II
5.1 Grundsätze des Zeugniserteilung - 15 -
5.1.1 Grundsatz der Zeugniswahrheit - 15 -
5.1.2 Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung - 17 -
5.2 Betrachtung der Begrifflichkeit Geheimcode - 17 -
6 Fazit und Ausblicke .................................................................................... - 19 -
Abkürzungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis
Art. Aufl. AZR BAG BB BBiG BGB bzw. DB f. ff. GewO GG ggf. grds. i.d.R. i.d.S. i.S.v. InsO i.V.m. LAG NJW Nr. n.v. NZA NZA-RR NZA-Rechtsprechungs-Report Rn. S. SS Sa sog.
Einleitung - 1 -
1 Einleitung
Arbeitszeugnisse sind eingebettet in das Rechtssystem Deutschlands und werden dem juristischen Teilbereich Arbeitsrecht zugeordnet. Das Arbeitsrecht ist der Teilbereich unseres Rechtssystems, der das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber 1 und Arbeitnehmer geltende Recht umfasst. Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. 2 Abhängige Arbeit ist gegenwärtig die dominante Form der Erwerbstätigkeit. In Deutschland leisten circa 66% der Erwerbspersonen eine abhängige Arbeit bzw. gelten als Normalbeschäftigte, dagegen sind nur 11% der erwerbstätigen Bundesbürger selbstständig oder sind in atypischen Beschäftigungsverhältnissen (ca. 22%) tätig. 3 Somit bedarf es einer Leistungsbeurteilung bzw. eines Nachweises in Form eines Arbeitszeugnisses für den Großteil der abhängig Beschäftigten. Arbeitszeugnisse sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von zentraler Bedeutung. 4 Dem Arbeitnehmer dient es als Nachweis seiner beruflichen Tätigkeit, da es Aussagen über den Werdegang im Unternehmen und die erbrachten Leistungen enthält. Mithin ist das Arbeitszeugnis ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Auch in der betrieblichen Personalpraxis nehmen Arbeitszeugnisse eine wichtige Rolle ein, da sie einerseits als Beurteilung für ausscheidende Arbeitnehmer erstellt werden und andererseits als Instrument der betrieblichen Personalrekrutierung genutzt werden. Die Anspruchsgrundlagen für die verschiedenen Personenkreise, die Durchsetzungswege und -möglichkeiten sind anhand von Gesetzen geregelt. 5 Der Inhalt ist geprägt von den Grundsätzen zur Erstellung und der sog. Zeugnissprache. Der Rahmen für die formale und die inhaltliche Ausgestaltung wird weitgehend durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bestimmt. Aus diesen Gründen werden Arbeitszeugnisse als bürokratisch, genau und typisch deutsch ange-
1 Innerhalbdieser Praktikumsarbeit wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männli-
che Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleich-
ermaßen gemeint.
2 Vgl. Richardi, 1. Skript zum Arbeitsrecht, SS 2009, v. April 2009, http://www.uni-
regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Lehre/download/ArbR-Skript1.pdf, S. 1 § 1, eingesehen am
16.08.2009.
3 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pressegespräch von Vizepräsident Peter Weigl „Niedrigeinkommen
und Erwerbstätigkeit“, v. 19. August 2009, http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/
Internet/DE/Presse/pk/2009/Erwerbstaetigkeit/statement__Erwerbstaetigkeit,property=file.pdf, S. 3,
eingesehen am 21.8.2009.
4 Vgl. Jung, Personalwirtschaft, 7. Aufl. 2008, S. 182.
5 Dem geht die Arbeit im Gliederungspunkt 3 nach.
Bedeutung - 2 -
sehen. 6 Weiterhinist anzuführen, dass das Thema Geheimcode in Arbeitszeugnissen nicht selten zu kontroversen Diskussionen in Literatur und Praxis führt. Folglich werden die Hauptbestandteile der anzustellenden Begutachtung die Bedeutung, die gesetzlichen Regelungen und der Zeugnisinhalt sein.
