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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis............................................................................................. 1
Einleitung 4
1. Angebot und Annahme 5
1.1. Der Vertragsschluss im Internet 5
2.2. Pflichten des Anbieters nach Annahme 6
Bestätigung der Bestellung 6
Mittel zur Korrektur der Eingabe 7
Darstellung des Bestellablaufs 7
3. Information 8
Identität des Unternehmers 9
Eigenschaften des Vertragsgegenstandes 9
Widerrufs- und Rückgaberecht 10
4. Widerruf 10
5. AGB in Online Verträgen 12
6. Fazit 15
Literaturverzeichnis 16
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Einleitung
Die vorliegende Arbeit wurde im Rahmen einer Präsentation für den Kurs Zivilrecht erstellt und ist die Dokumentation des „gesprochenen Wortes“ des Vortrages. Das Thema Verbraucherschutz im Internet ist aus zweierlei Gründen aktuell. Zum einen aufgrund der Novellierung des Schuldrechtes im Jahre 2002 und der damit verbundenen Stärkung der Verbraucherrechte im Allgemeinen. Zum anderen wegen der, in den letzten Jahren explosionsartig verlaufenen Entwicklung des Internets. Diese Entwicklung hat zwar ihren Zenith überschritten, was das Wachstum betrifft, das Medium Internet ist aber aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Gerade der Abschluss von Rechtsgeschäften belegt einen der vorderen Plätze in der Nutzungshierarchie. Somit bedarf die enorme Signifikanz der Rechtssicherheit beim Vertragsschluss im Netz keiner Erklärung.
Die Arbeit gliedert sich in 4 thematische Abschnitte in denen die Darstellung aus Sicht des Verbrauchers erfolgt. Das bedeutet, es wird beschrieben, was der Kunde im Internet vom Anbieter erwarten darf. Dazu werden besonders wichtige Pflichten des Unternehmers aufgezählt und erläutert wobei jeweils auch die zivilrechtliche Basis dieses „Soll“-Verhaltens genannt wird. Kritisch betrachtet wird jeweils auch die tatsächliche Umsetzung bzw. Einhaltung der Vorgaben des BGB.
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1. Angebot und Annahme
1.1. Der Vertragsschluss im Internet
Im Internet geschlossene Verträge entsprechen der Rechtsfigur des Vertragsschlusses unter Abwesenden und fallen innerhalb des BGB unter den Begriff Fernabsatzvertrag. In §312b Abs. 1 wird definiert, welche Eigenschaften diese Verträge bzw. ihr Zustandekommen haben. Ein wesentliches Kriterium ist dabei die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für die Abgabe von Willenserklärungen zur Anbahnung bzw. zum Abschluss eines Vertrages. Die genaue Abgrenzung eines Fernabsatzvertrages von einem „normalen“ Vertrag ist erforderlich, weil die Anwendung des BGB-Fernabsatzrechtes solch eine Art Vertrag voraussetzt.
Der Regel- bzw. häufigste Fall rechtsgeschäftlichen Handelns eines Verbrauchers im Internet ist das Online Shopping. Dabei werden von einer natürlichen Person Waren für den nicht gewerblichen Bedarf erworben. (vgl. §13 BGB -Verbraucherdefinition) 1
Im Unterschied zum „realen“ Einkauf gibt der Kunde seine Willenserklärung nicht explizit, durch „herkömmliche“ verbale/nonverbale Kommunikation bzw. konkludent (Bsp.: Band der Supermarktkasse) ab, sondern per Mausklick oder Tastatur.
Hauptsächlich zwei Mechanismen dienen der technischen Realisierung. Die sicherlich prominenteste Lösung, ist das so genannte Warenkorbsystem. Die (Einkaufs-)Wirklichkeit wird abgebildet, indem der Kunde einen Artikel auswählen, und per Mausklick - vorerst unverbindlich - in seinen virtuellen Warenkorb legen kann. Erst am Ende eines, mehrere Schritte umfassenden, Bestellvorganges wird eine elektronische Willenserklärung generiert und an den Vertragspartner abgeschickt.
1 Implizit hat das zur Folge, dass die im Folgenden beschriebenen Gesetze keine oder nur eingeschränkte Anwendung auf Online Auktionen haben.
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Arbeit zitieren:
Gordon Peters, 2003, Verbraucherschutz im Internet, München, GRIN Verlag GmbH
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