1. Unterrichtsreihe
'LH 8QWHUULFKWVHLQKHLW Ä:HLPDUHU 5HSXEOLN³ LVW LP .HUQOHKUSODQ IU +DXSWVFKXOHQ LQ Nordrhein- :HVWIDOHQ IU GDV )DFK *HVFKLFKWH XQWHU GHU 7KHPHQUHLKH ÄQXU ]Z|OI -DKUH³ verankert. Folgende Gegenstandsbereiche werden dazu im Unterricht behandelt:
- Politische Hintergründe und Entstehung der Weimarer Republik
- Die Weimarer Verfassung
- Krisen der Weimarer Republik
- Das Ende der Weimarer Republik
Zu den Inhalten und Schwerpunkten der Unterrichtseinheit zählen:
- Das Ende des Ersten Weltkrieges, der Versailler Vertrag und die daraus resultierende Unzufriedenheit bzw. Revolution des deutschen Volkes.
- Erarbeitung und Verdeutlichung von Begriffen wie Republik, Demokratie, Verfassung usw.
- Rivalisierende Parteien und Meinungen während der Weimarer Republik.
- Inhalte der Weimarer Verfassung; Grundrechte und ihre heutige Bedeutung (Gegenwarts- und Lebensweltbezug).
- Krisen und der Erfolg radikaler Parteien, die zum Untergang der Weimarer Republik führten und Grundlage der nationalsozialistischen Wandlung Deutschlands waren. Im bisherigen Verlauf der Unterrichtseinheit wurde auf die Stimmung innerhalb des Deutschen Reiches nach Kriegsende eingegangen und die zwiespältige politische Situation zwischen Ebert, Scheidemann und der KPD verdeutlicht. Weiterhin wurden durch verschiedene Übungen wichtige themenbezogene Grundbegriffe erarbeitet und vermehrt wiederholt. In den letzten beiden Unterrichtsstunden stand die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Weimarer Verfassung im Vordergrund. Die folgende Unterrichtstunde ist somit eine Fortsetzungsstunde zur Sequenz der Weimarer Verfassung mit dem Schwerpunkt Ä*UXQGUHFKWH³ XQG VROO HLQH Ä%UFNH³ ]XU *HJHQZDUW GDUVWHOOHQ Zu dem sollen die Grundrechte mit Inhalt gefüllt und für die Lerngruppe verdeutlicht werden. Bis auf eine einstündige Gruppenarbeit zur Ausrufung der Republik erfolgte die Umsetzung der Unterrichtsstunden eher lehrerzentriert. Um die Hintergründe und den Verlauf der Weimarer Republik zu verinnerlichen, bedarf es zunächst der Klärung vieler (neuer) Fachbegriffe und bestimmter politischer Strukturen. Dieses komplexe Geflecht aus neuen Begriffen und politischen Systemen stellt die Basis des Verstehens der gesamten
Unterrichtseinheit dar. So schien es angebracht, die Schüler 1 GXUFKOHKUHUJHOHLWHWH3KDVHQÄDQ GLH+DQG]XQHKPHQ³XQGVLHEHLGHU9HUPLWWOXQJGLHVHUIUsie äußerst schwierigen Themen nicht alleine zu lassen. Trotzdessen rückte eine selbstständige Auseinandersetzung mit den oben angesprochenen Inhalten nicht in den Hintergrund. Zwischenzeitliche schüleraktive Phasen wurden für Übungs- und Festigungsaufgaben genutzt und boten den Schülern Raum, um eigene Meinungen darzustellen und sich kritisch einzubringen.
