1. Einleitung
Thema dieser Arbeit ist das Lebenslange Lernen der gesamten Bevölkerung Deutschlands, welches unter anderem der Bundesregierung ein Anliegen ist (vgl. B.2. 2006, S. 38). Das Lebenslange Lernen ist mittlerweile ein fester Terminus in der Sprache von Politikern und Wissenschaftlern geworden, welcher sogar zentrale Bedeutung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 inne hatte (vgl. B.3. 2008, S. 28). Ein Jenaer Soziologe forderte vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenserwartung das Überdenken tradierter Formen des Lebens im Alter, was die Änderung des Lernverhaltens hin zum lebenslangen Lernen miteinschließt (vgl. Flohr 2009, S. 1). Da ein Lernen auch in hohem Alter in der heutigen hochtechnisierten Welt geradezu unumgänglich ist, erscheint eine derart allgemein formulierte Forderung geradezu obsolet, wie ein kurzes Beispiel verdeutlichen wird. Ein 80-Jähriger mit einer kürzlich aufgetretenen, krankheitsbedingten Gehbehinderung wird in der Folge nicht umhin kommen die Handhabung eines Rollstuhls oder ähnlicher Hilfsmittel zu erlernen, um nicht in seiner Mobilität eingeschränkt zu sein. Somit hätte er dem Anspruch des individuellen Lernens in diesem Lebensabschnitt bezogen auf sein privates Fortkommen Genüge getan. Aber wie ist Lebenslanges Lernen im Sinne des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu verstehen, welches darin eine notwendige Bedingung für den Wandel von der „Industrie- zur Wissens- und Informationsgesellschaft“ (B.2. 2006, S. 38) aber auch eine Erforderlichkeit aus „gesellschafts- und bildungspolitischen, aber auch aus ökonomischen Gründen“ (ebd.) sieht? Von entscheidender Bedeutung scheint dem Autor die Klärung des Begriffs des Lebenslangen Lernens, bevor eine genauere Bestimmung des Stellenwertes dieses neuen Lernens erfolgt. Die dieser Arbeit zugrunde liegende Fragestellung lautet daher:
Wie wird Lebenslanges Lernen definiert, was beinhaltet es und wie wird es gefördert?
Beim dem methodischen Vorgehen zur Beantwortung dieser Fragestellung wird der
Autor eine Analyse ausgewählter Berufsbildungsberichte hinsichtlich ihrer
Aussagekräftigkeit im Bezug auf Lebenslanges Lernen durchführen. Ergänzend wird
der Autor die Strategie für Lebenslanges Lernen sowie thematisch relevante
Aufsätze hinzuziehen.
Die vorliegende Arbeit ist daher wie folgt gegliedert. Während sich der zweite
Abschnitt der Frage nach der Definition von Lebenslangem Lernen widmet, wird der
dritte Teil die Förderung von Lebenslangem Lernen in der Bundesrepublik
Deutschland aufgreifen. Im vierten und letzten Abschnitt erfolgen eine kurze
Zusammenfassung sowie eine kritische Diskussion der vorangegangenen Inhalte
durch den Autor.
2. Was umfasst Lebenslanges Lernen?
Zur Klärung dieser offenen Frage wird der Autor zunächst die Definition der Bund-Länder-Kommission auswerten. Gemäß der Strategie für Lebenslanges Lernen aus dem Jahr 2004 umfasst Lebenslanges Lernen alles „formale, nicht-formale und informelle Lernen“ (L.1. 2004, S. 5). Lernen wird hierbei als „konstruktives Verarbeiten von Informationen und Erfahrungen zu Kenntnissen, Einsichten und Kompetenzen“ (ebd.) verstanden. Diese Definition entspricht, dem Umfang nach, dem von der Europäischen Union angestrebten Begriff von Lebenslangem Lernen, welcher ebenfalls nichtformales und informelles Lernen miteinschließt (vgl. Europäische Kommission 2008, S. 6). Infolge der sehr weiten Fassung dieses Begriffes merkte Tuschling an, dass er „menschliches Sein mit dem Lernen“ (Tuschling 2009, S. 45) gleichsetze. Und obwohl sich mit der vermeintlichen Gleichsetzung der zwingende Charakter dieses Lernens offenbaren sollte sind nicht alle Bürger Deutschlands gleichermaßen in diesen Prozess eingebunden, wobei das Bundesministerium für Bildung und Forschung diesen Umstand durch verschiedene Schritte zu ändern anstrebt (vgl. B.4. 2009, S. 40 ff.). Dies wiederum spricht dafür, dass sich Lernen über die gesamte Lebensspanne keineswegs für alle Menschen gleichermaßen als Selbstverständlichkeit darstellt, wodurch die Gleichsetzung von menschlichem Sein und Lernen wie Tuschling sie kontrastierend beschreibt nicht statthaft ist. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung untersuchte im Rahmen einer Studie die für Lebenslanges Lernen erforderlichen Kompetenzen und stellte fest, dass sich insbesondere „Selbststeuerungs-/ [und]
Selbstorganisationsdispositionen“ (B.1. 2004, S. 190) als „Metakompetenzen für die Entwicklung und Förderung der üblicherweise betrachteten Schlüssel- und Teilkompetenzen“ (ebd.) erwiesen. Dies wiederum verstärkt den bei Tuschling geäußerten Verdacht, dass es sich bei Lebenslangem Lernen um eine „Erziehung zur Selbstverantwortung und Selbststeuerung“ (Tuschling 2009, S. 46) handelt. Was wiederum bedeuten würde, dass es sich bei dem umfassend formulierten Begriff lediglich wie angedeutet um einen Minimalkonsens der Formulierung für alle Beteiligten handelt und weniger um eine Ausdeutung/ begriffliche Fassung.
