Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Ursprung der Gemeinschaft 3
3. Humes Kritik am Gesellschaftsvertrag. 5
4. Rechtmässige Autorität durch Gewalt, Gesetz und Gewohnheit 8
5. Schlusswort 11
6. Literatur- und Quellenverzeichnis 14
6.1 Primärliteratur 14
6.2 Sekundärliteratur 14
2
1. Einleitung
Die Theorie des Gesellschaftsvertrags besagt, dass einzig Zustimmung seitens der Regierten einer Regierung rechtmässige Autorität verleihen kann. Die Legitimität einer jeden Herrschaft muss sich somit auf einen Vertrag stützen können, in dem alle Bürger gemeinsam der Einsetzung einer Obrigkeit zugestimmt und diese mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet haben. David Hume, ein englischer Philosoph des 18. Jahrhunderts, hat in seinen Essays und im Traktat über die menschliche Natur die Vertragstheorie kritisiert. Er versucht aufzuzeigen, dass die Vertragstheoretiker einigen schwerwiegenden Trugschlüssen erliegen und dass sie von Überlegungen ausgehen, die in modernen Gesellschaften keine Gültigkeit haben. In Auseinandersetzung mit Humes Schriften soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, ob es Hume gelingt die Vertragstheorie zu widerlegen.
Angesichts der gebotenen Kürze einer Seminararbeit kann nicht auf alle Einzelheiten von Humes Philosophie eingegangen werden, zudem muss die Schilderung der Vertragstheorie in ihren Grundzügen genügen. Stellvertretend für die Vertragstheoretiker wird mit John Locke und seinen Zwei Abhandlungen über die Regierung, von denen besonders die zweite von Interesse ist, argumentiert. In einem ersten Schritt wird ein kurzer Überblick über Humes Ideen zur Gemeinschaft gegeben, um danach die Argumentationen von Locke und Hume einander gegenüberzustellen. Anschliessend folgt Humes alternative Konzeption zu der Frage, wie rechtmässige Autorität zustande kommt und zum Schluss wird versucht, die oben formulierte Fragestellung zu beantworten.
2. Ursprung der Gemeinschaft
Im Traktat über die menschliche Natur stellt Hume fest, dass alle Menschen zur Gemeinschaft geboren sind. Am Anfang eines jeden Lebens steht die Familie. Ein Elternpaar fungiert als Herrscher in der Welt der Kinder, welche dadurch auf natürliche Weise zu Regierten werden. Die Kinder sehen ein, dass das Leben in einer Gemeinschaft für sie vorteilhaft ist und werden in der Folge selbst danach streben. 1 Damit lehnt Hume den Gedanken ab, dass Menschen ohne staatliche Regierung nicht in der Lage sind, friedlich zusammenzuleben. 2
1 T II/III, p. 229 (Angaben zu der Zitierweise finden sich im Literatur- und Quellenverzeichnis)
2 T II/III, p. 289
3
Diesem Gemeinschaftssinn steht die menschliche Natur entgegen. Der Mensch ist von Selbstsucht und Eigennutz getrieben und wird im Kampf um knappe Güter immer zu seinem eigenen Besten handeln. 3 Weiter neigt er dazu, für kurzfristige persönliche Gewinne, einen langfristigen gesamtgesellschaftlichen Schaden in Kauf zu nehmen. Für Hume ist diese „grosse Schwäche der menschlichen Natur unheilbar.“ 4 Es steht jedoch fest, dass die menschliche Natur nicht von Grund auf schlecht ist. In Humes Philosophie ist entscheidend, dass der Mensch zu Empathie, also zu Mitgefühl mit anderen fähig ist. Er kann sich in seine Mitmenschen hineinversetzen und ihre Gefühle und die durch sie ausgelösten Handlungen verstehen. So ist es ihm auch möglich, uneigennützig zu handeln. Eingeschränkt wird die Fähigkeit zur Empathie von der emotionalen und sozialen Nähe. Die Interessen und Bedürfnisse der eigenen Familie und naher Freunde sind wichtiger als die von Fremden. Diese Bedingungen der menschlichen Natur in Kombination mit der Konkurrenz um knappe Güter erschweren das Leben in Gemeinschaft. 5
