Inhaltsverzeichnis
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1 Einführung in die Problematik 3
2 Die Geschichte des Arbeitszeugnisses 4
3 Gesetzliche und tarifliche Zeugnisansprüche 4
4 Grundsätze der Zeugniserstellung 5
4.1 Wahrheitspflicht 5
4.2 Wohlwollenspflicht 5
5 Der Inhalt der Arbeitszeugnisses 6
5.1 Positions- und Aufgabenbeschreibung 6
5.2 Beurteilung der Leistung und des Erfolges 7
5.2.1 Die Arbeitsbereitschaft 7
5.2.2 Die Arbeitsbefähigung 8
5.2.3 Die Arbeitsweise 8
6 Techniken der Zeugnissprache 9
7 Resümee 11
8 Anhang 13
8.1 Literaturverzeichnis 13
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1 Einführung in die Problematik
Zeugnisse bestimmen ab unserer Einschulung unser Leben - in der Schule geben sie Rückmeldung über unsere Leistungen und bescheinigen uns am Ende der Schullaufbahn den Abschluss. Dies setzt sich fort in Form von Ausbildungszeugnissen, Studienzeugnissen, Weiterbildungszeugnissen und vor allem Arbeitszeugnissen. So unterschiedlich der Charakter und die Form dieser Zeugnisse auch ist, sie haben eines gemeinsam: Sie dokumentieren Leistungen. Allen Zeugnissen kommt somit vorrangig eine Dokumentationsfunktion zu.
Diese Zeugnisse stellen ein wichtiges Auswahlkriterium dar, denn anhand dieser Zeugnisse wird ausgewählt, ob man zum Beispiel für ein Gymnasium zugelassen wird, einen bestimmten Studienplatz bekommt oder ob man für einen bestimmten Job in Frage kommt. Zeugnisse lassen somit - wenn auch nur einen einseitigen - Rückschluss auf den Menschen zu. Aus diesem Grund wird Zeugnissen auch eine so große Bedeutung beigemessen.
Das Arbeitszeugnis hat im heutigen Berufsleben eine sehr große Bedeutung. Anhand dessen entscheidet sich oftmals, ob ein Bewerber für eine bestimmte Position in Frage kommt oder nicht, denn viele Personalentscheider vertreten die Auffassung, dass Vergangenheitswerte in die Zukunft extrapoliert werden können. Diese Entscheidung wird anhand des Inhaltes des Zeugnisses getroffen, denn eine Beurteilung des vorherigen Arbeitgebers sagt oftmals mehr aus, als ein sehr guter Studienabschluss, ein Auslandsjahr oder sehr gute Weiterbildungen.
Und gerade da dieser Inhalt so ausschlaggebend ist, ist es wichtig, wie dieser formuliert ist und was er aussagen soll.
Erinnert man sich an Alfred Biolek, Jurist und Fernsehkoch, der regelmäßig mit seiner Kochsendung „Alfredissimo“ im Fernsehsender ARD auf Sendung geht, bemerkt man, dass dort nie ein böses Wort fällt. Dies hat nichts damit zu tun, dass Herr Biolek alle Gäste freundlich behandelt. Hört man genau hin, bemerkt man, dass es sich bei Biolek um ein Wertesystem handelt, bei dem auch positiv klingende Worte vernichtend sein können. Dieses Wertesystem von Herrn Biolek ist dem der Zeugnissprache sehr ähnlich. Fast jedes Arbeitszeugnis klingt positiv und wohlwollend, doch dem ist oftmals nicht so. Viele Arbeitnehmer haben nicht das nötige Wissen um zu entscheiden, ob ihr Zeugnis korrekt ist oder nicht, ob es wirklich die Leistungen widerspiegelt oder nicht, denn in ihren Ohren klingen die Zeugnisworte so positiv, dass es nichts zu bemängeln gibt. Dies liegt an dem derzeitig herrschenden Geheimcode für Zeugnisse - die Essenz dieses Geheimcodes ist es, genau wie bei Alfred Biolek, schlechte, bzw. kritische Worte in eine schöne Hülle zu verpacken.
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2 Die Geschichte des Arbeitszeugnisses
Bereits im 16. Jahrhundert, in der Zeit des Gesindezwangdienstes und der Erbuntertänigkeit, kamen erste Arbeitszeugnisse auf. Damals jedoch noch in anderer Form - einem Knecht wurde das ordnungsgemäße Ausscheiden aus einem Dienst durch eine Art Zeugnis bescheinigt. Dieser Anspruch war schon damals gesetzlich geregelt, nämlich in der Reichspolizeiordnung. Ohne ein solches Zeugnis durfte ein neuer Dienstherr den Knecht nicht einstellen. 1846 folgte dann die Weiterentwicklung des Arbeitszeugnisses: es wurde ein sogenanntes Gesindedienstbuch eingeführt. In dieses sollte der Dienstherr Aussagen über Treue, Fleiß, Gehorsam, sittliches Betragen und Ehrlichkeit des Angestellten eintragen. Vor Dienstantritt bei einem neuen Herrn musste der Knecht dieses Buch vorlegen.
Dieses Gesindedienstbuch, geregelt in der Gesindeordnung, behielt bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900, seine Gültigkeit. Ab dem 1. Januar 1900 regelte nun das BGB den Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis für alle abhängig Beschäftigten. 1
3 Gesetzliche und tarifliche Zeugnisansprüche
Alle Arbeitnehmer, ganz gleich in welcher Branche oder Position sie tätig sind, haben nach §109 GewO (Gewerbeordnung) einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Dieses Zeugnis muss mindestens Angaben zu der Dauer und Art der Tätigkeit (einfaches Arbeitszeugnis), darüber hinaus müssen bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis auch noch Angaben zu der Leistung und dem Verhalten während des Arbeitsverhältnisses gemacht werden. Die Form des Zeugnisses muss schriftlich sein, ein elektronisches Arbeitszeugnis ist nicht zulässig. 2 Freie Mitarbeiter oder andere Mitarbeiter, die einem Dienstverhältnis unterstellt sind, können nach §630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein Arbeitszeugnis einfordern. 3 Ein Zeugnisanspruch besteht auch bei einem mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag, bei Teilzeitbeschäftigungen, ausländischen Arbeitnehmern, einer geringfügigen Beschäftigung, einem Probearbeitsverhältnis und einem befristeten Arbeitsverhältnis. Ein Arbeitnehmer kann seinen Zeugnisanspruch gemäß der Verjährungsfrist nach § 195 BGB drei Jahre lang geltend machen und ein Arbeitszeugnis von seinem ehemaligen Arbeitgeber einfordern. 4
1 Klaus Schiller, Personalmanagement Service GmbH, 2010
2 Arbeitsgesetze, 76. Auflage, 2010, Seite 55
3 Arbeitsgesetze, 76. Auflage, 2010, Seite 48
4 Arbeitsgesetze, 76. Auflage, 2010, Seite 19
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Arbeit zitieren:
Jennifer K., 2010, Das Arbeitszeugnis: Zeugnisformulierungen eine Geheimsprache?, München, GRIN Verlag GmbH
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