INHALTSÜBERSICHT
Die Verfasser untersuchen in drei Beiträgen die Schwierigkeiten, denen sich
Kambodschas bei der Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nach dem
Friedensabkommen von Paris in 1991 und der Einführung einer modernen Verfassung
im Jahr 1993 gegenübersieht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen auch dazu
beitragen , politische Vorgänge in anderen Postkonfliktländern besser zu verstehen.
Im ersten Beitrag (deutsch) wird der Frage nachgegangen, warum es in Kambodscha
trotz erheblicher Unterstützung und massiver Intervention im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit bisher weitgehend erfolglos geblieben ist,
demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse zu etablieren.
Der zweite Beitrag (englisch) befasst sich mit den Voraussetzungen für den politischen
Willen zu demokratischen Reformen und den Faktoren, die für entsprechenden die
Positionierungen der politischen Eliten in Kambodscha eine ausschlaggebende Rolle
spielen.
Der dritte Beitrag (englisch) untersucht die Gründe, die für die unterschiedliche
Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaat in den verschiedenen Staaten Asien
ma ßgebend waren.
Kambodscha : Der dornige Weg zum Rechtsstaat
von Peter Becker 5
Cambodia : The challenges of adjusting a post-conflict parliament
to liberal parliamentary culture
by Kim-Yeat Dararith 43
Constitutions and reality in Asia: A lesson for Cambodia?
by Peter Becker 79
3
1 Assessor jur., Master of Mediation, Dipl.-Finanzwirt (FH), Regierungsdirektor beim Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern, zurzeit Rechtsberater am Senat des Königreichs Kambodscha sowie Gastdozent an der Royal University for Law and Economics in Phnom Penh
5
GLIEDERUNG
AN DEN EILIGEN LESER 9
EINLEITUNG 11
DAS RECHT IM HEUTIGEN KAMBODSCHA 12
DIE FORMELLE ORDNUNG 12
DIE INFORMELLE ORDNUNG. 15
HOMO HONINI LUPUS? 18
DAS GESETZ - EIN UNIVERSALES PRINZIP? 20
KAMBODSCHA - GESELLSCHAFT OHNE RECHT? 23
STAAT OHNE BÜRGER 23
STAAT OHNE GESETZE. 26
RECHT IM ANGKOR REICH. 26
RECHT WÄHREND DER NACH-ANGKOR-PERIODE 27
RECHT WÄHREND DES FRANZÖSISCHEN PROTEKTORATS 31
RECHT ZWISCHEN 1947 UND 1993 31
RECHT NACH 1993. 32
DAS PATRON-KLIENTE-NSYSTEM - DIE ALTERNATIVE ZUM RECHT 33
ENTSCHEIDUNGEN WERDEN NICHT BEGRÜNDET. 34
DAS FEHLEN EINER ADÄQUATEN RECHTSSPRACHE. 35
SCHLUSSBEMERKUNG 38
LITERATURVERZEICHNIS 40
7
AN DEN EILIGEN LESER …..
Dass Recht in verschiedenen Kulturkreisen unterschiedliche Entwicklung nimmt, ist allgemein bekannt. Selbst nach einer nur 40-jährigen Phase unterschiedlichen Rechtsdenkens, die durch die deutschen Teilung Deutschlands bedingt war, war es eine Herausforderung, die beiden deutschen Rechtssysteme wieder
zusammenzufügen. Doch trotz aller Verschiedenheit der beiden Systeme, die Grundvorstellung über die Bedeutung und Funktion von Recht und Gesetz war weitgehend die gleiche geblieben. Während meiner Tätigkeit als Rechtsberater eines Gesetzgebungsorgans in Kambodscha wurde mir jedoch deutlich vor Augen geführt, was ich aufgrund meiner vorherigen Erfahrungen in Indonesien schon in Umrissen vermutet hatte, nämlich dass sich selbst unsere grundlegendsten Vorstellungen über den Gegenstand von Recht und Gesetz völlig von denen in weiten Teilen Südostasiens unterscheiden. Dies betrifft nicht nur die Frage der materiellen Gerechtigkeit, sondern insbesondere auch die Frage, was Recht überhaupt ist, welchen Zweck es erfüllt und wie es funktionieren soll.
