1. Einleitung: Thematik und Aufbau der Arbeit
Seit in den 1990ern zahlreiche Beiträge zum Thema Qualitätsentwicklung in der Literatur veröffentlicht wurden, hat sich auch im Weiterbildungssektor einiges auf diesem Gebiet getan. Mittlerweile bedienen sich viele Weiterbildungseinrichtungen eines anerkannten
Qualitätsmanagementmodells, um die Qualität ihrer Einrichtung zu sichern und zu entwickeln. Jedoch kann es sich für eine Weiterbildungseinrichtung als schwierig erweisen, unter den vielen Angeboten, die es auf dem Markt gibt, ein geeignetes Modell auszuwählen. In Deutschland gibt es für Weiterbildungseinrichtungen drei Modelle, welchen zurzeit die größte Beachtung geschenkt wird und die aus der Vielzahl der Qualitätskonzepte herausragen. Dies sind die Normreihe DIN EN ISO 9000 ff., das Modell der European Foundation of Quality Management (EFQM) und die Lernorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung (LQW) (Bosche/Eckert/Humpert/Kölln-Prisner/Ludwig/Veltjens 2006; Witthaus 2004). Die folgende Arbeit befasst sich mit den Modellen EFQM und LQW und hat eine vergleichende Darstellung der beiden Modelle zum Gegenstand. Zunächst wird jedoch ein allgemeiner Qualitätsbegriff definiert, um im Anschluss daran, Qualität in der Weiterbildung genauer zu beleuchten. Es wird auf die speziellen Gründe für die systematische Entwicklung von Qualität im Weiterbildungssektor eingegangen und die Rolle des Staates bei der Gesetzgebung wird beleuchtet. In den Kapiteln 3 und 4 werden dann die Qualitätsmanagementmodelle nach EFQM und LQW vorgestellt, um im Anschluss daran die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Modelle zu erörtern.
Den Schluss der Arbeit bildet eine Einschätzung darüber, welches der beiden Modelle für den Weiterbildungsbereich am geeignetsten ist.
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2. Was ist Qualität?
2.1 Eine allgemeine Qualitätsdefinition
Der Begriff “Qualität” ist eine neutrale Beschreibung und beinhaltet keine Wertung. Erst durch die Zusätze „gute“ bzw. „schlechte“ Qualität entsteht eine wertende Aussage (Hartz/Meisel 2004, Zech 2007). Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch Qualität oft synonym für Güte gebraucht und sie gilt daher als wünschenswert und nützlich (Vock 1998).
Der Ursprung des Wortes ist im Lateinischen zu suchen. „Qualitas“ bedeutet übersetzt „Beschaffenheit“. Aristoteles machte den Qualitätsbegriff zu einem philosophischen Thema, wo er als die einfachste Aussage über die Beschaffenheit eines Gegenstandes galt. Heute bezieht sich die Qualität eines Objekts oder Prozesses auf dessen Beschaffenheit, Klasse oder Wert und sie wird an den Bedürfnissen bzw. der Zufriedenheit der Kunden gemessen, die unterschiedliche Kriterien zur Bewertung heranziehen können. Das bedeutet das Qualitätskriterien einen individuellen Bezug haben und von Person zu Person anders ausfallen können (Bülow-Schramm 2006). Neben diesem individuellen gibt es auch einen historischen und einen gesellschaftlichen Kontext. Qualität kann sich somit über die Zeit verändern und sie ist abhängig vom gesellschaftlichen Bezugsrahmen (Hartz & Meisel 2004). Es zeigt sich, das Qualität vor allem relativ ist und weder exakt, noch allgemein gültig definierbar ist (Vock 1998).
2.2 Qualitätsmanagement in der Weiterbildung
2.2.1 Die Bedeutung von Qualität im (Weiter-)Bildungssektor
Auch in der Weiterbildung ist Qualität ein wichtiger Bestandteil der alltäglichen Arbeit. In der Weiterbildung folgt der Begriff “Qualität” jedoch einer etwas anderen Logik, als z.B. in Wirtschaftsunternehmen. Dies ist vor allem darin begründet, dass sich Bildung als Produkt wesentlich von anderen Produkten unterscheidet. Weiterbildungseinrichtungen fungieren nicht als “Hersteller”, sie können Bildung nicht produzieren, wie ein Werkstück, und an den Lernenden weitergeben. Stattdessen trägt der Lernende, mit all seinen Motivation,
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Persönlichkeitseigenschaften, Erwartungen und Voraussetzungen, selbst einen Großteil zum Gelingen des Lernprozesses bei. Letztendlich wird aber nur dort gebildet, wo es dem Lernenden ermöglicht wird, seine Beziehung zur Umwelt zu verändern und seine Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Dies geschieht in praktischen und theoretischen Diskussionen und Auseinandersetzungen, in denen der Lernende von der Weiterbildungseinrichtung gezielt unterstützt werden muss. Die Grundlagen eines gelungenen, kontrollierten Lernprozess sind demnach, nicht nur motivierte Lernende, sondern auch eine passende Umgebung sowie professionelle Lehrende (Hartz/ Meisel 2004, Witthaus 2004, Zech 2007).
