1 Einleitung
Pflegekammern, seit 15 Jahren ein immer wieder diskutiertes Thema in der Pflege. Schon Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts wurden Initiativen zur Errichtung von Pflegekammern gegründet. Die Hoffnung, die die Befürworter von Pflegekammern mit diesen Initiativen verbunden haben, war zum einen mehr Autonomie durch die Selbstverwaltung des Pflegeberufs zu erhalten und zum anderen ein größeres Gehör in Gesellschaft und Politik hinsichtlich der Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für die Pflege zu erlangen. Das Selbstverwaltungsprinzip wird als wichtige Voraussetzung für den Professionalisierungsprozess in der Pflege gesehen. Auf der anderen Seite stehen die Gegner von Pflegekammern, die das Kammerwesen als archaisch und überholt ansehen.
Ein großer Teil der Berufsangehörigen der Pflege stehen diesem Thema jedoch eher unbedarft und indifferent gegenüber. Die Gründe hierfür werden in der geringen Formierung der Pflegefachkräfte in Berufsorganisationen beziehungsweise Arbeitnehmervertretungen gesehen.
In jüngster Zeit flammt die Diskussion um die Errichtung von Pflegekammern in Deutschland erneut auf, dies nicht zuletzt durch die unterschiedlichen Interessen und Zielsetzungen der verschiedenen Berufsverbände in der Pflege, die doch wenig geneigt scheinen, als gemeinsames Sprachrohr nach außen aufzutreten. In meiner Hausarbeit „Pflegekammern - ein wirksames Instrument zur Professionalisierung der Pflege?“ möchte ich diese Aspekte aufgreifen und mich mit folgenden Fragen beschäftigen:
• Was versteht man unter den Begriffen Profession und Professionalisierung?
• Wie ist der Professionalisierungsstand der Pflege in Deutschland?
• Welche rechtliche Stellung würden Pflegekammern in Deutschland einnehmen und welche Ziele und Aufgaben würden von diesen ausgehen?
• Welche Argumente gibt es für bzw. gegen die Errichtung von Pflegekammern?
• Sind Pflegekammern ein geeignetes Instrument, um den Professionalisierungsprozess der Pflege in Deutschland zu unterstützen?
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2 Der Begriff Profession
2.1 Kurzer historischer Überblick zum Begriff Profession
Der Begriff Profession ist keine neuzeitliche Erscheinung, sondern geht bis ins 16. Jahrhundert zurück. In jener Zeit wurden Berufe mit Universitätsausbildung wie zum Beispiel Theologie, Recht und Medizin aber auch der Beruf des Militäroffiziers als Profession angesehen. Mit diesen Berufen war ein hoher Status verbunden, vorrangig auf die gesellschaftliche Stellung der Person bezogen, weniger auf den Beruf selbst (vgl. Kellnhauser 1994, S. 39).
Der Terminus Profession, wie er in der heutigen Zeit benutzt wird, ist auf das 19. und 20. Jahrhundert zurückzuführen, da mit der Industrialisierung eine Vermehrung von Professionen vonstatten ging. Im 20. Jahrhundert kam es dann zu einem sehr starken Anstieg einhergehend mit der zunehmenden Verwissenschaftlichung von Professionen in den Industrieländern (vgl. Kellnhauser 1994, S. 40).
Ende der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts wurden die Begriffe Profession und Professionalisierung auch in Deutschland aufgegriffen, wobei man anfänglich kritiklos die am Beginn der dreißiger Jahre entwickelten Theorien zur Professionalisierung aus dem anglo-amerikanischen Raum übernahm (vgl. Veit 2004, S. 13).