Soweit das kollektive Gedächtnis der kambodschanischen Gesellschaft auch zurückreichen mag, weder das Verhältnis zwischen der „Gesellschaft" und ihrem Staat noch zwischen einzelne Gesellschaftsmitgliedern war jemals Gegenstand wirksamer gesetzlicher Regelungen. Begriffe wie Bürger, Staat, Gesellschaft oder Rechenschaft (accountibility), Anspruch (im Rechtssinne), Zuständigkeit und vieles andere, was notwendig ist, um eine staatliche Kompetenzordnung zu beschreiben, sind dem Khmer und damit dem Denken der Bevölkerung weitgehend fremd, weil es eine Rechtsordnung, die solche Begriffe erfordert hätte, nie gab. Wegen des völligen Fehlens einer solchen Rechtsordnung waren die Schwachen schon immer gezwungen, sich den Mächtigeren zu unterstellen, woraus sich ein Patron-Klienten System entwickelt hat, das das Land anstelle einer staatlichen Ordnung westlicher Prägung zusammenhält und dabei ganz anders gearteten Regeln folgt. Gewählte Vertreter werden deshalb nicht als Repräsentanten, sondern als Anführer angesehen und, was wir als Korruption betrachten, ist in weiten Teilen das allgemein anerkannte Finanzierungssystem, auf dem diese Ordnung beruht. Die Macht resultiert nicht aus dem Recht, sondern umgekehrt und sie ist unauflöslich mit der Person des Amtsinhabers und nicht mit seinem Amt verbunden. Das Amt unterstreicht allenfalls die persönliche Macht durch einen staatlich verliehenen Titel. Die persönliche Beziehung zwischen den Beteiligten und das daraus resultierende Vertrauen sind entscheidend. Für Gesetze besteht weder Platz noch Notwendigkeit.
9
Demokratie dagegen beruht auf Parlamentsentscheidungen. Parlamente können sich aber nur durch Gesetzesbeschlüsse äußern. Wenn das Gesetz keine Verbindlichkeit hat, beschränkt sich die Rolle des Parlaments bestenfalls auf die Wahl der Regierung. Gewaltenteilung und Demokratie sind damit dahin und der Willkür der Reichen und Mächtigen ist Tür und Tor geöffnet. In Kambodscha sind Gesetze nicht wirksam, weil es keine Tradition gibt, sie zu beachten, weder auf Seiten der Regierung noch auf Seiten der Bevölkerung. Im Zweifel regelt der Patron die Sache und, wer keinen hat, streitet sich besser nicht. Daran hat sich auch durch die Verfassung von 1993 wenig geändert, für die, weil Verfassungen auch nur Gesetz sind, dasselbe gilt. Das Denken der Menschen hat sich dadurch ja nicht gewandelt. Deshalb war es wohl etwas naiv zu glauben, dass sich Kambodscha nach den ersten freien Wahlen auf dem Weg in die Demokratie befände und dass man nun einfach damit beginnen könne, durch den Erlass von Gesetzen einen Rechtsstaat aufzubauen.
In den meisten Diskussionen über good governance wird dieser Umstand aber scheinbar übersehen. Deshalb wird häufig geglaubt, man könne Verbesserungen dadurch erzielen, dass man den Partnern mit der Entwicklung neuer Rechtsvorschriften behilflich ist, also Gesetzesentwürfe vorbereitet, diese auf Workshops diskutieren lässt und anschließend ein Training über deren Anwendung anbietet. Dies ist aus den dargelegten Gründen wohl zumeist zu kurz gegriffen und so darf es nicht verwundern, dass sich der gewünschte Effekt nicht einzustellen vermag. Wollen wir dies ändern, müssen wir uns stattdessen zunächst von den Max Weber'schen Vorstellungen einer rationalen Rechtsordnung verabschieden und uns auf ein ganz anders strukturiertes System von „Regeln" einlassen, bevor wir mit der Arbeit mit unseren Partnern beginnen können.
Dies gilt nicht nur für Kambodscha, sondern wohl für die meisten Entwicklungsländer.