Es ist somit sinnvoll in Weiterbildungseinrichtungen zwischen der Qualität der Bildung (gemessen an organisatorischen und lerninfrastrukturellen Voraussetzungen, pädagogischen Prinzipien, dem eigenen Leistungsprofil sowie Erfolgs- und Misserfolgskriterien) und der Qualität der Organisation (gemessen an technischen, formalen und verwaltungsseitigen Strukturen), die die Rahmenbedingungen für Bildung bietet, zu unterscheiden (Witthaus 2004, Zech 2007) und sowohl die Lernenden, als auch die Lehrenden in die Qualitätssicherung und -entwicklung einzubeziehen (Gonon/Hügli/Landwehr/Ricka/Steiner 1999). Mit anderen Worten Die vorangegangenen Ausführungen machen deutlich, dass der Qualitätsbegriff in der Weiterbildung nicht eindeutig greifbar und nachprüfbar ist und er stets durch die jeweilige Organisation und ihre Mitarbeiter einrichtungsbezogen festgelegt werden sollte.
2.2.2 Gründe für eine systematische Entwicklung von Qualität in der Weiterbildung
Gründe für die Einführung eines Qualitätssystems in Weiterbildungseinrichtungen gibt es viele. An dieser Stelle sollen nur einige wichtige Punkte genannt werden. Die nachfolgende Aufzählung erhebt daher nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Der erste Punkt ist der gesellschaftliche Wandel. Er ist dafür verantwortlich ist, dass sich soziale Situationen schnell ändern. Organisationen, die durch ihre Umstrukturierung den sich immer wieder ändernden Umfeld- und Einflussfaktoren entgegenwirken, können den Markt und ihr Umfeld beeinflussen und sich besser anpassen. Grade in einer Zeit, in der Bildung als entscheidende
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Voraussetzung für das wirtschaftliche Überleben gilt, tritt die Sorge auf, dass sich Schulen und Bildungswesen nicht schnell genug entwickeln, um der Zukunft gerecht zu werden. Aus dieser Unsicherheit heraus ist die Erwartung gewachsen, dass durch Qualitätssicherung die Reformansprüche an das Bildungswesen wirksamer als bisher angepackt werden können (Zech 2007, Gonon u.a. 1999 ).
Zweitens lernen Menschen in ungleichen Umgebungen und ihre Lernmotivationen sind oft unterschiedlich. Weiterbildungseinrichtungen, die ihre Kursangebote am Interesse und an den Voraussetzungen der zukünftigen Teilnehmer ausrichten, werden das Vertrauen ihrer Kunden behalten und neue Kunden gewinnen. In einer Zeit von Bildungsgutscheinen und der vermehrten Selbstfinanzierung durch die Kunden, werden diese qualitätsbewusster und eine wachsende Kundenausrichtung ist daher unerlässlich (Witthaus 2004, Zech 2007).
Der dritte Grund, für eine systematische Entwicklung von Qualität in der Weiterbildung, ist die Knappheit finanzieller Mittel. Nur die Organisationen, die ihre Gelder sinnvoll einzusetzen wissen, behalten ihre Legitimation und das Wohlwollen ihrer Geldgeber und Kunden. Durch kürzlich verabschiedete Gesetze, auf Landes- und Bundesebene, wollen die Gesetzgeber gewährleisten, dass Finanzierungsleistungen des Staates an Qualitätsnachweise der Einrichtungen gekoppelt sind (Hartz /Meisel 2004, Zech 2007, Witthaus 2004).
