1. Einleitung. 4
2. Das Verhältnis von Sozialstaat - Sozialpolitik - Soziale Sicherung - Sozialbudget
zueinander 4
2.1. Primär und Sekundärverteilung der Einkommen im Wirtschaftskreislauf 6
3. Verfahren zur Finanzierung der Sozialleistungen. 8
3.1 Die Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung. 8
3.1.1 Das Kapitaldeckungsverfahren und das Umlageverfahren 9
3.2 Die Steuerfinanzierten Sozialleistungen 11
3.2.1 Das Steueraufkommen und die Verteilung 12
4.Ursachen für die Finanzierungsprobleme des Sozialstaates 14
4.1 Die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge 14
5.Schlussbetrachtung 16
6. Literaturverzeichnis 17
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1. Einleitung
Die sozialen Sicherungssysteme bzw. der Reformbedarf eben dieser Systeme sind fortlaufend Gegenstand vieler Diskussionen und Arbeitsauftrag für Kommissionen, wie aktuell für die von der Bundesregierung eingesetzte Rürup- Kommission. Angesichts leerer Kassen in den öffentlichen Haushalten, steigender Beitragssätze und steuerlicher Belastungen einerseits und zunehmender sozialer Probleme mit dementsprechendem Handlungsbedarf ist die Frage nach der Finanzierbarkeit der Sozialen Sicherung vielleicht aktueller denn je. “Wenn ein System immer weiter wächst, wenn es immer mehr Mittel und Personal beansprucht, und wenn zugleich auch die Anzahl und der Umfang chronischer sozialer Probleme eher weiter zunehmen, dann stimmt hier einfach etwas nicht!“ (Badura 1982,S. 70f.) (Schmidt, Manfred 1988, S. 199).
Dieses Zitat umschreibt wohl ganz treffend, wie es um das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik bestellt ist, nicht nur in der öffentlichen Meinung. Interessant in diesem Zusammenhang ist das Datum des Zitates, denn 1982 waren die Probleme allein schon im Hinblick auf die deutsche Wiedervereinigung und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit, vielleicht noch etwas geringer.
1995 wurde vom Prognos-Institut ein Gutachten für den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger vorgelegt, in dem eine Zunahme der Rentenversicherungsbeiträge von 1995 - 2030 von mindestens 7,5% und höchstens 10,6 % vorausgesagt wird (vgl. Schmähl, Winfried 1997, S.126).
„Ohne auf die Berechnungen selbst einzugehen, bleibt festzuhalten, dass bei unverändertem Finanzierungs- und Leistungsrecht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung insgesamt erhebliche Ausgabensteigerungen zu erwarten wären“ (Schmähl, Winfried 1997, S. 126 ). Um sich an dieser Diskussion zu beteiligen, erscheint es mir sinnvoll, sich einen Überblick über das System der sozialen Sicherung und insbesondere der Finanzierung zu verschaffen. Mit dieser Ausarbeitung möchte ich eine dementsprechende Diskussionsgrundlage geben.
2. Das Verhältnis von Sozialstaat - Sozialpolitik - Soziale
Sicherung - Sozialbudget zueinander
Im Rahmen dieser Veranstaltung haben wir die Bundesrepublik Deutschland als einen“ sozialen und demokratischen Bundesstaat“ kennen gelernt, wie es auch unter anderem in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes festgelegt ist (Gesetze für Sozialberufe 2002, S. 6). Aus diesem Gesetzestext und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ergibt sich, „dass der Staat verpflichtet ist, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und eine gerechte Sozialordnung zu sorgen“ (Bäcker, Gerhard / Bispinck, Reinhard / Hofemann, Klaus / Naegele, Gerhard 2000, S. 37).
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Bäcker konkretisiert und definiert Sozialstaat folgendermaßen:
„Mit Sozialstaat ist der gesamte Komplex von Institutionen, Regulierungen und Verfahren gemeint, die die marktliche Steuerung von Arbeitsmarkt, Einkommensverteilung und Lebensbedingungen korrigieren und ergänzen, und die dem Staat und den gesellschaftlichen Gruppen im Wirtschaftsprozess eine aktive Rolle zuweisen“ (Bäcker, Gerhard / Bispinck, Reinhard / Hofemann, Klaus / Naegele, Gerhard 2000, S. 36).
Weiterhin haben wir festgestellt, dass das System der sozialen Sicherung sowie die Idee von sozialer Gerechtigkeit eine Leitvorstellung des sozialen Rechtstaates ist, und einen Kernbereich der Sozialpolitik darstellt, die das Ziel verfolgt:“ soziale Risiken und Probleme zu begrenzen, deren Folgen zu kompensieren sowie Einkommens-, Versorgungs- und Lebenslagen zu stabilisieren und zu verbessern“ (Bäcker, Gerhard / Bispinck, Reinhard / Hofemann, Klaus / Naegele, Gerhard 2000, S. 50).
Innerhalb des Sozialstaates und der Sozialpolitik als ein wichtiges Element, stellt das System der sozialen Sicherung einen Großteil dieser genannten Institutionen, Regulierungen und Verfahren dar, wie die Definition von Lampert deutlich macht:
Unter dem System der sozialen Sicherheit i.e.S. versteht man die Summe aller Einrichtungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, die Bürger gegen die Risiken zu schützen, die verbunden sind
a) mit den vorübergehenden oder dauernden, durch Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Alter oder Arbeitslosigkeit verbundenen Verlust von Arbeitseinkommen,
b) mit dem Tod des Ernährers (Ehepartner oder Eltern) und
c) mit unplanmäßigen Ausgaben im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod.
Die Mehrzahl aller Systeme der sozialen Sicherung i.e.S. weist - von Land zu Land institutionell unterschiedlich organisiert - als Bestandteile auf:
- die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
- die Alters- und Hinterbliebenenversicherung,
- die Unfallversicherung,
- die Krankenversicherung und
- die Arbeitslosenversicherung (Lampert, Heinz 1998, S. 224)
Diese Begriffsbestimmung macht einerseits deutlich, dass es ein wichtiges Ziel der sozialen Sicherungssyteme ist, einen eventuellen Einkommensausfall zu kompensieren, was sich auch in den drei Gestaltungsgrundsätzen der sozialen Sicherung in Deutschland widerspiegelt.
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Arbeit zitieren:
Stefan Maschack, 2003, Zur Finanzierung sozialer Sicherheit, München, GRIN Verlag GmbH
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