Peter Becker
Phnom Penh im Januar 2011
10
EINLEITUNG
Seit dem Niedergang des einst so mächtigen Reichs der Khmer ausgangs des 15. Jahrhunderts wurde Kambodscha von einer Katastrophe in die andere gerissen. 2 Zum einen waren es seine Nachbarn, das heutige Vietnam und das heutige Thailand, die wiederholt in das mehr und mehr schwächelnde Königreich einfielen, den König zum Vasallen machten und teilweise über Dekaden hinweg Besatzungsregime unterhielten. Zum anderen ließen ständige Diadochen-Kämpfe zwischen den verschieden Zweigen der Königsfamilie das Land nicht zur Ruhe kommen. Der Bürgerkrieg von 1970 -1975 und der anschließende Genozid unter den Khmer Rouge fügen sich nahezu nahtlos in die Abfolge dieser Katastrophen ein. Die Gräueltaten der Khmer Rouge haben wohl nur deshalb weltweit besondere Aufmerksamkeit erweckt, weil sie sich gegen das eigene Volk richteten und mit einer Art „Steinzeitkommunismus“ verbunden waren, der auf eine Währung, ein Gesundheitswesen, Schulen und nicht zuletzt auf ein Rechtssystem verzichtete. Stattdessen wurde die Stadtbevölkerung ausnahmslos zur Zwangsarbeit auf die Felder getrieben und die „Intelligenz“ systematisch ausgerottet. Die einzige Periode, in der eine gewisse innere Stabilität zu herrschen schien, sind wohl die ersten 70 Jahre des vorherigen Jahrhundert. Auch wenn das französische Protektoratsregime und später Prinz Norodom Sihanouk nicht in erster Linie das Wohl der Bevölkerung im Auge hatten und wenig von demokratischen und rechtsstaatlichen Ansätzen hielten, hat Kambodscha in dieser Zeit wohl am meisten prosperiert.
Als am 23. Oktober 1991 Paris nach langen Vorverhandlungen das „Abkommen über die umfassende politische Lösung des Kambodscha-Konflikts“ zwischen den bis dahin verfeindeten Fraktionen unterzeichnet 3 wurde und die Macht im Staate 1992 formal an das UN Übergangsregime (UNTAG United Nation Transitional Authority) überging, wurde von den ausländischen Akteuren nicht nur die Chance gesehen, die Kriegsparteien zu entwaffnen und freie Wahlen zu organisieren, sondern auch rechtsstaatliche Verhältnisse einzuführen. Auf Druck insbesondere der westlichen Geberstaaten hat die kambodschanische Regierung 2002 schließlich eine sogenannte „Rectangular“ Strategie verabschiedet, die ein ganzes Bündel von Reformen, u.a. eine Justizreform, vorsahen. Bislang hat sich jedoch in der Praxis nichts geändert. Das geschriebene Recht ist ein Papiertiger geblieben und hat keinen Beitrag zur Lösung der bestehenden Konflikte geleistet. Im Gegenteil, dort, wo Recht angewendet wird, wird
2 Guter Überblick über die Geschichte Kambodschas bei: David Chandler, A History of Cambodia, Boulder, 2008; John Tully, A Short History of Cambodia, Chiang Mai 2006.
3 Vertragsparteien waren die Regierung unter Hun Sen, die Roten Khmer, die Anhänger von Prinz Sihanouk und die antikommunistische und antivietnamesische Son Sann Bewegung.
11
es meist willkürlich interpretiert und als freiheitsbeschränkendes
Unterdrückungsinstrument missbraucht. 4 Der Bevölkerung ist das Recht praktisch nicht bekannt. Schon die Idee, dass man überhaupt Rechte haben kann, hat offensichtlich noch keinen Eingang in das gesellschaftliche Denken gefunden.
