1. Einleitung
In dieser wissenschaftlichen Arbeit geht es um die Thematik Strafen in der Heimerziehung und deren Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen. „Strafen“ sind ein heikles, nicht sehr leicht zu bewältigendes Thema, nicht nur in der Praxis der stationären Erziehungshilfe, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit. Strafen sind ein Instrument, das im erheblichen Umfang als Erziehungsmittel kritisch betrachtet werden muss, wenn nicht sogar abgelehnt werden sollte. Jedoch sollten immer das Maß der Strafen und auch die Gründe, die zum Fehlverhalten führten, genau hinterfragt werden, um eine Einschätzung über Sinnhaftigkeit oder Unsinnigkeit von Strafen geben zu können. Das Thema „Strafgebung“ umfasst eine Problematik, die sehr häufig im Alltagsleben in den unterschiedlichsten Heimen aufgegriffen werden muss. So spielt dieses Thema oft auch in den in der Regel wöchentlich stattfindenden Team- oder täglich stattfindenden Übergabegesprächen eine Rolle, aber es wird auch immer wieder in den einzelnen Gruppen der Stationären Erziehungshilfen erörtert. Bestimmte Formen von Strafe und Zwang können bei einigen Kindern und Jugendlichen hilfreiche Impulse zur Verhaltensanpassung geben und die Chancen zur sozialen Teilnahme junger Menschen am alltäglichen Leben mit seinen unterschiedlichen Formen in den verschiedenen Lebensbereichen erhöhen, aber auch bei Anderen wiederum als Demütigung erlebt werden und diese dann zur Flucht aus der Jugendhilfe provozieren. Die Wichtigkeit dieses Themas einer sinnvollen und gut durchdachten Strafgebung erschließt sich aus seinem geschichtlichen Hintergrund und der Aktualität von heute. Es erfolgte ein Wandel der Strafmethoden in der stationären Erziehungshilfe. Früher galten besonders die körperliche Gewalt und die Züchtigung als sehr erfolgreiche Erziehungsmittel, die dementsprechend regelmäßig angewendet wurden, während dessen es heute nicht mehr erlaubt ist, mit gewalttätigen Mitteln in die Erziehung einzugreifen. Doch scheinbar gibt es immer noch aktuelle Fälle von körperlicher oder eben auch seelischer Gewalt als Strafe, denen man entgegenwirken muss. Andererseits ist es aber offensichtlich, dass die Praxis der Heimerziehung nicht ohne Anwendung von Zwang und Strafe, allerdings ohne körperliche oder seelische Gewalt anzuwenden, in unterschiedlichen Formen auskommt. Kinder und Jugendliche wollen auch
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spüren, dass sie etwas falsch gemacht haben bzw. auch ihre Grenzen aufgezeigt bekommen.
In der Fachliteratur wird häufig mit dem Umgang von Strafen zur Vorsicht geraten, doch es gibt auch Befürworter.
In dieser Arbeit soll geklärt werden, welche Bedeutung Strafen für die pädagogischen Fachkräfte und die jungen Heimbewohner haben, wie sinnvoll die Strafmöglichkeiten heute sind und wie erfolgreich sie sich auswirken können. Damit ist gemeint, ob die Art der Strafe beim Kind oder Jugendlichen wirkt, ob er etwas aus seinem vorherigen unerwünschten Verhalten gelernt hat oder er die Strafe nur als obligatorische Strafe ansieht und es zu keinem veränderten Verhalten kommt. Diese Problematik soll argumentativ und erklärend in dieser Arbeit geklärt werden. Mit dem Thema Strafe ist auch automatisch die Thematik der Belohnung verbunden, welche hier aber nur angerissen werden soll. Durch Strafe und Belohnung können gleichermaßen Erziehungserfolge erzielt werden, aber auch Misserfolge verbunden sein. Daher ist es sehr wichtig, behutsam und sorgfältig mit beiden Instrumenten der Erziehung umzugehen. Allerdings bezieht sich der Hauptschwerpunkt in dieser Arbeit darauf, wie sich die Strafe als Erziehungsinstrument auf die Kinder und Jugendlichen auswirkt. Zur Beantwortung dieses Themas ziehe ich für die Ausarbeitung, wie Strafen wirken, den Forschungsartikel Reaktionen auf unerwünschtes Verhalten in der Stationären Erziehungshilfe der Fachhochschule Dortmund aus der Zeitschrift Unsere Jugend heran.