2 Bedeutung
Arbeitszeugnisse sind eine Form der Personalbeurteilung. In der Personalfreisetzung werden Arbeitszeugnisse als Leistungsbeurteilung und Tätigkeitsnachweis erstellt und in der Personalauswahl werden sie dazu verwendet, das Potenzial von Bewerbern besser beurteilen zu können. 7 So hat das Arbeitszeugnis für das Unternehmen bei der Personalfreisetzung eine andere Bedeutung als bei der Personalrekrutierung. Bei der Personalfreisetzung formuliert der Arbeitgeber ein Zeugnis für einen ausscheidenden Arbeitnehmer. Hingegen analysiert und bewertet er die Arbeitszeugnisse bei der Personalauswahl. Somit haben Arbeitszeugnisse unterschiedliche Anknüpfungspunkte und lassen den sich gegenüber stehenden Interessengemeinschaften unterschiedliche Bedeutungen zukommen.
Arbeitszeugnisse erfüllen in Deutschland zwei Funktionen. Einerseits sollen sie Arbeitnehmern einen Nachweis ihrer Leistungen und ihres Verhaltens als abhängig Beschäftigte ermöglichen. Andererseits sollen sie Arbeitgebern, die Arbeitnehmer einstellen wollen, Informationen über deren bisher erbrachte Leistungen und das in der vorangegangenen Position gezeigte Verhalten liefern. Damit haben Arbeitszeugnisse eine Werbefunktion für Arbeitnehmer und eine Informationsfunktion für potentielle Arbeitgeber. 8 Diese Funktionen werden in der Personalrekrutierung besonders thematisiert. So nehmen Arbeitszeugnisse für den Arbeitnehmer eine wichtige Stellung bei der Bewerbung ein, da sie die berufsbiografische Entwicklung des jeweiligen Bewerbers aufzeigt. Somit könnte die Frage, wie bedeutsam ein Arbeitszeugnis bei der Bewerbung eines Arbeitnehmers ist, folgendermaßen beantwortet werden: Arbeitszeugnisse sind nicht alles, aber ohne Arbeitszeugnisse ist alles nichts. 9
6 Vgl. Huesmann, Arbeitszeugnisse aus personalpolitischer Perspektive, 1. Aufl. 2008, S. 1.
7 Vgl. Steinmann/Schreyögg, Management: Grundlagen der Unternehmensführung, 6.Aufl. 2005, S. 140.
8 Vgl. Weuster, Aufsatz „Zeugnisgestaltung und Zeugnissprache zwischen Informationsfunktion und
Werbefunktion“, BB 1992, S. 58.
9 Vgl. Huber/Großblotekamp, Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis, 11. Aufl. 2007, S. 10.
Bedeutung - 3 -
2.1Aus Sicht der Arbeitnehmer
In einer Untersuchung wurden 297 Personen dazu befragt, wofür sie Arbeitszeugnisse in der Praxis verwenden. 10 Vier Kategorien waren als Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Die Auswertung wird anhand des folgenden Diagramms aufgezeigt.
2.1.1 Verwendung von Arbeitszeugnissen
Quelle: Huesmann, Arbeitszeugnisse aus personalpolitischer Perspektive, 2008, S. 156 (173). Wie die Abbildung zeigt, wurden Arbeitszeugnisse vor allem bei Stellenbewerbungen, aber auch für Fort- und Weiterbildungen eingesetzt. Zum Nachweis von Arbeitszeiten nutzten 12,3% der Befragten Arbeitszeugnisse und 6,8% haben diese bei Behörden vorgelegt. Unter 4% Sonstiges ist der Anwendungsbereiche von Arbeitszeugnissen gemeint, indem die Befragten angaben, dass sie die Zeugnisse für die Bewerbung um ein Praktikum oder ein Stipendium verwendeten. Legt man diese Befragung zu Grunde, dürften Arbeitszeugnisse bei einer Bewerbung um eine neue Stelle eine essentielle Bedeutsamkeit zukommen.
In einer weiteren Befragung wurde genau diese Kernfrage aufgegriffen. Das Ergebnis wird in Abbildung in Punkt 2.1.2 analysiert. 11 Analog der vorangegangenen Befragung wurden 297 Menschen befragt und wiederum vier Antwortkategorien vorgegeben.
10 Vgl. Huesmann, Arbeitszeugnisse aus personalpolitischer Perspektive, 1. Aufl. 2008, S. 172 f.
11 Vgl. Huesmann, Arbeitszeugnisse aus personalpolitischer Perspektive, 1. Aufl. 2008, S. 173.
Arbeit zitieren:
Mirko Schäfer, 2009, Das Arbeitszeugnis – Bedeutung, wichtige gesetzliche Regelungen und inhaltliche Ausgestaltung, München, GRIN Verlag GmbH
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