DAS RECHT IM HEUTIGEN KAMBODSCHA
DIE FORMELLE ORDNUNG
Wer sich mit Recht im heutigen Kambodscha auseinanderzusetzen versucht, muss deshalb besonders strikt zwischen der formalen und der informalen, in der Realität Platz greifenden Ordnung unterscheiden. Entsprechend der am 21. September 1993 von der Nationalversammlung beschlossenen Verfassung ist Kambodscha eine konstitutionelle Monarchie mit einem König an der Spitze, der zwar herrscht, aber nicht regiert. Er ist daher eine Symbolfigur und wird als Garant der nationalen Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität angesehen (vgl. Art. 8 der Verfassung). Er wird zwar gewählt, muss aber einem der drei Geschlechter der königlichen Familie angehören (Art. 14), die auf die Herrscher von Angkor zurückgehen. Der König ist für die Ernennung des Premierministers und der Kabinettsmitglieder zuständig (Art.19). Er ist Oberbefehlshaber der Armee (Art. 23) und verkündet die von Nationalversammlung und Senat beschlossenen Gesetze (Art. 28). Wie alle modernen Verfassungen basiert auch die kambodschanische auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 51).
a) Als Legislativorgane sind die vom Volk direkt gewählte Nationalversammlung und, seit 1999, der von den Vertretern der Gemeinden (commune councillors) gewählte Senate eingerichtet. 5 Die Rolle der Senatoren als Repräsentanten der kommunalen Ebene ist durch den zentralstaatlichen Aufbau Kambodschas bedingt und ähnelt aus historischen Gründen stark dem französischen Vorbild. Die Verfassung enthält nur rudimentäre Bestimmungen über das Wahlverfahren. Die entscheidenden Regelungen sind vielmehr Gegenstand einfachgesetzlicher Bestimmungen. Wahlen zu der politisch dominanten Nationalversammlung werden aufgrund eines in 1997 verabschiedeten
4 Sehr beliebt sind Diffamierungsklagen, mit denen politische Gegner oder kritische Journalisten regelmäßige überzogen werden, wenn sie sich öffentlich gegen die Regierung stellen.
5 Es hält sich hartnäckig das Gerücht, der Senate sei nur errichtet worden, um für den CPP-Parteivorsitzenden Chea Sim ein adäquates Amt als Senatspräsident zu schaffen, nachdem er sein Amt als Präsident der Nationalversammlung nach den Wahlen von 1998 aufgrund eines Koalitionsdeal zwischen CPP und FUNCIPEC an Prinz Norodom Rannaridh (FUNCIPEC) abtreten musste (vgl. statt vieler: Gottesman, S. 354 f.).
12
und 2002 deutlich modifizierten Wahlgesetzes abgehalten, das mit seinen 137 Artikel eigentlich den Ansprüchen moderner Wahlgesetze entspricht. Problematisch ist jedoch die Wahlkreiseinteilung bzw. das Verhältnis von Mandaten und Wahlkreisgröße. So stellten zum Beispiel die Wahlkreise Sihanouk Ville (2003: 89.158 Wahlberechtigte) und Keb (2003: 16.044 Wahlberechtigte) trotz der enormen Differenz bei der Zahl der Wahlberechtigten jeweils einen Sitz für die Nationalversammlung. Der Zählwert der Stimmen war in Keb damit etwa 6,5-mal so hoch wie in Sihanouk Ville. Hinzu kommt, dass die Umrechnung der Stimmen in Mandate nach dem Prinzip des höchsten Durchschnitts (Höchstzahlverfahren nach D’Hondt) erfolgt, was in Anbetracht der vielen kleinen Wahlkreise mit nur einem Mandat die großen Parteien übermäßig begünstigt. 6 Obwohl die CPP bei den Parlamentswahlen von 2003 nur 47,3 der Stimmen erhalten hat 7 , stellte sie 73 der 120 Parlamentssitze und damit 59,3 %.