Viertens lehnt sich der Weiterbildungssektor mehr und mehr an das marktwirtschaftliche Modell bzw. die marktwirtschaftlichen Prinzipien an, was sich zum Großteil durch den öffentlichem Druck ergibt. Das marktwirtschaftliche Geschehen rückt immer mehr ins Zentrum des öffentlichen Bewusstseins. Die Forderung an die Weiterbildungseinrichtungen nach einem wirkungsorientierten Handeln, das auf dem Ansatz der Wettbewerbsorientierung und auf dem wirtschaftlichen Verfahren zur Qualitätssicherung basiert, ist die Folge (Gonon u.a. 1999, Bötel /Krekel 2004). Weitere Gründe für eine systematische Entwicklung von Qualität in der Weiterbildung, sind zum einen die wachsenden Anforderungen an die Arbeitnehmer, deren Motivation durch die Optimierung von Arbeitssabläufen gestärkt werden kann (Gonon u.a.1999, Zech 2007) und zum
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anderen die Schwierigkeit, die immer komplexer werdenden Bildungssysteme zentral zu steuern, was es unmöglich macht ein Zentrum mit dem erforderlichen Wissen und dem Überblick auszustatten, um bildungspolitisch adäquate Entscheidungen und Maßnahmen für alle Teilsysteme treffen zu könne. Die Folgen dieses letzten Punktes sind Fehlentscheidungen, die es erforderlich machen, einzelnen Teilsystemen mehr Kompetenzen einzuräumen, was wiederum nach neuen Formen der Kontrolle und Evaluation verlangt (Gonon u.a. 1999).
All dies sind Gründe für die zunehmende Wichtigkeit von transparenter und vergleichbarer Qualität in Weiterbildungseinrichtungen.
2.2.3 Qualität und die Rolle des Staates
Bereits 1974 hat der Staat in die Debatte um die mangelnde Weiterbildungsqualität eingegriffen. Damals entstand das Fernunterrichtsschutzgesetz, das die Anbieter von Fernlehrgängen dazu verpflichtete sich mit einem Prüfsiegel versehen zu lassen (Sauter 2004). In den 1980ern erstellte die Bundesagentur für Arbeit, in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), ein Prüfverfahren für Weiterbildungseinrichtungen, das später sogar durch unangekündigte Qualitätsüberprüfungen erweitert wurde (Hartz & Meisel 2004). Mit diesem Begutachtungskatalog, wurden die Weiterbildungseinrichtungen bewertet und nur positiv eingeschätzte Maßnahmen wurden von der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt. Die Vorgaben an die Maßnahmen waren jedoch so gering, dass bei der Begutachtung kein Angebot durchfiel (Sauter 2004).
Die aktuelle Debatte um Qualität in der Weiterbildung bezieht sich auf das Vorrücken von Marktprinzipien in den Weiterbildungssektor und die 2004 verabschiedeten Gesetzen des Sozialgesetzbuches (Hartz & Meisel, 2004), die unter dem Leitgedanken „Von der Anbieterorientierung zur Nachfrageorientierung“ (Sauter 2004, S. 12) stehen . Bei dieser Debatte darf nicht vergessen werden, dass für Fragen der allgemeinen Weiterbildung die einzelnen Länder zuständig sind, aber allein der Bund über Angelegenheiten der beruflichen Weiterbildung entscheidet Für die allgemeine Weiterbildung bedeutet dies, dass es neben einigen
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Gemeinsamkeiten, auch große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. So sind Einrichtungen in Niedersachsen und Bremen per Gesetz verpflichtet, sich einer externen Evaluation zu unterziehen, während sie in Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg weitgehend freie Hand haben (Hartz/Meisel 2004).
Auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung, über die der Bund entscheidet, wurde 2004 mit den Gesetzen des SGB III zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, ein entscheidender Schritt getan. Gemäß den Artikeln 84 und 85 des SGB III müssen betroffene Weiterbildungseinrichtungen ein Qualitätssicherungssystem anwenden und geförderte Maßnahmen müssen durch eine fachkundige Stelle geprüft und zugelassen werden (Sauter 2004, Bundesministerium für Bildung und Forschung 2005). Die Intention dieser Gesetze ist sowohl die Stärkung der Kunden, als auch die Wettbewerbsförderung unter den Anbietern von Weiterbildungsmaßnahmen (Sauter 2004). Aufgrund dieser uneinheitlichen Vorgehensweisen auf politischer Ebene, ist es wahrscheinlich, dass sich die Weiterbildungsverantwortlichen auch in Zukunft über ein geeignetes Qualitätsmanagementkonzept uneinig sein werden. Bis dato gibt es jedenfalls kein allgemein gültiges und unbestrittenes Konzept oder Verfahren zur Qualitätssicherung und die beiden, im Folgenden vorgestellten Verfahren, befinden sich daher in einem Konkurrenzkampf .
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Arbeit zitieren:
MA Jasmin Rödig, 2008, Qualitätstestierung in der Weiterbildung, München, GRIN Verlag GmbH
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Charakteristik, Varianten und Phasen des Benchmarking
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