2 von 78
,1 /769(5 (, 1,6
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 4
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS 5
1. EINLEITUNG 7
1.1 Problemstellung und Zielsetzung 7
1.2 Aufbau der Arbeit. 8
2. GRUNDLAGEN DES RISK-MANAGEMENTS 8
2.1 Gesetzliche Grundlagen (KonTraG) 9
2.2 Basel II und Risk-Management im Kontext. 10
2.3 Begriffsbestimmungen 14
2.3.1 Risiko. 14
2.3.2 Risk-Management 16
2.3.3 Mittelstand. 17
3. RISK-MANAGEMENT IN MITTELSTÄNDISCHEN UNTERNEHMEN 19
3.1 Risiken. 19
3.1.1 Risiken aus Unternehmenssicht. 20
3.1.2 Risiken aus Bankensicht. 22
3.2 Instrumente zur wertorientierten Unternehmensführung 23
3.2.1 Risk-Management 24
3.2.2 Balanced Scorecard 25
3.2.3 Balanced Chance and Risk Card 27
3.3 Risk-Management-Prozess 28
3.3.1 Phase I: Unternehmens- bzw. Risikostrategie 30
3.3.2 Phase II: Risikoidentifikation 33
3 von 78
3.3.2.1 Instrumente zur Risikoidentifikation. 35
3.3.3 Phase III: Risikoanalyse 42
3.3.3.1 Instrumente zur Risikoanalyse 42
3.3.4 Phase IV: Risikobewertung 49
3.3.4.1 Instrumente zur Berechnung quantifizierbarer Risiken. 49
3.3.4.2 Instrumente zur Berechnung nicht quantifizierbarer Risiken. 52
3.3.5 Phase V: Risikobewältigung 57
3.3.5.1 Aktive Risikobewältigungsmaßnahmen. 58
3.3.5.2 Passive Risikobewältigungsmaßnahmen. 59
3.3.6 Phase VI: Risikocontrolling 60
3.3.6.1 Risikoplanung. 61
3.3.6.2 Risikosteuerung 61
3.3.6.3 Risikokontrolle 62
3.3.7 Überwachung des Risk-Management-Systems 63
3.3.7.1 Risikodokumentation. 63
3.3.7.2 Risikokommunikation 65
4. INTEGRATION DES RISK-MANAGEMENTS IN UNTERNEHMEN 66
4.1 Projektstruktur zur Risk-Management-Einführung. 66
4.2 Organisatorische Risk-Management-Eingliederung 71
4.2.1 Interne Integration 72
4.2.2 Externe Integration 73
5. SCHLUSSBETRACHTUNG/FAZIT 74
LITERATURVERZEICHNIS 75
4 von
,/'81 69(5 (,
Abb. 1: Zusammenhang von Risk-Management und Rating
Abb. 2: Musterzwischenbericht mittlerer Unternehmen
Abb. 3: Determinanten des Unternehmenswertes.
Abb. 4: Die vier Dimensionen der Balanced Scorecard.
Abb. 5: Risk-Management-System nach IDW
Abb. 6: Risk-Management-System nach GCM.
Abb. 7: Risikoprofile
Abb. 8: Riskmap.
Abb. 9: Trendmeldung.
