1. Einleitung 1
2. „homo homini lupus“ - Der Naturzustand bei Thomas Hobbes 2
2.1 Der Naturzustand als Kriegszustand 2
2.2 Motive zur Staatsgründung 5
3. Vollkommene Freiheit und Naturrecht - Vorstaatliches Zusammenleben im
Denken John Lockes 6
3.1 Der Naturzustand 6
3.2 Der Kriegszustand 8
3.3 Motive zur Staatsgründung 9
4. Die Erde gehört niemandem - Der Naturzustand in der Philosophie Jean-
Jacques Rousseaus 10
4.1 Der Naturzustand als Idealzustand 10
4.2 Ursachen des Verfalls des Naturzustandes 12
4.3 Motive zur Staatsgründung 13
5. Vergleichende Gegenüberstellung 13
6. Resümee 17
7. Quellen- und Literaturverzeichnis 18
1. Einleitung
Die Staaten Europas sind in Kriegen geschaffen worden. 1 Seit dem Ende des Mittelalters intensivierte sich ein Prozess der Bildung neuartiger politischer Ordnungen, die sich vor allem durch Kontinuität im Bestand über einen Herrscher und Gründer hinaus auszeichneten. Dieser frühneuzeitliche Staat (von ital: lo stato = das Beständige) war keine Demokratie, aber die Herrscher gaben oft vor, ihre Untertanen vor der Gewalt Dritter schützen zu müssen. Diese Gewalt hatten die Herrscher indes oft selbst durch ihre Rivalitäten untereinander erzeugt oder zumindest provoziert. 2
Einhergehend mit der Glaubensspaltung entwickelte sich ein Diskurs über die Legitimität weltlicher Herrschaft. Mit der Philosophie des britischen Pfarrerssohnes Tomas Hobbes (1588 - 1679) etablierte sich die Vertragstheorie. Sie geht in Abgrenzung von der Idee des Gottesgnadentum davon aus, dass Herrschaft nur legitim ist, wenn die Beherrschten ihr zustimmen. Entgegen den Ergebnissen der historischen Forschung geht die Vertragstheorie davon aus, dass die Menschen durch Vertragsabschluss den Staat erst begründeten und die Herrschenden wählten. 3 Neben Hobbes griffen noch John Locke, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant die Methode des Vertrages auf, um über legitime Herrschaft nachzudenken. Alle Vertragstheorien fragen, wie der Mensch beschaffen sei und wie die Menschen zusammen lebten, wenn es keinen Staat gäbe. Dieses vorstaatliche Stadium des menschlichen Zusammenlebens wird als Naturzustand bezeichnet. Diese Arbeit analysiert vergleichend, welche Gedanken über den Menschen und die Gesellschaft im Naturzustand in den Philosophien von Thomas Hobbes (1588 - 1679), John Locke (1632 - 1704) und Jean-Jacques Rousseau (1712 -1778) zu finden ist. In der Ausgestaltung der politischen Ordnung unterscheiden sich die drei Theoretiker massiv: 4 Hobbes wird dabei teils als Vordenker des Totalitarismus gesehen, teils als vorsichtiger Vorläufer der liberalistischen Denklinie
1 Diesen Befund teilt die historische Forschung mit einer Einschätzung des preußischen Historikers Heinrich von Treitschke. Vgl. dazu: Sheehan, James J., Kontinent der Gewalt. Europas langer Weg zum Frieden, München: C.H. Beck 2008, S. 25 sowie Reinhard, Wolfgang, Geschichte des modernen Staates. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, München: Beck 2007, S. 7 - 10.
2 Ich beziehe mich hier auf Wolfgang Reinhard, der eine knappe und kritische Geschichte des modernen Staates anbietet: Reinhard, Geschichte des modernen Staates.
3 Zum historischen Entstehungskontext des Philosophie von Thomas Hobbes: Vgl. Rotermundt, Rainer, Staat und Politik, Münster: Westfälisches Dampfboot 1997, S. 61ff.
4 Diese können hier nicht dargestellt oder untersucht werden. Zu den Ausgestaltungen des Staates sei auf die gängigen, auch im Laufe dieser Arbeit genannten Überblickswerke zur Geschichte des politischen Denkens verwiesen.
1
Locke - Kant - Rawls verstanden. 5 Rousseau hingegen wird oft als gedankliches Fundament antifreiheitlicher oder auch totalitärer und kommunitaristischer Positionen gesehen. Gleichzeitig tritt er vehement gegen Repräsentative und für Direkte Demokratie ein. 6
Die Untersuchung vergleicht untersuchend, welche Vorstellungen vorstaatlichen Lebens die Vertragstheorien der drei Autoren charakterisieren. Wodurch wird der Mensch angetrieben und wie ist er beschaffen? Wie ist der Naturzustand charakterisiert? Welche vorstaatlichen Rechte gibt es? Weshalb wollen die Menschen den Naturzustand verlassen und welche Folgen hat das für die Aufgaben des Staates? Welchen Wert misst der Verfasser dem Naturzustand bei? Die Konzepte des Naturzustands der drei Autoren werden im Folgenden vorgestellt und analysiert. Die vergleichende Gegenüberstellung wird die Konzeptionen anhand dieser Leitfragen gegeneinander abgrenzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufdecken.
