1 Einleitung
Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat es bedeutende Veränderungen innerhalb des Prüfungswesens in der dualen Ausbildung gegeben. Eine Anpassung war notwendig, nicht nur von Seiten der Ausbildung, sondern auch von Seiten der Prüfung. Um Lehrlinge, die spezialisierte, neue Ausbildungsformen durchlaufen haben, angemessen überprüfen zu können, war es notwendig Prüfungen zu schaffen die einen anderen Schwerpunkt mitbringen. Der Weg vom unmündigen Industriearbeiter der keinerlei Mitsprache recht hatte, der einfach nur ‘funktionieren‘ musste führt weg, hin zum mündigen Mitarbeiter der sich im Prozess der Herstellung, Entwicklung und Produktion mit einbringt. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, mussten Prüfungen aufgestellt werden die mehr als die Produktionskompetenz testeten. Reformen wurden zu diesem Zwecke durchgeführt, Evaluationen wurden veranlasst und Probeverordnungen aufgestellt. Diese Ausarbeitung soll den Neuerungen auf den Grund gehen und dabei ebenso einen Blick auf die Herkunft des ‘Reformierten‘ werfen. Woher kommt das Duale System? Wie sehen neue Prüfungsformen aus? Welche Rolle spielt die ‘Gestreckte Abschlussprüfung‘? Welche Gesetzesänderungen gibt es? Wie sehen die Reaktionen auf diese Umstellung aus? Diese Arbeit versucht Antworten auf diese Fragen zu finden.
Der Einleitung folgend, befasst sich der Punkt zwei mit einem kurzen geschichtlichen Abriss über die Entwicklung des Prüfungswesens und gibt Einblicke in der Herkunft des Dualen Systems. In Punkt drei wird dann noch einmal dezidiert auf das Duale System, seine Besonderheiten und Bestimmungen eingegangen. Mit dem alten Prüfungsverfahren, sprich der Zwischen- und Abschlussprüfung beschäftigt sich der Punkt vier. Hier wird noch einmal herausgestellt, wie die „alten“ Prüfungsverordnungen, mit Bezug auf Zwischen- und Abschlussprüfung, aussahen. Als Kontrast dazu stellt der Punkt fünf die neuen Prüfungsverordnungen vor. Des Weiteren befasst sich dieser Abschnitt mit neuen Prüfungsformen. Am Beispiel des/der Metallbauer/s/in soll mit Hilfe eines Schemas der Ablauf der „Gestreckten Prüfung“ einmal dargestellt werden. Der Punkt sechs ist ein Überblick über die Evaluation des BIBB bezüglich der neuen Prüfungsverordnungen, mit ausgewählten Ergebnissen. Im abschließenden Punkt sieben soll dann ein Fazit gezogen und ein Ausblick gewagt werden, auf die Zukunft des Prüfungswesens im Dualen System.
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2 Entwicklung des Prüfungswesens
Seit vielen Jahrhunderten gibt es Prüfungen, dies es zu absolvieren gilt, um auf der Karriereleiter weiter nach oben zu steigen. Die Unterscheidung in Lehrling, Geselle und Meister stammt aus dem frühen Mittelalter und ebenso die Hürde, die es zu nehmen gilt um einen neuen Titel zu erlangen. Um überhaupt ausgebildet zu werden, musste der Lehrling, durch einen Eintrag in das Zunftbuch, in die Zunft aufgenommen werden. Zudem musste er einen Schwur leisten, seinem Meister ein treuer und fleißiger Lehrling zu sein. Der Lehrling hatte eine festgeschriebene Ausbildungszeit die bei einigen Berufen bis zu sieben Jahren dauern konnte. Am Ende musste er bei der Zunft vorweisen, dass er es verdient hat, zum Gesellen gemacht zu werden. Dafür fertigte er das sogenannte Gesellenstück an, seine Prüfung, was bei der Zunft vorgelegt und begutachtet wurde. Für gut befunden, wurde er vom Zunftmeister ‘frei‘ gesprochen und ging nun auf Wanderschaft. Heute sieht das Ganze nicht viel anders aus. Die Verpflichtung gegenüber Handelskammer und dem Meister regelt der Ausbildungsvertrag. Auch in der heutigen Zeit gibt es noch eine festgeschriebene Ausbildungszeit und den Abschluss der Lehre bildet immer noch die Abschlussprüfung respektive Gesellenprüfung, die auch in der heutigen Zeit noch einen praktischen Teil enthält.