Abb. 10: Risikoinventar
Abb. 11: Wirkungsnetz
Abb. 12: Wirkungsmatrix
Abb. 13: Vernetzungsmatrix
Abb. 14: Risikoportfolio
Abb. 15: Handlungsbedarfsmatrix
Abb. 16: Risikomanagementprozess und Risikomaßnahmen
Abb. 17: Risikobewältigungsmaßnahmen
Abb. 18: Projektstruktur zur Risk-Management-Einführung nach GCM (Teil I)
Abb 19: Projektstruktur zur Risk-Management-Einführung nach GCM (Teil II)
$%.h5=81*69(5=(,&+1,6
a.a.O. am angeführten Ort Abb. Abbildung Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz Aufl. Auflage Bd. Band BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis bzw. beziehungsweise ca. circa DB Der Betrieb drs. derselbe d.h., D.h. das (Das) heißt ebd. ebenda Erg.-LfG. Ergänzungslieferung e.V. eingetragener Verein f. folgende (Seiten) ff. fortfolgende (Seiten) GCM Greverath Consult Mittelstandsberatungsgesellschaft mbH GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH-Gesetz HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IfM Bonn Institut für Mittelstandsforschung Bonn IQS Initiative Qualitätssicherung NRW e.V. Jg. Jahrgang KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich Nr. Nummer o.a. oben angeführt
o.O. ohne Ortsangabe o.V. ohne Verfasser PWC Pricewaterhouse Coopers S. Seite(n) s. siehe s.a. siehe auch u.a. und andere Verf. Verfasser Vgl. Vergleiche z.B. zum Beispiel
(LQOHLWXQJ
3UREOHPVWHOOXQJXQG=LHOVHW]XQJ
Das Managen von Risiken hat seit dem 1. Mai 1998, an dem das Kontroll- und Transparenzgesetz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft trat, eine neue Bedeutung für die Wirtschaft gewonnen. 1 Auslöser für die Entwicklung des KonTraG waren unerwartete Unternehmenskrisen und -zusammenbrüche. Mit dem KonTraG sollen Unternehmen dazu gezwungen werden, ein Früherkennungs- und Überwachungssystem einzuführen, damit Insolvenzen zukünftig weitestgehend vermieden werden können. 2 Das Früherkennungssystem ist für Unternehmen ein wichtiges Instrument zur Abwendung von Insolvenzen, da für das Jahr 2003 ein neuer Insolvenzhöchststand in Höhe von 44.000 Unternehmen prognostiziert wird. 3
Nicht nur Unternehmen sind von möglichen Unternehmenskrisen betroffen, sondern auch Banken. Banken als Fremdkapitalgeber müssen nun erstmals Risiken der Unternehmen individuell messen und Kreditinstitute müssen für vergebene Kredite Eigenkapital in Abhängigkeit der Unternehmensrisiken hinterlegen. Die Konsequenz ist, dass Kredite bei unzufrieden stellender Risikosituation für Unternehmen erheblich teurer werden können. 4
Das KonTraG hat insbesondere Auswirkungen auf den Mittelstand. Besteht die Vermutung, dass ein mittelständisches Unternehmen direkt von diesem Gesetz betroffen ist, so muss der Unternehmer ein Risk-Management-System einführen. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Unternehmen, die sich einerseits in einer Grauzone bewegen und nicht unmittelbar unter dieses Gesetz fallen, aber andererseits abhängig von der Bankkreditfinanzierung sind. Folglich sollten auch
1 Vgl. Hornung, K.; Reichmann, T.; Diederichs, M.: Risikomanagement - Teil I: Konzeptionelle
Ansätze zur pragmatischen Realisierung gesetzlicher Anforderungen, in: Controlling, Heft
Nr. 7, Juli 1999, S. 317.
2 Vgl. Saitz, B.: Risikomanagement als umfassende Aufgabe der Unternehmensleitung, in:
Saitz, B.; Braun, F. (Hrsg.): Das Kontroll- und Transparenzgesetz, Wiesbaden: Gabler Verl.,
1999, S. 70.
3 Vgl. Beukert, L.: Hermes: Kreditversicherung wird nächstes Jahr teurer, in: Handelsblatt vom
22.11.2002, S. 1.
4 Vgl. Rolfes, B.; Emse, C.: Basel II und die zukünftigen Kreditpreise, in: Tietmeyer, H.; Rolfes,
B. (Hrsg.) : Basel II - Das neue Aufsichtsrecht und seine Folgen, Wiesbaden: Gabler Verl.
2002, S. 44 ff.
die Unternehmen, die nicht direkt vom KonTraG betroffen sind, ein Frühwarnsystem in das Unternehmen einführen.