2. „homo homini lupus“ - Der Naturzustand bei Thomas Hobbes
2.1 Der Naturzustand als Kriegszustand
Der Naturzustand im Denken Thomas Hobbes‘ ist vor allem von Verteilungskämpfen bestimmt. Im Streben um knappe Güter werden die Menschen zu Gegnern. So entstehen Misstrauen und die Menschen versuchen, andere Menschen zu unterwerfen und zu vernichten. 7 Hobbes identifiziert „Mitbewerbung, Verteidigung und Ruhm“ als „die drei hauptsächlichsten Anlässe, daß die Menschen miteinander uneins werden.“ 8
Heerich behauptet, anders als Aristoteles gehe Hobbes nicht davon aus, dass Menschen natürlicherweise zur Gesellschaft neigen. Er verneine vielmehr das Konzept des zoon politikon. 9 In der Tat grenzt sich Hobbes klar von der aristotelischen Denkweise ab: „Die meisten, welche über den Staat geschrieben haben, set- 5 Vgl.Hartmann, Jürgen / Meyer, Bernd / Oldopp, Birgit, Geschichte der politischen Ideen, Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2002, S. 66f.; Zur Bedeutung John Lockes vergleiche: Mayer-Tasch, Peter C.: John Locke - Der Weg zur Freiheit, Nachwort, in: Locke, John, Über die Regierung, Stuttgart 1974, S. 222 f.
6 Vgl. dazu Schaal, Gary S. / Heidenreich, Felix, Einführung in die Politischen Theorien der Moderne, Opladen / Farmington Hills: Budrich 2006, S. 150.
7 Vgl. Hobbes, Thomas, Leviathan. Erster und zweiter Teil, übers. von Jacob Peter Mayer, Nachdruck der ersten Auflage, Stuttgart: Reclam 2007, S. 113f. (Kapitel 13). Vergleiche außerdem: ders., Vom Menschen. Vom Bürger (= Elemente der Philosophie II/III), eingel. und hrsg. von Günter Gawlick, Hamburg: Felix Meiner 1959, S. 81 (Kap. 1).
8 Hobbes, Leviathan, S. 115 (Kap. 13).
9 Vgl. Heerich, Thomas, Transformation des Politikkonzeptes von Hobbes zu Spinoza. Das Problem der Souveränität (= Schriftenreihe der Spinoza-Gesellschaft, Bd. 8), Würzburg: Königshausen und Neumann 2000, S. 24.
2
zen voraus (...), daß der Mensch von Natur ein zur Gesellschaft geeignetes Wesen sei, also das, was die Griechen
zoon politikon
nennen. (...) Dieses Axiom ist jedoch trotz seiner weit verbreiteten Geltung falsch.“
10
Der Mensch, so Hobbes, sucht nur Gesellschaft um sich dadurch Vorteile und Ehre zu verschaffen.
11
Die Menschen sind dabei körperlich und geistig weitgehend gleich begabt.
12
Daraus folgt zum einen, dass sie gefährlicher für einander sind, da keiner überlegen ist,
13
zum anderen, dass die Menschen an sich gleich sind. Denn die weitgehende Gleichheit ihrer Bedrohung für einander „(...) is quite enough to establish them as naturally equal, since in the state of nature no test other than the test of force can have any relevance in determining the relations among individuals.“
14
Die Menschen, die sich nach Hobbes in Anlehnung an Aristoteles durch die Sprache von den Tieren abheben,
15
sind nicht nur (wie die Tiere) vom gegenwärtigen Hunger getrieben, sondern wissen auch, dass sie in Zukunft hungrig sein werden. Dies macht sie zu rücksichtsloseren Wesen, als es die Raubtiere sind.
16
Einige Menschen versuchen, ihren Hunger ohne Rücksicht auf ihre Mitmenschen zu stillen und ihre Ziele rücksichtslos zu erreichen. Dies führt zu „Egoismus, Misstrauen, Betrug und Gewalt.“
17
Es wird behauptet, Hobbes habe den Menschen im Naturzustand in Anlehnung an den römischen Dichter Plautus (254 - 184 v. Chr.) so charakterisiert:
„homo homini lupus“:
18
der Mensch ist dem Menschen ein Wolf. Dagegen wird angeführt (und auch in der Quelle belegt), Hobbes habe lediglich das Verhältnis zwischen Staaten charakterisiert. Das ganze Zitat lautet so: „Nun sind sicher beide Sätze wahr: Der Mensch ist ein Gott für den Menschen, und: Der Mensch ist ein Wolf für den Menschen; jener, wenn man die Bürger untereinander, dieser, wenn man die Staaten untereinander vergleicht.“
19
Dies bedeute, dass Hobbes nicht ein so pessimistisches Menschenbild habe, wie viel-
10 Hobbes,Vom Bürger, S. 75f. (Kap 1). Betonung von mir.
11 Vgl. ebd., S. 77 (Kap. 1).
12 Vgl. Hobbes, Leviathan, S. 112 (Kap 13).
13 Vgl. Schaal / Heidenreich, Einführung, S. 68.
14 Hoffmann, Piotr, Freedom, Equality, Power. The Ontological Consequences of the Political Philosophies of Hobbes, Locke and Rousseau (= Studies in European Thought, Bd. 16), New York et al.: Peter Lang 1999, S. 1.
