Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 1
2. Der Konflikt um das Herzogtum Bayern 2
3. Der Regensburger Hoftag am 8 September 1156 13
4. Das Privilegium Minus
4.1. Zur
Überlieferung 16
4.2. Der Weg der Forschung 18
4.3. Der Rechtsinhalt des Privilegium Minus
4.3.1. Die Umwandlung in ein Herzogtum 20
4.3.2. Die Mitbelehnung der Herzogin 22
4.3.3. Die weibliche Erbfolge 24
4.3.4. Die libertas affectandi 25
4.4.4. Die Gerichtsbarkeit im Herzogtum 27
4.4.5. Hoffahrtspflicht und Heerfolge 29
5. Fazit 31
Anhang
Quellen- und
Literaturverzeichnis
Privilegium Minus
1. Einleitung
Als Friedrich I. Barbarossa im März 1152 den deutschen Königsthron bestieg, musste er es als seine erste Aufgabe ansehen, den zwischen Welfen und Babenbergern um das Herzogtum Bayern geführten Konflikt zu bereinigen, der das Königtum seines Vorgängers Konrad III. schwer belastet und so viel „Ungemach [...] für das ganze Reich und vor allem für das arme Bayern“ gebracht hatte. 1 Die hitzig geführten Auseinandersetzungen hatten gezeigt, dass der politische Konflikt mit Waffengewalt nicht zu lösen war. Ganze vier Jahre zäher und geschickter kaiserlicher Verhandlungskunst sollte es bedürfen, bis es Friedrich gelang, die bayrische Frage mit den Mitteln des Lehenrechtes beizulegen. In dem am 17. September 1156 ausgestellten feierlichen Diplom fixierte die Kanzlei Barbarossas ein kompliziertes Rechtsgeschäft: Als Gegenleistung für den Verzicht Heinrich Jasomirgotts auf das Herzogtum Bayern wurde seine Markgrafschaft Österreich in den Rang eines Herzogtums erhoben. Zudem wurden dem Babenberger weitgehende Zugeständnisse verbrieft, die wesentliche lehenrechtliche Prinzipien scheinbar aushöhlten und das neugeschaffene Herzogtum in eine Sonderstellung innerhalb des Verbandes der Fürstentümer des Reiches hoben. Diese Rechtsurkunde, von der Forschung Privilegium Minus genannt, in Abgrenzung zu der im 14. Jahrhundert im Auftrag Rudolfs IV. angefertigten Fälschung des sogenannten Privilegium Maius, wird gelegentlich als die „Geburtsurkunde Österreichs“ bezeichnet. 2 Dieses Privilegium Minus für Heinrich Jasomirgott aus dem Jahre 1156 soll Gegenstand dieser Arbeit sein. Dabei soll aus Gründen der Zweckmäßigkeit eine Zweiteilung vorgenommen werden. In einem ersten Teil soll die Jahre währende Auseinandersetzung um das Herzogtum Bayern dargestellt werden, die als politische Situation den Hintergrund für das Privilegium Minus bildet. Dabei sollen unter anderem die Fragen nach der Entstehung des Konflikts, der Begründung der Ansprüche der streitenden Parteien auf das bayrische Herzogtum und den zur Lösung des Konfliktes beschrittenen
Ottonis Episcopi Frisengensis: Chronica sive historia de duabus civitatibus. Hrsg. von Walther Lammers. Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters [Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe], Bd. XVI, Darmstadt 1972, VIII 24, S. 543.
2 Karl Jordan: Heinrich der Löwe. Eine Biographie, München 1979, S. 59.
Stationen Beantwortung finden. 3 In einem eigenen Abschnitt soll die im September 1156 vor Regensburg abgehaltene curia generalis, auf der die im Privilegium Minus ausgehandelten Vereinbarungen rechtsförmlich verkündet wurden, behandelt werden, verrät doch die anschauliche Schilderung der symbolgeladenen Zeremonie auf den Barbinger Wiesen im Bericht Ottos von Freising nicht wenig über die zeitgenössischen Vorstellungen und Praktiken des Reichslehenrechts.
In einem zweiten Teil soll anschließend die Rechtsurkunde des Privilegium Minus selbst thematisiert werden. Einführend soll hier in der gebotenen Kürze die Überlieferungsgeschichte des Diploms und der nicht unkomplizierte Weg der Forschung vorgestellt werden, gab doch das gefälschte Privilegium Maius immer wieder viel Spielraum für die Vermutung einer Interpolation der Urkunde von 1156. Den eigentlichen Hauptteil bildet dann die Interpretation der einzelnen Rechtsbestimmungen des Privilegium Minus. In einem abschließenden Fazit sollen die gewonnenen Erkenntnisse zusammengetragen und das Privilegium Minus in die verfassungsgeschichtlichen Tendenzen der Zeit eingeordnet werden.
