Inhalt
1. Einleitung 3
2. Der Öffentliche Dienst in Deutschland 3
3. Tätigkeitsfelder von Sozialwissenschaftler im Öffentlichen Dienst. 4
3.1 Politisch-administratives System. 5
3.2 Öffentliche Verwaltung 6
3.3 Bildungssektor 7
3.4 Forschung 7
4. Beschäftigung im Öffentlichen Dienst. 7
4.1 Beamtenlaufbahn 8
4.1.1 Eingruppierung der Hochschulabschlüsse in verschiedene
Laufbahngruppen 8
4.1.2 Gehobener vs. Höherer Dienst 10
4.1.3 Besonderheiten des Beamtenstatus. 12
4.2 Angestelltenkarriere 12
4.2.1 Eingruppierung 12
4.2.2 Verdienstmöglichkeiten im Angestelltenverhältnis. 13
4.2.3 Besonderheiten des Angestelltenverhältnisses 14
5. Fazit 15
6. Literaturverzeichnis 16
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1. Einleitung
In dieser Arbeit soll der Öffentliche Sektor als potentielles Berufsfeld für Sozialwissenschaftler dargestellt werden. Einer allgemeinen Definition des Öffentlichen Dienstes in Deutschland folgt eine Darstellung der üblichen Tätigkeitsfelder der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Sozialwissenschaftler. Nach dieser Einordnung werden die Zugangsmöglichkeiten für Akademiker in den Öffentlichen Dienst vorgestellt, wobei folgend zwischen Beamten und Angestellten differenziert wird. Hierbei werden insbesondere die Regelungen bezüglich der Eingruppierung der neuen Hochschulabschlüsse, Bachelor und Master, in die verschiedenen Gehaltsgruppen, diskutiert. Darüber hinaus werden die Verdienstmöglichkeiten und einige Besonderheiten des Öffentlichen Dienstes angesprochen. Zum Ende werden die Ergebnisse der Untersuchung in einem Fazit dargestellt.
2. Der Öffentliche Dienst in Deutschland
Der Begriff „Öffentlicher Dienst“ beschreibt zwei Gegenstände. Erstens die Gesamtheit des im Staatsdienst tätigen Personals, zweitens das „besondere Arbeitsverhältnis der Staatsbeschäftigten zu ihrem Arbeitgeber“ (Machura 2000). Der Staat tritt dabei in verschiedenen Formen als Arbeitgeber auf, als Bund, Bundesland, Kommune oder Körperschaft bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts. Darüber hinaus stellen auch „rechtlich selbständige Wirtschaftsunternehmen“ wie z.B. städtische Versorgungsbetriebe Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst dar (vgl. ebd.). Die im Öffentlichen Dienst Beschäftigten lassen sich in Beamte, Angestellte und Arbeiter, Richter und Soldaten einteilen, wobei jede Gruppe speziellen Beschäftigungsverhältnissen unterliegt (vgl. internetratgeber-recht). Mitte 2004 waren 4,61 Millionen Erwerbstätige im Öffentlichen Dienst beschäftigt, das sind ca. 13 Prozent der insgesamt 35,7 Millionen Beschäftigten in Deutschland. Mit 2,41 Millionen weiblichen und 2,2 Millionen männlichen Beschäftigten liegt die Quote der weiblichen Beschäftigten gegenüber den männlichen Beschäftigten bei ca. 52,3 Prozent. Sie ist deutlich höher als in Deutschland insgesamt, wo 16 Millionen
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weiblichen Beschäftigten 19,7 Millionen männliche Beschäftigte entgegenstehen und somit die Quote bei ca. 44,8 Prozent liegt.
Von den 4,61 Millionen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst waren 2,1 Millionen beim Land, 1,4 Millionen im kommunalen Bereich, 0,6 Millionen im mittelbaren Öffentlichen Dienst und lediglich 0,5 Millionen beim Bund beschäftigt (vgl. Dornheim et al. 2006: 4). Die Bundesländer und Kommunen beschäftigen also mit ca. 80 Prozent den größten Anteil der öffentlich Beschäftigten (siehe Abb. 1).
Bei den Ländern ist der größte Teil im Bildungswesen und der Öffentlichen Sicherheit (vgl. ebd.: 14), bei den Kommunen im Bereich der Sozialen Sicherung und Allgemeinen Verwaltung bedienstet (vgl. ebd.: 16).
Von den 4,61 Millionen Beschäftigten standen 1,8 Millionen in einem Beamten, Richter oder Soldatenstatus, wogegen Angestellte und 0,6 Millionen als Arbeiter tätig waren. Somit stehen ca. 60 Prozent der öffentlich Beschäftigten in einem Angestellten-und ca. 40 Prozent in einem Beamten- oder Beamtenähnlichen Verhältnis (siehe Abb. 2).
3. Tätigkeitsfelder von Sozialwissenschaftler im Öffentlichen Dienst
Der Anteil der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Sozialwissenschaftler, liegt im Vergleich zu anderen Akademikergruppen mit 41,8 Prozent (siehe Abb. 3) im Durchschnitt. Andere Akademikergruppen wie Geisteswissenschaftler oder Juristen sind mit über 50 Prozent weit häufiger im Öffentlichen Sektor tätig. Dieser „Befund (ist) insofern erstaunlich, als dass die Mehrheit der Sozialwissenschaftler in der privaten Wirtschaft und nicht im öffentlichen Dienst tätig ist“ (Körner et al. 2003: 13).
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Allerdings bleibt fest zu halten, dass die Quote der der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Akademiker, mit insgesamt ca. 40,5 signifikant höher ist, als bei der Gesamtheit der Erwerbstätigen, wo der Anteil nur ca. 13 Prozent beträgt (siehe oben). Der Öffentliche Dienst stellt also ein bedeutendes Berufsfeld für Akademiker allgemein und somit auch im Speziellen für Sozialwissenschaftler, dar.
( Abb. 3 aus Körner et al. 2003: 13)
Die Tätigkeitsfelder von Sozialwissenschaftlern sind im Allgemeinen sehr weit gefächert. Auch im Öffentlichen Dienst ist eine hohe Streuung vorhanden, denn Sozialwissenschaftler sind in nahezu allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes tätig, wobei eine Konzentration in vier Bereichen zu beobachten ist.
3.1 Politisch-administratives System
Als erstes ist das politisch-administrative System zu nennen, welches die „Führungs-, Entscheidungs- und Verantwortungsfunktionen der gewählten politischen Handlungsträger (der Regierung im engeren Sinne) und die Umsetzungs- und Durchführungsfunktionen der Verwaltung, Behörden etc.“ (Schubert, Klein 2003) beschreibt. Hierzu können Ministerien, Gerichte, Verbände, Kammern, Körperschaften des Öffentlichen Rechts oder auch Sozialdienststellen gehören. Sozialwissenschaftler sind hier insbesondere für die Auswertung von statistischen Erhebungen und deren Bewertung zuständig (vgl. Bausch 2006: 5). Als bedeutende Arbeitgeber kommen vor allem Kammern für Arbeiter und Angestellte und die
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Arbeit zitieren:
BA Nils Pollmeyer, 2006, Einstieg in den Öffentlichen Dienst - Eine Perspektive für Sozialwissenschaftler?, München, GRIN Verlag GmbH
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