15 Vgl. Nitschke, Peter, Politische Philosophie, Stuttgart / Weimar: Metzler 2002, S. 84.
16 Vgl. Schwan, Alexander, Politische Theorien des Rationalismus und der Aufklärung, in: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.), Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für Politische Bildung, Bd. 299), o.O.: BpB 1993, S. 157 - 257, hier: S. 182.
17 Hartmann / Meyer / Oldopp, Geschichte, S. 59.
18 ebd.; Nitschke, S. 85; Kersting, Wolfgang, Thomas Hobbes, Leviathan (1651), in: Brocker, Manfred (Hrsg.): Geschichte des politischen Denkens. Ein Handbuch, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 2007, S. 212 - 225, hier: S. 215.
19 Hobbes, Vom Bürger, S. 59 (Widmung).
3
fach angenommen. 20 Diese Annahme muss jedoch korrigiert werden: Sicherlich gilt die Charakterisierung des Menschen als des Menschen Wolf nicht für Hobbes‘ Bild des Menschen als Bürger in einem Staat. Er selbst sagt jedoch, dass sich die Könige und Souveräne alle Zeit in genau dem Krieg aller gegen alle befinden, den er für den Naturzustand den Menschen untereinander beschreibt. 21 Wenn die Staaten einander Wölfe sind und so zueinander sind, wie die Menschen vor der Staatsgründung zueinander sind, so gilt die wölfische Charakterisierung des Menschen eben doch für den Menschen des Naturzustandes. Aber auch jene Menschen, die nur behalten wollen, was sie zum Überleben brauchen, sind gezwungen, die anderen Menschen zu unterwerfen, da sie andererseits nicht lange überleben würden. 22 Für Hobbes ist klar, dass der Naturzustand wie er ihn konzipiert so niemals bestanden hat. 23 Er dient lediglich als rationales Konstrukt zur Skizzierung der Situation des Staatskollapses.
Hobbes unterscheidet ein natürliches Recht von einem natürlichen Gesetz, das jus naturale vom lex naturalis. „Das Recht besteht nämlich in der Freiheit etwas zu tun oder zu unterlassen; das Gesetz aber schließt eine Verbindlichkeit, etwas zu tun oder es zu unterlassen, in sich." 24 Der Inhalt des natürlichen Gesetzes, das der Vernunft gleich kommt, legitimiert dabei das natürliche Recht. Das Gesetz besteht aus drei für diese Fragestellung zentralen Regeln. Erstens: „Keiner [darf] dasjenige unternehmen (...), was er als schädlich für sich selbst anerkennt.“ 25 Zweitens: „Suche Frieden, solange nur Hoffnung darauf besteht; verschwindet diese, so schaffe dir von allen Seiten Hilfe und nutze sie; dies steht dir frei.“ 26 Aus diesen beiden Regeln folgt, dass jeder das Recht (jus) hat, seine eigene Macht nach eigenem Gutdünken zu vermehren um das eigene Leben zu schützen. 27 Daraus folgt, dass „im Naturzustand alle ein Recht auf alles, die Menschen selbst nicht ausgenommen, besitzen.“ 28 Kritiker merkten an, ein Recht auf alles und für alle sei kein Recht, da Recht immer exklusiv sein müsse. 29 Eine dritte Regel des natürlichen Gesetzes besagt, dass jeder Mensch „sobald seine Ruhe
20 Vgl. Ottmann, Henning, Geschichte des politischen Denkens. Neuzeit: Von Machiavelli bis zu den großen Revolutionen (= Geschichte des politischen Denkens. Von den Anfängen bei den Griechen bis auf unsere Zeit, Bd. 3/Teilbd. 1), Stuttgart / Weimar: Metzler 2006, S. 287.
21 Vgl. Hobbes, Leviathan, S. 117 (Kap 13).
22 Vgl. Hobbes, Leviathan, S. 114 (Kap 13).
23 Vgl. ebd., S. 117 (Kap 13).
24 ebd., S. 118 (Kap. 14). Vergleiche hierzu auch Nitschke, Philosophie, S. 86.
25 ebd., S. 118 (Kap. 14).
26 ebd., S. 119 (Kap. 14).
27 Vgl. ebd., S. 118 (Kap. 14).
28 ebd., S. 119f. (Kap. 14).; Vom Bürger 82f. (Kap. 1).
29 Vgl. Schaal / Heidenreich, Einführung, S. 69.
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Philipp Ebert, 2010, Mensch und Gesellschaft im vorstaatlichen Stadium, München, GRIN Verlag GmbH
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