Anja Meisner: Zivilgesellschaft in Südostasien // Indonesien
Inhalt
1 EINLEITUNG 3
2 DAS KONZEPT ZIVILGESELLSCHAFT 5
2.1 ZUM BEGRIFF ZIVILGESELLSCHAFT 5
2.2 DEMOKRATISCHE UND ASIATISCHE WERTE - UNVEREINBARE GEGENSÄTZE? 6
3 INDONESIEN 8
3.1 ALLGEMEINE DATEN 8
3.2 KURZER GESCHICHTLICHER ABRIß 11
3.2.1 BIS 1998 11
3.2.2 BEGINN EINER NEUEN ÄRA - DER STURZ SUHARTOS 12
3.3 DAS POLITISCHE SYSTEM 14
3.3.1 DIE STRUKTUR DES POLITISCHEN SYSTEMS 14
3.3.2 PANCASILA UND DWIFUNGSI ALS IDEOLOGISCHE GRUNDLAGEN DES POLITISCHEN
SYSTEMS 15
3.3.3 AKTUELLE MACHTVERTEILUNGEN IN INDONESIEN 16
4 ZIVILGESELLSCHAFT IN INDONESIEN 18
4.1 HEMMENDE FAKTOREN FÜR DIE HERAUSBILDUNG VON ZIVILGESELLSCHAFT 18
4.2 BESONDERHEITEN IM LÄNDLICHEN RAUM 19
4.3 ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR ZIVILGESELLSCHAFT UND DEMOKRATIE NACH DEM
ENDE DER ÄRA SUHARTO 20
4.4 DIE ASIENKRISE - ENDE ODER CHANCE FÜR DEMOKRATIE IN INDONESIEN? 21
5 ABSCHLUßBEMERKUNGEN. 23
6 LITERATUR 25
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Anja Meisner: Zivilgesellschaft in Südostasien // Indonesien
1 Einleitung
Zivilgesellschaft ist ein sogenanntes ‚westliches‘ Konzept, das aus dem westlichen Demokratiegedanken entspringt. Es kann nicht problemlos auf andere Teile der Welt wie Asien, mit seinen eigenen Traditionen und Werten, übertragen werden. Dennoch stellen zivile Akteure einen wichtigen Bestandteil einer Gesellschaft egal welcher Herrschaftsform dar. Im Zuge der Globalisierung treten diese Akteure vermehrt auf und sind ein wichtiger Teil der nationalen wie internationalen Politik.
Selbst ein Land wie Indonesien, das lange Zeit jegliche Opposition unterdrückte und für dessen Zukunft man das Gegenteil nicht mit Sicherheit voraussagen kann, braucht Zivilgesellschaft. Auf diesem Grundgedanken gründet sich die Struktur dieser Arbeit. Zentraler Punkt ist die Zivilgesellschaft, weshalb sie auch zuerst betrachtet werden soll, verbunden mit einigen Gedanken zum Spannungsfeld ‚demokratische und asiatische Werte‘.
Eine allgemeine Darstellung des Landes Indonesien und ein Blick in seine Geschichte sollen im darauffolgenden ein Bild des Landes zeichnen, ohne das ein Verständnis unmöglich scheint. Darauf aufbauend beschäftigt sich Kapitel 3.3 mit dem politischen System Indonesiens, in dem nicht zuletzt klar werden wird, wie stark Ideologie und traditionelle, kulturelle wie religiöse Werte mit dem Staat verknüpft sind und diesen nachhaltig prägen.
Im Kapitel 4 wird das bis dahin Gesagte dann zusammen geführt und eine eingehende Betrachtung der Zivilgesellschaft in Indonesien mit ihren Besonderheiten und den Veränderungen mit 1998, dem politischen Machtwechsel, vorgenommen. Dadurch werden auch Perspektiven für die Zukunft der Zivilgesellschaft in Indonesien deutlich. Diese allerdings sind nur schwer festzustellen, da die Entwicklungen in Indonesien genauso wie zum Teil auch die indonesische Gesellschaft (zumindest für uns Westeuropäer) unberechenbar erscheinen.
Politische Veränderungen gibt es fortlaufend, neben Unabhängigkeitsbestrebungen einzelner Inseln sorgen unter anderem Unwetter (und als Folge davon Zerstörung und Armut) für Unruhe und Bewegung in der Gesellschaft und Politik.