Das Ziel der Arbeit ist, mittelständischen Unternehmen ein KonTraG-konformes Risk-Management-System vorzustellen und diesen Unternehmen darzustellen, wie das Risk-Management-Verfahren funktioniert und erfolgreich in ihr Unternehmen implementiert werden kann.
$XIEDXGHU$UEHLW
Die vorliegende Arbeit unterteilt sich in fünf Kapitel. In den ersten beiden Kapiteln wird die Relevanz des Risk-Managements für den Mittelstand vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert. Anschließend werden grundlegende Begriffe für das weitere Verständnis definiert. Das dritte und das anschließende vierte Kapitel bilden den Hauptteil der Untersuchung. Im dritten Kapitel werden unterschiedliche Zielsetzungen aufgezeigt, die ein Unternehmen durch Einführung von Risk-Management verfolgen kann. Dazu werden unterschiedliche Sichtweisen und Methoden sowie Instrumente des Risk-Managements hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit für den Mittelstand betrachtet. Die Phasen des Risk-Management-Prozesses werden detailliert beschrieben und im darauffolgenden vierten Kapitel wird die Integration des Risk-Management-Systems aus Sicht eines Beratungsunternehmens dargestellt. Abschließend werden im fünften Kapitel die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst.
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Zum Verständnis des Risk-Managements werden im folgenden Abschnitt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Wechselwirkungen von Risk-Management und Basel II bezogen auf den Mittelstand erläutert. Im Anschluss daran werden die Begriffe Risiko, Risk-Management, Mittelstand erklärt und Basel II weiter erläutert.
9 von 78 *HVHW]OLFKH*UXQGODJHQ.RQ7UD*
Das im Mai 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTrag) verpflichtet die vom KonTraG betroffenen Unternehmen ein Risk-Management einzuführen. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unerwartete Unternehmenskrisen und auf die zunehmende Zahl von Insolvenzen. 5 Weiterhin möchte der Gesetzgeber durch das KonTraG mehr Transparenz für alle Marktteilnehmer des nationalen und internationalen Kapitalmarktes schaffen, damit sich diese weiterhin an der Finanzierung deutscher Gesellschaften beteiligen und in deutsche Unternehmen investieren. 6 Die Geschäftsführung soll zur Identifizierung von Risiken gezwungen werden, damit das Unternehmen fortwährend gesichert werden kann. Zudem sollen Kapitalgeber frühzeitig über die Entwicklung der Risiken ihrer Investitionen informiert werden. 7
Nach § 317 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft ein Überwachungssystem zur frühzeitigen Aufdeckung von Entwicklungen, die die Gesellschaft gefährden könnte, einzurichten. In den beiden Paragraphen werden Aktiengesellschaften angesprochen, jedoch hat dieses Gesetz auch Ausstrahlwirkungen auf andere Gesellschaften, wie GmbHs und OHGs. 8 GmbH-Geschäftsführer sind dann zur Einrichtung eines Überwachungssystems verpflichtet, wenn sich dieses aufgrund der Größe des Unternehmens anbietet. Im Zweifelsfall sollte ein GmbH-Geschäftsführer ein Überwachungssystem einrichten, um einer Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG vorzubeugen. 9 Die Einrichtung eines internen Überwachungssystems dient nicht nur zur Identifikation bestehender Risiken, sondern auch zur Information
5 Vgl. Bitz, H.: Abgrenzung des Risiko-Frühwarnsystems i.e.S. nach KonTraG zu einem um-fassenden Risiko-Managementsystem im betriebswirtschaftlichen Sinn, in: BFuP, 2000, Heft
3, S. 231.
6 Vgl. Brebeck, F.; Förschle, G.: Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung nach Inkraft-
treten des KonTraG, in: Saitz, B.; Braun, F. (Hrsg.): Das Kontroll- und Transparenzgesetz,
a.a.O., S. 172.