Erschwerend kommt noch Folgendes hinzu: Zu öffentlichen Wahl (also auch für die Wahlen zum Senat und zum subnationalen Bereich) sind nur Parteien zugelassen und keine unabhängigen Einzelbewerber. Trotz erheblichen Widerstandes seitens verschiedener Gruppen aus der Zivilgesellschaft 8 können damit nur die von den Parteien vorgeschlagenen Listen, nicht aber Kandidaten gewählt werden. Dies geht mit einer strikten Bindung der Mitglieder der Legislativorgane an ihre Partei einher, denn ein Parteiaustritt oder -ausschluss hat automatisch den Verlust des politischen Mandats zur Folge. Ein Parteiausschluss kann jederzeit von der Parteispitze verfügt werden, ohne dass es hierfür sachlicher Gründe bedürfte, so dass das Wohl und Wehe der Mandatsträger von der Willkür der Parteiführer abhängt. Von dieser Möglichkeit, in Ungnade gefallenen Parteimitgliedern ihre parlamentarischen Ämter zu entziehen, wurde auch schon mehrfach Gebrauch gemacht. 9 Beide Häuser haben sich dadurch zu reinen Akklamationseinrichtungen entwickelt, in denen sich zum Teil skurrile Szenen abspielen. 10 So ist auch seit 1998 noch kein Fall aufgetreten, bei dem ein Gesetzentwurf der Regierung abgeändert oder gar abgelehnt wurde. 11
6 Vgl. auch Sok Sam Ouen, Election and Democracy in Cambodia, (eigenverlegte Schrift), Phnom Penh, 2007, S. 78
7 Quelle: Sok Sam Ouen, aaO. (FN 6), S. 13
8 Vgl. Sok Sam Ouen, aaO. (FN 6), S. 77
9 1994 wurde der damalige Finanzminister Sam Rainsy aus der FUNCIPEC ausgeschlossen und verlor dadurch sein Amt. Ähnlich erging es im Dezember 2001 vier CPP Senatoren, weil sie einen Gesetzentwurf hinterfragten.
10 Gut beschrieben bei Markus Karbaum, Kambodscha unter Hun Sen, LIT Verlag, Berlin 2008, S. 146 ff.
11 Bei der Beratung des Regierungsentwurfs über ein neues „land law“ in der Nationalversammlung im März 2010 wurde einem Redner der oppositionellen Sam Rainsy Partei vom Parlamentspräsident das Mikrophon mit der Begründung abgestellt: „Wenn Sie nicht für das Gesetz sind, dann schweigen Sie
13
b) Die Regierungsgeschäfte werden von einem Kabinett (council of ministers) geführt, das von einem Premierminister geleitet wird (Art. 118 s.1). Der Premierminister wird von der Nationalversammlung gewählt, der er sein künftiges Kabinett vorzustellen hat. Dabei kommt es der stärksten Partei zu, einen dann formal vom König vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt des Premierministers zu präsentieren. Das Kabinett verfügt in 2009 12 über die unglaubliche Zahl von 334 Mitgliedern, darunter 8 stellvertretende Premierminister, 135 Staatsekretäre und 146 Unterstaatssekretäre. Es liegt auf der Hand, dass die Zahl von Kabinettsmitgliedern in der Größe des Landes und den anstehenden Aufgaben keinerlei sachliche Rechtfertigung findet, sondern der Klüngel -Wirtschaft eines Kambodscha durch und durch prägenden Patron-Klienten-Systems zuzuschreiben ist. Auf diesen Umstand wird noch im Einzelnen einzugehen sein wird.
c) Über die Verwaltung verliert die Verfassung nur wenige Worte. Mit Art. 127 wird bestimmt, dass der Ministerrat die Organisation und Arbeitsweise der Verwaltung festzulegen hat. Wenn auch oftmals unklar und überlappend, so sind die Organisations- und Zuständigkeitsfrage durch zahllose Verordnungen geregelt. Obwohl das Bedürfnis auch auf Regierungsseite anerkannt ist, fehlt es jedoch nach wie vor an Vorschriften über das Verwaltungsverfahren. Dieser Umstand und die Tatsache, dass die Verwaltung de facto keiner machtbegrenzenden gerichtlichen Kontrolle unterliegt, führen teilweise zu erschreckenden Ergebnissen. So wird zum Beispiel in der Erteilung einer Landkonzession an einen Privaten regelmäßig zugleich auch der Vollstreckungstitel für Abriss von Unterkünften der bisherigen Anwohner angesehen. Die Tageszeitungen sind voll von Reportagen, die davon berichten, wie Betroffene oft ohne Vorwarnung mit Baggern und Planierraupen von Bautrupps konfrontiert werden, die plötzlich damit beginnen, ihre Hütten niederzureißen und ihre Felder einzuebnen.
