Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung. 1
2 Die Europäische Union. 2
3 Die Zuständigkeiten für die Energiepolitik in Deutschland. 4
3.1. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. 5
3.1.1. Das Bundeskartellamt. 5
3.1.2. Die Bundesnetzagentur. 6
3.1.3. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. 6
3.2. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. 11
3.2.1. Die Geschäftsbereiche des Bundesumweltministeriums. 12
4 Die gegenwärtige Energiepolitik in Deutschland. 13
5 Die politischen Interessenverbände - Lobbyismus. 19
5.1. Die umweltorientierten Interessengruppen. 22
5.1.1. Die Lobby der Erneuerbaren Energien. 22
5.2. Die Atomlobby. 23
5.2.1. Die strategische Konzernbeteiligung. 24
5.2.2. Der Bundesverband der Energie -und Wasserwirtschaft. 25
5.2.3. Das Atomforum. 26
5.2.4. Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für
Abfallstoffe mbH (DBE) 27
6 Fazit. 28
7 Anhang. 29
7.1. Literaturverzeichnis. 29
7.2. Internetquellen 31
1 EINLEITUNG
Die „Atomenergie kann zu einem Segen für Hunderte von Millionen Menschen werden, die noch im Schatten leben...", so der SPD-Plan von 1956, -und helfen, die „Demokratie im Innern und den Frieden zwischen den Völkern zu festigen.“ 1
Damals wollte die sozialdemokratische Regierung die neue atomare Energietechnik in der Bundesrepublik einführen während die Stromkonzerne die Ziele missbilligten, da sie bereits viel Geld in den Kohleabbau investiert hatten. Man einigte sich schließlich darauf, dass die Regierung die Entwicklung und Forschung der Atomtechnik finanzierte. Nach vielen neugebauten Atomkraftwerken in den 70er und 80er Jahren erschienen zahlreiche Gegenbewegungen zur Atomkraft, es entstand die populäre Anti-Atomkraft-Bewegung. Nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl im Jahr 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegründet.
Auf Bundesebene liegt derzeitig die Hauptverantwortung für die Energiepolitik beim Wirtschaftsministerium und beim Umweltministerium. Beide Ministerien werden von unterschiedlichen Behörden, Kommissionen, Interessenverbänden, Gutachtern und Wissenschaftler beraten und unterstützt. Durch die somit entstehende Vielzahl an Akteuren innerhalb der Atompolitik ist eine klare personelle Struktur und Vernetzung schwer festzustellen. Aus diesem Grund kontaktierte ich verschiedene Protagonisten der deutschen Energiepolitik, von den Ministerien und Parteien bis hin zu den Pressesprechern der Atomlobby. Wertvolle und nützliche Information bekam ich daraufhin von Mitgliedern der Partei Bündnis 90/Die Grünen - welche sich auf den Bereich Atompolitik spezialisierten - sowie von Greenpeace, dem Deutschen Atomforum und dem Bundesverband der Energie -und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). Dennoch war es mir nicht möglich, alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessengruppen zu benennen, die an der Willenslenkung der Atompolitik beteiligt sind. Auch wenn die Regierung als Hauptakteur und der Bundestag mit dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als Gesetzgebungsorgan agiert, beeinflussen die Lobbyisten die Energiepolitik sowohl direkt - durch persönliche Beziehungen - als auch indirekt durch politische
1 Rubner, 2007, S. 187
1
Aktionen, Kampagnen und die Medien.
Nach einem kurzen Überblick über die aktuelle Situation der Atompolitik werden speziell die personellen Strukturen und Beziehungen der Wirtschafts -und Interessensvertreter der Stromkonzerne beleuchtet, um das Machtgeflecht innerhalb der Energiepolitik zu verdeutlichen. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass die Auflistung der folgenden Akteure der Energiepolitik in Deutschland einer persönlichen Entscheidung nachkam und nicht im Entferntesten alle Teilnehmer berücksichtigt.
2 DIE EUROPÄISCHE UNION
Die Europäische Union ist die Region mit der größten Dichte an Atomreaktoren in der Welt, obwohl sich in Europa viele Menschen gegen die Atompolitik aussprechen 2 und zwölf Länder überhaupt keinen Atomstrom einsetzen. In 13 EU-Staaten werden insgesamt 155 kommerzielle Atomreaktoren betrieben, die derzeitig einen Drittel des Elektrizitätsbedarfs decken. Wenn es um die Endlagerung radioaktiver Abfälle geht, ist die öffentliche Meinung der Europäer eindeutig. ,,Mehr als 9 von 10 (93%) Europäer sind der Ansicht, dass dieses Problem jetzt einer dringenden Lösung bedarf und nicht ungelöst späteren Generationen überlassen werden sollte.” 3 Die Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit der Energiewirtschaft ist den Europäern somit ein wichtiges Anliegen.
