Abstract Titel:
Welche Pflege braucht der Mensch mit Behinderung? - Bedeutung der Pflegekompetenz für die Heilerziehungspflege - Ziel:
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, Informationen zum Untersuchungsge-genstand, welche Pflege brauchen Menschen mit Behinderung und die Bedeutung der Pflegekompetenz für die Heilerziehungspflege zu erfassen. Das Besondere, das Spezifische in der Pflege von Menschen mit Behinderung soll dabei herauskristallisiert werden. Methode:
Experteninterviews im Bereich der Pflege in der Heilerziehungspflege. Ergebnisse:
Pflege von Menschen mit Behinderung ist geprägt durch die Behinderung und ist ein hochkomplexes Geschehen. Pflege von behinderten Menschen besteht aus pädagogischen und andragogischen Elementen. Die Behinderung kann sich über die Störung/Krankheit schieben. Spezifische Aspekte sind: Kommunikationsprobleme, atypisches Verhalten bei Kälte, Wärme, Schmerzen und Krankheiten. Fazit:
Die Verstärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit würde die Pflege von Menschen mit Behinderung optimieren. Die daraus resultierenden Schulungsangebote könnten die Pflege von Menschen mit Behinderung optimieren. Case-Management Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung könnten als Sammelstützpunkte Informationen über spezialisierte Kliniken, Facharztpraxen, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen fungieren. Der Pflegeprozess könnte dazu beitragen, dass die Pflege in der Heilerziehungspflege optimiert würde.
Pflege deinen Körper,
er ist der einzige Ort an dem du leben kannst.
(Verfasser unbekannt)
Danksagungen
Ich möchte mich ganz herzlich bei allen Menschen bedanken, die mich auf dem Weg dieser Bachelorarbeit begleitet und unterstützt haben. Mein besonderer Dank gilt Frau Prof. Dr. Birgit Vosseler für die Unterstützung und Begleitung bei der Erstellung dieser Arbeit. Bei Herrn Thomas Tomkowiak möchte ich mich bedanken für die Anregungen und für die Bereitschaft als Zweitgutachter zu fungieren. Frau I. Weis möchte ich meinen Dank aussprechen für die Korrektur und bei B. Kettner für die moralische Unterstützung
Bei meiner Dorfgemeinschaft, allen Kollegen, Seminaristen und den betreuten Menschen für ihr Verständnis während des Studiums.
Ebenso möchte ich den Expertinnen danken für ihre Offenheit und Bereitschaft mitzuwirken.
Ganz besonderes danke ich meiner Familie, die mich während des Studiums liebevoll unterstützt und auf mich verzichtet hat.
Inhaltsverzeichnis
Hochschule Weingarten - Ravensburg 2
Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege 2
Studiengang Pflegepädagogik 2
1 Einleitung 1
2 Hintergrund und Begründung 3
2.1 Zusammenhang zwischen Pflege, Behinderung und
demographischem Wandel 3
2.2 Gesundheitsförderung und Prävention 11
3 Zielsetzung und Fragestellung 13
4 Theoretische Begriffsklärung 14
4.1 Behinderung 14
4.2 Geistige Behinderung 15
4.3 Kompetenz 19
4.4 Pflege 23
4.5 Pflegebedürftigkeit versus Pflegebedarf 28
4.6 Pflegekompetenz anhand des Pflegeprozesses 29
5 Theoretischer Rahmen 34
5.1 Modell von Dreyfuss und Dreyfuss 34
6 Methodologisches Vorgehen 36
6.1 Aussagen zur Literaturrecherche 36
6.2 Qualitative Forschung 36
6.3 Expertinneninterviews 37
6.4 Untersuchungsfeld, Feldzugang und Auswahl der Expertinnen 38
6.5 Leitfragen für das Expertinneninterview 39
7 Durchführung und Auswertung des Interviews 41
7.1 Durchführung der Interviews 41
7.2 Qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring 42
7.3 Auswertung der Interviews 43
8 Diskussion der Ergebnisse 53
9 Fazit 61
10 Literaturverzeichnis 64
1 Einleitung
_______________________________________________________________
1 Einleitung
Das Berufsfeld der Heilerziehungspflege, vorwiegend sozial- und heilpädagogisch geprägt (vgl. BAG 2008), erfährt in den letzten Jahren einen stetigen Wandel. Menschen mit Behinderungen verändern sich und zeigen einen erhöhten Pflegebedarf auf. Aufgrund der deutschen Geschichte wird die Behindertenhilfe erstmalig mit Bedürfnissen und pflegerischen Erfordernissen von älter werdenden Menschen mit Behinderungen konfrontiert (vgl. KRAFT 2006: 193). Hinzu kommt, dass junge Menschen mit komplexen Behinderungen spezielle Anforderungen an die Begleitung und Pflege stellen. Zudem können jüngere Menschen ebenfalls demenzielle Störungen oder chronische Krankheiten entwickeln und konfrontieren sowohl die Gesundheits- und Krankenpflege als auch die Altenpflege mit neuen Fragen und fordern die aktuellen Berufsgruppen zum Umdenken auf.
