WellendesHimmels 3
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 3
Einleitung 7
1 RundfunkalsDemokratisierungsinstanz 9
1.1 Rundfunk-Erklärungen,FunktionenundStrukturen12
1.1.1 DerVersucheinerDefinition 12
1.1.2 Rundfunkfreiheit. 15
1.1.3 FunktionenvonMassenmedien 17
1.1.3.1 Information. 17
1.1.3.2 Meinungsbildung. 18
1.1.3.3 KontrolleundKritik. 18
1.1.3.4 PolitischeFunktion. 19
1.1.4 OrganisationdesRundfunksinDeutschland 19
1.1.4.1 Öffentlich-rechtlicherRundfunk. 19
1.1.4.1.1 StrukturellerAufbau 20
1.1.4.1.1.1 Rundfunkrat 21
1.1.4.1.1.2 DerVerwaltungsrat 22
1.1.4.1.1.3 DieIntendanz. 23
1.1.4.2 PrivaterRundfunk 23
1.1.4.2.1 AufbauundKontrolle 24
1.1.4.2.1.1 DieVersammlung/DerMedienrat. 24
1.1.4.2.1.2 DerVorstand. 25
1.1.5 Programmarten. 25
1.1.5.1 Vollprogramm(integrierteMischprogramme) 25
1.1.5.2 Spartenprogramme 26
1.1.5.3 Satellitenfenster-undRegionalfensterprogramme. 26
1.1.5.4 MusikdominierteTagesbegleitprogramme 27
1.1.5.5 Kulturprogramme 27
1.1.5.6 Zielgruppenprogramme 28
WellendesHimmels 4
1.2 Unterscheidungdesöffentlich-rechtlichenvom
privatenRundfunkanhandderAusgewogenheitspflicht
30
1.3 ZusammenfassungderAussagen 32
2 RadionutzunginderBundesrepublik. 34
2.1 GrundlegendeHörermotivationen. 36
2.2 QualitativeRezeption. 37
2.3 KircheimRadioausHörersicht 40
3 StatistischeZahlen,rechtlicheRegelungenund
MitwirkungimRundfunkderkatholischenKirche
Deutschlands. 45
3.1 KatholischeKircheheute-statistischeEntwicklung
derMitgliederzahlen. 45
3.1.1 Mitgliederzahlenabsolut 45
3.1.2 GottesdienstbesucheralsKennzahl 49
3.2 RechtlicheRegelungenundMitwirkungder
katholischenKircheimRundfunk. 51
3.2.1 GrundlagederDrittsendungsrechte 52
3.2.1.1 KritikanderGrundlagederDrittsendungsrechte. 54
3.2.2 AussagenanhandgrundlegenderDokumenteder
katholischenKirchezursozialenKommunikationund
VerkündigungindenMedien 55
3.2.2.1 DasKonzilsdekret„InterMarifica“,1963 55
3.2.2.1.1 StrukturundInhalt. 56
3.2.2.2 DiePastoralinstruktion„CommunioetProgressio“,
1972.......................................................................... 59
3.2.2.2.1 StrukturundInhalt. 60
3.2.2.3 DiePastoralinstruktion„AetatisNovae“,1992 64
3.2.2.3.1 Inhalt 65
3.2.2.4 AussagendeskirchlicheGesetzbuches(CI)C 67
WellendesHimmels 5
3.2.2.5 DieErklärung„ChancenundRisikender
Mediengesellschaft “,1997 69
3.2.2.6 AbschließendeZusammenfassungzuden
lehramtlichenAussagen. 71
4 EntwicklungderkirchlichenInitiativeimRundfunkund
heutigerStanddesEngagements. 73
4.1 Rundfunkinitiativenimöffentlich-rechtlichenund
privatenSektor. 75
4.1.1 Öffentlich-rechtlicherRundfunk. 75
4.1.1.1 VersuchdesSenderaufbausinBamberg 75
4.1.1.2 DiözesaneKleinsender 77
4.1.1.3 RadioVatikan 77
4.1.1.4 BistumsradioK1. 77
4.1.1.5 PfarrfunkBreitenberg. 78
4.1.1.6 RadiodesKatholikentages 79
4.1.2 PrivateHörfunksender 79
4.1.2.1 RadioHoreb. 79
4.1.2.2 RadioCampanile 80
4.1.2.3 DomradioKöln 82
4.2 KirchlicheRundfunkarbeitheute 83
4.3 Zusammenfassung 90
5 KirchlicheRundfunkarbeitimSpannungsdreieck. 91
5.1 EntertainmentundVerkündigung 93
5.2 DesinteresseanreligiösenThemen. 94
5.3 DasGottesbildvonKircheundVolk. 95
5.4 Identität 97
5.5 Aufmerksamkeitsdefizit 98
5.6 Zusammenfassung 99
WellendesHimmels 6
6 ResümeedesEngagementsderkatholischenKirchein
derH örfunklandschaftDeutschlands. 101
Abk ürzungsverzeichnis 107
Tabellenverzeichnis. 107
Abbildungsverzeichnis 108
Literaturverzeichnis 110
7 WellendesHimmels
Einleitung
Mehrals450kirchlicheRadiosinItalien-über40 DiözesansenderinFrankreich-RadioMariahatinPolenmehr AnhängeralsderStaatsfunk 1 ;undinDeutschland…? KeineinzigerSenderstehtunterdirekterkirchlicherTrägerschaft.
