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INHALTSVERZEICHNIS
INHALTS- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS I, II
I. EINLEITUNG 1
II. DER RECHTSBEGRIFF DER DIENSTLEISTUNGSKONZESSION 1
A. IM NATIONALEN RECHT DER BRD 1
B. IM RECHT DER EUROPÄISCHEN UNION 1
C. ABGRENZUNG ZUM DIENSTLEISTUNGSAUFTRAG 2
III. ANWENDUNGSBSP. FÜR DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONEN 2
A. STROMVERSORGUNG DER STADT WOLFSBURG UND UMGEBUNG 3
B. RECHTSSACHE TELAUSTRIA 3
C. TRINKWASSER 4
D. ESSENSVERSORGUNG FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN UND SCHULEN 4
IV. IST BEI DER VERGABE VON DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONEN
DAS EU-RECHT ZU BERÜCKSICHTIGEN? 5
A. SEKUNDÄRES RECHT DER EU 5
B. PRIMÄRES RECHT DER EU 7
V. AUSSCHREIBUNGSGEBOT FÜR
DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONEN 9
VI. AUSBLICK 10
VII. DIE ARGUMENTE GEGEN EINEN EINHEITLICHEN EU-
RECHTLICHEN RAHMEN 10
VIII. FAZIT 11
LITERATURVERZEICHNIS III, IV
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der EU Art. Artikel EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof GWB Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht VgV Vergabeverordnung VKR Vergabekoordinationsrichtlinie
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I. Einleitung
Dies ist ein Leitfaden für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Bei der Ausarbeitung wurden unter anderem die Schwierigkeiten der Schaffung eines einheitlichen EU-rechtlichen Rahmens ausgearbeitet.
II. Der Rechtsbegriff der Dienstleistungskonzession
Die aktuellen Gesetzestexte helfen bei der Suche nach einer griffigen Definition zur Dienstleistungskonzession leider nur wenig weiter.
A. Im nationalen Recht der BRD
Der Begriff der Dienstleistungskonzession ist kein Rechtsbegriff des deutschen Vergaberechts. Das deutsche Vergaberecht erwähnt die Dienstleis-tungskonzession an keiner Stelle. 1 Nicht mal im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet sich eine Definition der Dienstleistungs-konzession. 2
B. Im Recht der Europäischen Union
Im europäischen Recht werden Dienstleistungskonzessionen nicht näher erläutert, sondern lediglich als Verträge definiert, bei welchen die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistung ausschließlich in dem Recht zur Nutzung mit oder ohne Chance auf ein Entgelt besteht. 3
1 Bultmann, Peter Friedrich: Dienslteistungskonzession NVwZ 2/2011 S. 75
2 Reidt/Stickler/Glahs: Vergaberecht Kommentar 2003 S. 144, Weyand, Rudolf Vergaberecht
Praxiskommentar 2011 S. 412
3 Artikel 1 (4) der Richtlinie 2004/18/EG
vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge; Loewenheim/Meessen/Riesenkampff: Kartellrecht 2. Auflage 2009 Rn. 89; Hertwig, Stefan: Praxis der öff. Auftragsvergabe 2009 S. 59, 62; Weyand, Rudolf Vergaberecht Praxiskommentar 2011 S. 412
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C. Abgrenzung zum Dienstleistungsauftrag
Vom öffentlichen Auftrag unterscheidet sich die Dienstleistungskonzession dadurch, dass der Konzessionär (Pflichtenübernehmer & Leistungserbringer) nicht von der öffentlichen Hand entlohnt wird, sondern sich bei der Erbrin-
gung der Dienstleistung den wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht. 4 Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Dienstleistungskonzession im Gegensatz zum öffentlichen Auftrag grundsätzlich nicht unter das EU-Vergaberecht fällt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit seinem Urteil vom 10.09.2009 (Rs. C-206/08) die Voraussetzungen einer Dienstleistungskonzession und
damit die Abgrenzung zum öffentlichen Auftrag weiter konkretisiert. 5 Als charakteristisches Merkmal hatte die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zu Auslegungsfragen im Bereich Konzessionen vom 12.04.2000 die Übernahme eines wesentlichen Teils des wirtschaftlichen Risikos durch den Konzessionär (Pflichtenübernehmer & Leistungserbringer) definiert.
III. Anwendungsbeispiele für Dienstleistungskonzessionen
Für Dienstleistungskonzessionen existiert ein vielfältiges Anwendungsfeld. Die Hauptanwendungsfelder für Dienstleistungskonzessionen liegen in der
Daseinsvorsorge. 6 Eigentlich erfüllen die Kommunen die Aufgaben der Da-seinsvorsorge selbst. Jedoch ist es grundsätzlich zulässig, dass die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch private Unternehmen als Konzessionär beauftragen.
Die Dienstleistungskonzession erfreut sich in der Praxis der öffentlichen Vergabe wegen der schlechten Haushaltslage vieler Kommunen wachsender Beliebtheit. Folgende Anwendungsbeispiele seien zum besseren Verständnis kurz beschrieben:
4
5
6
Arbeit zitieren:
Jana Binfet, geb. Kliem, 2011, Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, München, GRIN Verlag GmbH
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