Außenfinanzierung
I Inhaltsverzeichnis
II Abkürzungsverzeichnis
III Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
0. Vorbemerkungen/ Definitionen 1
1. Außenfinanzierung 3
1.1. Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung 3
1.1.1. Beteiligungsfinanzierung bei nicht emissionsfähigen Unternehmen 3
1.1.2. Beteiligungsfinanzierung bei emissionsfähigen Unternehmen 5
1.1.3. Venture-Capital-Finanzierung 7
1.2. Fremdfinanzierung 8
1.2.1. Langfristige Kreditformen 9
1.2.1.1.Darlehen 9
1.2.1.2. Obligationen, Schuldverschreibungen 9
1.2.1.3. Wandelschuldverschreibungen 10
1.2.1.4. Schuldscheindarlehen 10
1.2.2. Kurzfristige Kreditformen 11
1.2.2.1Lieferantenkredit 11
1.2.2.2. Kundenanzahlung 11
1.2.2.3. Kontokorrentkredit 12
1.2.2.4.Wechselkredite 12
1.2.2.5. Lombardkredit 13
1.2.2.6. Avalkredit 13
1.2.2.7. Kurzfristige Kredite im Auslandsgeschäft 14
2. Kreditsubstitute- Sonderformen der Finanzierung 15
2.1. Factoring 15
2.1.1. Konzept Factoring 15
2.1.2.Vorraussetzungen für Factoring 17
2.1.3. Zusammenfassung Factoring/ Vorteile und Nachteile 18
2.2. Forfaitierung 19
2.3. Industrieclearing 19
2.4. Leasing 20
2.4.1. Operate- Leasing- Vertrag 20
2.4.2.Finance-Leasing-Vertrag 21
2.5. Zusammenfassung und Auswertung 22
3. DtA-Existenzgründungsprogramm (Deutsche Ausgleichsbank) 23
3.1. Beantragungsgrundsätze 23
3.2. Vorteile der DtA- Kreditnehmer 25
4. Praktische Finanzierungsstrategie 26
5. Schlussbemerkung 28
IV Anhang
V Literaturverzeichnis
0. Vorbemerkungen/ Definitionen
FINANZPLANUNG UND KAPITALBESCHAFFUNG
Für das sichere und lange Bestehen eines Unternehmens ist von großer Bedeutung, dass es seinen Kapitalbedarf mit Hilfe einer guten Finanzplanung genau ermittelt, um stets ein finanzielles Gleichgewicht sicherzustellen. Ein Kapitalbedarf entsteht grundsätzlich durch die fehlende zeitliche Übereinstimmung von Ein- und Auszahlungsströmen. Bei Auszahlungsüberschüssen spricht man von einem positiven Kapitalbedarf, bei Einzahlungsüberschüssen von einem negativen Kapitalbedarf. Zur Deckung eines positiven Kapitalbedarfs sind verschiedene Finanzierungsformen geeignet, die in der folgenden Übersicht dargestellt sind:
Tab. 1 Finanzierungsquellen [...]
In der Betriebswirtschaft wird das Kapital bilanzmäßig betrachtet und in abstraktes, auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenes, sowie in konkretes, auf der Aktivseite ausgewiesenes Kapital (Vermögen) eingeteilt. Anders ausgedrückt gibt das konkrete Kapital Auskunft über die Mittelverwendung und das Abstrakte über die Mittelherkunft. Die Passivseite gliedert sich grundsätzlich in Eigenkapital und Fremdkapital, d.h. man unterscheidet bei der Kapitalherkunft eigene und fremde Quellen.1 Fremdkapital ist im Gegensatz zum Eigenkapital befristet, beinhaltet einen Zinsanspruch, räumt für den Kapitalgeber normalerweise keine Mitspracherechte ein und macht meist eine Besicherung notwendig.
Finanzierung: Unter Finanzierung versteht man den Prozess der Beschaffung des betriebsnotwendigen Kapitals. Dabei kann nach dem Zweck, den Kapitalarten, der Fristigkeit, den Anlässen und der Kapitalherkunft unterschieden werden. Die Ausschöpfung eigener Quellen bezeichnet man als Innenfinanzierung und die fremder Quellen als Außenfinanzierung.2 Außenfinanzierung ist die Beschaffung von Finanzmitteln, die ihre Quellen außerhalb der die Finanzmittel benötigten wirtschaftenden Einheit (Unternehmen, Privatperson) haben. Eine umfassende Kennzahlenanalyse bietet Ersatz für eine komplexe Finanzplanung, die natürlich mit hohen Kosten verbunden ist. Aus diesem Grund werden aussagefähige Kennziffern, welche aus der finanziellen Situation des Unternehmens hervorgehen, analysiert(Bilanz + GuV). Zum einen wird die horizontale Bilanzstruktur, also das Verhältnis von Aktiva zu Passiva, zum anderen die vertikale Bilanzstruktur, also das Verhältnis zwischen kurz- und langfristigen Vermögensgegenständen bzw. Kapital, analysiert. Zu den Kapitalstrukturkennziffern kommen noch sog. Liquiditätskennziffern dazu, welche zusammen die Finanzierungskennziffern im engeren Sinne ergeben.3
1. Außenfinanzierung
Im Rahmen der Außenfinanzierung wird zunächst auf die Eigenfinanzierung bei den verschiedenen Rechtsformen eingegangen.
