1. Einleitung
„Der Verdacht liegt […] nahe, dass sich das Bildungssystem mit dem Instrument des
„BVJ“ der erfolglosen, benachteiligten und schwierigen Jugendlichen möglichst rasch
und in gewisser Weise elegant entledigt.“ (Schröder, Thielen, 2009)
Anfang der 70er Jahre ist der Bildungsgang des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) in Deutschland in verschiedenen Formen eingeführt worden, um als ein bildungspolitisches Instrument den Strukturveränderungen auf dem Arbeits-‐ und Ausbildungsmarkt zu begegnen. Seit seiner Einführung stiegen die Schülerzahlen
stetig an. Trotz dessen muss sich das BVJ konsequenter Kritik stellen. Kann es seiner ursprüngliche Intention, nämlich Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag in das duale System einzugliedern, bzw. deren Chancen auf einen erfolgreichen Übergang zu steigern, heute noch gerecht werden? Wie sieht die Situation auf dem gegenwärtigen Arbeits-‐ und Ausbildungsmarkt aus und ist das Konzept des BVJ inzwischen zu veraltet als das es den momentanen Herausforderungen noch gerecht werden könnte? Woran lässt sich beurteilen, ob das BVJ Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf tatsächlich erfolgreiche Hilfestellung bietet oder ob es stattdessen zu einem Mittel geworden ist, unbequeme und schwierige Jugendliche auszugliedern?
Diesen Fragen soll in folgender Ausarbeitung auf den Grund gegangen werden. Hierzu soll zunächst betrachtet werden, was die gegenwärtigen Inhalt und Zielsetzungen des BVJ sind und was überhaupt die Definition von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf ist. Darauf folgend, um den Nutzen und die Wirkung des Bildungsganges bewerten zu können, ist ein Blick auf die Statistiken und die Entwicklung des BVJ im Kontext des Geschehens auf dem Ausbildungsmarkt unabdingbar. Hierbei sind insbesondere die Ausarbeitungen und Statistiken des Berufsbildungsberichtes mit in die Betrachtung einbezogen worden. Im Weiteren werden kritische Gesichtspunkte in Bezug auf das BVJ betrachten und deren Gültigkeit bewertet, sowie Zukunftsperspektiven und notwendige Handlungsoptionen in Bezug auf das BVJ aufgeführt, kritisch betrachtet und bewertet.
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2. Das Berufsvorbereitungsjahr heute
2.1 Aufbau, Struktur und Ziele des BVJ
Das Berufsvorbereitungsjahr etablierte sich in den 70er Jahren in den unterschiedlichen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland in unterschiedlichen Formen. Auch heute gibt es noch keine bundesweite Vereinheitlichung des Bildungsganges. Einige Charakteristika sind den
unterschiedlichen Ausformungen des BVJ allerdings gemein: so ist das BVJ allgemein als ein Teil des Übergangssystems innerhalb der Berufsbildenden Schulen angesiedelt und sieht sich konkret als ein Angebot an Jugendliche und junge Erwachsene, die das allgemein bildende Schulsystem ohne einen Abschluss, bzw. mit einem Hauptschulabschluss verlassen haben und nicht in das duale System oder das Schulberufssystem einmünden konnten. Oft wird in diesem Zusammenhang von den so genannten sozial-‐ bzw. marktbenachteiligten Jugendlichen gesprochen.
Beim BVJ handelt es sich um einen ein-‐ bis zweijährigen Bildungsgang, der primär in Vollzeitunterricht, d. h. in einem Umfang von ca. 35 Stunden pro Woche, stattfindet. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schüler eine Berufsorientierung zu vermitteln und sie konkret auf eine betriebliche Ausbildung im dualen System vorzubereiten. Da viele der Schülerinnen und Schüler als nicht „ausbildungsreif“ eingestuft werden, liegt ein besonderer Schwerpunkt darauf, die individuellen Kompetenzen der jungen Erwachsenen zu fördern und zu stärken, um ihnen die Einmündungsprozesse in weitere Bildungsgänge oder in Ausbildung zu erleichtern. Auch das Nachholen eines allgemein bildenden Schulabschlusses, insbesondere des Hauptschulabschluss, soll hierbei ermöglicht werden.
Der Unterricht im BVJ sieht dabei eine möglichst kleine Klassengröße vor und soll durch eine konsequente, sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden. Insbesondere sollen allgemein bildende, fachtheoretische und fachpraktische Inhalte miteinander verknüpft werden. Hierbei wird das didaktische Prinzip der Handlungsorientierung zugrunde gelegt und der Unterricht soll im Rahmen einer methodischen Handlungs-‐ oder Projektorientierung stattfinden. Durch ein verpflichtendes Betriebspraktikum innerhalb des Schuljahres sollen die Schülerinnen 2
und Schüler an den Arbeitsalltag herangeführt werden und einen Eindruck von der betrieblichen Ausbildung bekommen. Wie auch in der dualen Ausbildung sollen die Inhalte möglichst in Lernsituationen vermittelt werden, die durch die Bildungsgangkonferenz in einer Zusammenarbeit von allen jeweils beteiligten Lehrerinnen und Lehrern erstellt werden. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der praktischen Orientierung des Unterrichts, um eine theoretische Überanspruchung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden. Insgesamt führt das Berufsvorbereitende Jahr in keiner seiner unterschiedlichen Ausformungen zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss.
Der ursprüngliche Zweck zu dem das BVJ Anfang der 70er Jahre ins Leben gerufen wurde, war es, „[…] temporäre Dysfunktionalitäten der Allokationsprozesse im Verhältnis von Bildungs-‐ und Beschäftigungssystem sowie ebenso vermeintlich vorübergehende konjunkturelle Krisensymptome abzufedern.“ (Münk, 2008) Inzwischen ist allerdings deutlich geworden, dass das BVJ seinen ursprünglichen Charakter als kurzfristiges Steuerungs-‐ und Interventionsinstrument längst verloren hat und zu einem fest etablierten Teil des Berufsbildungssystems, insbesondere des Übergangssystems, geworden ist.
2.2 Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
Wie schon aufgezeigt richtet sich das Angebot des BVJ insbesondere an Jugendliche mit einem besonderen Förderbedarf. Aber welche jungen Erwachsenen gehören zu den so genannten „Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf“ und was sind die Gründe dafür? Diese Fragen sollen im Folgenden auf den Grund gegangen werden. Laut Definition des BVJ soll insbesondere für Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss der Übergang in die berufliche Bildung erleichtert werden. Statistiken zeigen, dass lediglich ein Fünftel aller Schulabbrecher der allgemein bildenden Schulen einen Ausbildungsplatz im dualen System erlangen können. Durch den fehlenden Schulabschluss bleibt ihnen ein Einstieg in das Schulberufssystem verwehrt. Folge dessen ist, dass vier Fünftel aller Jugendlichen ohne Schulabschluss in einen Bildungsgang des Übergangssystems einmünden,
insbesondere auch weil sie im Regelfall noch der Schulpflicht unterliegen. Aber diese
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Arbeit zitieren:
M. A. Alisa Westermann, 2010, Das BVJ – sinnvolle Maßnahme zur Förderung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf oder bildungspolitische Ausgliederung „schwieriger“ Jugendlicher?, München, GRIN Verlag GmbH
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