Psychotherapie der Posttraumatischen Belastungsstörung - Seite 2
INHALT:
1. HINTERGRUND SEITE 03
2. FRAGESTELLUNG SEITE 06
3. METHODEN
3.1 RECHERCHE SEITE 06
3.2 PRIMÄRE SELEKTIONSKRITERIEN SEITE 07
3.3 GRUPPIERUNG DER BEHANDLUNGSMETHODEN SEITE 08
3.4 BEURTEILUNGSKRITERIEN SEITE 08
3.5 SEKUNDÄRE SELEKTIONSKRITERIEN SEITE 11
3.6 ZUSAMMENFASSUNGEN, SUBGRUPPENBILDUNGEN SEITE 13
3.7 ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN SEITE 13
4. ERGEBNISSE
4.1 STUDIEN UND BEHANDLUNGSVERGLEICHE SEITE 14
4.2 ERGEBNISSE DER „BESTEN“ VERGLEICHE SEITE 19
4.3 ZUR “NÜTZLICHKEIT“ IM VERGLEICH SEITE 34
5. DISKUSSION UND SCHLUSSFOLGERUNGEN SEITE 37
6. ZUSAMMENFASSUNG SEITE 42
7. ABSTRACT SEITE 43
LITERATUR SEITE 44
AUTORENHINWEIS SEITE 52
Klingler , 2011
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1. HINTERGRUND
Zur Wirksamkeit der psychotherapeutischen Behandlung der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD) besteht eine zunehmende Zahl von zusammenfassenden Analysen - so genannte systematische Reviews und Meta-Analysen, die häufig auch Grundlage für die Empfehlungen von Expertengremien sind. Einheitlich wird durch die vorhandenen Analysen eine gute oder zumindest ausreichende empirische Evidenz für die Wirksamkeit der verhaltenstherapeutischen Exposition belegt. Hinsichtlich des „EMDR“ („Eye Movement Desensitization and Reprocessing“) scheinen die Ergebnisse weniger eindeutig: Während es nach einer Reihe von Arbeiten (z. B. NICE, 2005; Bisson et al., 2007; Ponniah & Hollon, 2009) als ebenso günstig wie die verhaltenstherapeutische Exposition zu beurteilen wäre, wäre nach einer Analyse des IOM (2008) eine ausreichende Evidenz ausschließlich für die Wirksamkeit der verhaltenstherapeutischen Exposition gegeben. Ob nun aber die verhaltenstherapeutische Exposition dem EMDR vorzuziehen wäre oder nicht, kann aus diesen Studien nicht abgeleitet werden. In ihnen wurde nämlich - wie bei den meisten zusammenfassenden Analysen - die Evidenz für jede Behandlungsmethode unabhängig von der Evidenz der alternativen Methoden erschlossen, und zwar jeweils aus der Gesamtheit der zu jeder Behandlung vorliegenden und als verwertbar erachteten Ergebnisse - also aus Studien, die zumindest teilweise mit anderen Patienten und unter anderen Rahmenbedingungen durchgeführt wurden als die Studien zu den Alternativbehandlungen. Vergleiche zwischen den Behandlungen wären daher durch Merkmale von Studien und Patienten konfundiert.
Annahmen über unterschiedliche Behandlungseffekte können daher nur aus direkten Vergleichen dieser Behandlungen abgeleitet werden. Entsprechend wurden auch Analysen durchgeführt, die sich auf direkte randomisierte Vergleiche zwischen Behandlungsmethoden beschränken, so bei Seidler und Wagner (2006) auf Vergleiche zwischen EMDR und der verhaltens-
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therapeutischen Exposition. Seidler und Wagner (2006), nach denen EMDR und verhaltenstherapeutische Exposition als gleich wirksam zu beurteilen wären, haben allerdings Studien von unterschiedlicher methodischer Qualität zusammengefasst. Das beinhaltet die Gefahr, dass die vermutlich valideren Ergebnisse aus den methodisch besser zu bewertenden Studien durch die Ergebnisse von weniger validen Ergebnissen verzerrt werden.