Durch erhöhte Pflegebedürftigkeit rücken Prävention und Rehabilitation immer mehr in den Fokus. Verschiedene Berufsgruppen im Gesundheitssystem stehen vor neuen Herausforderungen. Menschen mit Behinderungen benötigen in Fragen der Gesundheitsfürsorge mehr Unterstützung bzw. Assistenz zur Gestaltung ihrer Lebenssituation und zunehmend Pflege von den sie begleitenden Heilerziehungspflegerinnen 1 .
Dies hat zur Folge, dass die Heilerziehungspflegerinnen und die Praxisanleiterinnen, welche für die Auszubildenden in der Fachpraxis verantwortlich sind, ihre Pflegekompetenzen erweitern müssen.
Die staatlich anerkannte Ausbildung der Heilerziehungspflegerinnen führt die Auszubildenden hin zur Verantwortung für Menschen mit Behinderungen verschiedener Altersstufen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen. Die Heilerziehungspflegerinnen begleiten, unterstützen und assistieren den Menschen mit Behinderung je nach Bedarf auf körperlicher, seelischer und
1 Da in der Heilerziehungspflege mehr weibliche Mitarbeiterinnen tätig sind, wurde im weiteren Verlauf der Arbeit aufgrund der Lesbarkeit immer die weibliche Form genannt, die männliche
Form ist dabei mit eingeschlossen.
1
1 Einleitung
_______________________________________________________________ geistiger Ebene. Um diesem Ausbildungsziel gerecht zu werden, bedarf es einer breit ausgebildeten Handlungskompetenz (vgl. HEP-Bundesverband 2008). Der Fokus dieser Arbeit ist darauf ausgerichtet: Welche Pflege braucht der Mensch mit Behinderung? - Bedeutung der Pflegekompetenz für die Heilerziehungspflege -In dieser Arbeit steht der Mensch mit einer sogenannten geistigen Behinderung im Vordergrund; damit sind oftmals körperliche und seelische Behinderungen verbunden.
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2 Hintergrund und Begründung
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2 Hintergrund und Begründung
Nachfolgend wird der Hintergrund der vorliegenden Arbeit erläutert und begründet. Als erster Schritt wird der Zusammenhang zwischen Pflege, Behinderung und der Eingliederungshilfe erörtert. Der Fokus dieser Arbeit bezieht sich hauptsächlich auf Menschen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen der anthroposophischen Behindertenhilfe leben.
2.1 Zusammenhang zwischen Pflege, Behinderung
und demographischem Wandel
In Deutschland ist die Erfassung von Menschen mit einer geistigen Behinderung und ihren gesundheitlichen Problemen recht lückenhaft, meistens wird die Gruppe der schwerbehinderten Menschen zusammen und nur selten differenziert dargestellt. Dies erschwert konkrete präventive und rehabilitative Maßnahmen für Menschen mit Behinderung (vgl. HOFFMANN 2003). In der Statistik vom 31.12.2007, bezogen auf Deutschland, werden zahlenmäßig zusammen abgebildet: Menschen mit „Querschnittslähmungen, zerebralen Störungen, geistig-seelischen Behinderungen und Suchterkrankte“. Das stellt eine Gruppe mit 1.305.481 betroffenen Menschen dar und entspricht 18,9 % aller Behinderten in Deutschland. Des Weiteren wird eine Gruppe mit „sonstigen und ungenügend bezeichneten Behinderungen“ mit 1.158.853 betroffenen Menschen und 16,8 % behinderten Menschen in Deutschland erfasst (vgl. STADT LEIPZIG, AMT FÜR STATISTIK UND WAHLEN 2007).
