Einleitung. 3
Was ist Erschließung? 3
Die zentralen Rechtsgrundlagen im BauGB. 4
Die Regelungen im NKAG in Niedersachsen. 12
Beispielberechnungen. 14
2
Einleitung
In dieser kurzen Einführung soll ein Einblick gegeben werden in das Erschließungsrecht und das Erschließungsbeitragsrecht. Dies umfasst unter anderem den Begriff der Erschließung und deren Umfang, den beitragsfähigen Erschließungsaufwand und die Beitragspflicht von
Grundstückseigentümern. Ziel ist, einige der vielen im Zusammenhang mit dem Erschließungsrecht auftauchenden Begrifflichkeiten vor zu stellen und dem Leser so das Vokabular zu liefern, um sich im Thema zurecht zu finden.
Ebenfalls soll der Leser durch die Vorstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen aus dem Baugesetzbuch einen Eindruck von der Systematik des Erschließungsrechts erhalten.
Zuletzt soll mit einigen stark vereinfachten Beispielrechnungen die Beitragsberechnung noch einmal veranschaulicht werden.
Was ist Erschließung?
Erschließung ist einfach ausgedrückt die Herstellung der Baureife eines Grundstücks. Dies umfasst Aufwendungen für die Erreichbarkeit des Grundstücks durch einen Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung des Grundstücks mit Elektrizität, Frischwasser und ggf. Gas sowie die Abwasserentsorgung.
Welche Erschließungsleistungen erbracht werden, hängt von den konkreten Anforderungen des Einzelfalls ab. Auch der Aufwand für die einzelnen Erschließungsanlagen ist je nach der Ausgangssituation eines zu erschließenden Grundstücks sehr unterschiedlich (z.B. je nach Lage, Topographie, bestehender Verkehrsanbindung).
3
1 Die zentralen Rechtsgrundlagen im BauGB
Die Regelungen zur Erschließung von Grundstücken finden sich im sechsten Teil des BauGB und umfasst die Paragraphen 123 bis 135.
§ 123 Erschließungslast
Nach § 123 I BauGB ist die Erschließung grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Gleichzeitig wird festgelegt, dass es gemäß § 123 III BauGB keinen Rechtsanspruch auf Erschließung gibt. Ein Grundstückseigentümer kann also nicht von der Gemeinde verlangen, dass sein Grundstück erschlossen wird.
Art und Umfang der Erschließung haben sich an den örtlichen Erfordernissen zu orientieren (§ 123 II BauGB). Die Erschließung soll dem Verwaltungsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit folgend kostengünstig und bis zur Fertigstellung der betreffenden baulichen Anlagen erfolgen.
§ 124 Erschließungsvertrag
Obwohl die Erschließungslast grundsätzlich bei der Gemeinde liegt, kann sie diese auf einen Dritten übertragen. Diese Übertragung auf einen so genannten Erschließungsträger ist ein vertragliches Rechtsgeschäft. Entsprechend gilt die Vertragsfreiheit und nach § 124 II BauGB können sowohl beitragsfähige als auch nicht beitragsfähige Erschließungsleistungen an einen Erschließungsträger vergeben werden.
1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 12.04.2011, vgl.:
www.gesetze-im-internet.de
4
Analog zu § 123 II BauGB gilt auch für einen Erschließungsträger, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen angemessen sein müssen. Erhält eine Gemeinde keine sie zufriedenstellenden Angebote für die Erschließung eines Gebiets, für das sie einen Bebauungsplan erlassen hat, muss sie die Erschließung selbst durchführen.
Zur besseren Beweissicherung ist der Erschließungsvertrag schriftlich zu fixieren nach § 124 III BauGB.
§ 125 Bindung an den Bebauungsplan
Wie in § 124 BauGB bereits angedeutet, ist ein gültiger Bebauungsplan die Voraussetzung für eine Erschließungsmaßnahme. Existiert kein Bebauungsplan, können Erschließungsanlagen nur unter den Bedingungen des § 1 IV-VII BauGB errichtet werden, d.h. die inhaltlichen Hürden bei der Aufstellung eines Bebauungsplans gelten auch, wenn im Erschließungsgebiet kein Bebauungsplan existiert ,dies sind im einzelnen:
5
Arbeit zitieren:
2011, Eine kurze Einführung in das Erschließungsrecht nach dem BauGB, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges: Eine kurze Einführung in das Erschließungsrecht nach dem BauGB ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges: neuer Titel erschienen: Eine kurze Einführung in das Erschließungsrecht nach dem BauGB
Solidification Processes and Microstructures: A Symposium in Honor of ...
Rappaz, C. Beckermann, R. Trivedi
Systematischer Praxiskommentar BauGB/BauNVO
Florian Rixner, Robert Biedermann, Sabine Steger
0 Kommentare