Inhaltsverzeichnis
1. Das Lohnabstandsgebot und die öffentliche Diskussion 3
2. Definitionen relevanter Begriffe 5
2.1 Kombilohn 5
2.2 Mindestlohn 6
3. Kombilöhne am Beispiel: Das Ifo-Modells 8
3.1 Einkommensarmut in Deutschland 8
3.2 Die drei Kernelemente des Ifo-Modells 10
3.3 Wirkungen 12
4. Niedriglöhne: Wünsche und Realitäten 15
5. Mindestlöhne 20
5.1 Argumente für den gesetzlichen Mindestlohn 21
5.2 Argumente gegen Mindestlöhne und kritische Reflexion dieser 23
6. Fazit 26
Literatur 28
Hinweis : Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechtsdifferenzierender Sprache
verzichtet. Die männliche Form schließt jedoch die weibliche mit ein.
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1. Das Lohnabstandsgebot und die öffentliche Diskussion
Die Diskussion um das Lohnabstandsgebot ist als der sprichwörtliche „rote Faden“ zu bezeichnen, der sich in nahezu allen aktuellen Debatten um sozialstaatliche Transfers und vor allem deren Verhältnis zur Erwerbsarbeit wiederfinden lässt. Dabei suggeriert der Begriff zunächst eine Art verfassungsrechtlich niedergelegte Vorschrift, die das Verhältnis von Lohn und Sozialhilfe regeln würde. Tatsächlich ist dem jedoch nicht so. Wird vom Lohnabstandsgebot gesprochen, bezieht man sich einerseits auf einen im politischen Diskurs entworfenen Begriff und zum anderen auf eine legal definierte Idee, die auch in den Hartz Reformen 1 bis 4 verankert wurde. Im SGB XII findet sich § 28 (4), auf dem diese Ausführungen fußen:
(4) Die Regelsatzbemessung gewährleistet, dass bei Haushaltsgemeinschaften von Ehepaaren mit drei Kindern die Regelsätze zusammen mit Durchschnittsbeträgen der Leistungen nach den §§ 29 und 31 und unter Berücksichtigung eines durchschnittlich abzusetzenden Betrages nach § 82 Abs. 3 unter den erzielten monatlichen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohn- und Gehaltsgruppen einschließlich anteiliger einmaliger Zahlungen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld in einer entsprechenden Haushaltsgemeinschaft mit einer alleinverdienenden vollzeitbeschäftigten Person bleiben.
Gemeint ist also eine Regelsatzbemessung für sozialstaatliche Transfers, die sich unterhalb dessen bewegt, was ein vollzeitbeschäftigter Erwerbstätiger im Niedriglohnbereich erwirtschaften kann. Wichtig ist jedoch festzuhalten, dass die genannte Regelung sich ausschließlich auf Haushaltsgemeinschaften von Ehepaaren mit Kindern bezieht (Berghahn, 2008, S.151). Ein generelles Lohnabstandsgebot, Sozialhilfe müsse vom Umfang in Geldeinheiten her generell unterhalb jeglicher Erwerbsarbeit liegen, kann hiervon also nicht abgeleitet werden. Insofern muss dem Lohnabstandsgebot eine echte Legaldefinition nach wie vor abgesprochen werden, wenngleich es im öffentlichen und politischen Diskurs als allgegenwärtig und daher gesamtgesellschaftlich anerkannt scheint. Darüber hinaus wird das Lohnabstandsgebot vor allem auch im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SBG II diskutiert. Hier findet sich jedoch kein entsprechender Paragraph. Das in § 28 (4) SGB XII festgehaltene Abstandsgebot für Bezüge der Grundsicherung (früher Sozialhilfe) wird also demnach auf das Arbeitslosengeld II übertragen.