2. Der Konflikt um das Herzogtum Bayern
Rührte der Gegensatz zwischen Welfen und Staufern bereits aus dem überraschenden Parteiwechsel Heinrichs des Schwarzen bei der Königswahl Lothars III. her, so traten die Auseinandersetzungen mit dem dramatischen Übergang von Lothar zu Konrad III. in eine neue Phase. Hier ist auch die Entstehung des langandauernden offenen Konflikts um das bayrische Herzogtum zwischen Welfen und Babenbergern zu suchen. 4 Im Jahre 1136 hatte ein Vordringen Rogers II. in Italien ein militärisches Eingreifen Kaiser Lothars erforderlich gemacht. Die Strapazen des Kriegszuges sollten ihren Tribut fordern; Lothar, inzwischen über sechzigjährig, erkrankte schwer. Zwar schaffte er es noch, die Alpen zu überqueren, erlag jedoch am 4. Dezember 1137 in dem kleinen Dorf
Umfassend und auf dem aktuellen Stand der Forschung ist Odilo Engels: Die Restitution des Bayernherzogtums an Heinrich den Löwen, in: Jochen Luckhardt / Franz Niehoff (Hrsg.): Heinrich der Löwe und seine Zeit. Herrschaft und Repräsentation der Welfen 1125-1235. Katalog zur Ausstellung in Braunschweig, Bd. 2, München 1995, S. 159-171.
4 Walter Kleindel: Österreich – ein Herzogtum. Das Privilegium Minus, Wien 1981, S. 10. Vgl. Chronica VIII 20, S. 535.
Privilegium Minus
2
Breitenwang in Tirol seiner Krankheit. 5 Auf dem Sterbebett vertraute er seinem Schwiegersohn Heinrich dem Stolzen, der ihn in Italien begleitet hatte, die Reichsinsignien an und übertrug ihm auch das Herzogtum Sachsen; es ist jedoch zu bezweifeln, dass dies in Form einer rechtsförmlichen Belehnung geschah. 6 Heinrich der Stolze war damit der mächtigste Fürst im Reich. Er vereinte mit Bayern und Sachsen nicht nur zwei Herzogtümer in seiner Hand, sondern verwaltete auch das ausgedehnte und strategisch wichtige Erbe der Markgräfin Mathilde von Tuszien. 7 Zudem war er mit Gertrud, der einzigen Tochter des verstorbenen Kaisers verheiratet und dessen „Wunschnachfolger“. 8 So mag man die Übergabe der Insignien als Designation verstanden haben. Die Weichen für die Zukunft schienen gestellt, der Weg Heinrichs auf den deutschen Thron „auf jede nur erdenkliche Weise geebnet.“ 9 Doch der mächtige Welfe genoss nicht ausschließlich einen „bedeutenden Namen und hohes Ansehen.“ 10 Durch sein hochmütiges Wesen – die Tatsache, dass er seinen Beinamen bereits zu Lebzeiten trug, mag deutliches Indiz hierfür sein und auch Otto von Freising attestiert ihm eine nota superbia 11 – und die außergewöhnliche Machtkonzentration in seiner Hand, hatte er sich viele Feinde im Reich geschaffen. 12 Die anstehende Königswahl lag bei Sedisvakanz in Mainz und Köln in den Händen des Erzbischofs Albero von Trier. Recht geschickt verstand dieser es, den eigentlich für Pfingsten 1138 angesetzten Wahltermin vorzuziehen und in einer Art Staatsstreich Konrad von Staufen am 7. März 1138 von einer Minderheit in Koblenz zum König wählen und wenige Tage später
Jordan (wie Anm. 2), S. 22. Vgl. Engels (wie Anm. 3), S. 159f. Engels, der auf die Frage, wie Heinrich der Stolze in den Besitz des Herzogtums Sachsen gekommen ist, drei Antwortmöglichkeiten aufzeichnet, ist der Ansicht, dass man im Vertrauen auf die erbrechtliche Nachfolge auf eine förmliche Übertragung Sachsens verzichtete.
7 Kleindel (wie Anm. 4), S. 47.
8 Jan Paul Niederkorn: Der „Prozess“ Heinrich des Stolzen, in: Heinig (Hrsg.): Diplomatische und chronologische Studien aus der Arbeit an den Regesta Imperii, Köln 1991, S. 67-81, S. 69. Vgl. Knefelkamp (wie Anm. 5), S. 187. Knefelkamp äußert die Vermutung, dass Lothar III. durch die Verheiratung seiner Tochter mit Heinrich dem Stolzen die Gründung einer neuen Herrscherdynastie beabsichtigt habe.
