Gotsmann , Frank 2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. 2
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis. 4
Anlagenverzeichnis 5
1 Einleitung 6
1.1 Vorstellung des Projektthemas. 7
1.2 Abgrenzung der Themenstellung 7
2 Grundlagen des Projekts 8
2.1 Rechtliche Voraussetzungen. 8
2.1.1 Recht auf Schmerzbehandlung 8
2.1.2 Delegation von ärztlichen Tätigkeiten 9
2.2 Qualitätssicherung in der Akutschmerztherapie 10
2.3 Tätigkeitsfeld des Akutschmerzdienstes 11
2.4 Darstellung des Untersuchungsfeldes. 12
2.4.1 Die allgemeinchirurgische Allgemeinstation 12
2.4.2 Die unfallchirurgische Allgemeinstation 13
2.4.3 Das Patientenkollektiv 13
2.4.4 Die Pflegekräfte der Allgemeinstation. 14
3 Evaluation des Schmerzmanagements
im Untersuchungsfeld 15
3.1 Ziele der Evaluation. 15
3.2 Projektschritte 15
Gotsmann , Frank 3
3.2.1 Initiierung des Projekts 16
3.2.2 Projektauftrag 16
3.2.3 Gründung des Projektteams 18
3.2.4 Evaluation anhand von Patientenbefragung 18
3.2.5 Auswertung und Darstellung der Ergebnisse. 19
4 Entwicklung und Implementierung der Schmerzstandards 22
4.1 Projektstrukturplan 22
4.2 Terminplanung 23
4.3 Kostenplanung 26
4.4 Projektcontrolling. 27
5 Projektabschluss. 28
5.1 Aufbereitung der Ergebnisse und Vorbereitung
der Präsentation 28
5.2 Präsentation und Moderation der Ergebnisse
innerhalb der Abteilungen 29
6 Ausblick auf zukünftige Projekte im Schmerzmanagement 30
Quellenverzeichnis 31
Anlagen 33
Gotsmann, Frank 4
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Seite Abb. 1: Matrix-Projektorganisation
Quelle: Rosenthal/ Wagner 2004:255..................................18 Abb. 2: Zufriedenheit mit der Schmerztherapie
(geordnet nach Häufigkeit in Prozent) .................................20 Abb. 3: Zufriedenheit mit der Schmerztherapie
Abb. 4: Projektstrukturplan
Quelle: Kargl 2000: 56-58....................................................23 Abb. 5: Projektphasenplan. Eigene Darstellung.
Quelle: Knorr 2003: 60 ........................................................25
Tab. 1: Die Trias nach Donabedian. Eigene Darstellung.
Quelle: Wulf et al. 1997: 49-50. ..........................................11 Tab. 2: Projektauftrag.
Tab. 3: Zufriedenheit mit der Schmerztherapie
(Häufigkeit in Prozent nach Abteilungen) ............................21 Tab. 4: Aufgabenverteilung..............................................................24 Tab. 5: Kostenschätzung pro Arbeitspaket ......................................26
Gotsmann, Frank 5
Anlagenverzeichnis
Seite Anl. 1: Algorithmus Unfallchirurgie..................................................33 Anl. 2: Algorithmus Allgemeinchirurgie ...........................................35 Anl. 3: Fragebogen Patientenbefragung .........................................38 Anl. 4: Präsentationsfolien ..............................................................39
Gotsmann, Frank 6
1 Einleitung
Schmerzen treten nach einer Operation in 30% - 70% der Fälle auf und wirken sich nicht nur negativ auf die Rekonvaleszenz der Patienten aus (vgl. Hinrichs et al. 2007: 7). „Schmerzen beeinflussen das physische, psychische und soziale Befinden der Betroffenen …“ (Schiemann 2005: 22). Eine adäquate Schmerztherapie ist eine wesentliche Voraussetzung für eine rasche Genesung und kann das postoperative Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko reduzieren und Spätschäden vermeiden helfen (vgl. Macintyre 2007: 6).
Die Gründe für eine Chronifizierung von Schmerzen nach operativen Eingriffen sind vielfältig und können durch eine adäquat durchgeführte Schmerztherapie vermieden, bzw. signifikant reduziert werden (Hinrichs et al. 2007: 9). Somit bleibt die Lebensqualität der Patienten erhalten und die Ausgaben zur Behandlung von Folgeschäden werden gesenkt (Göbel/ Buschmann 2001: 80).
Zu dem beurteilen Patienten ein Krankenhaus auch danach, wie Schmerzen nach Operationen behandelt werden (vgl. Wulf et al. 1997: 49) und wie generell mit Schmerzen umgegangen wird. Somit darf auch die ökonomische Komponente, die sich hieraus ergibt nicht außer Acht gelassen werden. Kann es sich ein Krankenhaus bei der heutigen Konkurrenz im Gesundheitssektor leisten, Patienten wegen einer unzureichenden Schmerztherapie an andere Häuser zu verlieren? Die Antwort lautet: Nein.
In der BRD besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine adäquate Schmerztherapie (vgl. Schiemann 2005: 43). Mehr dazu in Kapitel 2.1.