2. Begriffsklärung
Der Begriff „Strafe“ wird in der pädagogischen Theorie vermieden. Er wird eher ersetzt durch andere Begriffe, wie zum Beispiel Konsequenz oder Sanktion. Diese deuten gleichzeitig auf einen veränderten Umgang mit dem abweichenden Verhalten in der stationären Erziehungshilfe hin. (Vgl. Günder/ Müller-Schlotmann/ Reidegeld 2009, S.14)
„Die sich hinter dem Begriff ,Strafe´ verbergende ,harte´ Sanktionspraxis wird ganz allgemein als eher ungeeignet, häufig nur als letztes Mittel, als in eine pädagogische Gesamtstrategie zu integrierende Maßnahme begriffen.“ ( Günder/ Müller-Schlotmann/ Reidegeld 2009, S.14) Diese Auffassung ist zumindest in der Literatur weit verbreitet. In dem Artikel Reaktionen auf unerwünschtes Verhalten
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in der Stationären Erziehungshilfe wird Strafe, wie es der Titel besagt, als Reaktion auf unerwünschtes Verhalten verstanden. Die Autoren verstehen unter den Möglichkeiten der Begriffsgebung „Strafe“ eine absichtliche Übelzufügung in Sanktion auf missbilligendes Verhalten. Sie bevorzugen die Begriffe „Konsequenz“ bzw. „Sanktion“, damit keine negative Assoziation mit dem Begriff „Strafe“ entsteht. Außerdem stellt eine „Konsequenz“ damit das geplante, pädagogisch reflektierte Vorgehen und die Zielstellung einer systematischen Verhaltensänderung in den Vordergrund. (Vgl. Günder/ Müller-Schlotmann/ Reidegeld 2009, S.16)
In dem Wörterbuch für Soziale Arbeit wird der Begriff „Strafe“ so verstanden: „Die wegen der festgestellten Anlasstat im konkreten Einzelfall zu verhängende Strafe (oder erzieherische Maßnahme des JGG o.a.) ist durch das verfassungsrechtlich verankerte Postulat der Unverletzlichkeit der
Menschenwürde begrenzt: Die Strafe darf nicht die Menschenwürde verletzen.“ (Kreft/Mielenz 2005, S.925) Ebenso wird noch darauf hingewiesen, dass die Strafe verdient sein muss und weder zu milde noch zu übertrieben hart sein darf. (Vgl. Kreft/Mielenz 2005, S.925)
3. Geschichtlicher Exkurs
Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Formen von Unterbringungen sind relativ alt in der Geschichte. Bereits sehr früh nahm man sich der Kinder an, die entweder verwaist, ausgestoßen oder ausgerissen waren. Die Gründe hierfür waren sehr unterschiedlich. Zum Teil wurden diese Aufnahmen durch die Kirche gefördert, die nach außen hin ihre humanitären und christlichen Gedanken damit verbanden. Andererseits wurden aber Kinder auch ganz gezielt auf spätere Aufgaben vorbereitet, wie zum Beispiel im Stadtstaat Sparta im Alten Griechenland. Bereits in sehr jungen Jahren wurden die Kinder von ihren Eltern getrennt und in sogenannten Lagern zu guten und leistungsfähigen Kriegern ausgebildet. Andere Kinder, die durch die Kriege der Alten Griechen in deren Hände fielen, wurden zunächst gesammelt und später versklavt.
Im 14. Jh. entstanden in Europa die ersten Findelhäuser wiederum unter der Leitung der christlichen Kirche, in denen man sich besonders der Findelkinder annahm. (Vgl. Meumann 1995, S. 108ff.) Im Zeitalter von Armut, Pest und
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Seuchen im Mittelalter in ganz Europa war es keine Seltenheit, dass Eltern, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht um ihre Kinder kümmern wollten oder konnten, diese aussetzten und hofften, dass diese so eventuell ein besseres Leben führen könnten. Auch alleinstehende Frauen, die schwanger wurden, hofften auf diese Weise, ihrem unehelichen und damit nicht erwünschten bzw. akzeptierten Kind ein Stück geregeltes Leben geben zu können. Des Weiteren gab es im Mittelalter Häuser für in Not geratene Waisen oder ausgesetzte Findelkinder, „[…] später kamen Armen-, Arbeits- und Zuchthäuser hinzu, in denen bettelnde, vagabundierende und verwahrloste Kinder zusammen mit ihren Eltern eingesperrt und zur Arbeit gezwungen wurden.“ (Kreft/Mielenz 2005, S.413) Einerseits erhielten diese somit eine Unterkunft, Essen und eine Fürsorge, andererseits kümmerte man sich aber überhaupt nicht darum, ob es den Kindern in diesen gut ging bzw. diese sich wohl fühlten. So kam es auch immer wieder dazu, dass die Kinder oder Jugendlichen heimlich wegliefen. Im 19. Jh., im Zuge der Industrialisierung, kam es ebenfalls zu einer verstärkten Unterbringung in verschiedenen Einrichtungen, diesmal aber oft zu dem Zweck, dass die ihnen anvertrauten Schützlinge für die Kinderarbeit in den neu entstandenen Fabriken ausgebeutet wurden. Die Lebenserwartungen der Kinder war dementsprechend kurz und auch die Fürsorge für diese denkbar schlecht. Es gab selten Kontrollen von staatlicher Seite aus, die dies hätten unterbinden wollen bzw. können.
„Die Ausübung körperlicher Gewalt gegenüber den Kindern und Jugendlichen in der Stationären Erziehungshilfe gilt geradezu als ,Markenzeichen´ überkommener und lang zurückliegender Zeitläufe, in denen von ,Besserungs- und Corrigendenanstalten´ oder ,Zwangserziehungsanstalten´ die Rede war, in denen wie selbstverständlich geschlagen wurde.“ (Günder/ Müller-Schlotmann/ Reidegeld 2009, S.23) Ihr Konzept bestand aus Strenge, Disziplin, Ruhe und Ordnung bzw. Unterordnung. Die Anwendung von körperlicher Gewalt war auch noch in der Heimerziehung in den Nachkriegsjahren zu finden. (Vgl. Günder/ Müller-Schlotmann/ Reidegeld 2009, S.23)
Diese Formen von Strafen, unter anderem wie geschlagen oder erniedrigt werden, in Arrestzellen eingesperrt oder öffentlich gedemütigt werden, wurden viel zu rigide und unreflektiert angewandt. (Vgl. Schwabe 2008, S. 17) In der Nachkriegszeit wurden Kinder in Heimen untergebracht, die entweder verwahrlost waren oder sich nicht so verhalten haben, wie die Gesellschaft es gern sah, oder deren Eltern Alkoholiker waren. Man fand viele Begründungen,
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Arbeit zitieren:
Antje Urbank, 2010, Die Bedeutung von Strafen in der Heimerziehung und deren Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen, München, GRIN Verlag GmbH
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