9 Max Spindler (Hrsg.): Handbuch der bayrischen Geschichte, Bd. 1, 2. neubearb. Aufl., München 2003, S. 337.
10
11 Ottonis Episcopi Frisingensis et Rahewini: Gesta Friderici seu rectius Cronica. Hrsg. von Franz-Joseph Schmale. Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters [Freiherr-vom-Stein- Gedächtnisausgabe], Bd. XVII, Darmstadt 1965, I 23, S. 167.
12 Jordan (wie Anm. 2), S. 22.
durch den „wie zufällig aus Rom angereisten Kardinallegaten Dietwin“ in Aachen krönen zu lassen. 13 Wie schon bei der Wahl Lothars III. hatte das Prinzip der freien Wahl über Designation und Erbanspruch gesiegt; wieder war ein Fürst gewählt worden, der vormals in Opposition zum König gestanden hatte. Der folgende Konflikt war damit programmiert, die ungewöhnliche Machtkonzentration in Welfenhand sollte zur „schwersten Gefährdung für ein vergleichsweise schwaches staufisches Königtum“ werden. 14 Auch wenn diese überhastete Königswahl eine „rechtswidrige“ 15 war, fand der neue König Konrad III., den man im Vergleich zu seinem welfischen Kontrahenten als weniger dominant empfand, auf einem zu Pfingsten 1138 in Bamberg abgehaltenen Reichstag die allgemeine Anerkennung der deutschen Fürsten. 16 Heinrich der Stolze, in dessen Obhut sich noch die Reichsinsignien befanden, erschien hier nicht. Einer Ladung nach Regensburg im Juni desselben Jahres leistete der Welfe Folge und lieferte auch die Insignien aus, zu einer Einigung kam es aber nicht. 17 Der neugewählte König, darauf bedacht die erdrückende Machtstellung des Welfen zu brechen, bestand auf dem politischen Standpunkt, „es sei unrecht, wenn ein Fürst zwei Herzogtümer innehabe.“ 18 Weitere ergebnislose Verhandlungen in Augsburg im Juli verließ Konrad unter Zurücklassung seines Gefolges aus Angst vor einem Anschlag heimlich – Heinrich der Stolze hatte bei seinem Überfall auf Friedrich den Einäugigen 1129 19 bewiesen, dass er nicht gerade zimperlich in der Wahl seiner Mittel war – und leitete rechtliche Schritte gegen den Welfen ein. 20 Heinrich der Stolze wurde wegen Hochverrats mit der Reichsacht belegt
Ebd., Otto von Freising berichtet, dass Konrad den Welfen nicht zur Huldigung vorließ, was die Interpretation nahe legt, dass er einer im Gegenzug zustehenden Erneuerung des Lehens aus dem Wege gehen wollte. Auch Engels (wie Anm. 3), S. 160, nimmt an, dass es Heinrich dem Stolzen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr um die nachträgliche Anerkennung des Königtums ging, sondern um die Lehen Bayern und Sachsen. Sowohl Engels als auch Niederkorn (wie Anm. 8), S. 73, stellen sich der oftmals in der Literatur geäußerten Ansicht entgegen, Heinrich der Stolze habe dem neugewählten König die Huldigung verweigert und Konrad diese Verweigerung als Anlass für rechtliche Schritte gegen ihn genommen.
18 Helmut von Bosau : Chronica Slavorum, cap. 54, zit. nach Engels (wie Anm. 3), Anm. 15.
19
20 Niederkorn (wie Anm. 8), S. 73, ist der Ansicht, dass ihm die gewaltsame Lösung des Konfliktes „wohl auch allgemein zugetraut wurde.“ Er sieht in dem wie auch immer gerechtfertigtem Verdacht, der Welfe habe Konrad gewaltsam Schaden zufügen wollen, den Klagegrund Konrads gegen Heinrich den Stolzen. Privilegium Minus
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und noch im selben Jahr wurden ihm seine beiden Herzogtümer aberkannt. Ein Nachfolger für das Amt des sächsischen Herzogs stand in Markgraf Albrecht dem Bären bereit, der bereits kurz nach der Beisetzung Lothars III. auf seinen Großvater mütterlicherseits gestützte erbrechtliche Ansprüche angemeldet hatte und zu Weihnachten 1138 mit dem sächsischen Dukat belehnt wurde. 21 Etwas länger zog sich die Neubesetzung des bayrischen Herzogsamtes hin, das Heinrich dem Stolzen proxima navitate Domini in Goslar aberkannt worden war. Im Frühjahr 1139 belehnte Konrad den Babenberger Leopold IV., seines Zeichens Markgraf von Österreich, mit Bayern. 22 Es war keineswegs verwunderlich, dass der neugewählte König beide Herzogtümer an Markgrafen vergab, schließlich wurden Markgrafschaften nur integeren Geschlechtern anvertraut, die durch ihre Herrschaft an den Grenzen des Reiches über eine festgefügte Herrschaft und eine schlagkräftige, geschlossene militärische Macht verfügten. 