Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 3
2. BENACHTEILIGUNG 4
2.1. Definitionen 4
2.2 Maßnahmen des Staates 5
3. WEITERBILDUNG 5
4. BENACHTEILIGUNG IN DER WEITERBILDUNG 6
4.1 Teilnahmequoten an Weiterbildung 6
4.2 Gründe für die Nicht-Teilnahme an beruflicher Weiterbildung 7
5. NICHTTEILNAHME AN BERUFLICHER WEITERBILDUNG AM
BEISPIEL DER FRAU 9
5.1 Begriffliche Ein- und Ausgrenzungen 9
5.2 Nichtteilnahme der Frau an Weiterbildung 11
5.3 Zahlen und Fakten 12
5.4 Zwischenfazit 19
6. BEFRAGUNG AN DER UNIVERSITÄT KASSEL 19
6.1 Weiterbildungen an der Universität Kassel 19
6.2 Arbeiten mit Experteninterviews / Befragung 20
6.3 Experteninterview zum Thema: „Wie begegnet die Universität Kassel
dem Problem Benachteiligung von Frauen in der beruflichen
Weiterbildung?“ 21
7. FAZIT 24
8. LITERATURVERZEICHNIS 26
2
1. Einleitung
Die vorliegenden Hausarbeit, die die Forschungsfrage „Wie drückt sich Benachteiligung gegenüber Frauen in der beruflichen Weiterbildung aus und wie begegnet die Universität Kassel dieser Herausforderung?“ trägt, beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Frauen heutzutage in der beruflichen Weiterbildung noch benachteiligt werden. Gerade in der heutigen Zeit, in der der Fortschritt jeden Tag voran schreitet, ist es für jeden Beschäftigten wichtig, ständig den neusten Wissenstand zu kennen, um in seinem Job konkurrenzfähig zu bleiben. Know-how ist bei jedem Arbeitnehmer Voraussetzung dafür, seinen Arbeitsplatz gesichert zu wissen. Neben dem Begriff der Weiterbildung ist längst ein neuer entstanden, nämlich der des Lebenslangen Lernens. Diese Thematik soll in dieser Hausarbeit jedoch nicht aufgegriffen werden.
Doch wird wirklich jeder Arbeitnehmer gleichberechtigt, wenn es um das Thema Weiterbildung geht? Dieser Frage soll in dieser Arbeit nachgegangen werden, die speziell die Gruppe der Frauen untersucht.
Zu Beginn dieser Arbeit wird der Begriff der Benachteiligung definiert, um anschließend auf Maßnahmen, die der Staat ergreift, um Benachteiligung zu begegnen, einzugehen. Anschließend wird der Begriff der Weiterbildung definiert. In Punkt 4 werden Teilnahmequoten an Weiterbildungsmaßnahmen vorgestellt, während in einem anschließenden Punkt die Gründe für die Nichtteilnahme von Frauen an beruflicher Weiterbildung dargestellt werden.
Im Punkt 5 werden anschließend Zahlen und Fakten vorgestellt, die belegen, dass Frauen immer noch seltener an Weiterbildung teilnehmen als Männer.
Punkt 6 stellt eine empirische Untersuchung zum Thema an der Universität Kassel vor. In einem ersten Teil werden die Weiterbildungsmaßnahmen, die den Mitarbeitern der Universität Kassel angeboten werden, vorgestellt. Der Hauptteil dieses Kapitels macht jedoch das Experteninterview aus, das mit der Frauenbeauftragten sowie einer Mitarbeiterin der Personalentwicklung geführt wurde.
3
2. Benachteiligung
2.1. Definitionen
Benachteiligung wird mit dem Begriff der Diskriminierung synonym verwendet und heißt das Zufügen von Nachteilen. Das Fremdwörterlexikon bietet folgende Definition:
• „durch unterschiedliche Behandlung benachteiligen, zurücksetzen.“ 1
• „Ungleichbehandlung, Verwehren der Rechte, die anderen in gleicher Situation zuerkannt werden. In der Bundesrepublik Deutschland gehört das Recht auf Gleichbehandlung zu den Grundrechten.“ 2
• „Eine Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alter, des Geschlechts, einer Behinderung oder der sexuellen Identität schlechter behandelt wird, als eine andere Person in vergleichbaren Situation.“ 3
• „dass die Chancen eines einzelnen, ein bestimmtes Ziel zu erreichen, aufgrund von Faktoren, die er nicht oder kaum beeinflussen kann, stark vermindert werden.“ 4
1 (1982): Duden Band 5: Fremdwörterbuch, Mannheim: Dudenverlag
2 (http://www.socioweb.de/lexikon/lexgeb/begriffe/benachte.htlm) 26.08.08
3 (http://www.gesamtmetall.de/Gesamtmetall/MEOnline.nsf/id/DE_Gleichbehandlung/$FILE/MusterMerkbla tt.pdf) 26.08.08
4 Nuissl, E./Sutter, H. (1981): Bildungsbenachteiligte Personengruppen in Nordrhein-Westfalen. Arbeitsgruppe für empirische Bildungsforschung, Heidelberg
4
2.2 Maßnahmen des Staates
Die Bundesregierung erlässt ein Gesetz, das in Art. 3 II des Grundgesetzes, Gleichheit vor dem Gesetz, verankert ist und in dem die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts verboten ist. „(2) 1 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2 Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 5 Das Ziel des Staates und dieses Gesetzes ist es, dass Gleichberechtigung in der Realität herrscht.
Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Ziel, ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
Das Gesetzt bezieht sich auf die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, berufliche Weiterbildung sowie Umschulungen. 6
3. Weiterbildung
Das Berichtssystem Weiterbildung subsumiert unter dem Begriff Weiterbildung sowohl die berufliche als auch die allgemeine Weiterbildung. (Lehrgänge, Kurse, Vorträge usw.) Als Weiterbildung werden alle Aktivitäten verstanden, die der Vertiefung, Erweiterung und Erneuerung bestandener Kenntnisse und Fähigkeiten dienen und Qualifikationen verbessern oder neu ausrichten. Die Teilnehmer einer Weiterbildung haben dabei die erste Bildungsphase schon abgeschlossen und waren bereits erwerbstätig. 7 Der Begriff der Weiterbildung ist so weit gefasst, dass auch Rhetorikkurse, Kochkurse und Sprachkurse darunter fallen. Wir wollen uns an dieser stelle jedoch auf die berufliche Weiterbildung beschränken.
5 Basistexte Öffentliches Recht, (2006 6) Grundgesetz, Beck-Texte im Deutschen Taschenbuch Verlag
6 http://www.fortbildung-bw.de/wb/07_personalentwickler/02_pe_pm/extra_sites/AGG/AGG_PE.php
7 http://www.step-on.de/277/409/index.htlm 26.08.08
5
Die berufliche Weiterbildung wird als Form der Erwachsenbildung gesehen und richtet sich an Personen, die ihr Wissen aktualisieren, vertiefen oder ergänzen wollen. Dabei wird zwischen Umschulung, Aufstiegsfortbildung und Anpassungsfortbildung unterschieden. Wir sprechen von Umschulung wenn bereits Erwerbstätige sich zu einem anderen Beruf orientieren oder ihren bestehenden Beruf z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Umschulung wird meistens mit einem Ausbildungsabschluss beendet. Die Aufstiegsfortbildung richtet sich an Diejenigen die beruflich weiter kommen wollen und durch Erweitung ihrer Qualifikation z.B. eine Position höher kommen. Bei der Anpassungsfortbildung wird das bestehende Wissen erhalten oder angepasst um neuen Entwicklungen z.B. von Software gerecht zu werden. 8
4. Benachteiligung in der Weiterbildung
4.1 Teilnahmequoten an Weiterbildung
Betrachtet man die Teilnahmequote an Weiterbildung insgesamt in Tabelle 1, so ist zu sagen, dass sowohl bei Männern als auch bei Frauen die Teilnahme von 1979 bis 1997 gestiegen ist. (Männer 49%, Frauen 47%)
Aber auch hier legen wir unseren Schwerpunkt auf die berufliche Weiterbildung. Die Teilnahmequote an beruflicher Weiterbildung ist auch hier von 1979 bis 1997 sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen gestiegen, jedoch sieht man, dass Frauen deutlich weniger an beruflicher Weiterbildung teilnehmen als Männer. ( Männer 35%, Frauen 26%) Vergleicht man erwerbstätige Männer und Frauen oder nicht erwerbstätige Männer und Frauen so ist die Teilnahmequote nahezu identisch.
Tabelle 1: Weiterbildungsteilnahme von Frauen und Männern nach Erwerbstätigkeit 1979 und 1997
8 http://www.step-on.de/277/411/index.htlm 26.08.08
6
( Quelle: Berichtssystem Weiterbildung VII, Kuwan u.a. 2000, s.139)
4.2 Gründe für die Nicht-Teilnahme an beruflicher Weiterbildung
Für die Entscheidung zur Weiterbildung werden verschiedene Einflussfaktoren berücksichtigt: Teilzeitbeschäftigung, Berufsbildung, berufliche Stellung und Familien-stand.
Denn Frauen in Teilzeitbeschäftigung beteiligen sich seltner an Weiterbildung als vollzeitbeschäftigte, obwohl 97 % der Teilzeitbeschäftigen Frauen sind. Die Benachteiligung wird verstärkt, wenn Familie und Beruf vereinbart werden müssen. Ein weiterer Grund für die Nicht-Teilnahme an Weiterbildung ist, dass Weiterbildungsangebote oft am Wochenende oder in Abendkursen statt finden und so das Familienleben sich schwer gestallten lässt. Sind jedoch Frauen in vergleichbarer
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Sven Moos, 2008, Benachteiligung in der beruflichen Weiterbildung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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