Inhaltsverzeichnis
1. Einführung 3
2. Inhaltliche Grundlagen. 4
2.1 Begriffsverständnis 4
2.2 Bildungs-Controlling 5
2.3 Handlungsfelder 9
3. Controlling-Konzept 11
3.1 Dimensionen des Bildungscontrollings 11
3.2 Wahl eines Konzeptes 12
3.3 Einführung eines Konzeptes. 14
4. Zusammenfassung 17
5. Literaturverzeichnis 18
1. Einführung
„Sind die Teilnehmer am Seminarende zufrieden, ist das Ziel erreicht, und der
Transfer gelingt von allein.“ (Grote 2010, S. 1)
Seit den achtziger Jahren wurde begonnen Mitarbeiter ernsthaft als „Human- Ressource“ zusehen und entsprechend als Erfolgsfaktor für Unternehmen zu bewerten. Hierbei stehen nicht die körperliche Leistungsfähigkeit im Vordergrund der Betrachtung, sondern die kognitiven Fähigkeiten und der wirtschaftlich nutzbare Ausbau dieser Fähigkeiten. Fort- und Weiterbildung wurden also zu einer neuen entscheidenden Maßnahme, um sich auf dem hart umkämpften Markt zu etablieren. Dabei entwickelte sich ein tiefgreifender Dualismus zweier Disziplinen, die sich nur schwer zusammenbringen lassen. Die Ökonomie auf der einen Seite und die Bildungsarbeit auf der anderen Seite entwerfen unterschiedliche Ziele ihrer Arbeit und werden dennoch gleichermaßen für den Erfolg eines Unternehmens benötigt. Die interdisziplinäre Aufgabe die sich hier entwickelt war kürzlich Themenschwer- punktauf dem „8. deutschen Fachkongress für Bildungscontrolling“ und wird zuneh- mendals Notwendigkeit in Unternehmen erkannt und angewendet. Das Bildungscontrolling soll die Möglichkeit bieten, Bildungsarbeit zielführend und weitestgehend wirtschaftlich zu steuern. Die Problematik zeigt Sven Grote in der Darstellung der oben aufgeführten „Legende“. Grote zufolge wird zu viel Wert auf die Zufriedenheit gelegt und zu wenig auf den Lerntransfer, der mit solchen Seminaren erzielt wird. Wenn es also diese Unterschiede, zum Beispiel in der Messung von Lerntransfer und Zufriedenheit gibt, stellt sich für diese Arbeit insbesondere eine Frage. Warum gibt es kein einheitliches Konzept des Bildungscontrollings?
Um diese Frage im Rahmen dieser kurzen Arbeit ausreichend klären zu können, wird in erster Instanz der Terminus des Bildungscontrollings herausgearbeitet und gegen weitere geläufige Termini abgegrenzt. Anschließend soll versucht werden, anhand der Leitfäden von Schöni, Heeg & Jäger, die Auswahl eines individuellen Konzeptes und dessen Einführung zu erläutern und Unterschiede heraus zu stellen, die ein einheitliches Konzept wirkungslos machen könnten.
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2. Inhaltliche Grundlagen
2.1 Begriffsverständnis
Controlling in Bildungsbereichen sieht sich auch heute noch einer Dualität von Pädagogik und Ökonomie gegenüber, die äußerlich betrachtet manchmal schwer verständlich erscheint. Notwendigerweise muss genau dieser Dualismus für die Verständlichkeit dieser Arbeit genauer betrachtet werden. Der häufigste Fehler, der dieses Missverständnis zwischen Ökonomen und Pädagogen steigert, ist die Übersetzung des Begriffs „Controlling“. Es ist auffällig, dass „Controlling“ gern mit „Kontrolle“ übersetzt wird und so eine Einschränkung der freien Bildung und Forschung suggeriert, die pädagogisch nicht gewünscht ist. „Controlling ist leider für viele Menschen ein erschreckendes Wort, das nach Kon- trolleund ihrer schlechtesten Konnotation klingt, nach Überwachung bis hin zur De- nunziationund Bestrafung“ (Kappler 2006, S. 10)
Kappler gibt dieser fehlerhaften Übersetzung sogar noch eine erschreckende Note und bezieht die Bestrafung in seine Ausführung mit ein. Er erklärt im Verlauf, dass es selbstverständlich einen Teil von Kontrolle gibt, der im Controlling allerdings als Überprüfung des Soll/Ist-Zustandes auftritt (vgl. Kappler 2006, S. 10). Es wird eine Überwachung des Prozesses angestrebt, der helfen soll, geplante Ziele zu erreichen und Abweichungen zwischenzeitlich zu korrigieren.
