Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 03
2. Allgemeine Fakten zum Jugendwerkhof. 04
2.1 Definition Jugendwerkhof. 04
2.2 Historische Entwicklung der Jugendwerkhöfe. 04
2.3 Anzahl der Jugendwerkhöfe und die Verteilung der Jugendlichen. 04
2.4 Einweisung in die Jugendwerkhöfe. 06
3. Die DDR-Pädagogik - das pädagogische Konzept der DDR. 08
3.1 Allgemeines zur Jugendhilfe in der DDR. 08
3.2 Die sozialistische Erziehung. 08
3.3 Die Kollektiverziehung. 09
4. Die Umsetzung der DDR- Pädagogik in den Jugendwerkhöfen. 13
4.1 Allgemeines zur Umsetzung der Kollektiverziehung. 13
4.2. Die Ausbildung der Jugendlichen 14
4.2.1 Die Berufsausbildung der Jugendlichen. 14
4.2.2 Die Schulausbildung der Jugendlichen. 23
4.3 Die Nachbetreuung der Jugendlichen. 24
4.4 Die Erzieher im Jugendwerkhof. 26
4.5 Die Erziehungs- und Strafmaßnahmen. 28
5. Gründe für das Scheitern einer vollständigen Umsetzung der
DDR -Pädagogik. 31
6. Schlussbetrachtung. 33
7. Literaturverzeichnis 34
2
1. Einleitung
Die Zeit der Deutschen Demokratischen Republik - ein wichtiger Teil in der Geschichte Deutschlands, mit dem sich heute viele Historiker beschäftigen. Aber auch viele Erziehungswissenschaftler bearbeiten verschiedene Themen aus der DDR-Zeit. Sie besitzt viele Bereiche, die wichtig für die Erziehungswissenschaft sind, wie zum Beispiel die Kindertagesstätten, die Schulen, die Jugendhilfe oder die Heime. In diesen Bereichen sollte das pädagogische Konzept der DDR umgesetzt werden. Aber auf welche Art und Weise wurde es umgesetzt? Welche Methoden wurden dabei angewendet? Wurde es überhaupt umgesetzt?
Auch im Folgenden soll sich mit dem Thema der DDR-Pädagogik beschäftigt werden. Dabei sollen die oben genannten Fragen anhand eines Beispiels, nämlich der Einrichtung des Jugendwerkhofs, geklärt werden. Wie wurde also die DDR-Pädagogik in den Jugendwerkhöfen umgesetzt? So soll also die zentrale Frage dieser Arbeit lauten. Um sie zu bearbeiten, ist es zunächst einmal notwendig, allgemeine Fakten zu den Jugendwerkhöfen zu erläutern. Hierbei wird erst der Begriff Jugendwerkhof definiert werden. Darauf folgt ein kurzer Überblick über die historische Entwicklung der Jugendwerkhöfe und allgemeine Angaben zu der Anzahl der Jugendwerkhöfe und der Verteilung der Jugendlichen. Weiterhin wird auf die Einweisung der Jugendlichen in einen Jugendwerkhof eingegangen. Bevor jedoch geklärt wird, wie das pädagogische Konzept der DDR umgesetzt wurde, muss geklärt werden, was hier unter DDR-Pädagogik verstanden wird. Dazu werden zunächst einige Angaben zur Jugendhilfe der DDR allgemein gemacht. Danach folgt ein Überblick über die sozialistische Erziehung der DDR und dann wird ausführliche auf das Konzept der Kollektiverziehung eingegangen.
Daraufhin schließt sich Umsetzung dieser DDR-Pädagogik an. Diese wird in verschiedenen Bereichen untersucht. Zunächst anhand der Ausbildung der Jugendlichen, wobei hier auf die Berufsausbildung und auf die Schulausbildung eingegangen wird, dann wird die Umsetzung anhand der Nachbetreuung der Jugendlichen, sowie durch das Personal im Jugendwerkhof untersucht. Zuletzt wird noch auf die Erziehungs- und Strafmaßnahmen eingegangen. Schließlich erfolgt noch eine Zusammenfassung der Umsetzung der DDR-Pädagogik.