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Das kommt auch in der Literatur zum Ausdruck, schon wenige Monate nach dem Erscheinen von Artikeln gelten sie nicht mehr oder sie widersprechen einander in grundlegenden Punkten wie in der Verfassung.
Ich habe versucht, einen für Sie möglichst spannenden Weg durch das Chaos zu finden, und doch ein wenig Klarheit in diese konfuse Sache und Situation zu bringen. Allemal finden wir hier ein unglaublich spannendes Thema voller Entwicklungsmöglichkeiten, die uns, den westlichen Demokratien trotz aller Unterschiede vielleicht auch Wege aus mangelndem politischem Interesse oder mangelnder Beteiligung der Bürger zeigen können.
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2 Das Konzept ‚Zivilgesellschaft‘
2.1 Zum Begriff Zivilgesellschaft
Zivilgesellschaft ist mehr ein Konzept, eine Idee als eine voll bestimmbare Tatsache. Die Definitionen gehen weit auseinander. Während die einen von der Bürgergesellschaft oder bürgerlichen Gesellschaft (vgl. Münkler 1996) sprechen, nennen die anderen sie zivile Gesellschaft, und ordnen dem auch jeweils unterschiedliche Merkmale zu (vgl. Lauga 1998).
Schon Lockes Gesellschaftsvertrag hat Züge dessen, was in dieser Arbeit Zivilgesellschaft genannt werden wird. Jener Vertrag, den die Menschen eines Staates mitei-nander schließen sollen, regelt ihr Zusammenleben. Das erfordert die Beteiligung der Bürger am politischen Prozeß (Münkler 1996: 73). Genauso formulierten Adam Smith, Kant und Hegel als Grundgedanken der bürgerlichen Gesellschaft, daß es Gesetzmäßigkeiten gibt, „...die eine gute Ordnung des menschlichen Zusammenle- bensherstellen, auch wenn sie von den einzelnen nicht intendiert wird, sondern diese durchaus ihre Eigeninteressen verfolgen“ (ebd.). Zu diesen Gesetzmäßigkeiten zählt die Beteiligung der Mitglieder einer Gesellschaft bzw. ihre Interessenvertretung.
Mit Zivilgesellschaft bezeichnet man „... friedliche, spontane und selbstregulierende Interaktionen zwischen freien Individuen bzw. Gruppen ...“ (Lauga 1996: 844), die sich auf den Staat und die Gesellschaft beziehen. Es ist also die Beteiligung der Bürger an der Politik in Form von Interessenartikulation und -vertretung. Diese Einflußnahme auf den Staat ist in der Regel, abgesehen von Krisensituationen, eingeschränkt und diffus und kann nur durch gesellschaftliche Autonomie (unabhängig von Staat und Wirtschaft) und den Ausbau demokratischer Institutionen gestärkt werden (ebd.). Das heißt gleichzeitig, daß mit einer Stärkung und einem Ausbau der Zivilgesellschaft ein Ausbau der Demokratie einher geht, und ohne demokratische Elemente in einer Staatsform Zivilgesellschaft nahezu unmöglich ist.
Die zivile Einflußnahme und Partizipation über die Wahlen hinaus geschieht durch den einzelnen Bürger bzw. in Vereinen, Initiativen oder Nichtregierungsorganisationen (NROs). Mitunter können aber auch die Parteien zur Zivilgesellschaft gerechnet
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werden, da diese aber Bestandteil des politischen Systems sind, werden sie meist aus dem Konzept Zivilgesellschaft ausgeschlossen.
Entscheidend für ziviles Engagement ist sicher ein gewisses Maß an Eigeninteresse, dennoch erscheint es mir im Sinne der hier verwendeten Definition von Zivilgesellschaft unablässig, gleich Montesquieu (vgl. Lauga 1996) die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen des Einzelnen aus diesem Konzept auszuschließen. Locke dagegen verstand selbst wirtschaftliche Interessen des Einzelnen als Bestandteil der Zivilgesellschaft (vgl. ebd.).