Mit dem Vertrag von Amsterdam von 1997 wurde die Energiepolitik in den Tätigkeitskatalog der Europäischen Union aufgenommen. Das Ziel ist ein europäischer Wirtschaftsraum, der eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energie gewährleistet, Energieeffizienz fördert und die Verflechtung der Energienetze zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht. Nach der Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 übernahmen die zehn neuen Mitgliedstaaten das gesamte EU-Umweltrecht. Die Energiepakete aus den Jahren 2007 und 2008 enthalten „gesetzgeberische Initiativen, Aktionspläne und Mitteilungen zur Energieinfrastruktur, zum Ausbau erneuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Förderung
2 Anm. d.Verf. von Februar bis März 2008 befragte TNS Opinion & Social Netzwerk 26.746 EU-Bürger zu ihrer Haltung zur Atomenergie. 46% der Deutschen, aber beispielsweise nur 14% der Österreicher äußerten sich positiv zu der Kernenergie, Vgl. Internetquelle, Europa und die Atomenergie, 2008
3 zitiert aus Internetquelle: Eurobarometer Spezial , 2010
2
sauberer Kohletechnologien und zur Standortbestimmung der Kernkraft.“ 4
Nach Vorschlägen der Kommission vom Januar 2007 verpflichteten sich die Staats -und Regierungschefs bis zum Jahr 2020, die Emissionen um 20% zu senken, den Anteil der erneuerbaren Energien auf 20% anzuheben und die Energieeffizienz um 20% zu steigern. Zusammen mit der Europäischen Kommission kontrolliert der Europäische Rat die Einhaltung dieser Verordnungen und Richtlinien. Die Kommission ,,hat das alleinige Vorschlagsrecht für Initiativen und Gesetze (und) nimmt Befugnisse zur Durchführung von Vorschriften wahr.” 5
Die 1957 gegründete Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) ist zuständig für die Gewährleistung einer kontrollierten Versorgung mit Erzen und Kernbrennstoffen - zum Beispiel Uran - in der Europäischen Union. Über den EURATOM-Vertrag wurden seit 1957 etwa 400 Milliarden Euro Fördermittel gezahlt. 6 Aber auch andere Politikbereiche, wie Umweltschutz und Forschung wirken sich auf den Atomenergiesektor aus.
Die EU unterstützt die Forschung an den Technologien der Kernkraft mit den zeitlich befristeten Forschungsrahmenprogrammen. Die seit 1984 bestehenden Rahmenprogramme sollen ,,zur Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EG sowie zur Unterstützung anderer Politikbereiche beitragen.” 7 Auf der Grundlage des EURATOM-Vertrags nimmt die Europäische Kommission Empfehlungen und Ratschläge an, die letztendlich nicht zwingend sind, aber Normen für die europäischen Mitgliedstaaten festlegen. Ein Beirat unterstützt die EURATOM-Versorgungsagentur, indem er als Verbindungsglied zwischen der Agentur, den Erzeugern und den Nutzern fungiert. Nach dem Beschluss der Kommission vom Dezember 2007 umfasst der Beirat 22 Mitglieder aus Wirtschaft, Industrie und Zivilgesellschaft. Für das Energieressort in der Barroso-Kommission II ist seit Februar 2010 der deutsche CDU Politiker Günther Oettinger zuständig, der sich in der deutschen Politik häufig positiv zu der Atomenergie äußerte und
4 Weidenfeld/Wessels, 2009, S. 116f.
5 Stratenschulte, 2007, S. 67
6 Vgl. Internetquelle: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, 2010
7 zitiert aus Internetquelle: Forschungsrahmenprogramm, 2010
3
dem die Medien enge Kontakte zu den Vorstandsvorsitzenden Wulf Bernotat von E.ON und Jürgen Großmann von RWE nachsagen. Nach eigenen Ausführungen weist Oettinger den Atomkraftwerken in Deutschland lediglich eine Brückenfunktion zu, in Europa sei es hierbei den Mitgliedstaaten zu überlassen, wie sie sich zur Atomenergie verhalten.
,,Ich achte die Entscheidung Österreichs, in die Kernkraft nicht einzusteigen. Und ich achte die Entscheidung Frankreichs, weitere Kernkraftwerke zu bauen. Ich selbst sehe mich als Moderator und nicht als Botschafter für Kernkraft.” 8
3 DIE ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DIE ENERGIEPOLITIK IN DEUTSCHLAND
Nach der Bundestagswahl 2009 einigten sich die Koalitionäre der CDU, CSU und FDP darauf, die Zuständigkeiten für energiepolitische Fragen weiterhin dem Wirtschafts -und Umweltministerium zu überlassen. Die Verantwortung über Kernenergie und Erneuerbare Energien trägt auch zukünftig das Umweltministerium. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie muss im Bereich der Energie die Versorgungssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und die Umweltverträglichkeit und somit die schonende Nutzung der Rohstoffe überprüfen und gewährleisten.
