Die Haftung des Handelnden
in der Gründungsphase der GmbH
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1 Die GmbH 1
1.1.1 Der Geschäftsführer 2
1.1.2 Der Gesellschaftsvertrag 2
1.1.3 Die Gesellschafterversammlung 3
2. Gründungsphasen der GmbH 4
2.1 Die Vorgründungsgesellschaft 4
2.2 Die Vorgesellschaft 5
2.2.1 Die Rechtsnatur der Vorgesellschaft 5
2.3 Die Entstehung der GmbH 7
2.4 Die Vorrats- und Mantel-GmbH 7
3. Die Haftung in der Gründungsphase 8
3.1 Die Haftung der Vorgründungsgesellschaft und der Vor-GmbH 8
3.1.1 Die Außenhaftung der Gesellschafter 9
3.1.2 Die Innenhaftung der Gesellschafter 9
3.1.3 Das Vorbelastungsverbot 10
T Abeln II
Die Haftung des Handelnden
in der Gründungsphase der GmbH
Inhaltsverzeichnis
3.2 Die Handelndenhaftung - § 11 Abs. 2 GmbHG 11
3.2.1 Die historische Grundlage 12
3.2.2 Der Begriff des Handelnden 12
3.2.2.1 Der faktische Geschäftsführer 13
3.2.3 Sinn und Zweck der Handelndenhaftung 14
4 Fazit und kritische Würdigung 16
Quellenverzeichnis 19
Literaturverzeichnis 19
Internetverzeichnis 19
T Abeln III
Die Haftung des Handelnden
in der Gründungsphase der GmbH
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz ADHGB Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch Art. Artikel BayObLG Bayrisches Oberlandesgericht BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGH Bundesgerichtshof BGHZ Bundesgerichtshof in Zivilsachen bzw. beziehungsweise f folgende ff fortfolgende GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH-Gesetz HGB Handelsgesetzbuch
Mrd. Milliarde Nr. Nummer OHG Offene Handelsgesellschaft S. Seite s.o. Siehe oben vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
T. Abeln IV
Die Haftung des Handelnden
in der Gründungsphase der GmbH
Einleitung
1 Einleitung
Die hier vorliegende Arbeit soll die Haftung des Handelnden in der Gründungsphase der GmbH untersuchen, um sich diesem Thema zu nähern wird zunächst der Begriff der GmbH, der Gründungsprozess der GmbH und die Haftung in der Gründungsphase der GmbH geklärt. Im Weiteren werden die Funktion, sowie der Sinn und Zweck der Handelndenhaftung erörtert und im Fazit kritisch gewürdigt.
1.1 Die GmbH
Die GmbH wird auch als „kleine Kapitalgesellschaft“ bezeichnet, die eine Ab-wandlung der Aktiengesellschaft darstellt. 1 Die praktische Bedeutung der GmbH ist groß und wird am häufigsten als Rechtsform im Mittelstand verwendet. Die Anzahl wird auf ca. 996.000 Gesellschaften geschätzt, deren Stammkapital beläuft sich auf ca. 300 Mrd. Euro und diese Zahlen steigen seit Jahren stetig. 2
Das Gesetz enthält keine Definition der GmbH. Die wesentlichen Merkmale die sich aus dem Gesetz ergeben sind, dass die GmbH körperschaftlich organisiert ist, dass sie Handelsgesellschaft nach § 13 Abs. 3 GmbHG ist 3 und somit Formkaufmann nach § 6 HGB gilt 4 . Überdies ist sie Kapitalgesellschaft und juristische Person. Als Kapitalgesellschaft benötigt die GmbH ein bestimmtes Stammkapital, dieses wird in der Satzung festgelegt und beträgt mindestens 25.000 €. Für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern haftet die GmbH unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen, eine persönliche Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. 5
Die GmbH ist nach § 13 Abs. 1 GmbHG juristische Person und somit Träger von Rechten und Pflichten, sie kann Eigentum und andere Rechte erwerben. Des Weiteren kann sie vor Gericht klagen und verklagt werden. Daraus ergibt sich das die GmbH auch Rechtsfähigkeit besitzt. Darüber hinaus ist die GmbH eine sehr beliebte Gesellschaftsform, da sie gegenüber anderen Gesellschaften zahl-
1 vgl.Scholz, GmbHG, S. 39
2 vgl. Grunewald, Gesellschaftsrecht, S. 335
3 vgl. Hueck/Windbichler, Gesellschaftsrecht, S. 191
4 vgl. Grunewald, Gesellschaftsrecht, S. 334
5 vgl. Hueck/Windbichler, Gesellschaftsrecht, S. 191
T. Abeln 1
Die Haftung des Handelnden
in der Gründungsphase der GmbH
Einleitung
reiche Vorteile bietet, wie z.B.: Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter und die Möglichkeit einer Einmanngründung. 6
Die GmbH muss nach GmbHG zwei Organe haben. Als Handlungsorgan der Geschäftsführer, da eine juristische Person nicht selbst handeln kann und als Wil-lensbildungsorgan die Gesellschafterversammlung. 7
