4. Anti-Geldwäsche Organisation in Kreditinstituten 20
4.1. Risikoerfassung 21
4.1.1. Gefährdungsanalyse 21
4.1.2. Research Monitoring 25
4.2. Geldwäschebeauftragter 26
4.3. Risikomanagement im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung 27
4.3.1. „Know Your Customer“-Prinzip 27
4.3.2. Internes Kontrollsystem und Revision 28
4.4. Prüfung der Anti-Geldwäsche Organisation durch den Abschlussprüfer 30
5. Fazit 31
Literaturverzeichnis 33
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Abkürzungsverzeichnis
ABl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Abs. Absatz AT Allgemeiner Teil BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAKred Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BKA Bundeskriminalamt BGBl. Bundesgesetzblatt bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise EDV Elektronische Datenverarbeitung EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FATF Financial Action Task Force on Money Laundering GwBekErgG Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz GwG Geldwäschegesetz IKS Internes Kontrollsystem i.S.d. im Sinne des KWG Kreditwesengesetz MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement PEP politisch exponierte Personen RL Richtlinie StGB Strafgesetzbuch WpHG Wertpapierhandelsgesetz WPK Wirtschaftsprüferkammer
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1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Die, im Zuge der Globalisierung, zunehmende Liberalisierung der Finanzmärkte ermöglicht den Finanzmarktakteuren illegal erworbenes Vermögen durch verschiedene Kapitalmarktinstrumente einfacher als zuvor als legal erworbenes Vermögen auszuweisen. Dieser Vorgang wird als Geldwäsche bezeichnet. 1
Geldwäsche beschreibt einen Prozess, bei dem Gewinne aus kriminellen Aktivitäten in den Wirtschaftskreislauf eingeführt werden und diesen solange durchlaufen, bis der Eindruck entstanden ist, dass dieses Geld rechtmäßig erworben worden ist. Umso häufiger das unrechtmäßig erworbene Geld den regulären Wirtschaftskreislauf durchlaufen hat, umso schwieriger ist es für die zuständigen Behörden den Vermögenswert einer konkreten Straftat zuzuordnen. Gelingt es den Behörden nicht diesen Nachweis zu erbringen, so hat der Akteur seinen Vermögenswert geschützt und kann ihn entsprechend seiner Interessen einsetzen. 2
Kreditinstitute sind für Geldwäscher von besonderer Bedeutung, da sie als Intermediär zwischen den Geldwäschern und dem Kapitalmarkt bzw. dem Wirtschaftskreislauf agieren und somit die am häufigsten verwendeten Institutionen für Geldwäscher sind. 3 Geldwäscher versuchen die illegal erworbenen Gewinne über Bankkonten zu waschen, d.h. die anfangs beschriebene Rekonstruierbarkeit zu verringern. Aus dieser Tatsache leiten sich entsprechende Anforderungen an die Kreditinstitute bei der Bekämpfung von Geldwäsche ab. 4
Als Ziel dieser Arbeit sollen die Anforderungen an die Kreditinstitute zur Bekämpfung von Geldwäsche untersucht und entsprechend abgebildet werden.
1 Ratz, 2007, S.1
2 Kaetzler, 2006, S.25
3 Hoyer/Klos 1998, S.16-18
4 Hanley, 2008, S. 6
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1.2. Gang der Untersuchung
In der folgenden Ausarbeitung wird zunächst der in der Einleitung umrissene Begriff der Geldwäsche näher erläutert, indem die Ziele, also der Zweck, der Geldwäsche näher erläutert werden. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Gruppe der Akteure, welche Geldwäscherei betreibt, näher beschrieben, als auch die einzelnen Phasen der Geldwäsche-Methoden.
Nachdem der Begriff der Geldwäsche ausführlich beschrieben sein wird, geht es im darauffolgenden Abschnitt um rechtliche Grundlagen zur Bekämpfung von Geldwäsche, hauptsächlich um die Richtlinien der Europäischen Union und deren Weiterentwicklung, d.h. es wird einen historischen Einblick in die Entstehung und Entwicklung der EG-Geldwäscherichtlinien geben, um im Anschluss daran deren Umsetzung in nationales Recht darzustellen.
