Inhaltsverzeichnis
I.) Einleitung. 2
II.) Begriffsdefinitionen: Religion, Glaube, Religiosität. 2-3
III.) Theorien zur kindlichen Religiosität. 3
3.1 Anthropologische Definition. 3-4
3.2 Soziologische Definition. 5-6
3.3 Psychologische Definition. 6-7
3.4 Neurowissenschaftliche Erklärung. 8
IV.) Theorie zur religiösen Entwicklung. 8-10
V.) Religiosität des Kindes und die Entwicklung seines Gottesbildes. 10-12
VI.) Religiöse Erziehung und ihre Probleme. 12-15
VII.) Schlussbetrachtung. 15-16
VIII.) Literaturnachweis. 17
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I. Einleitung
In dieser Hausarbeit geht es darum, zu der Fragestellung, ob Kinder in der Lage sind und die , Stellung zu nehmen. Die Religion ist eine Institution, die
von Erwachsenen praktiziert wird, aber wo bleibt das Kind? Und wenn das Kind an Gott glaubt, wie sieht sein Gottesbild aus? Und verändert es sich im Laufe der Entwicklung des Kindes? Es soll versucht werden, die kindliche Religiosität erkennbar zu machen und es soll untersucht werden wie anthropologische, soziologische, psychologische und neuerdings auch neurowissenschaftliche Faktoren die Religiosität bedingen (können) und welche Rolle alle vier Faktoren zusammen spielen.
Zunächst muss hierzu aber geklärt werden, was Religion überhaupt bedeutet und wie Glaube und Religiosität in dem Zusammenhang definiert werden und wie sie sich unterscheiden. Im ersten Teil der Arbeit soll daher zunächst versucht werden, die Begriffe Religion, Glaube und Religiosität zu beschreiben und ihre Unterschiede darzustellen. Im weiteren Schritt werden anthropologische, soziologische, psychologische und neurowissenschaftliche Theorien zur kindlichen Religiosität dargestellt. Hier soll auf die Religionsdefinitionen von Johann Sebastian Drey (1777-1853), Rudolf Otto (1869-1937), Emile Durkheim (1858-1971), Sigmund Freund (1856-1939), Erik H. Erikson (1902-1994), Andrew Newberg (1966- der
Theorie der religiösen Entwicklung von Fritz Oser (1937- ) und Paul Gmünder (1951- ) befassen. Danach soll die Religiosität des Kindes und sein Gottesbild beschrieben werden. Als vorletzten Punkt beschäftigt sich die Hausarbeit noch mit der Ausgestaltung der religiösen Erziehung und mit welchen Problemen diese in der heutigen Gesellschaft zu kämpfen hat. Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung, in der unter anderem eine kurze Zusammenfassung gegeben werden soll.
II. Begriffsdefinitionen: Religion, Glaube, Religiosität
Eine umfassende und allgemeingültige Definition von dem Begriff Religion scheint sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Schon um 1920 stellte J. Leuba 48 Definitionen zusammen und in der heutigen pluralistischen Zeit gibt es sicherlich weit mehr (vgl. Fraas 1973, S. 60).
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Im Zusammenhang mit dem Religionsbegriff soll hier kurz auf Immanuel Kant (1724-1804), M. J. Langeveld und Rudolf Otto (1865-1937) eingegangen werden. Kant siedelt Religion im Sittlichen an. Er sieht die Religion
Langeveld bezeichnet Religion als das, was dem Menschen eine Antwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens gibt, als eine Art Orientierung in der Welt. Wenn die Antwort jedoch auf einer rationalen Evidenz aufbaut, spricht er von Philosophie statt von Religion. Man könne dort von Religion sprechen, wo das Evidenzerlebnis, d.h. das Erlebnis der überzeugenden Sicherheit nicht rational, sondern gefühlsmäßig sei und wo beispielsweise religiöse Offenbarungen, die nicht rational ableitbar sind, bewusst als integrierende Bestandteile des Ganzen bejaht werden würden (vgl. Langeveld 1959, S. 74).
