Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 1
1.1. PROBLEMSTELLUNG UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT 1
1.2. AUFBAU DER ARBEIT 3
2. DER AUFSICHTSRAT EINER AKTIENGESELLSCHAFT 3
2.1. ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS 4
2.2. PFLICHTEN, RECHTE, AUFGABEN DER AUFSICHTSRATMITGLIEDER. 7
2.2.1. Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern 7
2.2.2. Rechte von Aufsichtsratsmitgliedern. 8
2.2.3. Pflichten, Rechte und Aufgaben der Vorsitzenden des Aufsichtsrats 9
2.2.4. Aufgaben von Aufsichtsratsmitgliedern 10
3. HISTORISCHE ENTWICKLUNG DES AUDIT COMMITTEE. 14
3.1. ENTSTEHUNG DES ANGLOAMERIKANISCHEN AUDIT COMMITTEE IM ÜBERBLICK. 14
3.2. ENTSTEHUNGSGRÜNDE DES DEUTSCHEN AUDIT COMMITTEE. 16
4. AUSSCHUSSBILDUNG. GRUNDLAGEN 19
4.1. ANFORDERUNGEN AN DIE PRÜFUNGSAUSSCHUSSMITGLIEDER 19
4.1.1. Persönliche Vorraussetzungen. 19
4.1.2. Qualifikationen 19
4.1.3. Unabhängigkeit. 20
4.2. EINRICHTUNG DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES 21
4.2.1. Einrichtung, Größe und Zusammensetzung des Prüfungsausschusses 21
4.2.2. Auswahl und Bestellung der Prüfungsausschussmitglieder 22
4.2.3. Amtszeit der Prüfungsausschussmitglieder. 24
4.2.4. Vergütung der Prüfungsausschussmitglieder. 24
4.3. AUSSCHUSSORDNUNG 24
4.3.1. Regelungen des Prüfungsausschusses. 25
4.3.2. Sitzungen. 25
4.3.3. Beschlussfassung. 26
4.3.4. Berichterstattung. 26
4.3.5. Haftung 27
5. PRÜFUNGSAUSSCHUSS ALS ÜBERWACHUNGSINSTRUMENT DES
AUFSICHTSRATS. 29
5.1. AUFGABEN DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES. 30
5.2. BEGLEITENDE ÜBERWACHUNG 31
5.2.1. Informationsordnung und Vorstandsberichte 31
5.2.2. Laufende Prüfung der Rechnungslegung 31
5.3. GESTALTENDE ÜBERWACHUNG. 32
5.3.1. Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag. 32
5.3.2. Unterstützung des Aufsichtsrates bei Berichterstattung 33
5.3.3. Risikoüberwachungssystem. 34
5.3.4. Interne Revision 35
5.4. INTERNES KONTROLLSYSTEM 39
5.5. COMPLIANCE 40
5.6. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM ABSCHLUSSPRÜFER. 40
5.6.1. Unabhängigkeit des Abschlussprüfers 40
5.6.2. Prüfauftrag und Prüfungsschwerpunkte 42
5.7. ZUSÄTZLICHE AUFGABEN UND RECHTE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES 43
6. BILANZRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ - BILMOG. 45
6.1. AUFGABEN UND ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS UND DES
PR ÜFUNGSAUSSCHUSSES NACH BILMOG 46
6.1.1. Aufsichtsrat und seine Zusammensetzung 46
6.1.2. Einrichtung des Prüfungsausschusses 47
6.1.3. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses 48
6.2. AUFGABEN DES AUFSICHTSRATS UND PRÜFUNGSAUSSCHUSSES 49
ii
7. FAZIT 51
ANHANG 52
LITERATURVERZEICHNIS. 55
iii
Abkürzungsverzeichnis
AICPA American Institute of Certified Public Accountants AktG Aktiengesetz AktG-E Aktiengesetz-Entwurf BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BilMoG Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechts-modernisierungsgesetz - BilMoG) Bspw. beispielsweise d.h. das heißt DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standard HGB Handelsgesetzbuch DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex KapAEG Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deut-
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) MitbestG Mitbestimmungsgesetz NYSE New York Stock Exchange SEC Securities and Exchange Commission SOX Sarbanes Oxley Act US United States GAAP Generally Accepted Accounting Principles vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
iv
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zusammensetzung und Größe des deutschen Aufsichtsrats. 5
Tabelle 2: Klassische Tätigkeitsmerkmale von Audit Committees. 16
v
Durch das am 21.05.2008 von der Bundesregierung veröffentlichte Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) gelangt die deutsche Rechnungslegung und Prüfung in eine Umbruchsphase. Es werden durch das Gesetz zahleiche neue Regelungen, die ihren Ursprung in der 4. und 7. Abänderungsrichtlinie, der 8. Abschlussprüferrichtlinie sowie in dem Deutschen Corporate Governance Kodex fanden, verfestigt.