1.1. Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung
Bei der Beteiligungsfinanzierung wird Eigenkapital von außen beschafft. Als Kapitalgeber fungieren entweder die bisherigen Eigentümer, die ihren Anteil erhöhen oder neu hinzukommende Eigner, die durch ihre Einlage in den Kreis der bisherigen treten. Entscheidenden Einfluß auf die Abwicklung der Beteiligungsfinanzierung hat die Rechtsform der Unternehmung. Man muß grundsätzlich unterscheiden zwischen nicht emissionsfähigen Unternehmungen wie Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH und Genossenschaft, denen der Zugang zur Börse verschlossen ist, und emissionsfähigen Unternehmen, die die Aktie als Instrument der Beteiligungsfinanzierung benutzen können.
1.1.1.Beteiligungsfinanzierung bei nicht emissionsfähigen Unternehmen
Die Eigenkapitalbeschaffungsmöglichkeiten der Einzelunternehmung beschränken sich auf das Vermögen des Unternehmers. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen. Der Einzelunternehmer besitzt eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung seines Unternehmens, da er praktisch jederzeit Eigenkapital aus dem privaten Bereich der Unternehmung zuführen, dieses aber auch jederzeit wieder abziehen kann.
Der Einzelunternehmer kann einen stillen Gesellschafter aufnehmen. Die stille Gesellschaft stellt eine reine Innengesellschaft dar, die nach außen nicht in Erscheinung zu treten braucht. Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des aufnehmenden Unternehmers ein und wird in der Bilanz zusammen mit dem Eigenkapital des Einzelunternehmers ausgewiesen. Der stille Gesellschafter ist am Gewinn beteiligt, besitzt keine Leitungsbefugnis, nur Informations- und Kontrollrecht. Bei der typisch stillen Gesellschaft wird der Gesellschafter bei seinem Ausscheiden mit seiner nominellen Kapitaleinlage abgefunden. Wird der Gesellschafter nicht nur am Gewinn, sondern auch am Vermögenszuwachs beteiligt, handelt es sich um eine atypische stille Gesellschaft. Die Aufnahme eines stillen Gesellschafters ist für alle Unternehmensformen erlaubt. Bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) ergeben sich Beteiligungsfinanzierungsmöglichkeiten durch Einlagenerhöhung der alten Gesellschafter, deren Umfang durch die privaten Vermögensverhältnisse begrenzt ist. Daneben ist die Aufnahme neuer Gesellschafter möglich. Allerdings muß beachtet werden, daß alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind. Je mehr sich der Kreis der Leitungsbefugten ausdehnt, desto wahrscheinlicher sind Meinungsverschiedenheiten, die unternehmerische Entscheidungen verzögern. Durch die besondere Ausgestaltung der Haftung können sich Kommanditgesellschaften relativ leicht Eigenkapital beschaffen, da die Kommanditisten nicht mit dem Gesamtvermögen einstehen müssen. Außerdem lassen sich durch den Ausschluß der Kommanditisten von der Unternehmensleitung die bei der OHG geschilderten Probleme ausschalten. Die Anwerbung neuer Kommanditisten gelingt nur solange, wie diese das Risiko einer Kapitalbeteiligung nicht als zu hoch einstufen. diese Einschätzung hängt maßgeblich von der Höhe des Gesamtvermögens der Komplementäre ab. Die Beteiligungsfinanzierung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geschieht ebenfalls durch die Erhöhung des Eigenkapitals der alten Gesellschafter oder durch die Aufnahme neuer Gesellschafter. Gesetzliche Vorschriften wie die notariell beurkundete Änderung des Gesellschaftsvertrages und deren Eintrag ins Handelsregister sowie die Veröffentlichung erschweren eine Kapitalerhöhung. Eine besondere Beteiligungsfinanzierungsmöglichkeit ergibt sich dann, wenn in der Satzung eine Nachschußpflicht der Gesellschafter ausdrücklich festgelegt wurde. Sie kann betragsmäßig beschränkt oder unbeschränkt sein. Bei der eingetragenen Genossenschaft erfolgt eine Beteiligungsfinanzierung durch eine Erhöhung der Quoten der bisherigen Mitglieder oder durch Aufnahme neuer Genossen. Unter Umständen können bei Genossenschaften auch Nachschußpflichten vereinbart sein.
1.1.2. Beteiligungsfinanzierung bei emissionsfähigen Unternehmen
[...]
1 vgl. Perridon, L., (1999), S. 4 f.; Busse, Franz-Joseph, (1996), S. 18 f.; Olfert, K., (2001), S. 24 ff
2 siehe Olfert, K., (2001), S. 30 ff; Schmidt, R., (1996), S. 11; Busse, F.-J., (1996), S. 41 f.; Perridon, L., (1999), S. 343 ff
3 vgl. Süchtling, J., (1995), S. 488
Arbeit zitieren:
Tim Vollborth, 2003, Außenfinanzierung, München, GRIN Verlag GmbH
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