Doch vieles hat sich über die Jahrhunderte und ganz besonders im Letzten geändert. Nachdem Ende des 19 Jahrhunderts die Zünfte in eine Krise, aufgrund der rasant voranschreitenden Industrialisierung geraten und fast vollständig von der Bildfläche verschwanden, wurde der Weg für ein neues System frei und nötig. Die niederen Bürgerschichten drängten aus der Unterdrückung. Um ein Ausbrechen zu verhindern, strebte man danach, den Bildungsstandard anzuheben um die Bildungslücke zwischen Schule und Militär zu schließen. 1900 wurde Georg Kerschensteiner zum Vater der Berufsschule mit dem Buch “Staatsbürgerliche Erziehung der deutschen Jugend”. Die Lücke wurde geschlossen und es gab von nun an eine Fortbildungsschule. 1930 wurden erstmals Prüfungen in den Kammern abgenommen. Als Methode, zerlegte man komplexe Arbeitsgänge in einzelne Teile und mit zunehmender Schwierigkeit wurden sie wieder Stück für Stück zum kompletten Arbeitsablauf zusammengefügt. Bestanden hatte, wer in der Lage war diese Vorgänge fehlerfrei auszuführen. Terminierungen und Verordnungen wurden vom Berufsschulrecht aus der NS-Zeit übernommen. Die eigentliche Prägung des Begriffs ‘Duales System‘ stammt aus dem Jahre 1964, von dem Deutschen Ausschuss für dasErziehungs- und Bildungswesen. (Vgl. http://home.foni.net/~kahlund/DS3.htm)
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Die 70er Jahre standen ganz im Zeichen der Qualitätssicherung mithilfe von Prüfungen. Im BBiG als Rechtsverordnung verankert, sichern sie einen national einheitlichen Qualifikationsstandard. Maßgeblichen Anteil daran haben die Prüfungsanforderungen, die immer mehr den Ausbildungsplan bestimmten und die Zwischenprüfung, die verpflichtend eingeführt einen beständigen Ausbildungserfolg überregional sichern sollte. Die Struktur von Zwischen- und Abschlussprüfung hatte als solches bis in die 90er Jahre hinein bestand. Unterscheidet wurde dabei in die schriftliche und in die praktische Prüfung. Jedoch mangelte es an der Vielfalt von Prüfungsformen. (Vgl. Lennartz 2004, S.14f) Prüfungsstück und Arbeitsprobe, schriftliche Prüfung mit freier oder mit gebundener Antwort und mündliche Prüfung blieben die traditionellen Prüfungsformen, wobei Letztere in den gewerblich-technischen Berufen eher ein Ausnahmefall blieb. (Lennartz 2004, S.15)
Stein des Anstoßes dabei wurde die „Programmierte Prüfung“, die sich vornehmlich nur auf die reine Reproduktion von Fakten und Daten beschränkte, jedoch keine Auskunft über die Eignung weiterführender Kompetenzen gab. Von der unmittelbaren Kritik vorerst verschont blieb die praktische Prüfung. Doch auch sie war selten ein Abbild der Berufsrealität. Prüfungsstücke wurden meist unter dem Leitbild der Ausbildung hergestellt, ein System das auf Planung und Systematik ausgerichtet war nicht aber auf die Wirklichkeit des beruflichen Alltags. In den 80er Jahren kam der nächste Innovationsschub, der sich auf die Ausbildungsqualität richtete. Man erkannte, dass allein die Fachkompetenz in Zukunft nicht mehr ausreichen würde. Hinzu kamen die Methoden- und Sozialkompetenz. Der Mensch wurde nicht mehr als bloßer Faktor Arbeit gesehen, sondern als Individuum das ebenso die Initiative und die Erfahrung für etwaige Verbesserungen innerhalb des Produktionsprozesses mitbringt und zudem auch noch Teil einer sozialen Gruppe ist, der Mitarbeiter. War man nun im Sinne der Ausbildung auf dem Vormarsch, so blieb das Prüfungssystem auf der Strecke. Das führte in den 90ern zu einem massiven Auseinanderdriften von Prüfungs- und Ausbildungspraxis. Die Kritik an veralteten Prüfungsformen wurde laut. Fortan wurden nicht mehr nur einzelne Teile kritisiert sondern das flächendeckende System der Prüfung. Ein bloßes Testen von Fachwissen und praktischer Arbeit genügte nicht mehr aus, wenn man sich die neuen prozessorientierten Qualifikationen betrachtete. Flexible und individualisierte Ausbildungsformen hielten Einzug. Erster Schritt in Richtung Zukunft war die Integrierte Prüfung, die 1994 erstmals probeweise am Beruf Technische/r Zeichner/in, ausprobiert wurde. Auch sich diese Form nicht durchsetzte, erkannte man das etwas getan werden musste. Man entschloss sich Prüfungen mehr Praxisnähe zu verleihen. In Anlehnung an die
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umgestellte Ausbildung, konzentrierte man sich zudem auch auf die Handlungsorientierung. Als drittes Leitbild kristallisierte sich die Authentizität heraus. (Vgl. Lennartz 2004, S.16; Vgl. Abbildung 1) „Authentische Prüfungen bilden die betriebliche Realität nicht ab, sondern sind Teil dieser Realität“ (Lennartz 2004, S.16)
Seit dem Ende der 90er Jahre, hat das Prüfungswesen innerhalb des Dualen Systems große Veränderungen durchgemacht. Um zu verstehen in welchem Gefüge sich diese Umgestaltung ereignete, muss man wissen wie das Duale System funktioniert und wie die klassische Zwischen- und Abschlussprüfung aussieht.
3 Was ist das Duale System?
Bei dem Dualen System erfolgt die Berufsausbildung sowohl im Betrieb, als auch in der Berufsschule. Dabei erhält der Auszubildende im Betrieb eine überwiegend praktische Ausbildung. Die theoretischen Kenntnisse für die berufliche Ausbildung werden ihm in der Berufsschule vermittelt. Die Grundlage für eine Berufsausbildung in Deutschland ist ein Berufsausbildungsvertrag, indem das Arbeitsverhältnis zwischen Auszubildenden und Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf festgelegt wird. Die betriebliche Ausbildung wird in anerkannten Ausbildungsberufen nach den Regelungen der jeweiligen Ausbildungsordnung gemäß dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt. Die Ausbildungsordnungen werden in der Regel von den Kammern geregelt und überwacht. Die Ausbildung in den Betrieben findet normalerweise an drei bis vier Wochentagen statt. Der Unterricht an der Berufsschule wirkt dabei ergänzend bzw. aufbauend. Alternativ wird auch
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Arbeit zitieren:
Tobias Engfer, 2010, Das Prüfungswesen im Umbruch , München, GRIN Verlag GmbH
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