3
2. Allgemeine Fakten zum Jugendwerkhof
2.1 Definition Jugendwerkhof
Bei Jugendwerkhöfen handelt es sich um „[...] Spezialheime zur [Betreuung und] Umerziehung schwererziehbarer sowie straffällig gewordener [oder sozial auffälliger] Jugendlicher (gemeint sind Delikte wie Körperverletzung, Eigentumsdelikte, unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen, u.a.) im Alter von 14-20 Jahren.“ 1 .
2.2 Historische Entwicklung der Jugendwerkhöfe
Die ersten Jugendwerkhöfe entstanden in der Nachkriegszeit, Anfang der 50er Jahre. Einige der Jugendwerkhöfe wurden aber bereits zur Zeit des Nationalsozialismus als sogenannte „Korrektionsanstalten“ 2 genutzt.
Zu Beginn wurden leichter erziehbare und schwererziehbare Jugendliche zusammen in Jugendwerkhöfen eingewiesen. Anfang der 50er Jahre war daher die Vereinheitlichung der verschiedenen Heime und Heimarten und damit ein einheitlicher Standard in der Arbeit der Jugendhilfe aller fünf Länder ein großes Ziel der Jugendhilfe 3 . Es gab sowohl offene als auch geschlossene Jugendwerkhöfe. Der bekannteste geschlossene Werkhof ist der 1964 in Betrieb genommene in Torgau.
2.3 Anzahl der Jugendwerkhöfe und Verteilung der Jugendlichen
Im Jahr 1952 wurde die „Verordnung über die Berufsausbildung und schulische Förderung der Jugendlichen in den Jugendwerkhöfen der DDR“ 4 erlassen. Jugendwerkhöfe sollten nach dem Stand der Schulbildung eingeteilt werden. Sie wurden unterteilt in Jugendwerkhöfe der Kategorie A und der Kategorie B. Jugendliche mit einem Wissensstand einschließlich des fünften Schuljahres wurden Werkhöfen der Kategorie B zugeordnet. Hier gab es Werkstätten zur wirtschaftlichen Unterstützung des Jugendwerkhofs sowie zum Zwecke der Berufsausbildung der Jugendlichen. Jugendwerkhöfe der Kategorie A verfügten über Lehrwerkstätten zur Berufsausbildung (Schlosserei, Tischlerei, Schuhmacherei, Schneiderei, Landwirtschaft), Jugendliche mit einem Wissensstand vom sechsten bis achten Schuljahr
1 http:www.ddr-geschichte.de/Bildung/Jugendwerkhofe/jugend-werkhofe.html, Zugriff am 02.01.2007
2 Zimmermann 2004, S. 266
3 vgl. a.a.O.
4 ebd., S. 268
4
wurden hierher geschickt. 5 1952 gab es 18 Jugendwerkhöfe der Kategorie A und zehn der Kategorie B. Ab 1954 wurde speziell für schwererziehbare Jugendliche Jugendwerkhöfe der Kategorie C eingerichtet, von ihnen gab es 1956 sechs. Insgesamt wurden in 38 Heimen 4.038 Plätze für Jugendliche angeboten.
Aufgrund der Umstrukturierung 1964 wurden die Jugendwerkhöfe nicht mehr in diese drei Kategorien eingeteilt, sondern differenziert in Typ I und Typ II. Innerhalb dieser Typen wurde dann noch eine Unterteilung vorgenommen in Einrichtungen für Normalschüler (A) und Hilfsschüler (B). In Jugendwerkhöfen des Typs I gab es keine Möglichkeit zur beruflichen Qualifizierung, da der Aufenthalt oft auf nur drei bis neun Monate beschränkt war. Diese Einrichtungsform war gedacht zur kurzfristigen Disziplinierung, ähnlich dem Jugendarrest. 6 Im Gegensatz dazu, war der Aufenthalt in Jugendwerkhöfen des Typs II längerfristig angelegt. Für die Jugendlichen bestand die Möglichkeit, eine Berufsausbildung in einem Betrieb zu machen und wenn möglich auch von diesem Betrieb nach der Ausbildung übernommen zu werden.