d) Mit der Entscheidung der UNTAG vom 10. September 1992 wurde ein dreistufiges Gerichtswesen mit einem Supreme Court an der Spitze eingeführt. Allerdings wird bis heute nicht zwischen einzelnen Gerichtszweigen unterschieden. Die Gerichte sind damit für alle Rechtsfragen zuständig, was in der Praxis die Grenzen zwischen Straf-und Zivilgerichtsbarkeit deutlich verwischt. Daneben ist mit Art. 136 ff. nach französischem Vorbild ein neunköpfiger Verfassungsrat (Constitutional Council) eingerichtet worden, welcher allein befugt ist, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu überprüfen und ggf. zu verwerfen. Drei Mitglieder werden vom Parlament, drei vom König und drei vom Obersten Magistrat 13 gewählt. Nachdem die regierende CPP
bitte.“ Auf den Ausschluss von vier Senatoren, die sich zu einem Gesetzentwurf ablehnend äußerten, aus der CCP und den Verlust ihrer politischen Ämter wurde schon hingewiesen.
12 Die genauen Zahlen schwanken beständig, von Bedeutung ist hier die Größenordnung.
13 Bei obersten Magistrat handelt es sich eigentlich ein Beratungsgremium zur Unterstützung des Königs, der nach Art. 113 der Verfassung von 1993 die Unabhängigkeit der Justiz garantieren soll. Unter
14
(Cambodian People‘s Party) über die Mehrheit im Parlament und die Kontrolle des Obersten Magistrats mindestens sechs der neun Mitglieder stellen kann, wird auch diese Einrichtung weitgehend von ihr dominiert. So ist der derzeitige Präsident des Verfassungsrats, Ek Sam Ol, Mitglied des Politbüros der CPP. Da Konflikte zwischen Staatsorganen (oder besser gesagt, zwischen den jeweiligen Akteuren) selbstredend CPP intern geregelt werden und Private mangels eines der Verfassungsbeschwerde vergleichbaren Instruments faktischen keinen Verfahrenszugang haben, kommt dem Verfassungsrat kaum praktische Bedeutung zu. Die Urteile des Verfassungsrats ergehen praktisch ohne Begründung 14 , was ebenfalls nicht zur Rechtsfortbildung beiträgt. Die Verfassung proklamiert in Art. 128 die Unabhängigkeit der Justiz. Garant dieser Unabhängigkeit ist nach Art. 132 der König, unterstützt vom Obersten Magistrat. Die Bestimmung läuft allerdings ins Leere, weil auch der jetzige König die Praxis seines Vaters Sihanouk fortführt, sich nicht in diesem Gremium zu engagieren. Der CPP-kontrollierte Oberste Magistrat übt deshalb uneingeschränkt Einfluss auf die Richterschaft aus.
DIE INFORMELLE ORDNUNG
a) Die wahre Macht im Staat hält zur Zeit Premierminister Hun Sen, der 1975 als Kämpfer der Roten Khmer an der „Befreiung“ Phnom Penhs teilgenommen hatte, 1977, nach dem Beginn von parteiinternen Säuberungsaktionen als einer der Ersten ins zwischenzeitlich verfeindete Vietnam desertiert war und dann, zusammen mit dem heutigen Parlamentspräsidenten Heng Samrin und dem Senatspräsidenten Chea Sim mit den vietnamesischen Truppen als Anführer der Befreiungsfront KUNFNS (Kampuchean United Front for National Salvation) im Dezember 1979 nach Kambodscha zurückgekehrt war. 15 Unter dem vietnamesischen Besatzungsregime hielt er zahlreiche Positionen in der von den Besatzern eingesetzten Regierung der Volksrepublik Kambodscha (PRK - People’s Republic of Kampuchea) inne. Wegen seiner für einen Khmer Rouge Kader vergleichsweise guten Bildung und seiner rhetorischen Fähigkeiten wurde er zunächst als Außenminister eingesetzt, konnte sich 1985 aber als Premierminister durchsetzen. Er ist Mitbegründer der 1990 aus der Kampuchean People’s Revolutionary Party hervorgegangenen CPP. Die 1993 von der
Berufung auf Art. 7 Abs. 2 (“The King of Cambodia reigns but he must not rule.”) hat es König Sihanouk mit Schreiben vom 27.02.2003 an die Nationalversammlung abgelehnt, sich aktiv an dem Gremium zu beteiligen, und um eine Verfassungsänderung gebeten. Auch sein Nachfolger, König Sihakamony, ist politisch völlig inaktiv, sodass das Gremium von den weiteren 8 Mitgliedern, die vorwiegend der CPP angehören, beherrscht wird (vgl. Sok Sam Oeun, a.a.O., FN 6, S. 28)
14 Näheres dazu unten; Kapitel: Begründung Entscheidungen
15 Even Gottesman, Cambodia after the Khmer Rouge, Inside the Politics of Nation Building, Silkworm Books, Chiang-Mai 2003, S. 9.