Für die hier bearbeitete Thematik stellt sich in diesem Zusammenhang aber weniger die Frage einer möglichen Gesetzesgrundlage für das Lohnabstandsgebot, sondern die der Teildiskussionen des hier dargestellten Diskurses. So ist festzuhalten, dass Diskussionen um
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das Lohnabstandsgebot meist mit anstehenden Kürzungen im Bereich des Sozialstaates und Debatten um Mindest- oder Kombilöhne in Zusammenhang stehen. Grund ist die Idee hinter all diesen miteinander verwandten Teilbereichen der Debatte, die sich insgesamt mit dem Thema Erwerbsarbeit und ihrer gesellschaftlichen Stellung befasst. Lohnabstandsgebot, Mindestlohn und Kombilohn verfolgen zunächst - von ihren Befürwortern ideologisch diversifiziert - allesamt dieselben Zwecke: Menschen sollen durch Erwerbsarbeit befähigt werden, ihren Lebensunterhalt mehr oder minder selbstständig und sozialverträglich zu verdienen. Im Detail sind selbstverständlich viele Unterschiede, Widersprüche und Gegensätze zu finden, vor allem was wirtschaftsliberale Kombilohnmodelle vs. Mindestlöhne betrifft. Grundsätzlich sind beide Konzepte auf den Niedriglohnsektor gerichtet, nähern sich ihm jedoch aus unterschiedlichen Richtungen (Satilmis, 2006, S.87-88). Somit ergibt sich für die gesamte Thematik vor allem eine zentrale Fragestellung: Wie sind die beiden Ansätze im Hinblick auf das Phänomen der Massenarbeitslosigkeit und der Probleme der sozialen Sicherungsnetze hin zu beurteilen? Wie können mehr Menschen in Erwerbsarbeit vermittelt werden, bzw. ihren Lebensunterhalt weitestgehend frei von staatlichen Hilfen bestreiten? Grundlegend gehen einige Vertreter von Kombilohnmodellen davon aus, dass es einen starken Ausbau des Niedriglohnsektors geben muss. Hiervon versprechen sie sich die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Mindestlohn hingegen setzt an anderer Stelle an, nämlich bei bestehenden Arbeitsverhältnissen. Er verpflichtet die Arbeitgeber, ihren Beschäftigten einen sozialverträglichen und ausreichenden Lohn zu zahlen. Man will z.B. das Phänomen der Vollzeit Berufstätigen, ostdeutschen Arbeitnehmerinnen, die trotz 40 Stunden-Woche noch mittels Hartz 4 aufstocken müssen, dadurch bekämpfen. Dies soll an späterer Stelle im Detail noch genau erläutert werden. Zunächst sollen jedoch die im Folgenden verwendeten Begrifflichkeiten Mindestlohn und Kombilohn genau definiert werden.
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2. Definitionen relevanter Begriffe
2.1 Kombilohn
Wie der Begriff bereits vermuten lässt, handelt es sich bei einem Kombilohn stets um eine Kombination aus in der Regel zwei verschiedenen Elementen: Einkommen und staatlichem Transfer. Gemeint ist also eine Form der sozialstaatlichen Bezuschussung, die umgangssprachlich oft als Aufstockung bezeichnet wird (Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg [MfAS BW], 2008, S.81-83). Bezieher solcher Kombilohnmodelle sind folglich erwerbstätig, erhalten aber zusätzlich zu ihrem so erzielten Einkommen noch sozialstaatliche Leistungen. Demnach richten sich alle Kombilohnmodelle an Geringverdiener, also die unteren Einkommensgruppen. Menschen die in den damit verknüpften Wirtschaftsbereichen tätig sind, können also mit dem dort erzielten Einkommen ihren Lebensunterhalt entweder nicht ausreichend finanzieren oder aber werden aufgrund von Attraktivitätssteigerungen für die Arbeitgeberseite in Arbeit vermittelt (z.B. Kombilohnmodelle, die eine Lohnkostensubvention für den Arbeitgeber vorsehen). Diese Modelle sind seit mehreren Jahren stets Gegenstand verschiedener sozial- und wirtschaftspolitischer Debatten. Im Laufe der Zeit wurden unterschiedliche Kombilohnmodelle entwickelt, von denen im Zuge dieser Arbeit vor allem dem Modell des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Ifo] noch vermehrte Aufmerksamkeit gewidmet werden soll. Obwohl die verstärkte Einführung von