UmdiesenGegensatzzuverstehen,mussmandieGrundlagen deskatholischenEngagementsimRundfunkunddie AusgangslageinDeutschlandkennen. DamitundmitderNutzungdesMediumsRadiodurchdie katholischeKircheinDeutschlandbefasstsichdievorliegende Arbeit.
SobeschäftigsichderersteTeilmitdemRundfunkinDeutschland allgemein,zeigtauf,wasunterRundfunkzuverstehenistund welcheFunktionenderRundfunkinunsererGesellschaft übernimmt.Weiterhinwirddargestellt,wiesichderAufbaudes Rundfunksnachdem2.WeltkrieginDeutschlandvollzogundwie ersichweiterentwickelte,welcheStrukturundwelchesSystem besteht.DiesesWissenunddergeschichtlicheVerlaufsteheneng inZusammenhangmitderkirchlichenRundfunkarbeitinder Bundesrepublik.
ImzweitenTeilwirdveranschaulicht,welchenStellenwertder HörfunkinheutigerZeitinderBevölkerungeinnimmt.Anhand statistischerWertewirddieNutzungdurchdenHörer veranschaulichtundseineMotivationaufgezeigt.Auchwird konkretmitHilfederStudie„FreizeitundMedienamSonntag“die ErwartungderHörerankirchlicheRundfunkbeiträgebeschrieben.
1 Vgl.ReinaldWillenberg,RundfunkunterkirchlicherTrägerschaft,S.5
8 WellendesHimmels
DerdritteTeilbeschäftigtsichdirektmitderkatholischenKirche. SowirdversuchtanhandvonKirchestatistikendieEntwicklungder katholischenKircheinDeutschlandzuillustrieren.Eswird weiterhineingegangenaufdiegesetzlicheGrundlageder DrittsendungsrechteunddieindiekatholischeMedienarbeit hineinwirkendenKriterienundAussagen,welchevonlehramtlicher SeitezumThema„VerkündigungindenMediengemachtwurden. DabeiistvorallemdiePastoralinstruktion„Communioet Progressio“vonBedeutung.
ImviertenAbschnittwirddieEntwicklungvonkatholischen InitiativenzumAufbaueigenerKirchensenderaufgezeigtunddie heutigeHörfunkarbeitderkatholischenKirchenäherbeleuchtet. DerabschließendefünfteTeilstelltdar,dasssichkirchliche RundfunkarbeitineinemSpannungsfeldausdreiKomponenten -Mediengemäßheit,kirchlicheVorgabenundHörererwartungereignet.
MeineeigenenGrundmotivationzurWahldiesesThemasergab sichdaraus,dassichmichauchbeikonzentriertemHörenals KatholikimRundfunkSachsen-Anhaltsnichtwiederfand.Nunlag esbeimir,herauszufinden,obdieseSituationinganz DeutschlandbestehtundauswelcherPositionherausdie katholischeKircheMedienarbeitbetreibt. BeiderRecherchehatsichgezeigt,daseszumThema katholischeKircheundHörfunkkaumMonografiengibt.Die ErkenntnissedieserArbeitsetzensichdeshalbzusammenaus vielenArtikelnundSammelbändensowieErkenntnissenausder Medienforschung.
AlsAnmerkungzurSprachregelungseinochgesagt,dasichmich indieserArbeithinsichtlichdereinfacherenLesbarkeitaufdie männlichePluralformderSubstantivebeschränke.Damitwirddie weiblicheSeitenatürlichnichtausgeschlossen!
9 WellendesHimmels
1 RundfunkalsDemokratisierungsinstanz
Schon1923,alsderpreußischeInnenministerKarlSeveringden erstenRadioempfängervorführte,erkannteerdieMöglichkeiten derEinflussnahmeaufdenHörer.Ermeinte:„Wennjedereinen derartigenApparatimHaushat,dannisteseineKleinigkeit,die Monarchieauszurufen“ 2 .