Dem wird in einem „entscheidungsorientierten Modell der besten Vergleiche“ Rechnung getragen. Nach diesem Auswertungsmodell erfolgt der Wirksamkeitsvergleich zwischen bestimmten Behandlungen ausschließlich auf Grundlage von solchen randomisierten Studien, in denen a) diese Behandlungen direkt verglichen wurden und die b) spezifischen Qualitätskriterien am besten entsprechen. Eine erste Anwendung dieses Modells erfolgte zur Psychotherapie von Soldatinnen und Soldaten mit PTSD (Klingler, 2010) auf Grundlage eine Literaturrecherche vom April 2010. Dabei hat sich für das therapeutische Einzelsetting eine Überlegenheit des EMDR gegenüber dem Biofeedback ergeben und für das Gruppensetting eine Überlegenheit einer supportiven Be-handlung gegenüber der verhaltenstherapeutischen Exposition und eine Überlegenheit eines psychoedukativen Verfahrens gegenüber einem Selbstmanagement.
Für die Vergleiche zwischen den Therapieverfahren, waren dabei bevorzugt jene Studien berücksichtigt worden, die am besten die drei folgenden Kriterien erfüllen, denen eine besondere Bedeutung beigemessen wurde:
a) Gleichwertigkeit der verglichenen Behandlungen betreffend geleisteten Behandlungsaufwand und/oder Behandlungsdauer,
b) Erfassung der Zielvariablen durch „verblindete“ Beurteiler, welche nicht wussten, nach welcher Methode behandelt wurde, und
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c) ausreichende Dokumentation der Abbrecher, zumindest mit eindeutiger Zuordnung von Abbrecherzahlen zu den Behandlungsgruppen.
Hinsichtlich dieser Selektionskriterien könnte jedoch argumentiert werden, dass sie nur eine relativ willkürliche Auswahl aus einer Vielzahl möglicher Qualitätskriterien darstellen. Beispielsweise wurde von Foa und Meadows (1997) ein als „Gold-Standard“ bezeichneter Kriterienkatalog beschrieben, der später von Maxfield und Hyer (2002) modifiziert und erweitert wurde (vergleiche Tabelle 1). Eine Anwendung von diesem oder von einem entsprechend erweiterten oder differenzierten Kriterienkataloges zur Selektion von Studien beziehungsweise Ergebnissen könnte zu den verlässlicheren und gültigeren Ergebnissen führen.
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Auch eine Verallgemeinerung beziehungsweise eine Übertragung der bei Soldatinnen und Soldaten gewonnenen Ergebnisse auf andere Personengruppen wäre nur schwer zu rechtfertigen. Für andere Personengruppen könnten andere Ergebnisse vorliegen, eventuell auch aus methodisch günstiger zu bewertenden Studien. Damit wird eine weitere Anwendung und Erprobung des entscheidungsorientierten Modells der besten Vergleiche mit einem erweiterten Katalog methodischer Selektionskriterien und unter Einbeziehung von allen verfügbaren Studien ohne Einschränkung auf spezifische Personengruppen nahe gelegt.
2. FRAGESTELLUNG
Welche psychologische oder psychotherapeutische Methoden zur Behandlung der PTSD können auf Grundlage von randomisierten Studien, in denen aktive Behandlungen direkt verglichen werden und die spezifischen Methodenkriterien am besten entsprechen, eher befürwortet oder eher abgelehnt werden?
3. METHODEN
3.1 RECHERCHE
Die Studien wurden ausgewählt auf Grundlage einer im Oktober 2010 durchgeführten „PubMed“-Recherche mit den Suchbegriffen „stress“, „disorder“ „random*“ und „trial“ (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/advanced). Die Ergebnisse dieser Recherche wurden ergänzt durch Arbeiten, die nach den Recherchen der IOM (2008) und von Ponniah und Hollon ausgewiesen wurden.