Die allgemeine demographische Entwicklung betrifft auch Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen. Demenzielle Störungen und komplexe Behinderungen nehmen zu. Pflege in der Lebensbegleitung von Menschen mit Behinderung wird dadurch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Das wird sich maßgeblich auf den Pflegebedarf und auf die Pflegekompetenzen der Pflegenden auswirken (vgl. TIESMEYER 2003). Das Alter, bei Menschen mit und ohne Behinderung ist immer individuell und unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von Alterungsprozessen der Gesamtbevölkerung. Jedoch können Menschen
3
2 Hintergrund und Begründung
_______________________________________________________________ mit Behinderung schon in jungen Jahren einen erhöhten Pflegebedarf aufweisen. Hinzu kommt, dass gerade bei Menschen mit komplexen Behinderungen über den Weg der somatischen Pflege eine Kommunikationsebene entstehen kann (vgl. HILKENBACH 2001).
Nach KLAUß (vgl. 2006: 18) besteht die Pflege bei Menschen mit Behinderung aus pädagogischen und andragogischen Elementen. Die Beziehungen zwischen Pädagogik und Pflege sind nicht von der Hand zu weisen. Sie stehen in einem komplexen Verhältnis zueinander, beispielsweise in der basalen Stimulation.
„Pflege ist die Vorraussetzung von Pädagogik, weil diese nur auf der Grundlage einer guten Pflege möglich ist“ (KLAUß 2006: 20). Menschen mit Behinderung sind auf Anregungen und Angebote angewiesen, da sie schlechter an Bildungsangebote angeschlossen sind (vgl. BEB 2001). Bildung und die damit verbundene Lebensführung, Umweltfaktoren und die psychosoziale Situation beeinflussen maßgeblicher den Alterungsprozess als die genetischen Voraussetzungen (vgl. SCHULZ-NIESWANDT 2006: 152). Generell kann formuliert werden, dass sich das Lebensalter von Menschen mit Behinderung dem der Gesamtbevölkerung angleichen wird; bis auf Menschen mit Trisomie 21 und komplexen Behinderungen, die aufgrund ihrer genetischen Voraussetzungen oder bedingt durch mehrere somatische Einschränkungen ein erhöhtes gesundheitliches Risiko aufzeigen (vgl. HAVEMANN, STÖPPLER 2004). Menschen mit Behinderung zeigen im Alter häufig Ermüdungserscheinungen auf körperlicher und seelischer Ebene auf (vgl. KRUSE 2006: 124). Grundsätzlich muss bei Menschen mit geistiger Behinderung differenziert werden zwischen Störungen und Beschwerden, die im Zusammenhang stehen zu der angeborenen geistigen Behinderung und den entzündlichen, degenerativen Erkrankungen des Alters. Dabei können Alterungsprozesse überlagernd auftreten und das Erscheinungsbild maßgeblich verändern. (vgl. KRUSE 2006: 122). Nach KLAUSS (vgl. 2006: 18) sollte Pflege sich an dem ausrichten, was der Mensch braucht, um körperlich und seelisch ein Wohlgefühl zu entwickeln und um sich entfalten zu können. Pflege bietet eine Grundlage, um prophylaktisch Krankheiten zu vermeiden und lindert Beschwerden.
Die verbesserten medizinischen Fortschritte werden dazu beitragen, dass die Gruppe der älter werdenden Menschen mit Behinderung künftig quantitativ an-
4
2 Hintergrund und Begründung
_______________________________________________________________ steigt (vgl. BUMIFA 2006: 223). Menschen mit geistiger Behinderung zeigen aufgrund ihrer genetischen Disposition mögliche Beeinträchtigungen in ihren körperlichen Strukturen und Funktionen auf. Dies führt in vielen Fällen zu besonderen gesundheitlichen Risiken und Problemen (vgl. JANITZEK 2002; TIESMEYER 2003; DING-KREINER, KRUSE 2004). Verstärkt treten im Alter Beeinträchtigungen der Sinne, der Schilddrüsenerkrankungen, Haut- und Herzerkrankungen auf. Menschen mit geistiger Behinderung und insbesondere Menschen mit Morbus Down sind davon betroffen (vgl. KRUSE 2006: 123). In der nachfolgenden Tabelle wird exemplarisch das Krankheitsrisiko am Beispiel des beschränkten Seh- und Gehörsinnes und am Beispiel der Schilddrüsenunterfunktion aufgezeigt. Der Vergleich bezieht sich auf die Gesamtbevölkerung und Menschen mit Behinderung. Die Daten wurden entnommen aus DING-KREINER/KRUSE 2004.