7 Vgl. Hommelhoff, P.; Mattheus, D.: Gesetzliche Grundlagen: Deutschland und International,
in: Dörner, D.; Horváth, P.; Kagermann, H. (Hrsg.): Praxis des Risikomanagements, Stutt-
gart: Schäffer-Poeschel Verl., 2000, S. 8.
8 Vgl. Wolf, K.; Runzheimer, B.: Risikomanagement nach KonTraG, 3. Aufl., Wiesbaden:
Gabler Verl., 2001, S. 19.
9 Vgl. Picot, G.: Anforderungen an die AG durch § 91 AktG, in: Lange, W.; Wall, F.: Risiko-
management nach dem KonTraG, München: Vahlen Verl., 2001, S. 14.
über die Risiken zukünftiger Entwicklungen. Handelt es sich um börsennotierte AGs, obliegt das Testat des Kontrollsystems dem Abschlussprüfer. 10
Das ,QVWLWXW GHU :LUWVFKDIWVSUIHU LQ 'HXWVFKODQG H9 (IDW) ist eine Vereinigung, der nahezu sämtliche Wirtschaftsprüfer angehören. 11 Das ,': hat Prü-fungsstandards für KonTraG-konforme Risk-Management-Systeme verabschiedet. Demnach hat das Risk-Management vier grundlegende Aufgaben, nämlich die Risikoerfassung, die Risikoanalyse, die Risikobewertung und die Risikodokumentation zu erfüllen. Der erlassene Prüfungsstandard stellt die Mindestan-forderung an ein Risk-Management dar. 12
%DVHO,,XQG5LVN0DQDJHPHQWLP.RQWH[W
1975 wurde von den Präsidenten der Zentralbanken der G10-Staaten ein Ausschuss gegründet. Zweck der Gründung war die internationale Harmonisierung der Kapitalausstattung der Banken für gewährte Kredite. Zu den Mitgliedern gehören Vertreter der Zentralbanken und der Bankenaufsichtsbehörden. Dieser Ausschuss trifft bei Tagungen in Basel zusammen. 1988 wurde der Baseler Ak-kord (Basel I) vom Ausschuss verabschiedet, der eine Eigenkapitalunterlegung von 8 % für gewährte Kredite vorschreibt. Basel I entwickelte sich zu einem internationalen Standard, der in über 100 Ländern angewendet wird. 13
Die Mindestkapitalausstattung der Banken von 8 % (= Eigenkapitalunterlegung) wurde mit steigenden Handelsaktivitäten auf dem internationalen Kapitalmarkt zunehmend kritisiert. Eine pauschale Bewertung der Kreditrisiken erschien ökonomisch unsinnig. 14 Die Eigenkapitalunterlegung der Banken sollte sich nach Meinung der %DQN IU LQWHUQDWLRQDOHQ =DKOXQJVDXVJOHLFK (BIZ) an der Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfallrisikos orientieren. Deshalb sollte zur Berechnung der Bonitätseinstufung (Rating) eines Unternehmens die Insolvenzwahr- 10 Vgl.Hommelhoff, P.; Mattheus, D.: Gesetzliche Grundlagen: Deutschland und International,
in: Dörner, D.; Horváth, P.; Kagermann, H. (Hrsg.): Praxis des Risikomanagements, a.a.O.,
S. 9.
11 Vgl. Gabler Verlag (Hrsg.): Stichwort „Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW), Gabler Wirtschafts-Lexikon, Bd. G-K, 12. vollst. überarb. Aufl., Berlin, 1988, S. 2572.
12 Vgl. IDW (Hrsg.): IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems
nach § 317 Abs. 4 HGB (IDW PS 340), 4. Erg.LfG, Oktober 2000.