IndieserZeitlagdasMonopolamRundfunkbeiderReichspost undwarderStaatskontrolleunterstellt. DochauchaufderanderenSeiteerkanntemandieMachtdes neuenMediums.VieleSchriftsteller,MusikerundLinksintellektelle beschäftigtensichmitdemRundfunkunddessenNutzung. KritikpunktwardieeinseitigeProduktionmassenmedialerInhalte, beidenensichderHörernichtaktivbeteiligenkönne.Ein AusgangspunktdieserKritikwarBertoltBrecht,derschon1927in seinerRadiotheorieeineDemokratisierungdesRundfunks verlangte.SeineSkepsisüberdasRadiounddessen eindimensionaleInhalte,welchevonderBourgeoisieproduziert wurden,dieeigentlichnichtszusagenhabe,gabermitfolgenden WortenAusdruck:
„Ichwünschesehr,dasdieseBourgeoisiezuihrerErfindung
desRadiosnocheineweiterErfindungmache;diees
ermöglicht,dasdurchRadioMittelbareauchnochfüralle
Zeitenzufixieren.NachkommendeGeschlechterhätten
danndieGelegenheit,staunendzusehen,wiehiereine
Kastedadurch,dasssieesermöglichte,das,wassiezu
sagenhatte,demganzenErdballzusagen,eszugleichdem
Erdballermöglichte,zusehen,dassienichtszusagenhatte.
EinMann,derwaszusagenhat,undkeineZuhörerfindet,
istschlimmdran.NochschlimmersindZuhörerdran,die
keinenfinden,derihnenetwaszusagenhat.“ 3
2 Boventer,DieArroganzeinerViertenGewalt,S.3
3 Brecht,Radiotheorie,S.123
10 WellendesHimmels
BrechtselbsterklärtesichindieserZeitdazubereitander VerbesserungdesRundfunksmitzuarbeiten.Erwolltemitden Sendeanstaltenkooperieren,umaufdasMassenmedium einwirkenzukönnen.
DieweitereEntwicklungaberzeigteinenanderen,alsdendurch Brechtangestrebten,VerlaufderGeschichtedesRundfunksauf. ImZugederpolitischeWirreninderWeimarerRepublikder30er JahrewurdedasRadiomehrundmehrzumPropagandamittel, welchesschließlichnachderMachtergreifungdesfaschistischen RegimesinDeutschlandindieGleichschaltungdesgesamten Medienapparatesmündete.WasdiepropagandistischeNutzung derMassenmedienfürAuswirkungenhabenkann,istvon ReichsministerGoebbelsnachhaltigunterBeweisgestelltworden.
‚Nunistesleicht,denKampfzuführen,dennwirkönnenalle
MitteldesStaatesfürunsinAnspruchnehmen.Rundfunk
undPressestehenunszurVerfügung.Wirwerdenein
IndieserPhasedergesellschaftlichenUmwälzung,kurzvorder Machtübernahme,gingBrechtvonseinerKooperationzueinem radikalerenWegüberundforderteeinestrikteVeränderungder Rundfunknutzung.Hierbeimachteersichgrundsätzliche GedankenüberdenZweckdesRadios.
„DerRundfunkistauseinemDistributionsapparatineinen
Kommunikationsapparatzuverwandeln.DerRundfunkwäre
derdenkbargroßartigsteKommunikationsapparatdes
öffentlichenLebens,einungeheuresKanalsystem,dass
heißt,eswärees,wenneresverstünde,nichtnur
auszusenden,sondernauchzuempfangen,alsoden
Zuhörernichtnurhören,sondernauchsprechenzumachen
undihnnichtzuisolieren,sonderninBeziehungzusetzen.
DerRundfunkmüsstedemnachausdemLieferantentum
herausgehenunddenHöreralsLieferantorganisieren.
4 Boventer,DieArroganzeinerViertenGewalt,S.3
11 WellendesHimmels
DeshalbsindalleBestrebungendesRundfunks,öffentlichen
AngelegenheitenauchwirklichdenCharakterder
Öffentlichkeitzuverleihen,absolutpositiv.“ 5
WeiterführendgiltbeiBrechtalsExistenzberechtigungdes RundfunksdieMöglichkeit,durchihnVeränderungenin bestehendengesellschaftlichenVerhältnissenherbeizuführen. 6
SehrgutspürenkannmandenDrangBrechtsaufgenerelle gesellschaftlicheVeränderungenundnichtnuraufeinenWechsel derBesitzverhältnissedesRundfunksinfolgenderAussage:
„AberesistkeineswegsunsereAufgabe,dieideologischen
InstituteaufderBasisdergegebenenGesellschaftsordnung
durchNeuerungenzuerneuern,sonderndurchunsere
NeuerungenhabenwirsiezurAufgabeihrerBasiszu
bewegen.AlsofürNeuerungen,gegenErneuerungen!Durch
immerfortgesetzte,nieaufhörendeVorschlägezurbesseren
VerwendungderApparateimInteressederAllgemeinheit
habenwirdiegesellschaftlicheBasisdieserApparatezu
erschüttern,ihreVerwendungimInteressederwenigenzu
diskutieren.UndurchführbarindieserGesellschaftsordnung,
durchführbarineineranderen,dienendieVorschläge,
welchedochnureinenatürlicheKonsequenzder
technischenEntwicklungbilden,derPropagierungund
FormungdieseranderenOrdnung.“ 7
IstesinderheutigenZeitgelungendenRundfunk,wievonBrecht gefordert,zudemokratisierenundseineFunktionenzuwandeln? MitwelchenMittelkannundwirddieserWandelgefestigtund überwacht?