2. Thema der Stunde Das Thema der Stunde lautet: Ä:LUKDEHQGDV5HFKW«- wozu eigentlich?
Die Grundrechte als Basis zur lebensweltbezogenen Erarbeitung und Bewusstmachung der HLJHQHQUHFKWOLFKHQ0|JOLFKNHLWHQ³
Nachdem anhand einer OHP- Folie kurz das Thema der Stunde erläutert wurde, nehmen die Lernenden zu einem provokanten Vorschlag für künftige Lehrerrechte Stellung, die durch ein Plakat visualisiert werden. Die Lerngruppe soll im Plenum die durch den Vorschlag verletzten Grundrechte erkennen und durch Namen zuordnen (Meinungsfreiheit, usw.). Während der Arbeitsphase wird in Partnerarbeit eine Liste mit Rechten erstellt. Dabei sollen die Schüler überlegen und interpretieren, welche Möglichkeiten sich für sie aus den Grundrechten ergeben. Grundlage dafür ist ein bereits in der vorherigen Stunde gelesener Gesetztestext 2 . Um während der Sicherungsphase ein gemeinsames Produkt entstehen zu lassen, werden einige der erarbeiteten Rechte präsentiert und auf einem Plakat festgehalten. Den Schluss der Stunde stellt eine Reflexionsphase dar, in der die Schüler auf Grenzen der Grundrechte eingehen sollen.
3. Lernziele
a) Bezogen auf das Unterrichtsfach Geschichte-Politik:
- Die Schüler sollen sich ihrer Grundrechte bewusst werden, in dem sie diese interpretieren, auf reale Situationen übertragen und so eine Vorstellung von ihren persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erhalten. (Inhaltlich- fachliches Lernziel)
1 Bei Wörtern wie Schüler usw. ist immer sowohl das weibliche als auch das männliche Geschlecht gemeint.
2 Der Text wurde bisher einmal gelesen und durch jeweils einen Schlüsselbegriff pro Artikel zusammengefasst.
Eine weitere Auseinandersetzung mit den Inhalten des Textes soll eben in dieser Stunde folgen. Der Text findet
sich im Anhang.
- Die Lernenden sollen sich als handlungsfähigen Teil einer demokratischen Gemeinschaft erfahren und damit ihre Selbstkompetenz erweitern. (Sozialkommunikatives Lernziel)
b) Bezogen auf die Aufgabenschwerpunkte des Faches Deutsch:
- Die Schüler sollen die Inhalte des Verfassungsauszuges auf ihre rechtlichen Möglichkeiten hin analysieren und beschreiben, in dem sie den Gesetzestext erfassen und in eigene Formulierungen übertragen bzw. mit Beispielen versehen.
- Die Lernenden sollen üben, schwierige 3 Textpassagen zu erschließen und eine darauf bezogene Interpretation zu entwickeln.
- Die Lerngruppe soll mündlich Stellung nehmen und Ideen bzw. Vermutungen formulieren:
a) zu den Gesetzeswidrigkeiten der Lehrerrechte.
b) zu den Grenzen ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
4. Methodisch- didaktische Begründung
Zur Lerngruppe:
Ich begleite die Klasse 9c seit dem Beginn meiner Ausbildung und unterrichte sie mit kürzeren Unterbrechungen im Fach Geschichte- Politik.
Das Leistungsniveau der Klasse ist unterdurchschnittlich. Allgemein kann man sagen, dass die Klasse gravierende sprachliche Defizite aufweist, was schon beim Lesen von sehr einfachen und kurzen Texten klar wird. Der lückenhafte Wortschatz der Schüler führt dazu, dass sinnentnehmendes Lesen problematisch ist und die Inhalte sehr lückenhaft aufgenommen bzw. verinnerlicht werden. Weitere Probleme zeigen sich im Bereich des Sprachhandelns. Die meisten Schüler tun sich sehr schwer bei der Artikulation und Formulierung von mündlichen Beiträgen. Dies ist nicht zuletzt darauf zurück zu führen, dass 13 von 21 Lernenden einen Migrationshintergrund aufweisen.
3 Gesetzestexte definieren sich über ihre sachbezogene Sprache, die viele Fachbegriffe enthält und durch
komplexe Satzgefüge bestimmt ist. Das Lesen und Verstehen solcher Texte stellt für die Schüler eine große
Herausforderung dar. Dies legitimiert in diesem Fall den aus dem Kernlehrplan entnommenen
µ(PvZÁµvlcZÁ]]PdÆZo]v^X~<voZov(º],µZµo]vE}Z]v-
Westfalen. Deutsch. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder. Ritterbach Verlag, Frechen, 2004. S.32.)
Arbeit zitieren:
Katharina Hardt, 2010, „Wir haben das Recht….- wozu eigentlich? Die Grundrechte als Basis zur lebensweltbezogenen Erarbeitung und Bewusstmachung der eigenen rechtlichen Möglichkeiten, München, GRIN Verlag GmbH
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