1965 gab es für einen kurzfristigen Aufenthalt insgesamt acht Jugendwerkhöfe mit 454 Plätzen, davon sieben für Normalschüler und einen für Hilfsschüler. Zwei der Einrichtungen waren speziell für weibliche Jugendliche. Für einen längerfristigen Aufenthalt gab es 22 Jugendwerkhöfe mit 2.416 Plätzen, davon 17 für Normal- und fünf für Hilfsschüler. Drei der 17 Jugendwerkhöfe für Normalschüler waren nur für Mädchen und acht nur für Jungen, in den restlichen sechs erfolgte Koedukation. 7 Das bedeutet, dass Jungen und Mädchen zusammen in den Jugendwerkhöfen wohnen und erzogen werden sollten. Koedukation wurde vor allem in den großen Heimen (ab 100 Jugendliche) angestrebt. Hier lag die Verteilung der Jugendlichen meist bei ca. 60% Jungen und 40% Mädchen, was auch der allgemeinen Einweisungsquote in die Jugendwerkhöfe entsprach. Die Jugendwerkhöfe, in denen entweder nur Jungen oder Mädchen untergebracht waren, wurden meist von weniger als hundert Jugendlichen bewohnt. 8 Am Ende der DDR gab es 32 Jugendwerkhöfe.
5 vgl. Zimmermann 2004, S. 268-269
6 vgl. ebd., S. 273
7 vgl. ebd., S. 275
8 vgl. ebd., S. 268
5
2.4 Einweisung in die Jugendwerkhöfe
Anfang der 50er Jahre war die Einweisung in die Jugendwerkhöfe in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg hatten eigene Aufnahme- und Beobachtungsheime. Hier sollte während eines achtwöchigen bis sechsmonatigen Aufenthalts festgestellt werden, ob eine Heimunterbringung notwendig ist. Mecklenburg hatte im Gegensatz dazu eine regionale Lenkungsstelle, ähnlich wie Sachsen, wo es regionale Lenkungsstellen für jeden Bezirk gab. Die unterschiedlichen Regelungen sollten durch die Einrichtung der „Zentralen Lenkungsstelle“ beim Ministerium der Volksbildung für alle fünf Länder vereinheitlicht werden. 9 Aufgaben dieser „Zentralen Lenkungsstelle“ waren u.a. die Einweisung der Jugendlichen in die Spezialheime zu regeln und die Arbeit der Kreisreferate für Jugendhilfe/ Heimerziehung zu kontrollieren. Für jedes Spezialheim bestand die Verpflichtung der Lenkungsstelle eine regelmäßige Meldung über den aktuellen Stand der noch freien Plätze im Heim zu machen. 10 In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu strukturellen Änderungen hinsichtlich des Aufnahmeverfahrens.1964 wurde eine „Zentralstelle für Spezialheime der Jugendhilfe“ im sächsischen Eilenburg errichtet, die ein Aufnahmeverfahren zur Einweisung entwickeln und die die Jugendwerkhöfe beaufsichtigen und kontrollieren sollte. Es kam aber aufgrund der großen Anzahl von Anträgen auch häufig zu direkter Einweisung von Jugendlichen in einen Jugendwerkhof, ohne vorher solch ein Aufnahmeverfahren durchlaufen zu sein. 11 1966 sollten Jugendliche aufgrund eines Beschlusses von Räten der Kreise bzw. Städte oder Stadtbezirke eingewiesen werden. Ab 1968 gab es für die Gerichte keine Möglichkeit mehr, Jugendliche direkt in ein Heim einzuweisen, es gab eine sog. Bewährungszeit, in der festgestellt werden sollte, ob dieser in ein Spezialheim eingewiesen werden sollte oder nicht. 12 Mitte der 60er Jahre wurden Jugendliche nur noch auf Beschluss der Jugendhilfeausschüsse der Räte und Kreise bzw. Städte oder Stadtbezirke auf der Grundlage der Jugendhilfeverordnung (JHVO) von 1966 (§23) in die Jugendwerkhöfe eingewiesen. 13