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3.2 PRIMÄRE SELEKTIONSKRITERIEN
Für die weitere Berücksichtigung einer Studie war die Erfüllung der folgenden Selektionskriterien Voraussetzung:
a) Zu Beginn der Behandlung wiesen alle Patientinnen und Patienten eine Posttraumatische Belastungsstörung nach DSM-III (APA, 1987) oder DSM-IV (Saß et al., 2003) oder ICD10 (Dilling et al., 1991) auf.
b) Die Mehrheit der Patientinnen und Patienten wies ein Lebensalter von mindestens 18 Jahren auf.
c) Es wurde eine psychologische beziehungsweise psychotherapeutische Behandlung mit einer alternativen Behandlung verglichen, die als eine aktive Behandlung und nicht als Leergruppe, Wartegruppe oder unklar definierte Vergleichsbedingung einzustufen ist.
d) Die Zuordnung der Patientinnen und Patienten zu den Behandlungsgruppen erfolgte durch ein randomisiertes oder zumindest quasi-randomisiertes Verfahren, durch das eine systematische Selektion nach prognostischen Faktoren ausgeschlossen wird.
e) Aus den dokumentierten Daten war für mindestens eine der noch zu beschreibenden Zielvariablen eine Berechnung der Effektgrößen möglich.
3.3 GRUPPIERUNG DER BEHANDLUNGSMETHODEN
Jede Behandlung ist einzigartig, auch dann wenn sie im Rahmen einer Studie in standardisierter, manualisierter Form durchgeführt wurde. So bedeutet schon innerhalb einer einzelnen Studie die Zusammenfassung der Behandlungen zu einer „Methode“ eine Vereinfachung und Reduktion von Information. Vereinfachungen in Form von Zusammenfassungen sind allerdings erforderlich,
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um die Fülle von Beobachtungen und Ergebnissen überschau- und verwertbar zu machen, so wie es gerade auch das Ziel von zusammenfassenden Analysen ist.
Zunächst erfolgte eine Unterscheidung und getrennte Auswertung von Einzel- und Gruppenbehandlungen, weil deren Zusammenfassung bei Soldatinnen und Soldaten Inhomogenitäten der Effektstärken ergeben hatte (Klingler, 2010). Die weitere Zusammenfassung und Gruppierung der psychotherapeutischen Behandlungen der PTSD für die Durchführung der Vergleiche sollte nach den in den aufgefundenen Studien geprüften Methoden und unter Berücksichtigung der gängigen Klassifikationen erfolgen. Sie erwies sich wegen der großen Methodenvielfalt als nicht ganz einfach. Vor allem besteht eine große Fülle von kongnitiv- und/oder behavioralen Methoden, bei deren Untersuchung oft nur einzelne Elemente variiert wurden. So konnte bei der Gruppierung nur versucht werden, gleichermaßen der vorhandenen Vielfalt gerecht zu werden als auch die Unübersichtlichkeit und Komplexität der Ergebnisse ein wenig zu reduzieren. Es ist jedoch herauszustreichen, dass die Art der Zusammenfassung von entscheidendem Einfluss auf die Ergebnisse seine kann.
3.4 BEURTEILUNGSKRITERIEN
3.4.1 GRUNDSÄTZE
Die Auswahl der Zielvariablen, welche als abhängige Variablen die Beurteilungskriterien darstellen solle, erfolgte auf Grundlage der folgenden Überlegungen:
a) Die Zahl der Variablen sollte möglichst gering gehalten werden, um die Auswertung übersichtlich zu halten und methodische Probleme (z. B. betreffend multiples Testen), die mit einer großen Variablenzahl verbunden sind, gering zu halten.
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b) Schwerpunktmäßig wären Selbstbeurteilungsverfahren gegenüber Fremdbeurteilungsverfahren zu bevorzugen. Es interessiert vornehmlich die Sicht des Patienten. Auch scheint - auch bei einer „verblindeten“ Beurteilungdie Gefahr einer unerwünschten Beeinflussung und Verzerrung der Ergebnisse bei einem Fragebogen geringer als in einem diagnostischen Interview.
c) Primäre Zielvariable sollte die Störung oder das Problem sein, auf das die Behandlung abzielt. Kann dies - wie hier bei der PTSD - nur durch Anwendung eines Fremdbeurteilungsverfahrens erfasst werden, dann wären nach Möglichkeit ergänzende Selbstbeurteilungsverfahren einzubeziehen, die eine subjektive Einschätzung des Schweregrades der Symptome beinhalten.