13 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II), in:
Deutsche Bank, Monatsbericht, April 2001, S. 15 ff.
scheinlichkeit herangezogen werden. Mit Basel II wurde die geltende 8%-Regelung abgeschafft. 15
0HLVWHU, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, weist darauf hin, dass mit Basel II erstmals die operativen Risiken explizit im Rahmen der Bonitätseinstufung berücksichtigt werden. Das Einbeziehen der operativen Risiken kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Kreditkonditionen der Kreditnehmer haben. Werden die operativen Risiken relativ gering eingestuft („gutes“ Rating), ergeben sich für den Kreditnehmer „günstige“ Kreditkonditionen. Analog wird die Kreditvergabe an Unternehmen mit entsprechend „schlechtem“ Rating erschwert. 16 0HLVWHU vertrat in der Basel II - Diskussion die Meinung, dass insbesondere der Mittelstand von Basel II betroffen ist. Zum Beleg dieser These führt er einen Vergleich der Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditvergaben an mittelständische und große Unternehmen an. Demnach sind die Ausfallwahrscheinlichkeiten beim Mittelstand wesentlich höher als bei großen Unternehmen. 17 Zudem sind die Möglichkeiten des Mittelstandes zur Kapitalbeschaffung häufig auf die Bankkreditfinanzierungen beschränkt. Viele mittelständische Unternehmen sind sogar von einer Hausbank abhängig. Im Gegensatz dazu haben große Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Investitionen über den internationalen Kapitalmarkt zu finanzieren. 18
Ein Vergleich zwischen Basel II / Rating und Risk-Management zeigt Parallelen auf. Zwischen beiden Kreditabsicherungsvorgaben bestehen Verbindungen, die bei genauer Betrachtung aufeinander aufbauen (vgl. Abb. 1). Die Suche nach bestandsgefährdenden Risiken findet in beiden Systemen mit anschließender Analyse statt. Jedoch zeigt das Rating keine Gestaltungsmöglichkeiten dafür auf, wie die Risiken zu handhaben sind. In diesem Punkt gibt das Risk-Mana-
14 Vgl.ebd., S. 15 ff.
15 Vgl. KfW (Hrsg.): Ratings, Basel II und die Finanzierungskosten von KMU, in: KfW-Beiträge
zur Mittelstands- und Strukturpolitik, o.O. und o.J., S. 27 f.
16 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Basel II - Auswirkungen auf Banken und Mittelstand, in:
Vortrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein, Kiel, 23.05.2001, S. 7.
17 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Neue Eigenkapitalstandards in der Bankenaufsicht, in:
Vortrag beim Internationaler Club Frankfurter Wirtschaftsjournalisten, Frankfurt/Main,
12.11.2001, S. 4.
18 Vgl. Wallau, F.: KMU-Finanzierung im Wandel: Gesamtwirtschaftliche Konsequenzen?, in:
Lange, J. (Hrsg.): Mittelstandsfinanzierung im Umbruch, Rehburg-Loccum, 2002, S. 47 ff.
12 von 78
gement dagegen konkrete Handlungsempfehlungen. 19 Diese Empfehlungen können durch Maßnahmen wie Risikovermeidung, -verminderung, -abwälzung und -akzeptanz umgesetzt werden (vgl. 3.3.5 Phase V: Risikobewältigung).
Nach *OHLQHU)VHU wird das Risk-Management vornehmlich aus der Gesellschafterperspektive, das Rating hingegen aus der Fremdkapitalgeberperspektive betrachtet. Die strikte Trennung in Eigen- bzw. Fremdkapital des Unternehmens und die Analyse der Risikoauswirkung auf diese Strukturen begründet sich in der Anwendung des Risk-Managements als internes bzw. externes In-formationsinstrument. 20
$EE=XVDPPHQKDQJYRQ5LVN0DQDJHPHQWXQG5DWLQJ
Quelle: Eigene Darstellung
Die Klassifizierung des Risk-Managements ausschließlich als internes Instrument ist nicht im Sinne des KonTraG (vgl. Kap. 2.1 Gesetzliche Grundlagen). Banken und andere Kapitalgeber sind ebenfalls an der gegenwärtigen und zukünftigen Unternehmenssituation interessiert, sodass eine Verflechtung der Interessen der Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber vorhanden ist. Konkret bedeutet dies für den Mittelstand, dass Risk-Management für die interne Informa-
19 Gesprächmit Herrn Dr. Oliver Everling, Referent zum Thema: Nutzen und Funktionen von
Rating, Fachveranstaltung Risk-Management und Rating, Wirtschaftsförderung Rheinbach
und Greverath Consult Mittelstandsberatungsges. mbH, Rheinbach, 07.06.2002.
tionsgewinnung aber auch als externes Kommunikationsinstrument für Kredit-verhandlungen und für potenzielle neue Kapitalgeber angesetzt werden kann.