Kombilohnmodellen immer wieder (z.B. von Ifo) gefordert wird, kann eine gewisse Anzahl an bereits bestehenden, zumindest kombilohnähnlichen Modellen als Beispiele genannt werden. Hierzu zählen etwa sogenannte Mini- und Midijobs, Hinzuverdienstmöglichkeiten und Einstiegsgelder für Arbeitslosengeld II-Empfänger (MfAS BW, 2008, S.84). Wie bereits angedeutet, verläuft die Diskussion um Kombilöhne über Wirtschafts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bis über die verschiedenen Parteigrenzen hinweg durchwegs kontrovers. Als in Deutschland größter Befürworter von Kombilohnmodellen kann die CDU angesehen werden. In CDU-regierten Bundesländern finden sich auch entsprechende Modellprojekte, wie z.B. KOLIPRI in Baden-Württemberg. Die SPD steht der Debatte eher skeptisch und zurückhaltend gegenüber. Sie favorisiert einen gesetzlichen Mindestlohn und befürchtet sozial- und arbeitsmarktpolitische Nachteile, die durch Kombilohnmodelle angestoßen werden können (El-Sharif & Trauthig, 2009). Die Kritik an solchen Modellen soll an späterer Stelle unter anderem anhand der Ausführungen
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von Ayla Satilmis aufgezeigt werden. Vor allem das Modell von Ifo wäre demnach kritisch zu hinterfragen.
2.2 Mindestlohn
Wie bereits erwähnt, wird die Diskussion um das Lohnabstandsgebot meist auch im Zuge mit Forderungen nach einem Mindestlohn geführt. Ähnlich den Kombilohnmodellen verlaufen hier klare Fronten zwischen den genannten Akteuren aus Wirtschaft, Sozialwesen, Tarifparteien und der Politik. Die stärksten Befürworter von Mindestlohnmodellen sind SPD, Grüne, die Linke, Teile der Gewerkschaften und Sozialverbände. Die größte Ablehnung kommt aus den Reihen der Liberalen und Teilen der Wirtschaft (Förderland, 2010). Was aber verbirgt sich hinter dem Begriff Mindestlohn?
Unter Mindestlöhnen versteht man alle Lohnmodelle, die eine feste, nach unten gerichtete Grenze des Einkommens vorsehen, welche nicht unterschritten werden darf. Kurz gesagt regelt ein Mindestlohn also das maximal niedrigste Entgelt, das für die Arbeitsleistung gezahlt bzw. vereinbart werden darf.
Auch bei Mindestlohnmodellen muss eine Unterscheidung in viele Varianten vorgenommen werden. Zum einen müssen in Deutschland bereits bestehende, branchenabhängige Mindestlöhne vom gesetzlichen Mindestlohn - wie ihn etwa SPD, Linke, Grüne und Teile der Gewerkschaften fordern - unterschieden werden (Statistisches Bundesamt, 2010). Ein gesetzlicher Mindestlohn ist branchenübergreifend. Auch dieser kann jedoch in seiner Ausgestaltung noch variiert werden. So könnten mögliche Fragestellungen sein, ob der Mindestlohn als Monatsgehalt oder als Stundenlohn festgesetzt wird oder welche Erwerbseinkommen in Frage kommen, z.B. Vollzeitbeschäftigung etc. Der von Seiten der Gewerkschaften und SPD geforderte gesetzliche Mindestlohn betitelt sich beispielsweise auf 8,50 € pro Stunde (SPD, 2010, S.7).
In Deutschland existieren zwar Mindestlöhne, jedoch in Form einer anderen Praxis. Anders als in den meisten EU-Mitgliedsstaaten üblich, hat man in Deutschland bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn realisiert, sondern lediglich branchenspezifische Einzelregelungen getroffen. Diese betreffen unterschiedliche Wirtschaftssektoren wie z.B. Abfallwirtschaft, Bauhauptgewerbe oder Gebäudereinigung und bewegen sich zwischen 6,50 € und 12,90 € pro Stunde (Statistisches Bundesamt, 2010).