DieseFragensollenindenfolgendenAbschnittenbehandelt werden.
5 Brecht,Radiotheorie,S.134
6 Vgl.ebd.,S.153
7 ebd.,S.140
12 WellendesHimmels
1.1 Rundfunk-Erklärungen,Funktionenund
Strukturen
1.1.1 DerVersucheinerDefinition
DenRundfunkbegriffeindeutigzudefinieren,stelltinder BundesrepublikDeutschlandeinProblemdar.InArtikel5des GrundgesetzeswirdderRundfunkbegriffzwargebraucht,aber nichtnäherbestimmt.
AuchEntscheidungendesBundesverfassungsgerichteslassen hierkeineeindeutigeDefinitionzu.Dortheißtesim 1.Rundfunkurteil„Rundfunkist‚Medium’und‚Faktor’des ProzessesöffentlicherMeinungsbildung“ 8 ,jedochwird weiterführendim5.Rundfunkurteilgesagt,dasssichderim GrundgesetzverwendeteRundfunkbegriffnichtallgemeingültig definierenlassenkann. 9
AuchimRundfunkstaatsvertragkannderBegriffRundfunknicht ausdrücklichbestimmtwerden.Laut§2Ab.1S.1RfStVist Rundfunk„diefürdieAllgemeinheitbestimmteVeranstaltungund VerbreitungvonDarbietungenallerArtinWort,inTonundinBild unterBenutzungelektromagnetischerSchwingungenohne
AusdiesemDefinitionsversuchergebensichdreiwesentliche MerkmaledesRundfunks:
1. dietechnischeVerbreitung
2. dieDarbietungsformen 3. dieBestimmungfürdieAllgemeinheit
8 ReinaldWillenberg,RundfunkunterkirchlicherTrägerschaft,S.20
9 vgl.Prof.Dr.JoachimLöffler,RundfunkaufderDatenautobahn,o.S.
10 ReinaldWillenberg,RundfunkunterkirchlicherTrägerschaft,S.19
13 WellendesHimmels
DieFreiheitdesRundfunkprozesseskannabernurgarantiert werden,wennnichtvorrangigaufdietechnischeÜbertragung, sondernvielmehraufdenBeitragdesRundfunkszuröffentlichen MeinungsbildungWertgelegtwird.DasssichdieDarbietungsform aufjeglicheArtvonDarbietungbezieht,gehtausdemBezugder RundfunkfreiheitzurMeinungsfreiheitdesArtikels5des Grundgesetzeshervor.
AmwichtigstenaberistdieRelevanzfürdieMeinungsbildungder Allgemeinheit.DieRelevanzwurdeim„Schliersee-Papier“der Rundfunkreferentenerklärtundbesagt,dassnichtnurpolitische Informationen,NachrichtenundKommentare,sondernauch DarbietungenausKultur,Wissenschaft,sogarreines EntertainmentundWerbungdarunterfallenkönnen,sofernsiefür dieAllgemeinheitzugänglichsind.Allgemeinheitbedeutetdabei, dasseseineunbestimmteundnichtabsehbareGruppevon Rezipientengebenmuss.SozählenSendungenwieinterner RundfunkinKrankenhäuser,Altenheimenundanderen vergleichbarenEinrichtungennichtunterdenRundfunkbegriff. HiermitsolltedieAbgrenzungderIndividualkommunikationzur Massenkommunikationerreichtwerden.
14 WellendesHimmels
Abb.1:AbgrenzungvonRundfunkanhandderKriterienAllgemeinheit
undMeinungsrelevanz
nach:Dr.ManfredKops,DieFolgenvonMultimediafürdenRundfunkbegriff unddieRundfunkregulierung.OnlineimInternet:URL:http://www.uni-
koeln.de/themen/multimedia/texte/fb97/004.htm,[Stand2002-12-18]
15 WellendesHimmels
1.1.2 Rundfunkfreiheit
DieFreiheitdesRundfunksistfüröffentlich-rechtlicheundprivate RundfunkanbieterinArtikel5desGrundgesetzesgarantiert. DieAuffassung,sieallgemeinalsdienendeFreiheitanzusehen rührtdaher,dassderRundfunknichtnurdieAufgabehat InformationenindieÖffentlichkeitzubringen,sondernaucheine
Somitkannmansagen,dassdieRundfunkfreiheitmehralsdie FreiheitdesEinzelnenbezeichneteinenRundfunksenderzu betreiben;auchdiegrundsätzlicheFreiheitderMeinungundder Programmgestaltungistmitinbegriffen.ImHinblickaufunsere heutigeInformationsgesellschaftunddieimmerstärkermit unseremLebenverknüpftenMedienkannmansagen,dassdiese eineimmerwichtigerwerdendePositionderöffentlichen Meinungsbildungeinnehmen.