Der Bedarf, die deutsche Rechnungslegung zu reformieren, resultierte aus den weltweiten Unternehmenszusammenbrüchen, Unternehmensschieflagen sowie Fehlbilanzierungen, welche auf die fehlende Unabhängigkeit der Aufsichtratsmitglieder und Abschlussprüfer sowie auf Überwachungsstrukturdefizite zurückzuführen waren. Von diesen Ereignissen waren unter anderen Unternehmen wie Philipp Holzmann, Klöckner, die Bankgesellschaft Berlin in Deutschland, Parmalat in Italien, und Worldcom, Enron in den USA betroffen. Daraufhin folgte eine Reihe von Rechenschaftspflichten, die die Rechnungsabschlüsse sowie Prüfungsstrukturen verbessern sollten. Die Arbeit der Aufsichtsräte wurde besonders infrage gestellt und neue Lösungen zur Verbesserung der Überwachung der Rechnungslegung wurden gesucht.
Der „Sarbanes-Oxley Act of 2002“, der in den USA verabschiedet worden ist, sah die verpflichtende Notwendigkeit ein Audit Committee einzurichten, welches Verstöße verhindern sollte. Diese Regelung zielte auf die Sicherstellung von adäquaten Kapitalmarktinformationen, Erschwerung von Bilanzfälschungen und die Verhinderung kollusiven Verhaltens zwischen Abschlussprüfern und Unternehmen. 1
Auch in Deutschland wurden seit 1998 zahlreiche Regelungen vorgenommen. Im Jahr 1998 (20.04.1998) erließ der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschaftsdarlehn (KapAEG), indem die Konzerne befreiende Konzernabschlüsse sowie Konzernlageberichte nach internationalen Normen (IAS, US-GAAP) erstellen konnten. Mit dem Gesetz zur Kon-
1 Vgl.Huwer (2008), S. 22.
1
trolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das am 01.05.1998 in Kraft trat, sollte die Corporate Governance, welches gute Führungsgrundsätze beinhaltet, sowie in einer Unternehmensüberwachung, die durch den Aufsichtsrat getätigt wird, in deutschen Unternehmen gestärkt werden. Dabei wurde die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer ergänzt sowie die Bedeutung von Prüfungsausschüssen und Überwachungssystemen akzentuiert. Die neuen Normen sollten das innere System verbessern. 2
Hintergrund für die Entstehung des Corporate Governance Kodex in Deutschland bildete auch die geringe Unternehmensüberwachung über den Kapitalmarkt sowie die geringe Streuung des Aktienbesitzes. Man brauchte gewisse Regelungen, um eine gute Unternehmensführung gewährleisten zu können. 3 Im Jahr 2001 richtete das Bundesministerium der Justiz eine Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ ein, „die aus zwölf Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und des öffentlichen Lebens besteht“ 4 , um den Deutschen Cor-porate Governance Kodex (DCGK) zu entwickeln. Der DCGK wurde im Jahr 2002 beschlossen und setzt sich aus international und national anerkannten Standards zusammen, die insbesondere auf den Aufsichtsrat und den Vorstand 5 ausgerichtet sind. Diese Standards sollen zu einer guten und verantwortungsbewussten Unternehmensführung beitragen, indem das Vertrauen von nationalen sowie internationalen Shareholdern sowie Stakeholdern „in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften“ 6 gestärkt werden sollte. Und obwohl die Regelungen zum Einrichten eines Prüfungsausschusses nur als Empfehlungen in den DCGK zu finden sind, ergibt sich die Verpflichtung zur Institutionalisierung des Ausschusses zuerst aus dem BilMoG.