Da der Fokus dieser Ausarbeitung auf die Anti-Geldwäsche Organisation in deutschen Kreditinstituten liegt wird das Geldwäschegesetz (GwG) in Verbindung mit dem Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) hier eine besondere Rolle spielen, dennoch wird es darüber hinaus einen Einblick über den Einfluss der EG-Richtlinien auf das Kreditwesengesetz (KwG) geben.
Der vierte Abschnitt beschäftigt sich schließlich mit der Anti-Geldwäsche Organisation in Kreditinstituten. Es wird untersucht wie sich die Kreditinstitute, entsprechend der gesetzlichen Grundbedingungen zu organisieren haben um Geldwäscherei zu unterbinden bzw. aufzudecken.
Der Abschnitt stellt demnach die gängigen Verfahren vor, welche Kreditinstitute anwenden, die Systeme die dabei zum Einsatz kommen und welchen Faktor der Mensch in diesem Gebilde spielt.
Abschließend wird eine kurze Zusammenfassung gegeben und ein Ausblick auf Erfolgschancen und die derzeitigen und künftigen Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche.
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2. Geldwäsche
2.1. Ziele der Geldwäsche
Um die Ziele der Geldwäsche darzustellen erscheint zu Beginn ein historischer Exkurs sinnvoll, um den Begriff Geldwäsche, dessen Entstehung und heutige Interpretation greifbar zu machen.
Es besteht in der Literatur keine Einigkeit über die Entstehung des Begriffs Geldwäsche, vielmehr existieren eine Reihe von unterschiedlichen Ansichten. Einige Autoren führen den Ursprung bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts zurück, sie denken dabei an Al Capone, einen der berüchtigtsten Verbrecher der Vereinigten Staaten in den 1920er und 1930er Jahren. Seine Erlöse erzielte er aus kriminellen Geschäften wie dem Glücksspiel, der Prostitution oder dem Alkoholhandel in der Prohibitionszeit. Al Capone soll sich im Laufe der Zeit einige Waschsalons gekauft haben, um die daraus legal erwirtschafteten Einkünfte mit denen aus kriminellen Geschäften zu durchmischen, um diese zu waschen. 5
Ob dieser Begriff nun auf Al Capone zurückzuführen ist oder nicht, ist heute nicht mehr eindeutig festzustellen, jedoch sind die Fachleute sich einig, dass der Begriff Geldwäsche oder in Englisch „money laundering“ erstmals in den USA erwähnt wurde. 6
Bei illegal erworbenem Vermögen, welches durch Geldwäscherei gesäubert wird, kann aus historischer Sicht somit davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um Einkünfte handelt, welche aus illegalem Glücksspiel, Drogenhandel, Zuhälterei oder dem Schmuggeln von Waren, erzielt worden ist. 7
Da vor allem zu Beginn der 1980er Jahre der illegale Drogenhandel rapide zugenommen hatte und somit auch die Anzahl an Geldwäsche-Delikten zunahm, erlangte der Begriff anschließend internationale Bekanntheit und fand letztendlich ab 1982 Erwähnung in den Rechtswissenschaften. 8
5 Bräuning, 2009, S. 10
6 Gilmore, 2004, S. 20
7 Bräuning, 2009, S. 10
8 Bongard, 2001, S. 3
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Spätestens nach den Attentaten vom 11. September 2001 auf das World Trade Center wurde der Begriff Geldwäsche zunehmend mit Terrorismusfinanzierung verbunden, wobei Vermögenswerte ins Ausland transferiert werden, um terroristischen Vereinigungen das nötige Kapital zugänglich zu machen, um Waffen und andere Ausrüstung zu kaufen, mit denen terroristische Anschläge durchgeführt werden können. Die Europäische Union berücksichtigte diese Tatsache und lies sie bei der Erarbeitung der dritten Richtlinie zur Verhinderung der Geldwäsche einfließen. 9