WeiterhinbeinhaltetdieRundfunkfreiheitauchdieStaatsfreiheit desRundfunks. 12 DaderRundfunkaber,wieimvorhergehenden Abschnittbeschrieben,einedemAllgemeinheitsgrundsatz unterworfeneEinrichtungist,mussergewissen ReglementierungendesStaatesunterworfensein.Die StaatsfreiheitistalsonichtzwangsläufigdieFreiheitdes RundfunksvorderEinflussnahmedesStaates.
DochhiertrittaugenscheinlicheinWiderspruchzumArtikel5GG auf.WarumwirdnurderRundfunkzurAusgewogenheit verpflichtet,nichtaberdiePresse?DasBundesverfassungsgericht erkenntzwischendiesenbeidenMedientypeneinengroßen Unterschied,dersichdarinmanifestiert,dassesinDeutschland eineVielzahlvonZeitungs-undZeitschriftenverlagengibt.Diese steheninKonkurrenzzueinanderundhabenjeweilseigene politischeundgesellschaftlicheAusrichtungen.Dasowohl
11 Vgl.BverGE60,53(64)
12 Vgl.BverGE83,238(322)
16 WellendesHimmels
technischeMöglichkeiten(z.B.dieBegrenztheitderFrequenzen), alsauchderhohefinanzielleAufwandfürdieVeranstaltungvon RundfunkübertragungengegeneinehoheZahlvon Rundfunkanbieternsprechen,musshiernuneineRegelung hinsichtlichderAusgewogenheitinKrafttreten.Auchhierzugibt esunterschiedlicheAuffassungen: 1. Binnenpluralismus
BeimbinnenpluralistischenAnsatzistjederSendereinzeln verpflichtetseinProgrammausgewogenzugestalten. InsbesondereVollprogramme 13 müssenihrProgramm hinsichtlichpolitischer,gesellschaftlicherund weltanschaulicherThemenausgewogengestalten. 2. Außenpluralismus
BeimaußenpluralistischenAnsatzhaftetdieSummealler Sendersozusagen„gesamtschuldnerisch“.DieGesamtheit allergesendetenProgrammeunterliegtder Ausgewogenheitspflicht.Dasheißt,dassauchreine Parteien-oderKirchesenderexistierenkönnten.
DasBundesverfassungsgerichthatsichschonfrühdieserFrage angenommenundinseinererstenRundfunkentscheidung 14 die meinungsbildnerischeWichtigkeitderPresseunddesRundfunks anerkannt.DemnachmüsstedieReglementierung-z.B.§25I RstV:„Diebedeutsamen,politischen,weltanschaulichenund gesellschaftlichenKräfteundGruppenmüsseninden VollprogrammenangemessenzuWortkommen;Auffassungen
13 §2IINr.1RstV:„Vollprogramm“imSinnedesStaatsvertragesist„ein RundfunkprogrammmitvielfältigenInhalten,inwelchemInformation,Bildung, BeratungundUnterhaltungeinenwesentlichenTeildesGesamtprogramms bilden.“
14 BVerGE12,205
17 WellendesHimmels
vonMinderheitensindzuberücksichtigen.“ 15 -derimArtikel5GG zugesichertenPressefreiheitwidersprechen.Daaberder RundfunkdasMediumist,mitdessenHilfemaninkürzesterZeit einegroßeAnzahlanMenschenerreichenkann,darfwederder Staatselbst,nocheineeinzelnegesellschaftlicheGruppeden RundfunkzwecksMeinungsbildungbeherrschen. InderheutigenZeitmussmansichallerdingsdieFragegefallen lassen,obdieseMeinungnichtzuüberdenkenist,da beispielsweisemehrFrequenzenvergebenwerdenkönnenund diedamaligenEntscheidungendesBundesverfassungsgerichtes nochfürdenöffentlich-rechtlichenRundfunkAnwendungfinden, sowie,obdieseaufdenprivatenRundfunkübertragbarsind.