2.2 Der Begriff Profession aus soziologischer Sicht
In soziologischer Hinsicht gibt es momentan noch keine einheitliche Definition des Begriffes Profession. Es entwickelten sich unterschiedliche Sichtweisen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Beruf und Profession. Hierzu sollen verschiedene theoretische Ansätze zur Abgrenzung der Begriffe Arbeit, Beruf und Profession vorgestellt werden. Dewe (1986) sieht in dem Begriff Profession die Sicherung des Lebenseinkommens, wobei es aber nicht um die Profitorientierung geht. Profession ist seiner Meinung nach eng mit dem Wohl der Gesellschaft verbunden und orientiert sich an gesellschaftlichen Aufgaben, kombiniert mit sozialer Anteilnahme wie auch bestimmter Hingebung für den Beruf (vgl. Dewe in Kellnhauser 1994, S. 40 - 41).
Hesse verbindet mit dem Terminus Profession die Umformung eines einfachen Berufs in eine qualifizierte Profession. Unter dem Begriff Beruf versteht er die Qualifizierung der Arbeitskraft auf spezifische Arbeitsleistungen, die in der Regel die Erwerbs- und
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Versorgungschancen der Arbeitskraft sichern. Unter Profession wiederum fasst er die Qualifizierung der Arbeitskraft auf spezifische monopolisierte Arbeitsleistungen, die in ihrer Qualifikationserwartungen erweitert sind und dadurch die Chancen auf Erwerb und Versorgung wie auch das Prestige und den sozialen Status der Berufsgruppe steigern (vgl. Hesse in Plümpe 1997, S. 63).
Hesse übt Kritik an der arglosen Übernahme des Begriffs Profession aus dem angloamerikanischen Bereich, da dort das Handwerk als Nicht-Profession angesehen wurde. Im Gegensatz dazu hat sich gerade das Handwerk in Deutschland, insbesondere durch seine autonomen Handwerksverbände zunehmend professionalisiert. Weiterhin schränkt er den Begriff Professionalisierung nicht nur auf den akademischen Bereich ein, sondern versteht darin den Prozess zur Entstehung und Entwicklung eines Berufes (vgl. Hesse in Veit 2004, S. 15 -17).
Hartmann (1972) unterscheidet Arbeit, Beruf und Profession und sieht im Übergang von einer einfachen Tätigkeit zu einem Beruf die so genannte Verberuflichung, wobei er hierunter die systematische Ordnung von Wissen und Fertigkeiten versteht. Es kommt hierbei zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Orientierung. Unter Professionalisierung, also der Schritt vom Beruf zu Profession, versteht er den Aufbau eines her-vorragenden Fachwissens wie auch der zeitgleichen Orientierung an den gesellschaftlichen Bedürfnissen, wobei er der gesellschaftlichen Ausrichtung den Vorzug gibt. Er nimmt hierbei aber keine klare Abgrenzung vor, deshalb bleiben die verschiedenen Begriffe Arbeit, Beruf und Profession unscharf (vgl. Hartmann in Veit 2004, S. 17 - 18). Die Begriffe Profession und Nicht-Profession sind aufgrund der unscharfen Konturen nur schwer voneinander abzuheben, wobei die Grenzen zwischen den beiden Begriffen fließend sind. Die Versuche der Abgrenzung dieser Begriffe zeigen, dass hierbei von den verschiedenen Autoren, die sich mit der Thematik "Profession und Professionalisierung" auseinander gesetzt haben, Merkmale bzw. Kriterien aufgestellt wurden, die eine Profession kennzeichnen.