Gotsmann, Frank 7
1.1 Vorstellung des Projektthemas
Die vorliegende Projektarbeit befasst sich mit der Entwicklung und Implementierung eines Standards zur Durchführung einer
Akutschmerztherapie durch Pflegekräfte nach Operationen. In einem Haus der Schwerpunktversorgung mit ca. 700 Betten besteht seit 2005 ein Akutschmerzdienst der Abteilung für Anästhesie und operative Intensivmedizin. Aufgrund von Patientenäußerungen gegenüber den Mitarbeitern des Akutschmerzdienstes schien es, als seien die Patienten, die durch den Akutschmerzdienst betreut wurden, zufriedener mit ihrer Schmerzbehandlung als die anderen Patienten. Um diese Annahme zu objektivieren, wurde 2008 eine Befragung bei den Patienten vorgenommen, die nicht durch den Akutschmerzdienst betreut wurden. Ziel war es, in dieser Gruppe, die Patientenzufriedenheit bezüglich der Schmerztherapie bei Akutschmerzpatienten nach operativen Eingriffen festzustellen und daraus Handlungsrichtlinien abzuleiten. Im Rahmen dieses Projekts wurde die Befragung ausgewertet und die Ergebnisse präsentiert.
1.2 Abgrenzung der Themenstellung
Im Rahmen der Projektarbeit wurden die Ergebnisse der Patientenbefragung aus dem Jahre 2008 in Bezug auf die Patientenzufriedenheit ausgewertet. Ziel der Befragung war es, einen IST-Zustand, vor Einführung eines Schmerzstandards zu erheben. Dieser Standard bezieht sich auf die Durchführung einer Schmerztherapie bei Patienten nach Operationen, die akut für einen bestimmten Zeitraum einer Schmerzbehandlung bedürfen.
Hierbei wurde eine Handlungsanweisung in Form eines Algorithmus erarbeitet, die es den Pflegekräften erlaubt eine medikamentöse Schmerztherapie selbständig einzuleiten, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind.
Gotsmann, Frank 8
2 Grundlagen des Projekts
In diesem Kapitel werden die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen, die der Projektplanung zugrunde lagen aufgezeigt. „Das Erkennen von Problemen und die Analyse des Problemumfeldes („Situationsanalyse“) bilden die Grundlage für das Erarbeiten der Projektziele…“ (Kargl 2000: 26). Es wird der IST-Zustand mittels traditionellen Erhebungstechniken analysiert. Zur Anwendung kamen Fragebogen, Dokumentenauswertung, Beobachtung und Interview (vgl. Kargl 2000: 28).
Einen wichtigen Punkt zu Beginn der Entwicklung des Standards stellte die rechtliche Komponente dar. Es musste hier die Frage geklärt werden, ob es Pflegekräften unter bestimmten Bedingungen gestattet ist, eine medikamentöse Schmerztherapie zu beginnen.
2.1 Rechtliche Grundlagen
Wenn hier von rechtlichen Grundlagen gesprochen wird, muss man zwei grundlegende Unterscheidungen treffen. Zum einen aus dem Blickfeld der Patienten, und zum anderen aus dem organisationalem Rahmen der Delegation von ärztlichen Tätigkeiten.
2.1.1 Recht auf Schmerzbehandlung
„Jeder Patient hat einen privatrechtlichen Anspruch auf eine adäquate, dem Stand der Wissenschaft entsprechende Schmerzbehandlung“ (Schiemann 2005: 43). Dieser Anspruch begründet sich rechtlich aus dem Krankenbehandlungsanspruch, der sich aus §39 Abs. 1 in Verbindung mit §27 Abs. 1 Satz 1 SBG V oder §11 Abs. 1 SGB XI, sowie bei Privatversicherten aus dem Anspruch des jeweiligen
Versicherungsverhältnisses ergibt (vgl. ebd.).
Gotsmann, Frank 9
Strafrechtlich kann die Vorenthaltung der Schmerztherapie als Körperverletzung nach § 223 StGB oder sogar als unterlassene Hilfeleistung gemäß §323c StGB gewertet werden (vgl. ebd.). Es müssen daher die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Schmerzerfassung und die Durchführung einer ausreichenden Schmerztherapie geschaffen werden. Werden durch ein
Organisationsverschulden Schmerzen schuldhaft nicht erfasst, kann die Klinik gemäß §233 StGB belangt werden (vgl. Uhlenbruck 1993: 298). Somit wurden die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, da Schmerzen erfasst, dessen Auftreten dokumentiert und ausreichend behandelt wurde. Eine Dokumentation der Schmerzstärke fand auf den betreffenden Stationen bislang jedoch nicht statt.
2.1.2 Delegation von ärztlichen Tätigkeiten
Die nächste Frage, die es zu klären galt, lautete: Welche Tätigkeiten im Rahmen der medikamentösen Schmerztherapie können auf erfahrende Pflegekräfte so delegiert werden, dass diese selbstverantwortlich über den Beginn einer Schmerztherapie entscheiden können? Zudem mussten berufliche Verpflichtungen definiert und bewusst wahrgenommen werden, damit die Pflegekräfte ihre Verantwortung übernehmen konnten (vgl. Tönnies 2000: 292). Die Projektgruppe entschied sich in Anlehnung an den Expertenstandard
Schmermanagement in der Pflege und den Empfehlungen einer interdisziplinären Expertenkommission der ärztlichen Fachgesellschaften für einen Algorithmus (Anl. 1 u. 2), der individuell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Klinik zugeschnitten sein sollte. Zudem sollte dieser die Bedürfnisse des Krankenhausträgers, sowie die der beteiligten Berufsgruppen nach Rechtssicherheit erfüllen (vgl. Leumann et al. 2008: 86).
Arbeit zitieren:
Frank Gotsmann, 2010, Entwicklung und Implementierung eines Standards zur Durchführung einer Akutschmerztherapie durch Pflegekräfte auf chirurgischen Allgemeinstationen eines akademischen Lehrkrankenhauses der Maximalversorgung, München, GRIN Verlag GmbH
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