Diese Arbeit befasst sich mit dem deutschen Audit Committee, also dem Prüfungsausschuss, der bei den deutschen Gesellschaften immer mehr Akzeptanz findet. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, insbesondere die Aufgaben, Rechte und Pflichten, Kompetenzen des Prüfungsausschusses und dessen Zusammensetzung darzustellen. Es soll gezeigt werden, dass der Prüfungsausschuss ein wesentliches Überwachungsinstrument des Aufsichtsrates ist und damit die unabdingbare Insti-
2 KapAEGrichtete sich auf börsennotierte Mutterunternehmen und wurde zuletzt auf das Geschäftsjahr 31.12.2004 angewandt. Vgl. Rössler (2001), S. 29 ff.
3 Vgl. Rössler (2001), S. 19.
4 Huwer (2008), S. 66.
5 Vgl. § 161 AktG.
6 Sattler/Jursch/Pegels (2008), S. 38.
2
tutionalisierung des Aufsichtsratsausschusses begründet und zur Verbesserung der Corporate Governance beiträgt.
1.2. Aufbau der Arbeit
Das 2. Kapitel dieser Arbeit befasst sich mit dem Aufsichtsrat einer deutschen Gesellschaft. Die Darstellung dieses Organs soll zum besseren Verständnis dienen, um die wesentlichen Grundlagen, wie die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie seine Rechte, Pflichten und Aufgaben verstehen zu können.
Die historische Entwicklung des Audit Committee in den monistischen und dualistischen Gesellschaften wird im 3. Kapitel dargestellt.
Das folgende vierte Kapitel beschreibt die wichtigsten Grundlagen des Prüfungsausschusses. Hier werden die Anforderungen, die an die Ausschussmitglieder gestellt werden, die Einrichtung und Zusammensetzung des Prüfungsausschusses sowie die Ausschussordnung beschrieben.
Darauf aufbauend folgt das 5. Kapitel, das sich mit dem Prüfungsausschuss als dem sogenannten Überwachungsinstrument des Aufsichtsrats auseinandersetzt. Es soll gezeigt werden, welche Vorteile sich aus der Einrichtung des Ausschusses ergeben und vor allem in welchen Aufgabengebieten der Prüfungsausschuss tätig werden kann und darf.
Das 6. Kapitel widmet seine Aufmerksamkeit dem BilMoG und den dadurch sich ergebenden neuen gesetzlichen Vorschriften.
Die Arbeit wird mit dem letzten Kapitel, dem Fazit, abgeschlossen.
2. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft
Dieses Kapitel soll einen groben Überblick über die Zusammensetzung einer deutschen Aktiengesellschaft geben, wobei das Aufsichtsratsorgan etwas ausführlicher dargestellt wird. Es werden Wahl, Bestellung, Abberufung, Amtszeit sowie die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Aufsichtsratmitglieder erläutert.
Im Jahr 1884 trennte das Gesetz den Vorstand von dem Aufsichtsrat, um die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte zu gewährleisten. Seitdem setzt sich eine deutsche Aktiengesellschaft aus drei Organen zusammen, nämlich: der Hauptversammlung,
3
dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Jedes dieser Unternehmensorgane hat fest geregelte Normen und muss sich zwingend daran halten. Die Hauptversammlung muss neben anderen ihr zugewiesenen Normen insbesondere die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates treffen. Sie ist auch befugt einen Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates zu bestellen. 7 Der Aufsichtsrat muss die Überwachungs- 8 und der Vorstand die Führungsaufgaben 9 übernehmen. Schon damals verfügten Aufsichtsräte nicht nur über ein Informationsrecht, sondern auch über eine Informationspflicht, mussten unter größter Sorgfalt ihre Handlungen tätigen und sollten „durch die Einführung eines Schadensersatzanspruches bei der Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben in die Pflicht genommen werden“ 10 .