Eine Notwendigkeit für verstärkte zivile Beteiligung ergibt sich aus der wachsenden internationalen Interdependenz und der Komplexität moderner Gesellschaften, in denen Staaten die Vielfalt der Aufgaben in den Innen- und Außenbeziehungen nicht mehr wahrnehmen können (Schrader 2000). „Um die sich zunehmend ausdifferenzierenden Gesellschaften zusammen und in Gang zu halten, reichen - selbst wenn man ihre Mischungen rational weiter optimieren würde - die für die staatliche Politik und die Wirtschaft typischen Steuerungsmedien wie Regierungsmacht, Gesetz und Geld nicht mehr aus. ... Die Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure wird damit zum Unterpfand für die Leistungs- und Problemlösungsfähigkeit der politischen Gemein- wesen“(ebd.: 37). Das heißt, gesellschaftliche Akteure müssen mehr in Entschei- dungsprozesseeinbezogen werden, die sie dann modifizieren und kontrollieren. Schon heute ist ein verstärktes Auftreten der Gesellschaft (zum Beispiel in Form von NROs wie amnesty international) in der Innen- und der internationalen Politik spür- bar,doch „dieser Prozeß steht erst am Anfang ...“ (ebd.: 36).
2.2 Demokratische und asiatische Werte - unvereinbare Gegensätze?
Werte einer Gesellschaft bzw. Kultur bestimmen, wie das politische System funktionieren soll und ob ein Machthaber oder eine Regierung legitim sind (Houben 1999: 24). Nun kann man zwar keine allgemeingültigen Aussagen für den gesamten Kontinent Asien in Bezug auf Werte treffen, dennoch gibt es im Vergleich Gemeinsamkeiten, die sich von europäischen Werten grundlegend unterscheiden (vgl. Weggel 1997).
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Einer dieser offensichtlichen Unterschiede ist die starke Tradition, wohlwollende Au-torität, die für Stabilität sorgt, positiv zu bewerten (Houben 1999: 27). Einher gehend mit einem Harmoniebedürfnis in allem sozialen Streben ausgehend vom Glauben, alles sei verkettet und nichts Zufall (Weggel 1997: 38ff.), führt es nicht nur zu einer Überhöhung von Autoritäten sondern auch dazu, daß diese nur wenig zur Verantwortung gezogen werden (Houben 1999: 27). Weggel (1997: 74ff.) beschreibt die Verhältnisse zwischen den sozialen Schichten mit Patronage, die in Indonesien als Bapakismus in Erscheinung treten. Bapakismus bezeichnet eine persönliche und infor- melleBeziehung wie zwischen einem ‚Vater‘ (bapak) und den ‚Kindern‘ (anak buah). Das ‚Anak‘ gerät in ein Patronageverhältnis, weil der ‚Bapak‘ ihm etwas zum Ge- schenkgemacht hat, was es begehrte oder lebensnotwendig brauchte (zum Beispiel ein Stück Land oder Protektion bei der politischen Karriere), wofür es aber keine Gegenleistung erbringen konnte oder kann (ebd.: 74). Der ‚Vater‘ bietet dem ‚Kind‘ Sicherheit, Beratung und zieht es durch sein Persönlichkeit in seinen Bann, während das ‚Kind‘ sein Leben für den ‚Vater‘ einsetzen würde (ebd.: 74).
Seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts kritisieren die politische Eliten ost- und südostasiatischer Länder verstärkt Formen ‚westlicher‘ Demokratie, das westliche Verständnis von Menschenrechten und Liberalismus (Behr 1998: 89). Ein Teil dieser Eliten politisiert und instrumentalisiert eigene kulturelle und religiöse Traditionen, um Machtansprüche und autoritäre Herrschaftsformen aufrecht zu erhalten. Daher kann die Kritik von dieser Seite zurückgewiesen werden. Der andere Teil aber, der Kritik nicht zum eigenen Machterhalt benutzt, macht das volle Ausmaß der Problematik deutlich. Behr (1998: 91f.) bezeichnet diese Gruppe der antiwestlichen Kritiker als internationalistischen Typus. Kulturell bedingt sind für sie demokratietheoretische und moralische Bedenken marginal, ihnen geht es vor allem um die Frage der Akzeptanz seitens westlicher Länder und ihr Umgang mit asiatischen Kulturen (ebd.). Das zeigt einen anscheinend unüberwindbaren Gegensatz zwischen asiatischen und westlich-demokratischen Werten, der den Universalismusanspruch der westlichen Demokratie durchaus entkräftet. Die Frage ist also, inwieweit das Konzept der Zivilgesellschaft auf Asien übertragbar ist und welche Formen sie in Ländern wie Indonesien annehmen kann.
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Arbeit zitieren:
Anja Meisner, 2001, Zivilgesellschaft in Südostasien, München, GRIN Verlag GmbH
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