1.1.3 FunktionenvonMassenmedien
1.1.3.1 Information
DerAuftragderMassenmedienist,dieNutzersovollständig, sachlichundverständlichwiemöglichüberdaswirtschaftliche, soziale,gesellschaftlicheundpolitischeGeschehenzu informieren.SiesollendenBürgerindieLageversetzen, Zusammenhängezuverstehen,InteressenundHandlungenvon anpolitischenundgesellschaftlichenProzessenbeteiligten Personenzubeurteilenundsomitselbstaktivdaranteilnehmenzu können. 16
InunsererGesellschaftistesaufGrundihrerGrößenichtmehr möglich,mitjedemEinzelnendirektinsGesprächzukommen.Die MittlerfunktionsollendieMassenmedienübernehmen.Dabeimuss aberberücksichtigtwerden,„…daßwirdieWeltzumgroßenTeil nichtmehrunmittelbarerfahren;eshandeltsichüberwiegendum einedurchMedienvermittelteWelt“. 17
15 Rundfunkstaatsvertrag(inKraftseitdem1.Juli2002)
16 Vgl.Chill,Meyn,Massenmedien,S..3
17 Chill,Meyn,Massenmedien,S.3
18 WellendesHimmels
1.1.3.2 Meinungsbildung
EinGrundgedankederDemokratieist,dasshinsichtlichder FragenvonöffentlichemInteresse,diebestenLösungenaufdem WegderfreienDiskussiongefundenwerden.Dabeientstehen heutedieinsolchenDiskussioneneingebrachtenMeinungennicht mehrprimärdurchWirklichkeitserfahrung,sondernimZugevon WirklichkeitsvermittlungdurchMedien.DassdieeigeneMeinung indenMedienBeachtungfindet,istnachAuffassungvon gesellschaftlichenundpolitischenMinderheiteninDeutschland abervorallemdeninParlamentenvertretenenParteien,den beidenGroßkirchen,GewerkschaftenundMassenorganisationen vorbehalten.DamitwürdennachihremEmpfindendieAnsichten undIdeenvonkleinengesellschaftlichenGruppennicht berücksichtigt,dieStellungdergroßenOrganisationenbestärkt unddieMachtverhältnissegefestigtwerden. 18 DieAufgabederMedienineinerdemokratischenGesellschaft,in dereineVielzahlverschiedenerauchkonkurrierenderMeinungen existiert,istesaber,diesenPluralismuswiederzuspiegeln.
1.1.3.3 KontrolleundKritik
DerAuftragderMedienbestehtnichtnurauseinerreinen Berichterstattung.EsobliegtihnenauchVorgängeinder GesellschaftundPolitikzukommentierenundkritischzu hinterfragen.DabeistehennichtnurRegierungundParteienim Blickpunkt,vielmehrerstrecktsichdieBewertungaufalle PersonenundInstitutionendesgesellschaftlichenLebens.„Ohne Presse,HörfunkundFernsehen,dieMißständeaufspürenund durchihreBerichteunteranderemparlamentarischeAnfragenund Untersuchungsausschüsseanregen,liefedieDemokratieGefahr, derKorruptionoderderbürokratischenWillkürzuerliegen.“ 19
18 Chill,Meyn,Massenmedien,S.3
19 Chill,Meyn,Massenmedien,S.4
19 WellendesHimmels
1.1.3.4 PolitischeFunktion
InderpolitischenFunktionderMassenmedienverknüpfensichdie bereitsbeschriebenenFunktionen.DieMediensollenüber politischeProzesseinformieren,umDiskussionenanzuregenund meinungsbildendzuwirken.Siesollendabeiobjektivund umfassendberichten,dieVorgängeabernichtnurweiterleiten, sondernDenkanstößeliefernundKritikäußern.DieAusübung dieserBestimmungwirddurchbestimmteEinflüssebehindert. SowohlpolitischeHemmnisse,wiebeispielsweiseeinegeringe AuskunftsbereitschaftbeiBehördenoderderEinflussvonParteien undOrganisationendurchdieRundfunkgremien,alsauch wirtschaftlicheFaktoren,wiedieAbhängigkeitvonEinschaltquoten undWerbespots,übeneinengewissenDruckaufdieErfüllung dieserAufgabeaus.
1.1.4 OrganisationdesRundfunksinDeutschland
1.1.4.1 Öffentlich-rechtlicherRundfunk
DieheutigeStrukturundLegitimationdesöffentlich-rechtlichen RundfunksinDeutschlandhängtengmitderdeutschen GeschichtenachdemzweitenWeltkriegzusammen.Nachder ZerschlagungdesHitlerfaschismusundderEinteilung DeutschlandsinBesatzungszonenbegannendiezuständigen alliiertenMilitärbehörden,inihrenSektorendenRundfunkwieder aufzubauen.DiesgeschahvoralleminHinblickaufdiepolitische KontrolleundDemokratisierungDeutschlands.DieAlliierten bautenSendestationennachdemVorbilddereigenenAnlagen undStrukturenindenHeimatländernauf,d.h.inder amerikanischenBesatzungszonewurdenmehreredezentrale Senderinstalliert,inderenglischenundderfranzösischen BesatzungszonejeweilsnureinSender.AufGrundder wirtschaftlichenVoraussetzungenimzerstörtenDeutschland scheitertederVersuchderÜbertragungderländerspezifischen
20 WellendesHimmels
ModelleaufdieSektoren.ManeinigtesichaufdasbritischeModel derBBCundsomitaufdasSystemdesöffentlich-rechtlichen Rundfunks 20 .UmdabeidieUnabhängigkeitdesRundfunkszu gewährleisten,wurdedieKontrolleinAbsprachemitder deutschenRegierungdemAufsichtsratunddemVerwaltungsrat übertragen,dieunabhängigvonpolitischenEinflüssensein sollten.