Die genaue organisatorische Trennung der genannten Führungs- und Überwachungsaufgaben bildete eine Basis für das dualistische System der deutschen Aktiengesellschaften. Aus diesem Grund kann man sagen, dass der Vorstand ein Au-ßenorgan und der Aufsichtsrat ein Innenorgan ist und „sie zusammen (...) eine Verwaltung der Aktiengesellschaft“ 11 bilden.
Ein anderes System, nämlich das monistische, hat sich in den angloamerikanischen Aktiengesellschaften herausgebildet. Hier tritt das Board und die Hauptversammlung, die sich aus den Aktionären zusammensetzt, in Erscheinung. Das Board als zentrales Verwaltungsorgan ist für die Führung und Überwachung des Unternehmens zuständig. 12
2.1. Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates „bestimmt sich nach dem anzuwendenden Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und der Anzahl der Arbeitnehmer des Unternehmens“ 13 sowie auch nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 1952. Bei einer Aktiengesellschaft wird die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zusätzlich in § 95 AktG 14 geregelt, das eine zwingende Einrichtung des Organs
7 Vgl. § 119 Abs. 1 AktG.
8 Vgl. § 111 Abs. 1 AktG.
9 Aus dem § 76 AktG geht hervor, dass der Vorstand an Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrats nicht gebunden ist und somit für die Gesellschaftsleitung ganz alleine verantwortlich ist.
10 Feil (2008), S. 13.
11 Huwer (2008), S. 29.
12 Vgl. Feil (2008), S. 27.
13 Huwer (2008), S. 237.
14 Sowie auch § 96 AktG.
4
vorschreibt. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird durch das Grundkapital beeinflusst: bei bis zu 1.500.000 Euro - neun, bei mehr als 1.500.000 Euro - fünfzehn und bei mehr als 10.000.000 Euro - einundzwanzig. Das Organ besteht also aus mindestens drei und höchstens 21 Mitgliedern, deren Anzahl durch drei teilbar sein muss. 15 In der Tabelle 1 wird eine Übersicht über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates dargestellt.
Quelle: Rössler (2001): Das Audit Committee als Überwachungsinstrument des Aufsichtsrates, S. 194.
Große Gesellschaften, die einen aus 16 bis 20 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat haben, weisen eine schwächere Überwachung, Beratung sowie Entscheidungsfindung auf als kleinere Aufsichtsräte. Dies wird damit begründet, dass einerseits kleinere Gruppen besser arbeiten können, da Konflikte, die durch verschiedene Interessen der Aufsichtsratmitglieder entstehen könnten, vermieden werden können, und dass andererseits die Lösungsfindung einfacher ausfällt.
In der Regel wird der Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung, das Betriebsverfassungsgesetz oder das Entsendungsrecht bestellt, 20 wobei in den Aufsichtsrat
15 Vgl. § 95 AktG.
16 Die Größe des Aufsichtsrats wird nach der Höhe des Grundkapitals bestimmt.
17 Der Aufsichtsrat setzt sich zu 1/3 aus Arbeitnehmervertreter zusammen.
18 Die Größe des Aufsichtsrats wird nach der Zahl der Arbeitnehmer bestimmt.
19 Nach §§ 4, 9 Montan.MitbestG ist die Größe des Aufsichtsrats von Gesellschaftsvertrag oder der Nennkapitals laut Satzung abhängig.
20 Vgl. § 101 AktG.
5
nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen gewählt werden können. 21 Es kann aber durch den Ausfall eines Mitgliedes aus dem Aufsichtsrat das fehlende Mitglied durch ein Gericht bestellt werden. 22 Dabei müssen auch die Ausnahmen, die in § 100 Abs. 2 AktG und in § 105 Abs. 1 AktG zu finden sind, beachtet werden, damit die Wahl nicht als nichtig erkannt wird.