Unterstützend ist hierbei die im Bundesbildungsbericht herausgehobene Stellung des Lebenslangen Lernens auch als marktwirtschaftliches Anliegen zu benennen (vgl. B.2. 2006, S. 38). Die Auffassung vom Lernen als Selbstzweck scheint somit keineswegs von der Bundesregierung oder der EU intendiert, sondern vielmehr die zielgerichtete Erzeugung vor allem marktwirtschaftlich verwertbarer Kompetenzen und Fertigkeiten, obwohl sich der aufgezeigte Begriff durchaus derart deuten ließe. Demnach verlangt die „Wissens- und Lerngesellschaft […] von allen Individuen die Bereitschaft sich beständig den Anforderungen am weltweiten Arbeitsmarkt zu stellen“ (Tuschling 2009, S. 46). Eine ähnlich mehrdeutige Sichtweise findet sich auch bei Hof, welche hier die Unterscheidung zwischen dem Lebenslangen Lernen als Verb und als Substantiv vornimmt (vgl. Hof 2009, S. 11 f.). Erstere Bezeichnung zielt auf die Tätigkeit des Lernens ab und kann sowohl beschreibend, wonach alle erlernten Inhalte gleichermaßen unter den Terminus fielen, als auch wertend sein, wonach nur als jeweils wertvoll empfundene erlernte Inhalte erfasst werden (vgl. ebd.). Die zweitgenannte mögliche Sichtweise ist nach Hof die des Lebenslangen Lernens als Substantiv, wobei es als „weitreichendes Reformkonzept“ (Hof 2009, S. 11) verstanden wird, welches allerdings facettenreichen Ausdeutungen unterliegt, welche zum Teil eine „sozial-utopische Zielsetzung“ (Hof 2009, S. 12) unterstellen, welche auf eine „gleichere und freiere Gesellschaft“ (ebd.) abzielen. Problematisch ist im Kontext dieser Arbeit, dass sich in den Äußerungen des Berufsbildungsberichts aus Sicht des Autors keine eindeutige Zuordnung zu einem der aufgeführten Begriffe treffen lässt, da sich zwar die eingangs aufgeführte Definition als deskriptiv darstellt, jedoch geben die Verweise auf den marktwirtschaftlichen Nutzen des Lebenslangen Lernens die beispielsweise in den Bundesbildungsbericht aus dem Jahr 2006 Eingang fanden eine andere Richtung vor, als es die offizielle Definition auf den ersten Blick tat. Wie Hof anführt handelt es sich bei dem auch von der Bundesregierung getragenen Lebenslangen Lernen primär um die Fortsetzung des von der Europäischen Union in den 1990er Jahren angestoßenen Konzepts des Lebensbegleitenden Lernens, welches „als angemessene Antwort auf die globalen wirtschaftlichen, wissenschaftlich- technischenund gesellschaftlichen Wandlungsprozesse“ (Hof 2009, S. 41) dienen sollte. Demnach handelt es sich stark vereinfacht ausgedrückt um den Versuch der Schaffung eines Wettbewerbsvorsprungs vor internationalen Mitbewerbern auf der Grundlage einer besser qualifizierten/ gebildeten Bevölkerung, deren Lern- und damit auch Qualifizierungsprozesse kontinuierlich über die gesamte Lebensspanne fortgeführt werden. Im Sinne dieser Darstellung ist zu bedenken, dass die Zielgruppe des Lebenslangen Lernens zwar nach dem jeweiligen Lebensalter
Arbeit zitieren:
Christof Kaczmarkiewicz, 2010, Lebenslanges Lernen, München, GRIN Verlag GmbH
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