15
UNTAG organisierten Wahlen gingen zwar zu Gunsten seiner politischen Gegner aus dem royalistischen Lage (FUNCINPEC 16 ) aus. Jedoch wurde er im Ergebnis eines politischen Kompromisses zum Co-Premierminister einer Koalitionsregierung ernannt. Er konnte seine „Koalitionspartner“ jedoch alsbald mit polizeilichen und militärischen Mitteln übertölpeln. Premierminister Prinz Norodom Ranariddh musste flüchten und Finanzminister Sam Rainsy wurde eingesperrt. 1998 gewann Hun Sens CPP die Mehrheit in der Nationalversammlung und hat seitdem ihre Machtposition im Staat systematisch ausgebaut. 17 Zum Kernbestand dieser Macht dürften zwei etwa 6.000 Mann starke Armeeinheiten (Leibgarde des PM und die 70. Brigade) gehören, die quasi den Status einer Privatarmee einnehmen 18 und vor allem vor internen Rivalen schützen. Die wichtigsten Fragen werden im engen Kreis des Führungszirkels der CPP entschieden. Dieser Führungszirkel ist weder mit den staatlichen
Leitungsinstitutionen noch mit den Parteigremien der CPP (insbesondere Zentralkomitee und ständiger Ausschuss) identisch. Wie autonom Hun Sen dabei wirklich entscheidet bzw. entscheiden kann und in welchem Umfang Konsens mit anderen „Playern“ erzielt werden muss, bleibt dem Außenstehenden freilich verborgen. 19 Alle wichtigen Schaltstellen sind zwischenzeitlich jedenfalls mit CPP Mitgliedern besetzt 20 , die, vom Wohlwollen der Parteispitze abhängig, willfährig ihren Dienst tun. Dies gilt nicht nur für die Verwaltung und die Gesetzgebungsorgane, sondern auch für den Justizapparat.
b) Die Justiz krankt bereits seit den Anfängen unter einer kaum ausgebildeten Richterschaft, die aber auch aufgrund ihrer inneren Haltung kaum gewillt ist, eine unabhängige Rolle auszufüllen. 21 Immerhin wurde 2003 die Royal School of Magistrates eingerichtet, deren Abschluss nun die Zugangsvoraussetzung für den Justizdienst ist. Gerüchten zufolge werden jedoch zwischenzeitlich „inoffizielle“ Aufnahmegebühren von bis zu 40.000 USD verlangt. Für kambodschanische Verhältnisse ist dies eine exorbitant hohe Summe, die in keinem Verhältnis zum regulären Einkommen eines
16 Front Uni National pour un Cambodge Indépant, Neutre, Pacifique et Coopératif. Die Partei bzw. Bewegung wurde nach der Befreiung von den Khmer Rouge von Prinz Sihanouk als Gegengewicht zu dem von den Vietnamesen eingesetzten Regime unter Heng Samarin gegründet.
17 Vgl. hierzu Karbaum, a.a.O. (FN 10), S. 20.
18 Vgl. hierzu Karbaum, a.a.O. (FN 10), S. 198, m.w.N.
19 Zur Frage der Führungsprinzipien vgl. Karbaum, a.a.O. (FN 10), S. 154 ff., zu den Entscheidungsprozessen innerhalb der CPP, S. 100 ff.