Während der Entstehungsphase der Jugendwerkhöfe, Mitte der 50er Jahre, wurden Anträge auf Einweisung eines Jugendlichen meist durch die Eltern, auch in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Jugendlichen, gestellt. Neben den „freiwilligen Erziehungsanträgen“ führten auch
9 vgl. Zimmermann 2004, S. 258
10 vgl. ebd., S. 259
11 vgl. ebd., S. 260
12 vgl. ebd., S. 267
13 vgl. ebd., S. 262
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Verurteilungen durch Gerichte zu Einweisungen. Im Vergleich dazu war die Zwangseinweisung durch die Jugendhilfe relativ selten.
In der DDR konnten Jugendliche, die gegen Gesetze verstießen, ab dem 14. Lebensjahr zu Gefängnisaufenthalt verurteilt werden. Ab 1964 wurden Jugendliche, die per Gerichtsurteil zu Freiheitsentzug verurteilt worden waren, bei denen aber noch die Hoffnung auf eine mögliche Umerziehung bestand, in den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau eingewiesen. 14 Die Gründe für eine Einweisung in einen Jugendwerkhof waren verschieden. Zu den Haupteinweisungsgründen ist zu sagen, dass diese innerhalb der Zeit differenzieren. Mitte der 50er Jahre galten als Vergehen, die zu einer Einweisung in einen Jugendwerkhof führten, „kriminelle Strafdelikte“ bei den Jungen und „sexuelle Vergehen“ 15 bei den Mädchen. Im Laufe der Jahre zählten bei den Jungen weiterhin Schulschwänzerei/Arbeitsbummelei, Herumtreibereien, Disziplinverstöße im Elternhaus, in der Schule, bei der Arbeit und Diebstähle dazu. Bei den Mädchen wurde der Grund lediglich spezifiziert: „Delikte sexueller Art und sonstige sittliche Verwahrlosungserscheinungen“ 16 , dazu zählte unter anderem, wenn ein Mädchen einen Freund hatte, mit dem die Eltern nicht einverstanden waren. Während der 70er Jahre zählten „Verletzung der öffentlichen Ordnung“, „Arbeits- und Berufsschulbummelei; Herumtreiberei; Landstreicherei; undiszipliniertes und rowdyhaftes Verhalten; sexuelle Anfälligkeiten; schwere und leichte kriminelle Delikte; unbefugte KfZ-Benutzung; Körperverletzung, Bandenbildung, Passvergehen, Sittlichkeitsdelikte,
Unterschlagungen, Urkundenfälschung, Staatsverleumdung“ 17 zu den Einweisungsgründen. In den 80er Jahren bestanden die Gründe der vorherigen Jahre weiterhin und wurden ergänzt durch „stark verfestigte soziale Verwahrlosung, politische Provokation, wie offene Ablehnung der Staatsordnung, Verherrlichung des Faschismus [oder] antisowjetische Haltungen“ 18 . Hieran kann man erkennen, dass politische Delikte immer wieder zu Haupteinweisungsgründen in die Jugendwerkhöfe wurden.
14 vgl. Zimmermann 2004, S. 262
15 ebd., S. 261
16 a.a.O.
17 a.a.O.
18 ebd., S. 261-262
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Arbeit zitieren:
Susanne Zocher, 2007, Die Umsetzung der DDR-Pädagogik in den Jugendwerkhöfen, München, GRIN Verlag GmbH
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