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Bergische Universität Wuppertal
Fachbereich A: Geistes- und Kulturwissenschaften
Katholisch- Theologisches Seminar
SS 2008
Seminar: ,,Das Zweite Vatikanische Konzil"
Dignitatis humanae-
Die Erklärung über die Religionsfreiheit
Liwia Kolodziej
Studiengang: LA G/H/R/Ges
Fächerkombination: Deutsch/ Katholische Theologie
4. Fachsemester
Datum der Abgabe: 29.09.08
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis... 1
1. Einleitung ... 2
2. Dignitatis humanae... 2
2.1. Zur Entstehung des Textes ... 2
2.2. Allgemeine Grundlegung der Religionsfreiheit ... 5
2.2.1 Das Recht auf Freiheit und die Würde des Menschen ... 5
2.2.2. Suche und Realisierung der Wahrheit... 6
2.2.3. Die religiösen Gemeinschaften ... 6
2.2.4. Die Freiheit der Erziehung ... 7
2.2.5. Der Schutz der Religionsfreiheit ... 7
2.2.6. Einschränkung und Bedingung der Religionsfreiheit ... 8
2.2.7. Die Gefährdung der Freiheit ... 8
2.3. Teil II: Die Religionsfreiheit im Licht der Offenbarung... 9
2.3.1. Die Religionsfreiheit aus biblischer Perspektive ... 9
2.3.2. Lehre und Auftrag der Kirche ... 10
3. Schlusswort ... 11
Literaturverzeichnis... 12
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1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Erklärung über die Religionsfreiheit
,,dignitatis humanae", die 1965 während des II. Vatikanischen Konzils offiziell verkündet
wurde.
Religionsfreiheit ist im 21. Jahrhundert, zumindest für westeuropäische Länder, eine
Selbstverständlichkeit. Besonders wenn der Wunsch nach einem atheistischen Lebensstil
besteht, brauchen Menschen mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen. Sie werden nicht
gezwungen, einem Glauben anzugehören, der sich nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren
lässt. Aber wie weit geht die Toleranz, wenn Menschen einer Religion angehören, die nicht
der Mehrheitsreligion eines Staates entspricht? Werden Menschen heutzutage, in einer
aufgeklärten Gesellschaft, daran gehindert ihren Glauben frei auszuüben? Zwar ist das Recht
auf Religionsfreiheit in Deutschland fest im Grundgesetz verankert, es ergeben sich jedoch
aktuelle rechtliche Probleme angesichts der pluralen Gesellschaft. Darf eine türkische
Lehrerin ein Kopftuch tragen, wenn sie in einer öffentlichen Schule unterrichten will? Dürfen
in öffentlichen Schulen Kreuze aufgehängt werden? Und darf jede Art von Weltanschauung
praktiziert werden, weil sie dem Prinzip der Religionsfreiheit folgt? Wie verhält es sich dann
mit Sekten? Worin besteht also Religionsfreiheit und wo liegen ihre Grenzen?
Diese Fragen sollen verdeutlichen, dass das Thema Religionsfreiheit immer noch eine
aktuelle Bedeutung hat. ,,Dignitatis humanae" ist eine Erklärung des II. Vatikanischen
Konzils und somit eine öffentliche Stellungnahme der Katholischen Kirche zu Fragen der
Religionsfreiheit. Eine besondere Brisanz erhält das Thema, wenn man bedenkt, unter
welchen Umständen und zu welcher Zeit dieser Text entstanden ist. Der Zweite Weltkrieg lag
nur wenige Jahre zurück, in dem Juden, grade wegen ihres Juden- Seins, systematisch
ermordet worden sind. Von Freiheit und Menschenrechten konnte zur damaligen Zeit in
Deutschland und in anderen Ländern keine Rede sein. Im Ostblock herrschte der
Kommunismus der mit aller Anstrengung Religion auszurotten versucht hatte. Die Ausübung
religiöser Akte wurde nicht geduldet und z.T. auch unter Strafe gestellt.
2. Dignitatis humanae
2.1. Zur Entstehung des Textes
Die Erklärung über die Religionsfreiheit hat von ihren Anfängen bis zu ihrer Endgestalt eine
längere und zum Teil auch mühsame und diskussionsreiche Entstehungszeit hinter sich.
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Begonnen wurden die Arbeiten an ,,dignitatis humanae" bereits am 27. Dezember 1960 in
Freiburg (Schweiz) von zwei Bischöfen und zwei Theologen. Diese hatten erste Textentwürfe
mit den Überschriften ,,Die Freiheit des Gewissens" und ,,Die Religionsfreiheit" als
Grundlage für ihre nachfolgenden Arbeiten. Die Entwürfe wiesen darauf hin, dass sich die
Katholische Kirche und die Katholiken mit zwei bestimmten Situationen auseinandersetzten
mussten: 1. mit dem Wachsen der Welt zu einer Einheit und 2. mit dem zunehmenden
Kontakt zwischen den Völkern anderer Religionen und Weltanschauungen. Die Pluralität der
Menschen und Gemeinschaften wurde durch diese Veränderungen immer spürbarer. So stand
die Katholische Kirche vor der Herausforderung auf diese Verhältnisse zu reagieren und zu
Fragen der Toleranz, sowie dem Verhältnis zu Menschen bzw. Gesellschaften, die nicht ihre
religiösen Überzeugungen teilten, deutlich und unmissverständlich Stellung zu beziehen. In
der Klarheit und Unmissverständlichkeit der Erklärung lag zunächst die Schwierigkeit, da
einige Formulierungen doppeldeutig waren (insbesondere der Begriff ,,Toleranz"), so dass der
Text mehrmals überarbeitet werden musste. Am 18. Juni 1962 wurde erstmals ein offizieller
Text über die Religionsfreiheit vorgelegt, dessen Grundintentionen Kardinal Bea als Präsident
des Sekretariates für die Einheit der Christen, der Zentralkommission vorstellte. Dieser
wurde jedoch abgelehnt, da in der gleichen Sitzung der Zentralkommission eine andere
Vorlage eingereicht wurde, deren Verhältnisbestimmung von Staat und Kirche im
Widerspruch zur Konzeption des Einheitssekretariats stand
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Damals hatte der Textentwurf von 1962 ,,Über die Kirche" den Vorwurf katholischer
Intoleranz entflammt. Es enthielt die Ansicht, dass ein Staat automatisch katholisch zu sein
hat, wenn die Mehrheit seiner Bürger ebenfalls katholisch ist. Die Religionsfreiheit bestand
also zunächst darin, dass dann der katholische Glaube öffentlich bekannt und ausgeübt
werden darf. Andersgläubige hatten keinen rechtlichen Anspruch, ihren Glauben öffentlich
zu bekennen und zu praktizieren. Ihr Glaube sollte aber wegen des Allgemeinwohls toleriert
werden. Diese Definition der Toleranz galt allerdings als höchst umstritten, da es lediglich als
eine Duldung eines Übels aufgefasst wurde. Es ging somit nicht um das partnerschaftliche
Verhältnis zwischen gleichwertigen Glaubens- und Weltanschauungsgruppen, sondern um
eine hierarchische Stellung von Religionsgemeinschaften. Andererseits sollte sich jedoch ein
Staat, in dem die Mehrheit seiner Bürger nichtkatholisch ist, nach dem Naturrecht richten und
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R.A. Siebenrock: Theologischer Kommentar zur Erklärung über die religiöse Freiheit Dignitatis humanae. In:
Hünermann/ Hilberath (Hrsg.): Herders theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil. Bd. 4,
Freiburg 2005. S. 155
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