2.2. Akteure der Geldwäscherei
Aufgrund der wachsenden Komplexität der Geldwäscheprozesse, bedingt durch Abwehrmaßnahmen, sind heute mehr Akteure an der Geldwäsche beteiligt, also vor dreißig Jahren. Geldwäscher bedienen sich häufiger hoch qualifizierten Experten oder schaffen gar eigene Kompetenzzentren innerhalb der eigenen Organisation. 10
Aus dieser Tatsache leiten sich drei Gruppen von Akteuren ab, welche am heutigen Geldwäschevorgang teilnehmen. Die eigentlichen Geldwäscher, Untergrundbanken und Offshore-Zentren. 11
Die Geldwäscher lassen sich ihrerseits grob in drei Gruppen von Akteure aufteilen. Akteure die aktiv Geldwäsche betreiben, d.h. beispielsweise physisch Bargeld über Ländergrenzen schmuggeln oder selbst Bargeld in Buchgeld transformieren. Eine zweite Gruppe, bei der die Akteure nach außen rechtschaffen auftreten aber in Wirklichkeit für die organisierte Kriminalität arbeiten. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Bankangestellte, Geldkuriere, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Notare. Dieselben Personengruppen bilden die dritte Gruppe von Akteuren, wenn sie zur Geldwäscherei missbraucht werden, also unwissentlich am Geldwäscheprozess beteiligt sind. 12
9 ABl. EG Nr. L309, S. 16
10 Bongard, 2001, S. 90
11 Ratz, 2007, S. 20
12 Ackermann, 1992, S. 70
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Häufig ziehen Geldwäscher Untergrundbanken zur Geldwäsche hinzu. Untergrundbanken sind informelle Banken die meist als Familienunternehmen agieren, dabei verfügen die Untergrundbanken über ein länderübergreifendes flächendeckendes Netzwerk aus Zweigstellen. Beispielhafte Unternehmen sind Im-und Exportgesellschaften, Gold- und Schmuckhändler oder Wechselstuben. 13
Offshore-Zentren bilden die letzte Gruppe der Geldwäsche-Akteure. Sie zeichnen sich durch niedrige Steuersätze, Steuerbehörden die international wenig Rechtshilfe leisten, geringe Buchführungspflichten, eine geringe Bankenaufsicht und ein strenges Bankengeheimnis aus. Diese Orte sind von Geldwäschern beliebt, da eine Rückverfolgung von Geldern, welche in diese Zentren transferiert werden, erheblich erschwert werden würde. 14
Als typische Offshore-Zentren zählen unter anderem die Bahamas, Bermuda, Antigua, die Cayman Islands, allesamt karibische Inseln, und einige weitere Staaten. 15
2.3. Handlungsmodelle der Geldwäsche
Die Methoden und Techniken der Geldwäscher sind unerschöpflich und laufen selten nach einem festen Schema ab, dies macht es erforderlich, dass auch die Anti-Geldwäsche Methoden regelmäßig weiterentwickelt und an die Erfordernisse angepasst werden. Um dennoch ein effektives Modell der Geldwäschebekämpfung aufzustellen ist zunächst eine Analyse der aufgedeckten Geldwäschevorgänge nötig. Trotz der vielfältigen Erscheinungsformen lassen sich bestimmte, immer wiederkehrende Aspekte feststellen, anhand dieser wiederkehrenden, signifikanten Handlungsabläufe lassen sich ein Großteil der Geldwäschemethoden auf Basiskonzepte reduzieren, diese wiederkehrenden Muster bieten Anlaufflächen um aktuelle Schwachstellen bei der Bekämpfung aufzudecken und mit entsprechenden
13 Suendorf, 2001, S. 181
14 Gilmore, 2004, S. 49
15 König, 2003, S. 78
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Arbeit zitieren:
Lars Poggensee, 2010, Anti-Geldwäsche Organisation in Kreditinstituten, München, GRIN Verlag GmbH
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