Tab. 1: Erkrankungsrisiko im Alter - Ding-Kreiner/Kruse 2004
5
2 Hintergrund und Begründung
_______________________________________________________________ Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Menschen mit Behinderung wesentlich höher sind, als im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Auch nehmen die Verlaufsformen von Krankheiten und gesundheitlichen Störungen häufig eine atypische Entwicklung und hemmen die Diagnostik. Erschwerend kommen individuelle kommunikative Besonderheiten, motorische Einschränkungen und spezifisches Verhalten hinzu (vgl. BEB 2001: 61). Gesundheitliche Beeinträchtigungen von älteren Menschen mit Behinderungen werden nicht immer sofort erkannt oder falsch interpretiert. Dies kann zu einer Unterversorgung führen. Im Gesundheitssystem und in der professionellen Begleitung von Menschen mit Behinderung reicht das vorhandene Wissen nicht immer aus. Die Rahmenbedingungen, das Zeitbudget und mangelnde spezielle Kenntnisse hemmen die optimale Versorgung von Menschen mit Behinderung (vgl. BEB 2001). Die spezifische Prägung der unterschiedlichen Disziplinen, medizinisch, pflegerisch, heilpädagogisch oder pädagogisch ausgerichtet, verfügen oftmals über einen eingeschränkten Blick auf ihr „Arbeitsfeld“ (vgl. THEUNISSEN 1995; BEB 2001; MARTIN 2003). Die Korrelation zwischen Behinderung, Alter und Pflegebedarf ist signifikant und darf nicht ignoriert werden (vgl. BUMIFA 2006: 225). Die Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gewachsen. Dennoch ist die Mortalitätsrate bei Menschen mit Behinderung auffällig. Beispielsweise führen Atemwegerkrankungen, Erkrankungen des Verdauungstraktes und Infektionserkrankungen bei Menschen mit Behinderung häufiger zum Tode als im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (vgl. KRUSE 2006; SCHULZ-NIEWANDT 2006). Die Mortalitätsrate bei Menschen mit Down Syndrom, die an Demenz erkrankt sind, weist darauf hin, dass sie häufiger betroffen sind und im Besonderen 20 bis 30 Jahre früher als die Gesamtbevölkerung an Demenz erkranken (vgl. SCHULZ-NIEWANDT 2006). Zum gefährdeten Personenkreis zählen ebenfalls Menschen mit Cerebral Parese, die aufgrund einer Hirnschädigung den Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen zugeordnet werden. Diese Gruppe weist ebenfalls eine erhöhte Mortalitätsrate auf. Zusammenfassung:
Menschen mit Behinderung sind nicht von vornherein krank, sie sind aber auf-grund ihrer gesundheitlichen Dispositionen besonders gefährdet und benötigen
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2 Hintergrund und Begründung
_______________________________________________________________ in der Lebensführung eine spezifische pflegerische Versorgung (vgl. BEB 2001: 61). Menschen mit Down Syndrom und schweren geistigen Behinderungen, die häufig auch zu körperlichen Behinderungen führen, sind besonders betroffen. Die Problematik der Pflege innerhalb der Eingliederungshilfe „Die Pflege übernimmt wichtige Aufgaben in der Rehabilitation und übt damit umfassende Wechselwirkungen auf die anderen Gebiete aus. Pflege gehörtneben der ärztlichen Versorgung meist zu den ersten Leistungen des Rehabilitationsteam.…Das erste Ziel beim Eintritt einer Behinderung ist, die Abhängigkeit eines Betroffenen so weit zu reduzieren, dass er sich möglichst selbst ver-sorgen kann“ (ENDES 1997:54 zit. nach FORNEFELD 2008a: 59). Bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland haben Menschen mit Behinderung das Recht auf Unterstützung, Begleitung und Hilfe (vgl. BERLIN-INSTITUT 2009: 53). In der Bundesrepublik Deutschland leben in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe ungefähr 450.000 Menschen mit Behinderung (vgl. BMFSFJ 2006). Menschen mit Behinderung haben laut SGB XII ein Recht auf Eingliederungshilfe. Grundsätzlich haben alle pflegebedürftigen Menschen nach dem SGB XI das Recht, die Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen und deren Leistung zu empfangen. Die Pflege bei Menschen mit Behinderung zählt als ein integraler Bestandteil der Eingliederungshilfe und gehört in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers (vgl. §55: 1 SGB XII, § 13 Abs. 3: 3 SGB XI; vgl. BEB 2008: 6). Sozialrechtlich betrachtet ist die Pflegeversicherung kein Kostenträger für Rehabilitationsmaßnahmen.