:DOODX verdeutlicht, dass der Mittelstand zukünftig bei der Finanzierung zu mehr Unternehmenstransparenz gegenüber dem Kapitalgeber bereit sein muss. Daraus folgt, dass Unternehmen in Zukunft in stärkerem Umfang Unternehmensdaten und Informationen bezüglich der Unternehmensstrategien an die Kapitalgeber weitergeben müssen. 21 Ebenso ist es für die Banken essentiell wichtig, zukünftig auf die Offenlegung relevanter Unternehmensdaten und die Ausweisung operativer Risiken durch die Unternehmen zu beharren.
Mit Hilfe des Risk-Managements können Unternehmensschwächen aufgedeckt, Risiken greifbar gemacht und hinsichtlich ihrer Eignung zur Erreichung der Unternehmensziele analysiert werden. Plausibilität, Kontinuität und letztendlich die Ergreifung zielgerichteter Maßnahmen (z.B. Stärkung der Eigenkapitalquote) auf Basis des Risk-Managements sind Inhalte, die bei Kreditverhandlungen von entscheidender Bedeutung sind. Das Risk-Management-Verfahren sollte in seiner Ausgestaltung klar und deutlich sowohl die Risikosituation als auch die Maßnahmen zur Risikobehandlung dokumentieren. Da das Risk-Management-System kontinuierlich Risiken erfassen und steuern soll, sollte das Unternehmen seinen Kreditgebern in regelmäßigen zeitlichen Abständen Bericht erstatten. Positive Auswirkungen auf die Bonitätseinschätzung und letztlich auf die Prognose der Insolvenzwahrscheinlichkeit sind naheliegend.
Da mittelständische Unternehmen einerseits oftmals keinen Beirat oder Aufsichtsrat haben, der eine Zwischenberichterstattung verlangen könnte, andererseits aber nach dem GmbHG Geschäftsführer oder Vorstand zur Information über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verpflichtet sind, „besonders im Hinblick auf eine mögliche Insolvenzprognose“ 22 , empfehlen .QLHI1|WKHQ mittelständischen Unternehmen, eine „Zwischenberichterstattung“ an ihre Hausbank
20 Vgl. Gleißner, W.; Füser, K.: Leitfaden Rating. Basel II: Rating-Strategien für den Mittelstand,
Müchen: Vahlen Verl., 2002, S. 167 ff.
21 Vgl. Wallau, F.: KMU-Finanzierung im Wandel: Gesamtwirtschaftliche Konsequenzen?, in:
Lange, J. (Hrsg.): Mittelstandsfinanzierung im Umbruch, Rehburg-Loccum, 2002, S. 55 ff.
22 Knief, P.; Nöthen, T.: „Zwischenberichterstattung“ mittlerer Unternehmen, in: DB, 55. Jg.
(2002), Heft 3, S. 105.
