann sowohl unilateral durch Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern (sofern kein entsprechendes DBA besteht), als auch bilateral durch Vertrag zwischen zwei Staaten vermieden werden. Den DBA kommt dabei nach e.A. 5 der Charakter einer Verteilungsnorm zu, während eine a.A. 6 von einer Verzichts- bzw. Schrankennorm ausgeht. Einigkeit besteht jedoch dahingehend, dass ein DBA zumindest keine steuerbegründende Wirkung aufweist.
1) Verhältnis zum nationalen Recht
Fraglich ist jedoch, in welchem Verhältnis die DBA zum nationalen (deutschen) Recht stehen. Bei DBA handelt es sich um völkerrechtliche Verträge, die zunächst nur für die Vertragsstaaten bindend sind. 7 Diese entfalten jedoch gem. Art. 59 II GG durch ein entsprechendes Zustimmungsgesetz ihre Wirkung unmittelbar gegenüber dem Steuerpflichtigen und gehen dann gem. Art. 2 AO den deutschen Steuergesetzen vor. 8
2) Auslegung von DBA
Für die Anwendungspraxis bedeutsam ist es daher, wie DBA -sofern sie zur Anwendung gelangen- bei entsprechenden Irritationen auszulegen sind. Art. 3 II des OECD Musterabkommens 9 besagt, dass bei der Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat, jeder im Abkommen nicht definierte Ausdruck die Bedeutung hat, die ihm nach dem Recht dieses Staates zukommt. Daraus ergibt sich folgende Prüfungsreihenfolge bei der Auslegung, die sich in Rechtsprechung 10 und Literatur 11 in der Vergangenheit gefestigt hat.
-Zunächst sind Wortlaut und Definition des Abkommens ausschlaggebend,
5 Vogel, in: Vogel/Lehner, DBA-Kommentar, 5. Aufl. 2008, Einl. Rz. 83ff.
6 Debatin, Grundverständnis der DBA, in: RIW 1988, S. 727.
7 Vogel, in: Vogel/Lehner, DBA-Kommentar, 5. Aufl. 2008, Einl. Rz. 45.
8 Zum Rangverhälnis siehe insbesondere: Weggenmann, PG im Licht der DBA, Nürnberg 2000, S. 37ff.
9 Nachfolgend: MA
10 Exemplarisch: BFH in:, BStBl. II 1971, S. 379; BFH,in: BStBl. II 1991, S. 444 (446).
11 Exemplarisch: Wassermeyer, Die Auslegung, München 1995, S. 19ff.; Lang, Auslegung von DBA in: FS Debatin, 1997, S. 283-304 (283).; Schmidt/Denhofer, Beteiligungen, in: IStR 2000, S. 46-50 (48).
10
-erst danach werden andere Normen des Abkommens und der Vorschriftenzusammenhang herangezogen.
-Als letztes Mittel wird dann auf Begriffsbestimmungen des nationales Rechts zurückgegriffen. (Dies stellt hingegen der Meinung von Wassermeyer 12 , der in der Anwendung des nationalen Rechts die Regel sieht, die ultima ratio dar)
Fraglich ist jedoch, ob im Falle eines Rückgriffs auf nationales Recht, auf das zum Vertragsschluss gültige Recht (sog. statischer Rückgriff), oder auf das aktuell gültige nationale Recht (sog. dynamischer Rückgriff) abzustellen ist. Für einen statischen Rückgriff spricht, dass es den Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann, an ein Recht gebunden zu werden, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht existent und damit nicht Vertragsbestandteil war. Für den dynamischen Rückgriff spricht hingegen die Tatsache, dass dies zu einer gewissen Dauerhaftigkeit des Abkommens führt, weshalb die überwiegende Literaturmeinung 13 und die OECD 14 von einem solchen dynamischen Rückgriff ausgehen.
III) Einordnungskonflikte im Abkommensrecht Von einem positiven Einordnungskonflikt spricht man, wenn zwei Vertragsstaaten für denselben Sachverhalt aus dem Abkommen ein Besteuerungsrecht ableiten. Folge davon ist die Doppelbesteuerung. 15 Umgekehrt spricht man von einem negativen Einordnungskonflikt, wenn beide Staaten jeweils davon ausgehen kein Besteuerungsrecht inne zu haben. Dies führt zur sog. Doppelfreistellung. 16
Hinweis:
Der Begriff der Einordnungskonflikte wird in der Literatur häufig gleichgesetzt mit dem der Qualifikationskonflikte. 17 Der Begriff der Qualifikationskonflikte stammt jedoch aus dem internationalen Privatrecht, wo ihm eine andere Bedeutung zukommt, und ist somit
12 Wassermeyer, Auslegung von DBA in: StuW 1990, S. 404-412 (410).
13 Exemplarisch: Shannon, in: Intertax 1989, S. 453 (458ff.); Vogel, Tax Treaties, in: BIFD 1986, S. 85.
14 OECD-MK 2000, Rz. 11.
15 Vetter, Qualifikationskonflikt, in: IStR 1997, S. 649-652 (649).
16 Diehl, Qualifikationskonflikte, in: FR 1978, S. 517-526 (517).
17 Knobbe-Keuk, Qualifikationskonflikte, in: RIW 1991, S. 306-316 (315).
Arbeit zitieren:
Moritz Klein, 2008, Besteuerung von Personengesellschaften im Abkommensrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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