Es stellt sich nun die Frage des Verhältnisses Mindestlohn - Lohnabstandsgebot. Der Lohnabstand soll hier schlichtweg dadurch erreicht werden, dass ein gesetzlicher Mindestlohn über dem entsprechenden Niveau sozialstaatlicher Transferleistungen gesetzlich vereinbart wird. Vertreter von Kombilöhnen stehen Forderungen nach Mindestlöhnen oft kritisch 6
gegenüber. Dies wird an späterer Stelle besonders durch die Haltung von Ifo verdeutlicht. Die Ausführungen von Satilmis, Müller, Bofinger etc. zum Thema Mindestlohn stehen diesem hingegen befürwortend gegenüber.
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3. Kombilöhne am Beispiel: Das Ifo-Modells
Wie bereits erwähnt, kann eine Vielzahl an unterschiedlichen Kombilohnmodellen unterschieden werden. Zusätzlich existieren die eingangs genannten Modelle, die in Deutschland bereits Realität sind. Diskutierte Ansätze und Theorien sind etwa die „Magdeburger Alternative“, Expertisen des Sachverständigenrates, Gutachten von Bofinger und Walwei, Das „Workfare-Konzept“ oder aber das Ifo-Modell der „aktivierenden Sozialhilfe“ (MfAS BW, 2010, S. 86-92). Da das Ifo-Modell als eines der am weitesten gefassten, unbefristeten Kombilohnmodelle gelten kann und es dadurch auch in besonderem Maße stark von Seiten der Gegner solcher Modelle angegriffen wird, soll im Folgenden vor allem dieses Modell kurz genauer beleuchtet werden.
Das Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München stellte am 26. Januar 2006 sein überarbeitetes Kombilohnmodell mit dem Titel „aktivierende Sozialhilfe vor“. Ifo stellt sich damit klar auf die Seite der Befürworter von Kombilohnmodellen. Durchgängig wird jedoch eine noch nicht weit genug gehende Reform des Sozialstaates angemahnt. Man stellt die Reformen bis hin zu Hartz 4 als zwar richtig, jedoch nicht ausreichend dar (Sinn, Holzner, Meister, Ochel & Werding, 2006, S.3).
Laut Ifo existiert in den globalisierten Industrieländern eine Form von Einkommensarmut, die es vorrangig zu bewältigen gilt. Grund hierfür ist demnach vor allem eine zu geringe Lohnspreizung im Niedriglohnsektor. Durch Erhöhung der Lohnspreizung kann laut Ifo die Vollbeschäftigung theoretisch erreicht werden und somit sowohl Arbeitslosigkeit als auch die Krise des Sozialstaates mit ein und derselben Maßnahme überwunden werden. Zielgruppen des dort vorgelegten Kombilohnmodells sind also vor allem Niedrigqualifizierte und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen (Sinn et al., 2006, S.3).
3.1 Einkommensarmut in Deutschland
Zentrale Problemstellung für die Vertreter des Ifo-Modells ist die hohe Arbeitslosigkeit am unteren Ende des Beschäftigungskontinuums. Dieser Teil der Bevölkerung, der in immer größerem Ausmaß auf soziale Transferleistungen angewiesen ist, nimmt am Wirtschaftskreislauf kaum teil, belastet jedoch die Staatskassen. Es handelt sich dabei um einen Teil der Arbeitslosigkeit, der relativ unabhängig zu konjunkturellen Schwankungen weiter besteht, also die sogenannte Langzeit- oder auch „Sockelarbeitslosigkeit“. Eine Ansicht, die nicht nur von Ifo geteilt wird. Es wird weiter davon ausgegangen, dass eine Verteilung aller Einkommen über die Qualifikationsstruktur von oben bis unten, die somit zur
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Arbeit zitieren:
B.A. Philipp Rösel, 2010, Der Mindestlohn als Beschäftigungskiller oder notwendiger staatlicher Eingriff, München, GRIN Verlag GmbH
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