Dewe stellt hierzu verschiedene Professionsmerkmale vor, die den Begriff Profession kennzeichnen sollen, wobei diese Merkmale dem indikatorisch-merkmalsorientierten Professionalisierungsansatz zuzuordnen sind: spezialisiertes Wissen, kontinuierliche Ausdifferenzierung von Wissen, Systematisierung von Wissen, Entwicklung hin zur Wissenschaft, eigene Fachsprache, professioneller Habitus, spezielle Arbeitstechniken
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zur Problemlösung, akademische Ausbildung der Professionsangehörigen wie auch die Entwicklung einer Berufsethik (vgl. Dewe in Kellnhauser 1994, S. 43). Käppeli fügt hier noch die Autonomie, das gesellschaftliche Mandat wie auch die Organisation des Berufs in Verbänden hinzu (vgl. Sielaff 2001, S. 59 - 60). Die klassischen Professionalisierungsansätze (z.B. machttheoretischer Ansatz, funktionalistischer Ansatz, indikatorisch-merkmalstheoretischer Ansatz) werden von Albert der so genannten Makroebene zugeordnet, da sich hier Beruf und Profession aus dem Blickwinkel der gesellschaftlichen Ebene darstellen lassen. Es geht hierbei um die his-torische Entwicklung und dem gegenwärtigen Stand des professionellen Wissens wie auch der Stufe der berufspolitischen Institutionalisierung eines Berufs z.B. in Form von Berufsverbänden (vgl. Albert 1998, S. 25).
Eine weitere Möglichkeit der Betrachtung von Beruf und Profession ist die Ebene des Berufsinhabers, als so genannte Mikroebene bezeichnet, wobei hier der Professionalisierungsprozess durch Kompetenzentwicklung und sinnstiftende Bedeutung des Berufes für das Individuum charakterisiert ist (vgl. Albert 1998, S. 25). Wilensky (1972) spricht sich gegen die Auffassung aus, dass Professionalisierung alle Berufe betrifft, und bezeichnet es eher als "eine Geschichte aus dem soziologischen Märchenbuch", dass alle Berufe mehr oder weniger auf dem Weg zu einer Profession seien (vgl. Wilensky in Veit 2004, S. 18).
Auch die Umkehrung des Professionalisierungsprozesses ist denkbar, wobei man hier dann von Deprofessionalisierung spricht, indem begründetes Wissen widerlegt wird und eine zunehmende Unwissenschaftlichkeit des Berufes eintritt (vgl. Kellnhauser 1994, S. 49).
Hampel wiederum beschreibt den Deprofessionalisierungsprozess als einen Vorgang, in dem nicht autorisierte, aber fachlich qualifizierte Personen aus anderen Berufen Aufgabenbereiche einer Profession übernehmen (vgl. Hampel in Kellnhauser 1994, S. 49).
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3 Stand des Professionalisierungsprozesses der Pflege in
Deutschland
3.1 Kurzer historischer Abriss der Professionalisierung in der Pflege
Schon 1899 wurden Forderungen zur Professionalisierung der Krankenpflege durch den ICN (International Council of Nurses) bei seiner Gründungsveranstaltung gestellt. Hauptmerkmale hierbei waren die Selbstdisziplinierung wie auch die Unabhängigkeit des Berufsstandes. In Großbritannien kam es dann 1919 zur Einrichtung eines beruflichen Selbstverwaltungsorgans in der Krankenpflege. In anderen angelsächsischen Ländern wurde dieser Prozess zu Beginn des 20. Jahrhunderts fortgesetzt. Seit den fünfziger Jahren wird in diesen Ländern die systematische Professionalisierung der Pflege ausgerichtet an den klassischen Merkmalen einer Profession vorangetrieben und kann heute entsprechend große Erfolge aufweisen (vgl. Kellnhauser 1994, S. 65). Bereits 1906 war das Thema Professionalisierung, insbesondere Pflegekammern im Zusammenhang mit der beruflichen Kontrolle und sozialen Versorgung der Angehörigen der Pflegeberufe in Deutschland bei einer Veranstaltung des Vereins für Frauenstimmrecht auf der Tagesordnung. Eine erneute Diskussion um die Professionalisierung flammte Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts aufgrund des Pflegepersonalmangels auf, wobei hierbei nur Forderungen und Deklarationen bezüglich der Missstände in der Pflegepraxis erstellt, weniger der Prozess der Professionalisierung gefördert wurde. In dieser Zeit verfasste der DBfK ein Berufsbild und eine Berufsordnung für den Pflegeberuf. Dies wurde als ein wichtiger Schritt zur Professionalisierung der Pflege gewertet. Kellnhauser sieht in der Einrichtung von Pflegestudiengängen an Hochschulen ein weiteres wichtiges Element auf dem Weg zur Professionalisierung in Deutschland. Man muss hierbei bedenken, dass schon 1911 an der Frauenfachhochschule in Leipzig ein solcher Versuch unternommen wurde. In den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurden so genannte Modellpflegestudiengänge in der BRD eingerichtet, wobei diese Anfang der achtziger Jahre wieder eingestellt wurden. Erst Mitte der neunziger Jahre haben sich dann Pflegestudiengänge in Deutschland etabliert (vgl. Kellnhauser 1994, S. 65 - 66).