Während der Bearbeitung dieses zuvor geschilderten Missverständnisses, lässt sich ein weiterer Autor finden, der sich diesem annimmt. Prof. Dr. Georg von Landsberg ist Mitglied des betriebswissenschaftlichen Instituts Gummersbach und sieht das Problem in der „Willkürlichkeit des Bezuges zum Angelsächsischen“(Landsberg & Weiß 1995, S. 13). Nach Landsberg existieren folgend die vier Begriffe „Control“, „Controls“, „Controlling“ und „Controllership“, die sich unterschiedlich entwickelt ha- ben.
„Nach Ansicht des Harvard-Ökonomen Robert N. Anthony schwankt die Bedeutung der Vokabel zwischen >>little more than bookkeeping<< und >>de facto general management<<. Uneinheitlichkeit also hüben und drüben.“ (Landsberg & Weiß 1995, S. 13)
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Es zeigt sich in der Ausführung Landsbergs, dass sich die Begriffe in zwei Gruppen teilen lassen. Die erste umfasst die „Controls“, die sich als Steuerungsgrößen und Kennzahlen darstellen und das „Controllership“, das die Gestaltung der Systemsteu- erungdeklariert (vgl. Landsberg & Weiß 1995, S. 14). Die erste Gruppe kann also als Werkzeug des eigentlichen Systems aufgefasst werden. Erst die zweite Gruppe erzeugt die eigentliche Unstimmigkeit.
Laut Landsberg haben sich zwei Denkrichtungen entwickelt. Die erste ist vorwiegend im amerikanischen Raum in Gebrauch und versteht sich als „Control“. „Control“ be- schreibthier eine verhaltenssteuernde Kraft, um das dynamische System beständig korrigieren zu können (vgl. Landsberg & Weiß 1995, S. 14). Die zweite hingegen ist die vorwiegend im deutschensprachigen Raum als „Controlling“ bekannte Inter- pretationder Kontrolle.
„Im Deutschen wird >>Controlling<< mehr und mehr als Gewinn- oder Erfolgssteuerung verstanden und mit der operativen Aufgabe der Schaffung betriebswirtschaftlicher Transparenz des betrieblichen Gebarens unterlegt.“ (Landsberg & Weiß 1995, S. 13)
Er verweist, zur nachhaltigen Darstellung, auf die Definition des Controller Vereins e.V. dem zu entnehmen ist, dass die Verantwortung der erzielten Ergebnisse immer Angelegenheit des Managers ist und lediglich die Verantwortung für die Transparenz an den Controller abgegeben werden kann (vgl. Landsberg & Weiß 1995, S. 14). Zusammenfassend existieren zwei Gruppen von Begriffen, die sich einmal als Hilfsmittel der Systeme darstellen und in der zweiten Gruppe die Ansätze aufnehmen. Bestandteil dieser Arbeit wird der hier dargestellte Begriff „Controlling“ sein und sich daher auf die Ausführung von Landsbergs Begriffsverständnis stützen. 2.2 Bildungscontrolling
Während sich die erste Begriffsabgrenzung dieser Arbeit noch mit dem „Controlling“ im Allgemeinen beschäftigte, soll nun versucht werden die Sonderform des „Bildungscontrollings“ genauer abzugrenzen.
Der enthaltene Terminus „Bildung“ legt schon vorab eine Vermutung nah, worum es sich hier handelt. „Bildungscontrolling“ wird als interdisziplinäre Disziplin verstanden,
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Arbeit zitieren:
Gordon Ziemann, 2011, Das Bildungscontrolling-Konzept, München, GRIN Verlag GmbH
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