Die Hauptversammlung kann Aufsichtsratsmitglieder, „die ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, (...)vor Ablauf der Amtszeit abberufen“ 23 . Dazu benötigt man mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen. Die Abberufung kann auch das Gericht vornehmen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, indem zum Beispiel die Person ihr auferlegte Pflichten in großem Ausmaß verletzt hat, oder sich herausstellt, dass diese Person ungeeignet für die Amtführung ist 24 , oder sie kann durch einen Entsendungsberechtigten geschehen.
Der gewählte Aufsichtsrat muss laut Gesetz (§ 107 AktG) einen Vorsitzenden, der als Ansprechpartner des Vorstands tätig ist und über viele Kompetenzen verfügt, und mindestens einen Stellvertreter aus seinen Mitgliedern auswählen. 25 Der Auf-sichtsratsvorsitzende kann bei Stimmengleichheit ein Doppelstimmrecht ausüben. Er erledigt administrative Aufgaben, repräsentiert den Aufsichtsrat und ist bei der Verfahrensleitung tätig. 26
Dabei müssen mindestens zwei Aufsichtsratssitzungen in einem Kalenderhalbjahr stattfinden, wobei diese innerhalb von zwei Wochen nach der Einberufung stattfinden müssen. 27 Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber dem Aufsichtsrat eine Wahlmöglichkeit zur Bildung von Prüfungsausschüssen überlassen, weil es äußerst schwer für den Aufsichtsrat ist, große, börsennotierte Gesellschaften innerhalb dieser vier Sitzungen wirksam und umfassend zu beraten und zu überwachen. 28
In der Regel erstreckt sich die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder höchstens auf fünf Jahre. Man muss stets beachten, dass die Mitglieder des ersten Aufsichtsrates
21 Vgl. § 100 Abs. 1 Satz 1 AktG. Andere persönliche Voraussetzungen der Aufsichtsratmitglieder sind im § 100 Abs. 3 geregelt.
22 Vgl. Feil (2008), S. 54; §§ 101, 104 AktG.
23 § 103 Abs. 1 AktG.
24 Vgl. Feil (2008), S. 55; § 103 Abs. 3 AktG.
25 Vgl. Lutter (2002), Sp. 120.
26 Vgl. Rössler (2001), S. 198.
27 Vgl. § 110 AktG.
28 Vgl. Rössler (2001), S. 215.
6
nur bis zum Ende der Hauptversammlung bestellt werden können, „die über die Entlastung für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr beschließt“ 29 . Zur Beendigung der Amtszeit führt unter anderem die Abberufung, Amtsniederlegung oder Pflichtverletzung eines Aufsichtsratsmitglieds. 30
2.2. Pflichten, Rechte, Aufgaben der Aufsichtsratmitglieder
Jedes ausgewählte Aufsichtsratsmitglied muss eine Reihe von Pflichten, Rechten und Aufgaben übernehmen, die nachfolgend erläutert werden und im Aktiengesetz und/oder dem Deutschen Corporate Governance Kodex enthalten sind.
2.2.1. Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern
Sorgfaltspflicht
Mit der Sorgfaltspflicht, die das Aktiengesetz und der DCGK vorschreibt, sollen die Mitglieder des Aufsichtsrates, somit auch der Vorstand „das Unternehmensinteresse wahren, die Verschwiegenheitspflichten erfüllen sowie den allgemeinen Anforderungen an das Amt des Aufsichtsrates gerecht werden“ 31 , 32 . Das Aufsichtsratsmitglied soll in der Lage sein, sich selbstständig und „ohne fremde Hilfe über die Geschäftsvorgänge im Unternehmen ein Bild zu machen“ 33 .
Treuepflicht
Des Weiteren ist der Aufsichtsrat verpflichtet, der ihm auferlegten Treuepflicht nachzukommen und Unternehmensinteressen zu wahren, indem die Entscheidungen unabhängig von der Situation des Unternehmens oder seinen persönlichen Interessen getroffen werden. 34
Verschwiegenheitspflicht
Um uneingeschränkten Informationsaustausch zu ermöglichen, ist eine Verschwiegenheitspflicht zwischen dem Aufsichtsrat („über erhaltene vertrauliche
29 § 30 Abs. 3 Satz 1.