1.1.4.1.1StrukturellerAufbau
Inderöffentlich-rechtlichenRundfunklandschaftgibtesbeijeder der10LandesrundfunkanstaltendiegleichedreigliedrigeStruktur von„Rundfunkrat“,„Verwaltungsrat“und„Intendant“.Durchdiese AufteilungsolleingrößtmöglichesMaßanMeinungspluralismus gewährleistetwerden.DieGremienhabensteuerndenEinflussauf Programminhalte.
DiefolgendeAbbildungstelltdenstrukturellenAufbau,derallen öffentlich-rechtlichenRundfunkanstaltenzugrundeliegt,anhand desWDRgrafischdar.
Abb.2:AufbauundStrukturdesWDR
nach:OnlineimInternet:URL:http//www.wdr.de/unternehmen/organig.html, [Stand2003-06-12]
20 Chill,Meyn,Massenmedien,S.27
21 WellendesHimmels
1.1.4.1.1.1 Rundfunkrat
DerRundfunkratistoberstesBeschlussgremiumeinesSenders. ErhandeltimInteressederAllgemeinheitundüberwachtdie WahrnehmungdesProgrammauftragesunddieEinhaltungder Programmgrundsätze.DiegewähltenMitgliederdes RundfunkratessindnichtanDirektivenihrerParteienoder Verbändegebunden.DiejeweiligeZusammensetzungundGröße istvonSenderzuSenderunterschiedlichundindeneinzelnen Verträgengeregelt.EswerdenMitgliederausgesellschaftlich relevantenGruppen,VerbändenundOrganisationenentsandt.So heißtesin§19desStaatsvertragesüberdenMitteldeutschen Rundfunk:
„(1)DerRundfunkratsetztsichzusammenaus:
1.jeeinemVertreterderLandesregierungen,
2.VertreternderinmindestenszweiLandtagendurchFraktionenoder
GruppenvertretenenParteieninderWeise,
daßjedeParteientsprechendderGesamtstärkederFraktionenoder
GruppenjeangefangenefünfzigAbgeordneteeinMitgliedentsendet;-
dabeikannimRahmendieserBestimmungeineGruppenureinePartei
vertreten.EswirdinderReihenfolgeSachsen,Sachsen-Anhaltund
Thüringenentsandt.DieAuswahlderzu
entsendendenVertreterinnerhalbeinesLandesistgemäßdem
d' Hondt' schenHöchstzahlverfahrenvorzunehmen,
3.zweiMitgliedernderevangelischenKirchen,undzwarausSachsen
undThüringen,
4.zweiMitgliedernderkatholischenKirche,undzwarausSachsen-
AnhaltundThüringen,
5.einemMitgliedderjüdischenKultusgemeindenausSachsen,
6.dreiMitgliedernderArbeitnehmerverbände,undzwarjeeinMitglied
ausSachsen,Sachsen-AnhaltundThüringen,
7.dreiMitgliedernderArbeitgeberverbände,undzwarjeeinMitgliedaus
Sachsen,Sachsen-AnhaltundThüringen,
8.dreiMitgliedernderHandwerksverbände,undzwarjeeinMitgliedaus
Sachsen,Sachsen-AnhaltundThüringen,
9.dreiMitgliedernderkommunalenSpitzenverbände,undzwarjeein
MitgliedausSachsen,Sachsen-Anhaltund
Thüringen,
10.einemMitgliedderIndustrieundHandelskammern,undzwaraus
Sachsen,
22 WellendesHimmels
11.einemMitgliedderBauernverbände,undzwarausSachsen-Anhalt, 12.einemMitglieddesDeutschenSportbundes,undzwarausSachsen, 13.einemMitgliedderJugendverbände,undzwarausThüringen, 14.einemMitgliedderFrauenverbände,undzwarausSachsen-Anhalt, 15.einemMitgliedderVereinigungderOpferdesStalinismus,undzwar
ausSachsen,
16.jeeinemMitgliedachtweiterergesellschaftlichbedeutsamer
OrganisationenundGruppen,vondenendiegesetzgebende
KörperschaftdesLandesSachsenvierunddiedesLandesSachsen-
21 AnhaltsowiedesLandesThüringenjezweibestimmen.“
DieAufgabendesRundfunkratesumfassenunteranderemdie WahldesprogrammverantwortlichenIntendanten,dieWahlder MitgliederdesVerwaltungsrates,dieGenehmigungdes JahresabschlussesunddesHaushaltsvoranschlags,die ÜberwachungderProgrammrichtlinienunddieUnterstützungund BeratungdesIntendanten,insbesondereinBezugaufdas
1.1.4.1.1.2 DerVerwaltungsrat