23 Kleindel fasst diesen Sachverhalt prägnant zusammen: „Loyalität gegenüber dem König war wichtig, Expansionsbestrebungen [...] und eine fest zusammenstehende Bevölkerung grundsätzliche Voraussetzung. Und dieser Charakteristik entsprachen die Babenberger [...] seit langem.“ 24 Bei der staufischen Neuordnung handelte es sich jedoch lediglich um die Vergabe von relativ unklar definierten Rechtstiteln, die gegen den welfischen Widerstand erst mit praktischer Bedeutung versehen und in reale Herrschaft umgesetzt werden mussten; erbitterte Kämpfe waren die logische Folge. 25 In Sachsen konnte Heinrich der Stolze gestützt auf den hiesigen Adel, der sich bei der Wahl des Nachfolgers übergangen fühlte, bis zu
Engels (wie Anm. 3), S. 160. Engels geht davon aus, dass die Ächtung Heinrich des Löwen bereits im Juli 1138 ausgesprochen worden sein muss. Niederkorn (wie Anm. 8), S. 73, äußert hingegen Zweifel daran, dass es gleich im Anschluss an die Ereignisse in Augsburg zur Ächtung des Welfen gekommen ist; er räumt ein, dass es nach mehreren von Otto von Freising berichteten Aussöhnungsversuchen von Seiten des Welfen erst im Herbst 1138 eine Ächtung mit gehöriger Ladung des Beklagten und einer entsprechend besetzten Richterbank vorgenommen sein könnte.
Niederkorn, S. 74f., gibt darüber hinaus zu bedenken, dass Heinrich der Stolze aufgrund der unterlassenen rechtsförmlichen Belehnung am Sterbebett Lothars III. aus staufischer Sicht nie rechtmäßiger Herzog von Sachsen war, die Entscheidung bezüglich des Herzogtums Sachsen möglicherweise also gar keinen Prozess erforderte, sondern von Konrad wie ein gewöhnliches erledigtes Lehen an einen mutenden Vasallen, in diesem Falle Abrecht den Bären, vergeben werden konnte.
22 Vgl. Chronica VIII 23, S. 539f.
23 durchges. Aufl., Wien [u.a] 1976, S. 32.
24
25 Privilegium Minus
seinem frühen Tod im Oktober 1139 seinen Kontrahenten Albrecht nach dessen anfänglichen Erfolgen so stark unter Druck setzen, dass dieser das Herzogtum und seine Markgrafschaft preisgeben musste, um beim König in Süddeutschland Zuflucht zu suchen. In der Folgezeit wurde die Sache des noch minderjährigen Heinrichs des Löwen energisch von seiner Großmutter Richenza, der Witwe Kaiser Lothars, und seiner Mutter Gertrud vertreten. 26 Das bayrische Herzogtum hingegen beanspruchte nach dem Tode Heinrichs des Stolzen sein Bruder Welf VI. nach dem Erbrecht für sich. In den sich daraus entspannenden schweren Kämpfen wusste sich der neue bayrische Herzog Leopold aber „energisch und erfolgreich“ zu behaupten. 27 Erst mit dem Tode Leopolds und Richenzas im Sommer bzw. Herbst des Jahres 1141 kam Bewegung in die verhärteten Fronten und der König intensivierte die bislang vergeblichen Bemühungen um den inneren Frieden. Die schweren militärischen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre hatten gezeigt, dass die staufische Neuverteilung der Herzogtümer Bayern und Sachsen nicht durchzusetzen war. 28 In einem diffizilen Ausgleich, bei dessen Vermittlung sich der neue Mainzer Erzbischof Markolf besonders hervortat, konnte Albrecht der Bär zu einem Verzicht auf Sachsen bewegt werden, als Gegenleistung wurde ihm ein Ausbreiten seiner Mark nach Osten zugestanden. Damit wurde der Weg frei für eine Lösung des Konfliktes um Sachsen. Auf einem Hoftag im Mai 1142 in Frankfurt wurde Heinrich der Löwe als Herzog von Sachsen anerkannt und zusammen mit seiner Mutter belehnt, die während der Unmündigkeit ihres Sohnes „in eigener Person in betonter Weise als Herzogin“ auftrat und handelte. 29 Im Rahmen der weiteren Verabredungen dieses Hoftages erklärte der junge Welfe 1143 consilio matris seinen Verzicht auf Bayern, welches der König nach dem Tode Leopolds selbst in Händen gehalten hatte und mit dem er im Januar Heinrich Jasomirgott, den älteren Bruder des verstorbenen Babenbergers, belehnte. 30 Als Garant für diese Neuordnung sollte eine zwischen den neuen bayrischen Herzog und der Witwe Heinrichs des Stolzen geschlossene Ehe dienen, über welche der Babenberger aus „der
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