Gliederung
1 Erstellung eines Arbeitszeugnisses 1
1.1 Grundsätzliches zum Arbeitszeugnis 1
1.2 Der Doppelcharakter des Arbeitszeugnisses 1
1.3 Arbeitszeugnisarten 1
1.4 Mindestanforderungen an ein Arbeitszeugnis 1
1.5 Inhalt des Zeugnisses 2
1.6 Unzulässige Angaben im Arbeitszeugnis 2
1.7 Zeugnissprache 2
1.7.1 Zeugnisformulierung zur Leistung 3
1.7.2 Zeugnisformulierung zur Führung 3
1.7.3 Beendigungsformel 3
1.7.4 Weitere negative Formulierungen 4
1.8 Rechtsfolgen bei unrichtiger Zeugniserstellung 4
2 Aushändigung weiterer Arbeitspapiere 5
3 Erteilung von Auskünften über den Arbeitnehmer 6
4 Informationspflicht und Freizeiterteilung zur Stellensuche 6
II
5 Ausgleichsquittung 7
5.1 Grundsätzliches zur Ausgleichsquittung 7
6 Karenzentschädigung für Wettbewerbsverbot 7
6.1 Grundsätzliches zur Karenzentschädigung 7
6.2 Voraussetzung für Wettbewerbsverbot 7
6.3 Höhe der Karenzentschädigung. 8
7 Betriebliche Altersversorgung 8
7.1 Grundsätzliches zur betrieblichen Altersversorgung 8
7.2 Grundformen der betrieblichen Altersversorgung 8
Literaturverzeichnis 9
Anhang 10
III
1 Erstellung eines Arbeitszeugnisses
1.1 Grundsätzliches zum Arbeitszeugnis
Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses gehört zu den Nebenpflichten eines Arbeitgebers. Alle Arbeitnehmer haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses.
1.2 Der Doppelcharakter des Arbeitszeugnisses
Für den Arbeitnehmer ist das Zeugnis eine der wichtigsten Unterlagen für die Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber. Das Arbeitszeugnis hat dadurch eine Werbe- und eine Informationsfunktion. Aus diesem Grund entsteht der Doppelcharakter des Arbeitszeugnisses, das sich in den Grundsatz der Zeugniswahrheit (BAG 23.06.1960) und in den Grundsatz des verständigen Wohlwollens (BGH 26.11.1963) für den Arbeitnehmer unterteilt. Das Gebot der Wahrheit hat Priorität vor dem Wohlwollen des Arbeitnehmers.
1.3 Arbeitszeugnisarten
Einfaches Zeugnis §630 Satz 1 BGB
•
Qualifiziertes Zeugnis §630 Satz 2 BGB
•
Endgültiges Zeugnis
•
Vorläufiges Zeugnis
•
Zwischenzeugnis
•
1.4 Mindestanforderungen an ein Arbeitszeugnis
Ein formfehlerhaftes Arbeitszeugnis kann der Arbeitnehmer mit Anspruch auf Berichtigung zurückweisen. Die folgende Aufstellung führt die Mindest-anforderungen auf: Maschinenschriftlich
•
Geschäftsbogen mit vollständiger Adresse, Rechtsform und
•
Firmenbezeichnung des zeugnisausstellenden Unternehmens Unterschrift des Arbeitgebers bzw. Zeichnungsberechtigten
•
Ausstellungsdatum
•
Es dürfen keine Verbesserungen im Text vorgenommen werden.
•
1.5 Inhalt des Zeugnisses Art des Arbeitsverhältnisses
•
Dauer des Arbeitsverhältnisses
•
Zusätzlich muss im qualifizierten Zeugnis die Bewertung der Leistung
•
und Führung beschrieben werden
1.6 Unzulässige Angaben im Arbeitszeugnis • Abmahnung
• Private Dinge, außer sie wirken auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers • Angaben zur Betriebstätigkeit • Gewerkschaftliche Tätigkeit • Zugehörigkeit zu einer politischen Partei • Erkrankungen • Nebentätigkeiten • Straftaten • Vergütung
• Geringe Leistung während einer kurzen Arbeitszeit
1.7 Zeugnissprache
Welchen Eindruck das qualifizierte Zeugnis beim neuen Arbeitgeber hinterlässt, hängt von den gewählten Formulierungen des Zeugnisverfassers ab. Die Neigung der Arbeitgeber besteht auf Standard-
2
Arbeit zitieren:
M.A. Melanie Stor, 2007, Pflichten des Arbeitgebers bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, München, GRIN Verlag GmbH
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