5.1 Erstgespräch/ Vorgespräch
5.2 Durchführung des geplanten Anleitungsprozesse
5.3 Nachgespräch/ Reflexion des Schülers und des Praxisanleiters zum
durchgef ührten Anleitungsprozess
6. Reflexion
6.1 Bewertung des Anleitungsprozesses/ der Anleitungssituation insgesamt
7. Literaturverzeichnis
3
3
1. Einleitung
1.1 Bedeutung der Anleitung der Blutdruckmessung für den Auszubil-
denden
Blutdruckmessung ist eine alltägliche Routinearbeit in der Pflege. Jede Pflegekraft muss in der Lage sein, eine Messung des Blutdrucks durchzuführen und auf eventuelle Veränderungen adäquat reagieren zu können. Altenpflegeschüler sollten so früh wie möglich dahingehend geschult werden, selbstständig und besonders in Notfallsituationen, die Notwendigkeit der Blutdruckmessung zu erkennen und befähigt werden, diese routiniert durchzuführen. Der Schüler soll schrittweise zur eigenständigen Wahrnehmung seiner beruflichen Aufgaben befähigt werden. Lernende in Lernprozessen sind in der Praxis auf die kooperative Zusammenarbeit des Praxisanleiters und des jeweiligen Pflegeteams angewiesen. Von großer Wichtigkeit ist eine sorgfältige und fachkompetente Erläuterung sämtlicher Arbeitsprozesse, deren theoretische Bedeutung und die korrekte praktische Ausführung durch den Praxisanleiter.
Ausschlaggebend für positive Lernergebnisse sind des Weiteren auch die Arbeits-organisation in den jeweiligen Einrichtungen, das Arbeitsklima im Pflegeteam und die Bereitwilligkeit aller, sich nach bestem Wissen an der Ausbildung zu beteiligen.
4
2. Bedingungsanalyse
2.1 Thema
Das Thema der folgenden Ausarbeitung ist: „Durchführung einer Blutdruckmessung“
2.2 Zielgruppe
Die Zielgruppe sind Altenpflegeschüler im 1. Lehrjahr. Aber auch neue Mitarbeiter, Praktikanten usw. können in folgender Weise eingearbeitet werden.
2.3 gesetzliche Grundlagen 1 2.3.1 Altenpflegegesetz (AltPflG)
Im § 3 (2) AltPflG sind die Inhalte bzw. Aufgaben der Altenpflegeausbildung geregelt. Der § 15 (4) AltPflG beinhaltet die Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung. Hierbei wird sichergestellt, dass das Ausbildungsziel für den Auszubildenden erreichbar wird.
§ 16 AltPflG legt fest, welche Pflichten ein Altenpflegeschüler hat und welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten er sich während der Ausbildung aneignen muss.
2.3.2 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV)
Der § 2 (1) AltPflAPrV und § 3 (1) AltPflAPrV beinhaltet grundlegende Ausführungen zur praktischen Ausbildung.
1 Vgl. Gesetze für Pflegeberufe, Klie Stascheit Seite 82ff, 11. Auflage (Nomos Verlag)
5
2.3.3 Rahmenlehrplan
Die Altenpflegeausbildung orientiert sich am Rahmenlehrplan des Landes Hessen. Da dieser offen gehalten ist, obliegt die inhaltliche und zeitliche Gestaltung der Altenpflegeschulen. Blutdruckmessung wird im 1. Lehrjahr im Lernfeld 1.3.3 behandelt.
Zu erreichende Kernkompetenz 2
„Die/ Der Auszubildende kennt ausgewählte altersspezifische chronisch-somatische Krankheitsbilder und berücksichtigt deren soziale Auswirkungen im pflegerischen Handlungsfeld. Er/ Sie beobachtet Symptome und kann entsprechende pflegerische Interventionen begründen und ableiten sowie unter Anleitung durchführen und evaluieren.“
Fachkompetenz:
Bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens, Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Personalkompetenz:
Bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten, sowie Lebenspläne zu fassen und weiter zu entwickeln. Sie beinhaltet Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Kompromissbereitschaft, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkommunikative Kompetenz:
Bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, soziale Beziehungen zu leben und zu
2 Rahmenlehrplan Hessen und NRW
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Arbeit zitieren:
Stephan Druselmann, 2009, Durchführung einer Blutdruckmessung, München, GRIN Verlag GmbH
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