Damit eine Gesellschaft trotzdem Bestand haben kann, muss die natürliche Konkurrenz eingeschränkt werden. Dies geschieht durch die Sicherung des Eigentums. Entscheidend ist hierbei, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft übereinkommen, dass der Verzicht auf das Eigentum eines anderen, die Grundbedingung für das Funktionieren des gesellschaftlichen Lebens ist. Sie willigen darin ein unter der Bedingung, dass alle anderen dies ebenfalls tun. 6 Gewährleistet wird diese Sicherung durch das Einsetzen von staatlichen Institutionen, welche über die Einhaltung der neu eingeführten Rechtsordnung wachen. 7 Auf diese Weise ist nicht das Ändern der menschlichen Natur das Ziel der staatlichen Gewalt - ein Vorhaben, das ohnehin zum Scheitern verurteilt wäre. Vielmehr soll den Trieben der Menschen eine neue Richtung gegeben werden, indem sie durch Gesetze und Verbote auf gesellschaftserhaltende Ziele gelenkt werden. Unterstützt wird die so entstandene Rechtsordnung durch die Einsicht, dass jeder einzelne seinen Interessen auf künstliche und indirekte Weise besser entsprechen kann, als wenn er ihnen ganz ohne Kontrolle nachgeben würde. 8 So ist bei Hume das gemeinsame Interesse an der Erhaltung des Gemeinwesens der Ursprung jeder Rechtsordnung. Der Ursprung des gemeinsamen
3 T II/III, p. 230
4 E, p. 31
5 Bis hierhin T II/III, p. 230 - 231
6 T II/III, p. 232 - 234
7 E, p. 31
8 T II/III, p. 268 - 269
4
Interesses wiederum liegt in der Einsicht, dass jeder einzelne in der Gesellschaft ein besseres Leben führen kann als ohne.
3. Humes Kritik am Gesellschaftsvertrag
Hume geht davon aus, dass die frühsten Formen der Unterwerfung unter einen Herrscher auf Kriegszeiten zurückgehen. In solchen Momenten der Unsicherheit und Gefahr wählten die Menschen einen Führer, der sie vor der drohenden Vernichtung durch einen Feind schützen sollte. Sie statteten ihn mit den nötigen Kompetenzen aus und gehorchten seinem Befehl. Erledigt der so ernannte Führer seine Aufgaben zur Zufriedenheit der Bevölkerung und zeichnet er sich zudem durch weitere Tugenden aus, so wird ihm auch in Friedenszeiten eine gewisse Autorität, zum Beispiel als Richter über Streitigkeiten, zugestanden. Dies gewöhnt die Menschen in primitiven Gesellschaften an Herrschaft und Unterordnung und der Anführer kann „schrittweise und durch eine Mischung aus Zwang und Gehorsam seine Autorität etablieren.“ 9 Damit widerspricht Hume deutlich Vertragstheoretikern wie Locke, für die der Vertrag und die explizite Zustimmung die einzig rechtmässige Form der Unterwerfung unter Herrschaft ist. 10 Theodor Lipps hat hier eingewandt, dass es bei Hume unklar bleibt, ob nun die Sicherung des Eigentums oder Kriege zur Einsetzung einer Herrschaft führen. 11 Doch scheint es, dass die beiden Elemente einander ergänzen und ein ganzheitliches Bild der Entstehung von Herrschaft zeichnen. Die Sicherung des Eigentums ist der Ursprung der Rechtsordnung und des Gehorsams, während Kriege erklären, wie das Gefühl des Gehorsams auf eine Person projiziert werden kann. Beide haben ihren Ursprung wiederum im Interesse an der Erhaltung der Gemeinschaft.
Hume hat sich in seinen Essays und im Traktat mit der Idee des Gesellschaftsvertrags auseinandergesetzt. Er stützt seine Kritik an der Vertragstheorie auf die Überzeugung, dass rechtmässige Herrschaft und Unterwerfung in modernen, jahrhundertealten Gesellschaften auf andere Weise als durch Zustimmung und Vertrag zustande kommen. 12 John Locke hat nun bereits in seinen Abhandlungen über die Regierung versucht, möglichen Einwänden gegen die Vertragstheorie vorzugreifen und Antworten darauf zu formulieren. Der erste Einwand, den auch
9 E, p. 33
10 AR §122
11 T II/III, p. 291 (Fussnote)
12 T I/III, p. 292
5
Arbeit zitieren:
Maria Krummenacher, 2010, Hume und der Gesellschaftsvertrag, München, GRIN Verlag GmbH
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