DieMitgliederdesVerwaltungsrateswerdenvomRundfunkrat gewählt.IhreZahlistentsprechenddemRundfunkratvonSender zuSenderverschiedenundindenStaatsverträgengeregelt.Sie sindnichtanetwaigeWeisungenundAufträgegebunden. DieAufgabenerstreckensichvonderÜberwachungder GeschäftsführungdesIntendanten-wobeidie programminhaltlicheEbenenichtberührtwird-überden gesamtenFinanzsektoreinerRundfunkanstalt,angefangenvon Haushaltsplänen,EntwürfenderFinanz-undAusgabenplanung, sowiedenJahresabschlüssenunddenGeschäftsberichtenbishin zuwichtigenPersonalangelegenheiten. 23
21 StaatsvertragüberdenMitteldeutschenRundfunk(MDR)
22 Vgl.Chill,Meyn,Massenmedien,S.30
23 Vgl.z.B.StaatsvertragüberdenMitteldeutschenRundfunk(MDR)§26
23 WellendesHimmels
1.1.4.1.1.3 DieIntendanz
DemvomRundfunkratgewähltenIntendantenobliegtnichtnurdie GesamtverantwortungderProgrammgestaltung,sondernauchdie VerantwortungfürdengesamtenGeschäftsbetrieb. AusgenommenbleibenhierdiedurchDrittsendungsrechte eingebrachtenProgrammbeiträge.DerIntendantvertrittden
1.1.4.2 PrivaterRundfunk
DieEntstehungdesdualenRundfunksystemsinder BundesrepublikbeginntnichterstmitderInstallationderersten privatenSenderimJahr1984.Schon1973wurdeunterder damaligenBundesregierungeine„KommissionfürdenAusbau destechnischenKommunikationssystems“insLebengerufen,um neueKommunikationstechniken,insbesonderedas Kabelfernsehen,zutesten.DieIntentiondabeiwar,durchdie ImplementierungeinesRückkanalsdemBürgereinedirekte BeteiligungamMediumzugebenunddamitzurDemokratie beizutragen.
AufGrundderimmensenKosten,dieeinsolchesProjektin Anspruchgenommenhätte,wurdedieIdeedesRückkanalsnie umgesetzt.AlleindieOffenenKanälekündenheutenochvom AnspruchderBürgerbeteiligungindieserZeit. AufderBasisdieserKabelpilotprojektekames,auchimZugedes politischenWechselsinderRegierung,zurInstallationderersten privatwirtschaftlichenRundfunksender.
24 Vgl.z.B.StaatsvertragüberdenMitteldeutschenRundfunk(MDR)§29Abs.3
24 WellendesHimmels
1.1.4.2.1AufbauundKontrolle
DieErrichtungeinesSendersunterliegtgesetzlichkeinen strukturellenAnforderungenimSinnederimöffentlich-rechtlichen RundfunkfungierendenOrgane(Aufsichtsrat,Verwaltungsrat, Intendant).AlseinzigerPunktwirdz.B.imMediengesetzdes LandesSachsen-Anhaltunter§21dieBenennungmindestens einernatürlichenPerson,diefürdenInhaltdesProgramms verantwortlichist 25 ,aufgeführt. WichtigsindindiesemZusammenhangdieAufgabenund GremienderLandesmedienanstalten.DaderRundfunkzum KulturgutzähltundsomitihnbetreffendeRegelungen Ländersachesind,kommtesdeneinzelnenBundesländernzu, Landesmediengesetzezuerlassen.Inihnenwerdenbesonders dieRechteundPflichtenprivaterRundfunkanbietergeregelt.Die ZulassungundKontrolleobliegtdannden Landesmedienanstalten,diewiederumöffentlich-rechtlich organisiertsind.DieOrganederLandesmedienanstaltensinddie Versammlungbzw.derMedienratundderVorstand. DasProblemderÜberwachungbestehtdarin,dassnachder ZulassungeinesAnbietersnureinenachträglicheKontrolledurch SichtungderAufzeichnungengeschehenkann.
1.1.4.2.1.1 DieVersammlung/DerMedienrat
DemAufsichtsratderöffentlich-rechtlichenSenderentsprechend, werdenindieVersammlungbzw.indenMedienratVertreterder gesellschaftlichbedeutendenGruppen,Verbändeund Organisationenentsandt.DieGrößeundZusammensetzungistin denjeweiligenLandesmediengesetzengeregelt. 26 Ausnahmen bildendieLandesmedienanstaltenBerlin/Brandenburgund Sachsen,indenenderMedienratsiebenbzw.fünfPersonen
25 Vgl.MediengesetzdesLandesSachsen-Anhalt(MedienGLSA),§21.
26 Vgl.Chill,Meyn,Massenmedien,S.36.
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Tobias Krumscheid, 2003, Grundlagen und Nutzung des Mediums Radio durch die und in der katholischen Kirche Deutschlands , München, GRIN Verlag GmbH
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