Der Theologe R. Otto sagt, dass das Erlebnis des Numinosen, also des Unbegreiflichen, primär für alle Religionen sei (vgl. Langeveld 1959, S. 79). Die religiöse Erfahrung wird hier als wichtigster Wesenskern von Religion herausgestellt.
Wie unterscheidet sich nun Religion von Glaube? Man kann sagen, dass die Religion sich zum Glauben wie die Moral zur Ethik verhält. Das bedeutet, der Glaube ist nur dann mit der Religion identisch, wenn alle Inhalte der Religion als wahr anerkannt und erlebt werden (vgl. Langeveld 1959, S. 87).
Der Begriff Religiosität lässt sich als individuelle religiöse Erfahrung bezeichnen. Die religiöse Erfahrung lässt sich nicht nur wie bei R. Otto als Wesenskern der Religion, sondern auch als Voraussetzung von Glauben nennen. P. Tillich begreift die Religiosität als persönliches gehe (vgl. Fraas 1973, S. 62).
III. Theorien zur kindlichen Religiosität
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie Theologen, Religionssoziologen, Psychologen und neuerdings auch Neurotheologen die Religiosität begründen.
3.1) Anthropologische Definition
Die Vorstellung von dem Vorhandensein einer religiösen Anlage ist die älteste Theorie und in der katholischen Theologie beheimatet. Hier soll exemplarisch nur auf die zwei Theologen Johann
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Sebastian Drey (1777-1853) und Rudolf Otto (1869-1937) eingegangen werden, die diese Theorie unterstützen.
Nach J. S. Dreys Meinung beweise die Religion in ihrer allgemeinen Verbreitung das
Tiefensee 1988, S. 73). Denn ohne diese sei es nicht möglich Gott in der äußeren Offenbarung zu erkennen. Damit ergebe sich als Postulat jeglichen Gottesbewusstseins ein eigenes Erkenntnisprinzip im Menschen. Denn man könne das äußere Bild Gottes als Offenbarung nur erkennen, wenn man ein inneres Bild zum Vergleich habe (vgl. Tiefensee 1988, S. 73f). Diesem Erkenntnisprinzip gibt Drey neben den Namen Idee und Gefühl auch die Bezeichnung der religiösen Anlage bzw. des religiösen Keims. Mit dem Begriff der religiösen Anlage begründet Drey sein Bild des Menschen vom homo religiosus. Er sei es vom ersten Tag seiner Existenz an
jeglichen religiösen Bewusstsein dar. Das Selbstbewusstsein erwache und entwickle sich in der Konfrontation mit einem Nicht-Ich. Dieses sei die Welt und Gott (vgl. Tiefensee 1988, S. 104f).
Bewusstsein stelle sich immer als seine Differenzierung in Selbst-, Gottes- und Weltbewusstsein
liegt (Drey 1819, KE; zit. nach: Tiefensee 1988, S. 105). Man kann sagen, dass die religiöse Anlage bei Drey die Fähigkeit des Menschen wäre, religiös angeregt werden zu können (vgl. Tiefensee 1988, S. 86f).
werden können. Diese bräuchten aber nicht von religiöser Art zu sein. Hier nimmt Otto einen Parallelismus zwischen nichtreligiösen und religiösen Gefühlen an. Nach R. Ottos Auffassung sieht es nun so aus, als ob eine spezifisch angelegte Disposition verantwortlich für ein spezifisches Gefühl ist. Denn wie sonst könne ein Gefühl ein religiöses Gefühl erwecken, wenn dieses nicht anlagemäßig im Menschen vorhanden sei (vgl. Langeveld 1959, S. 79).
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Arbeit zitieren:
Thusinta Mahendrarajah, 2007, Das Kind und der Glaube, München, GRIN Verlag GmbH
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