14 von 78
nach Vorgabe des „Deutschen Rechnungslegungsstandards“ 23 Die Zwischen-
berichterstattung kann auf Excel-Basis erstellt werden und enthält folgende
Gliederungspunkte : 24
1. Prämissen und Zweck 2. Ertragslagedarstellung 3. Bilanzentwicklung
4. Cash-Flow-Analyse 5. Verschuldungsgrenze 6. Finanzierungsanalyse
7. Eigenkapitalentwicklung 8. Mengengerüst 9. Deckungsbeitragsgrenze
10. Break-even-Analyse 11. Preisanalyse 12. Wertschöpfungsanalyse
13. Unternehmensbe- 14. Investitionsvorhaben 15. Sonstige zu berichtende Maß-
wertungsaspekte nahmen u. Erläuterungen
EE0XVWHU ZLVFKHQEHULFKWPLWWOHUHU8QWHUQHKPHQ
Quelle : Vgl. Knief, P. Nöthen, T.: „Zwischenberichterstattung“ mittlerer Unternehmen, in: DB,
55. Jg. (2002), Heft 3, S. 106.
Besonders bei kritischer Kreditvergabe ist ein solcher Zwischenbericht des Un-
ternehmens hilfreich. In Abhängigkeit der Unternehmenssituation kann der Be-
richt quartalsweise oder auch monatlich von der Geschäftsleitung der Bank per-
s önlich vorgelegt werden. Da er ein wichtiges zeitnahes Informations- und
Kommunikationsinstrument sowohl für das Unternehmen als auch für die Bank
darstellt , bietet es die notwendige Unternehmenstransparenz und somit Pla-
nungssicherheit für die Bank oder das Kreditinstitut. 25 Der in Abb. 2 dargestellte
Zwischenbericht ist insbesondere auf Kennzahlen ausgerichtet und sollte um
weiche Faktoren erweitert werden (vgl. 3.1.2 Risiken aus Bankensicht)
HJULIIVEHVWLPPXQJHQ
Im folgenden Abschnitt werden die Begriffe Risiko, Risk-Management und Mit-
telstand näher erläutert. Dazu wird einerseits auf gängige Definitionen einge-
gangen , andererseits werden aber auch neue Entwicklungen aufgezeigt.
5LVLNR
Das Wort Risiko selbst stammt wahrscheinlich von dem griechischen Wort
„rhiza“, d.h. :XU HO, ab und wurde in das lateinische „risicare“, d.h. OLSSHQXP
23 Die Zwischenberichterstattung soll für nicht börsennotierte Unternehmen gelten.
24 Vgl. Knief, P. Nöthen, T.: „Zwischenberichterstattung“ mittlerer Unternehmen, in: DB, a.a.O.,
S. 105 ff.
25 Vgl ebd , S 106
VFKLIIHQ, übernommen. Im italienischem Verständnis bedeutete „rischiare“ im 15. Jahrhundert *HIDKUODXIHQ. 26
In der gegenwärtigen Literatur wird Risiko oftmals mit Sicherheitsproblemen wie Natur- und technischen Großkatastrophen gleichgesetzt, denen die Gesellschaft mit Verlangen nach Sicherheit gegenübersteht. 27 Das Sicherheitsverlangen des einzelnen Individuums macht sich die Versicherungswirtschaft zu nutze. Hierbei wird das Risiko als Produkt aus Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens formalisiert. 28 Das Bewusstsein für Gefahren vorausgesetzt, können sich Versicherungsnehmer finanziell durch Versicherungsprämien absichern und dem Risiko mit subjektivem Sicherheitsgefühl entgegenstehen. Bezogen auf Unternehmen versuchen sich diese gegen finanziellen Schaden mittels entsprechender Versicherungsgeber abzusichern. Das Versichern von Schäden setzt voraus, dass das Risiko identifizierbar ist und die Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens monetär abschätzbar und berechenbar sind.
Der Risikobegriff bezieht sich sowohl auf negative Ereignisse aus dem Unternehmensumfeld und Handlungen des Unternehmens als auch auf die Unterlassung der Unternehmensleitung Positives zu realisieren. 29 Dem zu folge gehen mit dem Begriff Risiko auch mögliche Chancen einher.
In der Literatur wird der Begriff Risiko auf unterschiedliche Weise definiert. Zum einen wird unter Risiko die Gefahr verstanden, einen Verlust oder Schaden zu erleiden, zum anderen als Gefahr einer Zielverfehlung resultierend aus der Unterlassung eine Chance zu nutzen.