Menschen mit Behinderung weisen aber immer wieder einen Hilfebedarf bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilisation und weiteren Pflegemaßnahmen auf, welcher das Budget überschreitet. Zum Ausgleich unterstützt die Pflegeversicherung pflegebedürftige Menschen pauschal mit ca. 10 % des Heimentgeltes. Die Kostenbeteiligung übersteigt aber nicht 256 € (vgl. §43a SGB IX) 2 (vgl. BERLIN INSTITUT 2009: 66). Diese Kostenbeteiligung reicht in vielen Fällen nicht aus, um die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen des Pflegebedarfs zu decken. Die Frage der zusätzlich anfallenden Kosten ist bisher noch nicht beantwortet. Bis jetzt ist nicht abzusehen, dass in Zukunft die Einrichtun-
2 Dieanteilige Kostenbeteiligung der Pflegekassen berührt nicht den Status der Behinderteneinrichtungen der Eingliederungshilfe.
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2 Hintergrund und Begründung
_______________________________________________________________ gen der Behindertenhilfe als „Häuslichkeit“ anerkannt werden und somit eine Refinanzierung durch Pflegekassen möglich würde (vgl. § 23, SGB IX). Im Grunde steht hinter der Auseinandersetzung um die Finanzierung der Pflegeaufwendungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe der Versuch der Kostenträger, sich gegenseitig die finanziellen Aufwendungen zuzuweisen (vgl. SEIFERT 2006: 6).
Die Tradition und Geschichte der Behindertenhilfe ist lange Zeit hauptsächlich geprägt durch medizinische Konzepte mit biologisch-defizitären Ansätzen zu geistiger Behinderung (vgl. Kapitel 4.1). Im Laufe der Entwicklung traten pädagogische Konzepte in der Betreuung und Versorgung von Menschen mit Behinderung mehr in den Vordergrund (vgl. HÄßLER 2005: 6). Diese Ausrichtung ist möglicherweise ein Grund dafür, dass pflegerelevante und gesundheitsbezogene Themen bisher zu wenig Beachtung in der Behindertenhilfe einnehmen. Dabei bietet die Pflegequalität einen wichtigen Ansatz innerhalb der Erhaltung von Lebensqualität (vgl. SEIFERT 2006: 6).
Das Ziel, Lebensqualität zu erhalten, zählt zu den originären Aufgaben der Pflege als auch der Rehabilitationsmaßnahmen (vgl. BARTOLOMYCZIK 2003: 8; SEIFERT 2006). Menschen mit Behinderung haben das Recht, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe alt zu werden. Doch mit dem Alter sind oftmals Krankheiten verbunden und der Mensch mit Behinderung verfügt nicht über ausreichende Kompensationsmöglichkeiten und benötigt dadurch eine spezifische Pflege. Entscheidend bei aller kontroverser Diskussion ist die Fragestellung, ob die Einrichtungen den gesamten Betreuungs- und Pflegebedarf fachgerecht übernehmen können (vgl. SEIFERT 2006: 6). Die Betreuung in den Le-bensorten der Eingliederungshilfe wird meistens von Heilerziehungspflegerinnen, Heilpädagoginnen und Sozialpädagoginnen übernommen. Nur zu einem geringeren Anteil arbeiten Altenpflegerinnen oder Gesundheits- und Krankenpflegerinnen in den Einrichtungen.
Dagegen haben Heilerziehungspflegerinnen oftmals die Sorge, auf „Pflege“ reduziert zu werden. In der Auseinandersetzung mit pflegebedürftigen behinderten Menschen könnte in der konkreten Pflegesituation ein neues Verständnis zwischen pädagogischem, andragogischem und Pflegewissen entstehen (vgl. TIESMEYER 2003: 51; KLAUß 2006: 20). Wenn ein Mensch mit Behinderung Hunger, Durst oder Schmerzen hat, ist er nicht in der Lage, „Neues“ zu lernen.
