Inhaltsverzeichnis
A )Einleitung
1. Einleitende Worte, Fragestellung und Argumentationsgang 3
B) Hauptteil
2. Das Parlament der EU 4
2.1 Die Wahl des Parlaments 4
2.2 Kompetenzen 5
2.2.1 Kontrollfunktion 5
2.2.2 Gesetzgebungsfunktion 6
2.2.3 Wahlfunktion 7
2.2.4 Artikulationsfunktion 7
2.2.5 Kommunikationsfunktion 8
2.2.6 Fazit 8
3. Das Legitimationspotential des Europäischen Parlaments 9
4. Die EU und das Demokratiedefizit 10
4.1 Die demokratische Legitimation 11
4.2 Das Demokratiedefizit 12
)C Schluss
5. Fazit 14
Literaturverzeichnis
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A) Einleitung
„Die Furcht vor einem undemokratischen EU-Superstaat, den niemand kontrollieren kann, ist für die Niederländer einer der Hauptgründe gewesen, gegen die EU-Verfassung zu stimmen. Auch in Deutschland teilen viele dieses Unbehagen. Ist das Misstrauen berechtigt?“
Sabine Klein, tagesschau.de
1. Einleitende Worte, Fragestellung und Argumentationsgang
Die Intensivierung der Europäischen Integration gewinnt von Jahr zu Jahr an politischer Bedeutung und damit auch die Kritik an der Institution EU allgemein. Das so genannte Demokratiedefizit und die Rolle des Europäischen Parlaments als einziges Element echter Volksvertretung, wenn man denn von einem europäischen Volk sprechen will, gewinnen somit an Bedeutung, da in den Mitgliedsstaaten in der Regel das Parlament als Repräsentationsorgan des Volkes im Mittelpunkt des Legitimationsprozesses politischer Entscheidungen steht.
Fraglich ist nun, ob das Europäische Parlament dieser Rolle gerecht werden kann. In den Medien der Mitgliedsstaaten und den allgemeinen politischen Debatten über die EU, insbesondere vor nationalen Wahlen und nicht zuletzt im Zuge der aktuellen Verfassungsdebatte wird dieses Thema stets kontrovers diskutiert. Die steigende Rechtssetzungsbefugnis der EU und damit gleichzeitig die Minderung der Bedeutung staatlicher Volksvertretungen und ihrer Kontrollmacht ist gemessen an den, in den Mitgliedsstaaten üblichen demokratischen Standards also zumindest umstritten. In dieser Arbeit werde ich mich daher mit der These des Demokratiedefizits und der damit zusammenhängenden Bedeutung des Europäischen Parlaments beschäftigen, sowie dem Legitimationspotenzial des Europäischen Parlaments und zu klären versuchen, ob es tatsächlich ein Demokratiedefizit in der Europäischen Union gibt bzw. ob und ggf. wie das Parlament dieses Defizit ausgleicht?
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Dazu wird im Folgenden die Funktionsweise und Struktur des Europäischen Parlaments aufgezeigt.
B) Hauptteil
2. Das Parlament der EU
1979 wählten die Bürger der damals neun Mitgliedsstaaten der EG das erste Mal eigene Vertreter in die Institution des Parlaments. Seitdem werden über 600 Abgeordnete in einem fünf Jahres Rhythmus von den Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten in ein Parlament gewählt, das eine ebenso große Bedeutung inne haben soll wie nationale Parlamente. Im kommenden Abschnitt sollen zunächst die Wahlprozesse zum Europäischen Parlament kurz skizziert werden. Danach wird mit der Ausgestaltung und Entwicklung seiner Kompetenzen um seinem demokratischen Potenzial fortgesetzt.
2.1 Die Wahl des Parlaments
Artikel 138, Absatz (3) des EG-Vertrages:
„Das Europäische Parlament arbeitet Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedsstaaten aus […]“. Bislang richtet sich die Wahl der Europa-Abgeordneten in der Regel nach dem jeweiligen nationalen Wahlrecht im Mitgliedsland. Doch nicht nur die Wahlsysteme sind
unterschiedlich. Besonders problematisch ist die Frage nach dem Stimmgewicht jedes einzelnen Bürgers der EU. Ein demokratischer Grundsatz ist das Prinzip des „one man - one vote“. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden zwar direkt statt, aber nicht gleich. So wählen in Luxemburg, das als kleinstes Land der Europäischen Union sechs Volksvertreter nach Straßburg schickt, rund 90.000 Wähler einen Abgeordneten, während etwa in der Bundesrepublik Deutschland auf einen der 99 Abgeordneten fast 700.000 Wähler entfallen (vgl.Neisser 1997 und http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4233763,00.html Stand: 05.07.09).
Seit 2004 ist die Verteilung der Sitze im Verhältnis zu der Größe der Bevölkerung jedes Mitgliedstaates gerechter geworden. Dies wurde auf dem Gipfel von Nizza entschieden.
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Zwar wird auch dadurch das Problem der mangelnden Wahlrechtsgleichheit noch immer nicht beseitigt, allerdings wird es so entschärft. Die Angehörigen des Parlaments sind berufen, über 360 Millionen Bürger zu vertreten. Dazu werden sie in Abstimmungen beauftragt, an denen sich nicht einmal die Hälfte aller Wahlberechtigten beteiligt. 1979 waren es immerhin noch knapp über 62 Prozent bei der ersten Europawahl. Seitdem sank die Wahlbeteiligung allerdings kontinuierlich. Und das obwohl die Kompetenzen und der Einfluss des Europäischen Parlaments dagegen faktisch zugenommen haben. Als eine der Hauptursachen wird häufig das Parteiensystem auf EU-Ebene genannt. „Im Grunde gibt es sie nicht“, schreibt Joachim Fritz-Vannahme in der Wochenzeitung „Die Zeit“ (Fritz-Vannahme 2000). Die meisten Wähler; und das grenzüberschreitend in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten; halten die Wahl des europäischen Parlaments aufgrund angeblich geringer Machtmittel und Kompetenzen für nebensächlich und nutzen sie daher zum Ausdruck von Unmut über die eigene Regierung.
2.2 Kompetenzen
Die moderne Politikwissenschaft fasst die Funktionen eines Parlaments unter fünf Oberbegriffe zusammen (vgl. Pfetsch 1997). Diese sind: 1. Kontrollfunktion 2. Gesetzgebungsfunktion 3. Wahlfunktion 4. Artikulationsfunktion 5. Kommunikationsfunktion
2.2.1 Kontrollfunktion
Innerhalb der EU herrscht weniger eine Gewaltenteilung, als viel mehr eine Gewaltenverschränkung, welche Kontrolle bieten soll, auch wenn traditionell dem Parlament die Aufgabe zufällt, die Regierung, welche die Exekutive bildet, durch Gewaltenteilung zu kontrollieren. Die stärksten Kontrollrechte hat das Europäische Parlament gegenüber der
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Arbeit zitieren:
Julian Liese, 2008, Die Europäische Union, ihre demokratische Legitimation und warum auch das Parlament das Demokratiedefizit nicht beheben kann, München, GRIN Verlag GmbH
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