30 Vgl. Feil (2008), S. 56.
31 Feil (2008), S. 58.
32 Vgl. §§ 93 Abs. 1 Satz 1, 116 AktG; Tz. 3.8 DCGK, http://www.corporate-governance-code.de/ger/download/D_Kodex%202008_markiert.pdf, S. 5.
33 Spindler/Stilz (2007), Rn. 39, S. 1056.
34 Vgl. Feil (2008), S. 58 f.; Tz. 5.5.1 DCGK, http://www.corporate-governance-code.de/ger/download/D_Kodex%202008_markiert.pdf, S. 11.
7
Berichte und vertrauliche Beratungen“ 35 ) und dem Vorstand („über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft“ 36 ) zu wahren. 37
Teilnahme- und Mitwirkungspflichten
Weiterhin sind die Aufsichtsratsmitglieder verpflichtet an den regelmäßigen Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen. Mit der Erkundungspflicht ist der Aufsichtsrat verpflichtet alle nötigen Unternehmensunterlagen und -informationen zu beschaffen, gegebenenfalls anzufordern, die er für seine Überwachung benötigt. 38
2.2.2. Rechte von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Rechte, die jedes Aufsichtsratsmitglied mit dem Amtsantritt erwirbt, sichern die Versorgung mit Informationen und stärken die Kompetenzen des Aufsichtrats. Dazu zählen:
Teilnahme- und Mitwirkungsrechte
Das Recht, an den Aufsichtsratssitzungen geladen zu werden und somit anwesend zu sein, an Abstimmungen mitzuwirken, Anträge zu stellen und Aussprachen herbeizuführen, hat jedes Aufsichtsratsmitglied. Zu beachten ist, dass Rechte, die dem gesamten Gremium zustehen nicht den Rechten eines einzelnen Mitglieds entsprechen. So wird von der Geschäftsleitung ein Bericht nur dem gesamten Aufsichtsrat erstattet. 39
Informationsrechte
Informationsrechte ermöglichen jedem Aufsichtsratsmitglied „vom Vorstand die Vorlage von Berichten über Vorgänge, die von erheblicher Bedeutung für das Unternehmen sind, an den Aufsichtsrat zu verlangen“ 40 . In dieser Hinsicht werden jene Unterlagen zugereicht, die sich nur auf die Überwachung beziehen. Damit hat jedes Aufsichtsratsmitglied das Recht zur Kenntnisnahme der folgenden Berichte: „Vorstandsberichte, Jahresabschluss, Lagebericht und Gewinnverwen-dungsvorschlag, Abhängigkeitsbericht, Konzernabschluss, Prüfungsbericht und
35 Feil (2008), S. 59.
36 Feil (2008), S. 60.
37 Vgl. Siebel (2004), Rn. 125, S. 279 f.; §§ 93 Abs. 1 Satz 2, 116 Satz 2 AktG; Tz. 3.5 DCGK, http://www.corporate-governance-code.de/ger/download/D_Kodex%202008_markiert.pdf, S. 5.
38 Vgl. Feil (2008), S. 62 f.
39 Vgl. Feil (2008), S. 64 f.
40 Vgl. Feil (2008), S. 65.
8
Arbeit zitieren:
Viktoria Müller, 2008, Aufgaben und Kompetenzen des Audit Committee im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Viktoria Müller's Text Aufgaben und Kompetenzen des Audit Committee im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Viktoria Müller hat den Text Aufgaben und Kompetenzen des Audit Committee im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit veröffentlicht
Viktoria Müller hat einen neuen Text hochgeladen
The Audit Committee: Performing Corporate Governance
Performing Corporate Governanc...
Laura F. Spira
Interkulturelle Kompetenzen im Fremdsprachenunterricht / Intercultrual...
Festschrift für Manfred Prokop
Christoph Lorey, John L. Plews, Caroline L. Rieger
0 Kommentare