Zum Verständnis der Arbeit wird folgende Definition des Begriffs Risiko angewendet:
26 Vgl. Schüz, M.: Werte - Risiko - Verantwortung. Dimensionen des Value Managements,
München: Gerling Akademie Verl., 1999, S. 96.
27 Vgl. Lübbe, H.: Ursprünge des Risikothemas, in: Bayrische Rück (Hrsg.): Risiko ist ein Kon-
strukt, München: Knesebeck Verl., 1993, S. 24 ff.
28 Vgl. Bechmann, G.: Risiko und Gesellschaft, Grundlagen und Ergebnisse interdisziplinärer
Risikoforschung, 2. Aufl., Opladen: Westdeutscher Verl., 1993, S. IX ff.
29 Vgl. KPMG (Hrsg.): Integriertes Risikomanagement, Berlin, 1998, S. 5.
5LVLNHQVLQGGLHDXVGHUEHVFKUlQNWHQ9RUKHUVHKEDUNHLWGHU=XNXQIWUH VXOWLHUHQGHQ(UHLJQLVVHXQG+DQGOXQJHQGHUHQGXUFK6W|UXQJHQYHUXU VDFKWHQ*HIDKUHQGLH9HUIHKOXQJGHU8QWHUQHKPHQV]LHOHEHZLUNHQXQG GHQ)RUWEHVWDQGGHV8QWHUQHKPHQVEHGURKHQN|QQHQ
Risiko im Zusammenhang mit KonTraG versteht sich nicht als eine primär zu eliminierende Gefahr, sondern als ein notwendiges Übel, ohne das unternehmerisches Handeln undenkbar ist, da bei perfekter Vorhersehbarkeit der Zukunft jedes Individuum genau planen könnte, so dass strategische Entscheidungen problemlos getroffen und sogar nicht mehr notwendig wären.
5LVN0DQDJHPHQW
In der Literatur werden die Begriffe Risk-Management und Risikomanagement gleichgestellt. Der Terminus Risikomanagement wurde zunächst nur im amerikanischen Versicherungswesen verwendet und wird als Insurance Management verstanden. 30 Dem Risk-Management liegt eine Systematik zugrunde, die als Gesamtheit aller Maßnahmen und organisatorischer Regelungen betrieblicher Prozesse bezeichnet werden kann. Dies schließt vorgeschriebene Verfahren zur Risikoerkennung und den Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung ein. 31
Zum Verständnis der Arbeit wird folgende Definition des Begriffs Risk-Management im Sinne des KonTraG angewandt: 5LVN0DQDJHPHQWLVWGDV0DQDJHQYRQ5LVLNHQPLWWHOVHLQHU)UKDXINOl UXQJGXUFK)UKLQGLNDWRUHQGKHLQHUIUK]HLWLJHQ2UWXQJYRQ%HGURKXQ JHQ5LVLNHQXQG&KDQFHQVRZLHGDV0DQDJHPHQWGHU6LFKHUVWHOOXQJ GHU(LQOHLWXQJXQG9HUIROJXQJYRQ*HJHQ6WUDWHJLHQXQG0DQDKPHQ ]XU=XNXQIWVVLFKHUXQJGHV8QWHUQHKPHQV
Das Managen von Risiken kann bedeuten, dass Risiken bewältigt werden müssen (hierzu existieren unterschiedliche Ansätze s.a. Kap. 3.3.5 Risikobewälti-
30 Vgl.Wolf, K.; Runzheimer B.: Risikomanagement und KonTraG, Konzeption und Implemen-
tierung, 3. überarb. Aufl., Wiesbaden: Gabler Verl., 2001, S. 24.
31 Vgl. IDW (Hrsg.): IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems
nach § 317 Abs. 4 HGB (IDW PS 340), a.a.O., S. 2.
Arbeit zitieren:
Karsten Kisselbach, 2002, Risk-Management nach KonTraG Lösungsansätze zur Umsetzung in mittelständischen Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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