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2 Hintergrund und Begründung
_______________________________________________________________ Erst wenn die Grundbedürfnisse befriedigt wurden, ist der Weg für eine pädagogische Arbeit möglich. Nach KANNE & KLAUß (vgl. 2003:49) kann die Pflege als eine Voraussetzung betrachtet werden, pädagogische Maßnahmen grundlegend vorzubereiten. Menschen mit komplexen oder mit Schwerstmehrfachbehinderungen haben von sich aus nicht immer eine entsprechende Wahrnehmung für ihre Grundbedürfnisse. Mittels der Pflege können Grundbedürfnisse unterstützt, beziehungsweise geweckt werden. Einem Menschen mit Sondenkost ist nicht möglich, ein Bedürfnis nach individueller Nahrung zu entwickeln. Zum Beispiel setzt eine Vorliebe für individuelle Speisen voraus, dass ein Geschmackserlebnis stattfand. Diese sensorische Sensation stellt eine Form von Bildung zur kulturellen und individuellen Vielfalt der Ernährung dar. So schafft Pflege eine Grundlage für Bildung (vgl. KLAUß 2006: 20). Auch die kommunikative Ebene, als zentraler Baustein jeder Pflege, erfährt bei Menschen mit Behinderung eine Besonderheit, da sich nicht jeder Betroffene adäquat ausdrücken kann (vgl. SEIFERT 2006: 6). Mangelhafte sprachliche Ausdrucksfähigkeit kann dazu führen, dass Menschen mit Behinderung Ängste und Unsicherheiten entwickeln können (vgl. HENNICKE 2002: 146). Der Mensch mit Behinderung ist davon abhängig, dass die Heilerziehungspflegrinnen ihn verstehen lernen. Dabei spielt die zeitliche Beziehung, das Kennenlernen eine wichtige Rolle. In Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben Menschen mit Behinderung meistens bis zum Tode. Im Idealfall ist die Beziehung durch Dauer gekennzeichnet (vgl. ROTHE & SÜß 2000: 518). Zusammenfassung:
Der Mensch mit Behinderung ist auf Pflege angewiesen und eine qualitative Pflege stellt einen wesentlichen Beitrag für das Wohlbefinden und für die Lebensqualität dar. (vgl. SEIFERT 2006: 6) Um zu entscheiden, was eine gute pflegerische Handlung darstellt, müssen Kriterien entwickelt werden. Durch eine gezielte Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Pflege kann die Gesundheit und das Lebensgefühl von Menschen mit Behinderung optimiert werden. Die Überwindung von Kommunikationsproblemen bedarf der Zeit und das Einfühlungsvermögen der Heilerziehungspflegerinnen.
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2 Hintergrund und Begründung
_______________________________________________________________ Pflegeverständnis der Bundesarbeitsgemeinschaft in der Heilerziehungspflege
Das klassische Berufsbild in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist die Heilerziehungspflege. Im Kompetenzprofil der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege und Heilerziehung in Deutschland e. V. werden umfassende Kompetenzen zu Pflege und Assistenz formuliert: „HeilerziehungspflegerinnenInnen verstehen Pflege in der charakteristischen Ganzheitlichkeit ihres Berufsfeldes. Sie haben ein Pflegeverständnis, welches die klassischen Formen der Grundpflege, die erweiterte Grundpflege und die Behandlungspflege integriert und diese mit den klientenzentrierten Ansprüchen nach größtmöglicher Selbstbestimmung, Selbstversorgung und Unabhängigkeit verbindet. Pflege ist für die HeilerziehungspflegerinnenInnen professionelle, konzeptionelle, lebensalterbezogene und kommunikative Hilfe“ (vgl. BAG-HEP 2008: 9).
Ebenfalls wird formuliert, dass die Ausbildungsstätten, je nach Ländervorgabe, die praktische pflegerische Ausbildung selber regeln und diese sich an den Interessen der jeweiligen Zielgruppe, dem Träger und den Kooperationspartnern der Behindertenhilfe orientiert (vgl. BAG-HEP 2006). In der Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilerziehungspflege vom 13. Juli 2004 für Baden-Württemberg werden innerhalb der 2000-Stunden-Theorie 130 Stunden für den Pflegeunterricht veranschlagt (vgl. APrOHeilErzPfl 2004:626). Dies zeigt auf, dass die Pflege bisher keinen Schwerpunkt innerhalb des Berufsbildes der Heilerziehungspflege aufweist.
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Arbeit zitieren:
Elke Zech, 2009, Welche Pflege braucht der Mensch mit Behinderung?, München, GRIN Verlag GmbH
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