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3.2 Professionalisierungsstand der Pflege in Deutschland
Es gibt bisher nur wenige Untersuchungen hinsichtlich des Standes der Professionalisierung der Pflegeberufe in Deutschland. Eine Analyse von Hampel aus dem Jahr 1983 gibt hierzu etwas mehr Aufschluss und es besteht die Möglichkeit, mittels der damals genutzten Kriterien zur Ermittlung des Professionalisierungsprozesses in der Krankenpflege den momentanen Stand der Professionalisierung einzustufen. Anhand der klassischen Kriterien der Professionalisierung (akademische Ausbildung, hoher Organisationsgrad, Autonomie, Handlungsmonopol, Berufsprestige, kollegiales Verhalten usw.) kam Hampel damals zu dem Ergebnis, dass die Krankenpflege in Deutschland diese Kriterien nicht oder nur wenig erfüllte und dadurch auch nicht als Profession angesehen werden konnte. Der Krankenpflege wurde damals der Status der Semi-Profession zuerkannt, wobei dies eher ein Zugeständnis an den Beruf, aber nicht begründbar war (vgl. Sielaff 2001, S. 61 - 62).
Sielaff zieht diese Untersuchungskriterien zu einer erneuten Stellungnahme zum Stand der Professionalisierung heran und sieht auch heute den Professionalisierungsprozess noch nicht als abgeschlossen. Zwar hat die Akademisierung des Berufs (Pflegepädagogik, Pflegemanagement, Pflegewissenschaft) bereits begonnen, die Pflege sich inhaltlich und arbeitsorganisatorisch neu ausgerichtet und die Fremdbestimmung vornehmlich durch die Medizin abgenommen, doch von einer Profession kann auch heute noch nicht geredet werden, eher von einer fortgeschrittenen Verberuflichung. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass die Etablierung des Berufs der Krankenpflege ein mühsamer und langsamer Prozess ist, der durch die unterschiedlichen Interessen innerhalb des Berufs zusätzlich erschwert wird. Sielaff begründet seine Einstufung damit, dass die Grundausbildung immer noch nicht an Hochschulen stattfindet, die Systematisierung des Wissens auf wissenschaftlicher Basis in der Pflege in Deutschland erst beginnt, die Aufgaben und Rollen anhand vorgegebener Normen und Handlungsanweisungen erfolgt und wenig reflektiert sind, die Entwicklung einer berufsspezifischen Ethik noch am Anfang steht wie auch die Selbstverwaltung und das Handlungsmonopol gänzlich fehlen (vgl. Sielaff 2001, S. 62 - 64).
Nach Kellnhauser beruhen die Professionalisierungsbestrebungen in der Pflege auf berufspolitischen wie auch gesellschaftlichen Zusammenhängen. Berufspolitisch fasst sie hierunter das Monopol auf Pflegeleistungen (Vorbehaltsaufgaben), Autonomie über den
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Arbeit zitieren:
Michael Oppenländer, 2007, Pflegekammern – ein wirksames Instrument zur Professionalisierung der Pflege?, München, GRIN Verlag GmbH
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