Ein Vergleich der Haushalte der beiden Ministerien macht die gravierenden Unterschiede in der Einflussnahme auf die Politik deutlich. Lediglich 980 Beschäftigte arbeiten zurzeit im Bundesumweltministerium, von denen nur 746 Mitarbeiter über eine feste Stelle verfügen. Bis zum Jahr 2013 sollen die Dauerstellen auf 692 gekürzt werden. Im Gegensatz dazu verfügt das Bundeswirtschaftsministerium über 1750 Stellen. Im Jahr 2009 standen dem Bundesumweltministerium für seine Arbeit 1,418 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Vergleich dazu beläuft sich der Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums im Jahr 2010 auf 6,285 Milliarden Euro. 9 Grundsätzlich gilt, dass das Bundesumweltministerium bei Konflikten mit dem Wirtschaftsministerium und einflußreichen Wirtschaftsverbänden (siehe Kapitel 5) eine schwächere Position einnimmt, da es mit weniger finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet ist.
8 zitiert aus Internetquelle: Deutsche Welle, Oettinger, 2010
9 Vgl. Internetquelle: Haushalt BMWI, Haushalt BMU, 2010
4
Eine Einigung und Übereinkunft der beiden Ministerien ist somit nicht konfliktfrei, aber für eine geregelte Energiewirtschaft in Deutschland unerlässlich.
3.1. DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE
Das oberste Amt im Wirtschafts -und Technologieministerium erhielt der ehemalige Wirtschafts -und Verkehrsminister des Landes Rheinland-Pfalz, Rainer Brüderle von der FDP.
Zu den Geschäftsbereichen des Bundeswirtschaftsministeriums gehören unter Anderen das Bundeskartellamt (BKartA), die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Im Folgenden wird nur auf diese drei Behörden näher eingegangen, da sie mit der Energiepolitik unmittelbar verbunden sind und dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie beratend zur Seite stehen.
3.1.1. DAS BUNDESKARTELLAMT
Die Aufgabe des Bundeskartellamtes ist der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland, wodurch größtmögliche Wahlfreiheit und Produktvielfalt gewährleistet werden soll. 10 Für den Wettbewerbsschutz auf Länderebene sind die Bundeskartellbehörden zuständig. Die größten Stromanbieter in Deutschland EnBW, RWE, Vattenfall und E.ON produzieren den Strom in der Regel selbst und sind an mehreren hundert Stadtwerken beteiligt. Durch diese oligopolistische Struktur im Stromsektor muss das Bundeskartellamt Preisgestaltungen und eventuelle Preisabsprachen kontrollieren und - nach § 1 GWB und Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union 11 - gegebenenfalls verbieten. Nur so kann der faire Wettbewerb unter den Energieversorgern gesichert werden. Häufig sind neben den Konzernen auch Kommunen an den Stadtwerken beteiligt und gestalten so die Preispolitik mit. Das Bundeskartellamt muss wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Unternehmen gewährleisten und die Verbraucher vor Preistreibungen schützen um wirtschafts -und sozialschädliche Auswirkungen zu vermeiden.
10 Vgl. Internetquelle: Aufgaben, Bundeskartellamt, 2010
11 Artikel 81 EG-Vertrag alte Fassung, Vgl. ebd. , 2010
5
3.1.2. DIE BUNDESNETZAGENTUR
Der Energiebereich ist einer der Tätigkeitsfelder der Bundesnetzagentur, der durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - vom Juli 2005 - gesetzlich geregelt wird. Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden überwachen die Netzbetreiber auf eine mögliche Monopolstellung. Wie bereits beim Bundeskartellamt erwähnt, zielt die Energieregulierung auf die Schaffung von Voraussetzungen für einen gesicherten Wettbewerb unter den Energieerzeugern.
Sowohl die Bundesnetzagentur als auch das Bundeskartellamt überwachen somit den Wettbewerb im Energiesektor.
3.1.3. DIE BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe dient als Fachbehörde dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie und berät die Bundesregierung. Die Aufgabe der Bundesanstalt ist die Überprüfung einer nachhaltigen Nutzung von natürlichen Rohstoffen, durch die der menschliche Lebensraum gesichert werden soll. In Form von Berichten informiert die geowissenschaftliche Beratungsinstitution die Regierung über die Verfügbarkeit der Energierohstoffe Erdöl, Erdgas, Kernbrennstoffe und Kohle.
Das Kuratorium der Bundesanstalt berät diese, sowie den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie unter anderem in den Bereichen der Rohstoffsicherung und dem Umweltschutz. Derzeitig ist Prof. Dr. Kurt M. Reinicke Vorsitzender des Kuratoriums. Vor dieser Beschäftigung war er in verschiedenen leitenden Positionen bei der Brigitta Elwerath Betriebsführungsgesellschaft mbH (BEB Erdöl und Erdgas GmbH) tätig, ein 50-prozentiges Tochterunternehmen der Firmen Shell und Esso. 12
Des Weiteren finden sich unter den Kuratoren ehemalige Vorstandsmitglieder bekannter Energie-Oligopole sowie beispielsweise der RWE Rheinbraun AG, Vattenfall Europe Nuclear Power GmbH und der Deutschen Steinkohle AG. Es lässt sich also vermuten, dass die Beratung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe eher zugunsten der Industrie und Energiemonopolisten als zum Vorteil der Umwelt ausfällt.
12 Vgl. Internetquelle: BEB, 2010
6
Arbeit zitieren:
Christin Herrmann, 2010, Die Akteure der deutschen Atompolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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