1.1.1 Der Geschäftsführer
Als Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Dieser wird nach § 35 GmbHG berufen und ist Vertreter der Gesellschaft, somit handelt die Gesellschaft durch den Geschäftsführer als Organ. Es können die Gesellschafter oder andere Personen im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterversammlung zum Geschäftsführer bestellt werden. 8
Vor Eintragung der GmbH benötigt die Gesellschaft ein im Außenverhältnis handlungsberechtigtes Organ zur Empfangnahme und Verwaltung der von den Gesellschaftern vor der Eintragung zu bewirkenden Stammeinlagen und zur Anmeldung der Gesellschaft. Die Geschäftsführer haben nach § 43 GmbHG mit der nötigen Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu handeln. Die oberste Pflicht des Geschäftsführers ist es den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft zu fördern. 9
Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers nach Maßgabe des § 37 Abs. 2 ist im Außenverhältnis unbeschränkt 10
1.1.2 Der Gesellschaftsvertrag
Die GmbH beruht auf dem Gesellschaftsvertrag den die Gesellschafter miteinander abschließen. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Dieser Vertrag wird auch als Satzung der GmbH bezeichnet. Diese Satzung erfüllt zwei Funktionen. Auf der einen Seite werden in der Satzung der Willen und die Einigung der Gründer festgehalten,
6 vgl. Heße/Enders, Gesellschaftsrecht, S. 152 f.
7 vgl. Heße/Enders, Gesellschaftsrecht, S. 173
8 vgl. Scholz, GmbHG, S. 472
9 vgl. Scholz, GmbHG, S. 475
10 vgl. Scholz, GmbHG, S. 648
T. Abeln 2
Die Haftung des Handelnden
in der Gründungsphase der GmbH
Einleitung
dass eine GmbH gegründet werden soll und welchen Zweck die Gesellschaft hat. Des Weiteren werden die von den Gesellschaftern übernommenen Verpflichtungen zur Leistung der Beiträge und die Aufteilung der Geschäftsanteile erfasst. Auf der anderen Seite bildet die Satzung die Grundlage für die spätere GmbH und die Gesellschafterversammlung und prägt Charakter und Aufbau der Gesellschaft als juristische Person. 11
Für den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung schreibt der Gesetzgeber gemäß § 3 Abs. 1 GmbHG einen Mindestinhalt vor. Dazu zählen die Einigung über:
die Firmierung der Gesellschaft
Unternehmensgegenstand
Höhe des Stammkapitals
Anzahl der Geschäftsanteile und deren Nennbeträge die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital übernimmt. 12
1.1.3 Die Gesellschafterversammlung
Das oberste Willensorgan der GmbH ist die Gesellschafterversammlung, in ihr werden Entscheidungen per Beschluss getroffen. Für welche Art von Angelegenheiten die Gesellschafter zuständig sind, ergibt sich nach § 45 GmbHG aus dem Gesellschaftsvertrag. Sind im Gesellschaftsvertrag keine Regelung getroffen, ergeben sich die Aufgaben aus dem § 46 GmbHG. 13
Demnach treffen die Gesellschafter folgende Entscheidungen:
Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung
Bewilligung des Konzernabschlusses Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlage Rückzahlung von Nachschüssen Teilung und Einziehung von Geschäftsanteilen Bestellung, Abberufung und Entlastung der Geschäftsführer
11 vgl. Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, S. 351 f.
12 vgl. Klunzinger, Grundzüge des Gesellschaftsrecht, S. 261
13 vgl. Heße/Enders, Gesellschaftsrecht, S. 177
T. Abeln 3
Arbeit zitieren:
Thorsten Abeln, 2010, Die Haftung des Handelnden in der Gründungsphase der GmbH, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht: Die Haftung des Handelnden in der Gründungsphase der GmbH ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht: neuer Titel erschienen: Die Haftung des Handelnden in der Gründungsphase der GmbH
Thorsten Abeln hat einen neuen Text hochgeladen
Die Trennung der GmbH von ihrem Geschäftsführer
Abberufung, Kündigung, Aufhebu...
Dirk Beckmann
Die Haftung kommunaler Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften...
Unter besonderer Berücksichtig...
Oliver Schön
Leistungen in das Gesellschaftsvermögen einer GmbH als freigebige Zuwe...
Paul Richard Gottschalk
Geschäftsführungsmacht, Inhaberschaft und Haftung bei börsenunabhängig...
Benjamin E. Leyendecker
0 Kommentare