20 Wie überempfindlich das Regime bei den Besetzung öffentlicher Ämter agiert, mag der Fall eines dem Vernehmen nach sehr qualifizierten Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Siem Reap zeigen, dem kürzlich die Beförderung zu einem verantwortungsvollerem Dienstposten versagt wurde, weil er aus einem von der Opposition dominierten Dorf stammt (Quelle: Interview mit Mitarbeitern des DED).
21 Vgl. Jörg Menzel, Kambodscha und der Kampf ums Recht, VRÜ 2008, S. 387 (395).
16
Richters steht, das sich je nach Position auf etwa 325 -625 USD im Monat beläuft 22 . Es liegt auf der Hand, dass diese Investition später wieder „eingespielt“ werden muss, was wirkliche Verbesserung im Justizwesen unwahrscheinlich macht. Der damit verbundene Zwang, sich Zusatzeinnahmen zu verschaffen, ist jedoch nur die eine Seite des Problems. Der Fall der Oppositionspolitikerin Mu Sochau, die mit einer Verleumdungsklage überzogen wurde, weil sie den Premierminister Hun Sen wegen Beleidigung verklagt hatte, und dafür eine 6 monatige Haftstrafe erhielt 23 , zeigt beispielhaft, dass die Justiz von der Regierungsspitze vor allem als Repressionsinstrument angesehen wird.
c) Der loyale Staatsapparat ist jedoch nur das nach außen sichtbare Standbein der Regierung Hun Sen. Viel schwerer durchschaubar, aber mindestens ebenso effektiv, ist das dichte Netzwerk familiärer, persönlicher und geschäftlicher Verflechtungen, mit dem die wichtigsten Zweige der kambodschanischen Wirtschaft und die kambodschanischen Medien kontrolliert werden. Dieses Netzwerk, das wirtschaftlich nur durch illegale Machenschaften überleben kann, wird auch von der Furcht zusammengehalten, dass ein anderes Regime die Beteiligten wahrscheinlich sofort der Strafverfolgung aussetzen würde. 24 Umgekehrt wird damit auch offenkundig, dass das System Hun Sen sofort kollabieren würde, sollte die Netzwerkmitglieder und ihre Klienten von der Macht und dem derzeitigen Geldsegen abgeschnitten werden. Dies müsste aber mit Zwangsläufigkeit geschehen, wollte man ernsthaft daran gehen, rechtsstaatliche Strukturen einzuziehen. Der Zugang zu einer Politik von good governance bleibt der Regierung Hun Sen daher verschlossen. Der von Verfassungs wegen vorgesehene demokratische Rechtsstaat wird deshalb nur als Fassade erhalten, hinter der sich ein ganz anderes System mühsam zu verbergen versucht.
22 LICHADO, The Charade of Justice, Dezember 2007 (www.licahoc.org)
23 Mu Sochau wurde zu einer Geldstrafe von ca $ 2.000, ersatzweise zu 6 Monaten Haft und zum Schadensersatz von rd. $ 2.500 verurteilt. Das Urteil wurde auf ihre Beschwerde hin vom Supreme Court, dem 6 der 8 Mitglieder der CPP angehören, bestätigt. Ihrem Verteidiger wurde ebenfalls ein Verfahren wegen Verleumdung angedroht, weshalb er sein Mandat niederlegte. Die UN Hochkommissarin für Menschenrechtsfragen in Genf hat die Entscheidung als politisch motiviert verurteilt und der Justiz in Kambodscha eine Rolle als Erfüllungsgehilfe der Regierung bescheinigt. Frau Mo Sochau wollte die Geldstrafe nicht bezahlen. Letztlich hat sich die Regierung Hun Sen aber nicht getraut, sie zu inhaftieren. Entgegen der eigentlich eindeutigen Rechtslage ordnete das Gericht vielmehr an, die Geldstrafe und die Schadensersatzforderung von ihren Abgeordnetenbezügen einzubehalten.
24 Vgl. zum Ganzen umfassend Karbaum, aaO. (FN 10), S. 275 ff.
17
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