d) Unverzichtbar ist die Erfassung des allgemeinen Wohlbefindens oderwenn man es so nennen will - auch der allgemeinen Lebensqualität. Damit erfolgt eine breitere Erfassung aller günstigen oder ungünstigen subjektiven Effekte einer Behandlung, die für die Betroffenen mittelbar oder unmittelbar von Bedeutung sind.
e) Weiters zu berücksichtigen ist die Abbrecherrate, beziehungsweise die „Completer“-Rate, die einen verhaltensbezogenen Indikator dafür darstellt, ob die Kosten-Nutzen-Rechnung für Patientinnen und Patienten stimmt oder ob der Nutzen durch die Behandlung als zu gering oder die Belastung durch die Behandlung als zu hoch eingeschätzt werden.
f) Es ist nach Messzeitpunkten zu unterscheiden. Nach Möglichkeit sind nicht nur die Werte zum Ende der Behandlung (Messzeitpunkt „post“) sondern auch nach Ablauf eines Katamnese-Zeitraumes (Messzeitpunkt „Katamnese“) zu berücksichtigen. Es wird von einer Gleichwertigkeit dieser Messzeitpunkte ausgegangen - eine unterschiedliche Gewichtung scheint kaum ausreichend begründbar.
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g) Auch ist danach zu unterscheiden, ob die Endwerte nur von jenen Patienten stammen, welche die gesamte Behandlung komplett abgeschlossen haben („OC“: „observed cases“) oder von allen Patienten, welche die Be-handlung begonnen haben („LOCF“: „last observation carried forwards“). Auch hinsichtlich dieser Werte scheint eine unterschiedliche Gewichtung nicht sinnvoll.
3.4.2 ABHÄNGIGE VARIABLEN/ZIELVARIABLEN
Nach den oben genannten Grundsätzen erfolgte die Beurteilung der Behandlungen unter Berücksichtigung der folgenden abhängigen Variablen:
a) „Remissionen“: Zur Beschreibung der Behandlungseffekte im Vergleich wurden für das Auftreten von Remissionen, welche als „loss of diagnosis“ definiert wurden, die relativen Risiken berechnet, die beschreiben, um das Wievielfache Remissionen unter der ersten Behandlung häufiger auftreten als unter der Vergleichsbehandlung.
b) „Schweregrad“: Die Ausprägung der PTSD-Symptomatik sollte durch Einsatz entsprechender, ausreichend validierter Selbstbeurteilungsverfahren erfasst werden. Zu den entsprechenden Messzeitpunkten „post“ beziehungsweise „Katamnese“ erfolgte eine Berechnung der standardisierten Mittelwertsdifferenzen, indem die Differenzen zwischen den verglichenen Gruppen durch die gepoolte Standardweichung geteilt wurden. Nach Möglichkeit Korrektur der Mittelwertsdifferenzen um die Ausgangswerte, indem mit Differenzen zwischen den Vorher-Nachher-Differenzen gerechnet wurde. Bei Vorliegen von mehreren entsprechenden Werten zu einem Behandlungsvergleich wurde aus den standardisierten Mittelwertsdifferenzen das arithmetische Mittel gebildet.
c) „Wohlbefinden“: Allgemeines Wohlbefinden und Lebensqualität, erfasst durch entsprechende, ausreichend validierte Selbstbeurteilungsverfahren. Berechnung der standardisierten Mittelwertsdifferenzen wie bei der abhängigen
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Variablen „Schweregrad“. Bei Vorliegen mehrerer Werte zu einem Behandlungsvergleich wieder Berechnung der arithmetische Mittel. Liegen keine Werte zur zusammenfassenden Selbstbeurteilung von Wohlbefinden und/oder Lebensqualität vor, nach Möglichkeit Berechnung des Mittelwertes von mindestens drei Selbstbeurteilungen der Befindlichkeit nach ausreichend validierten Verfahren, die nicht ausschließlich auf die PTSD-Symptomatik abzielen und zusammen wesentliche Bereiche von Wohlbefinden und Lebensqualität abdecken (beispielsweise Angst, Depression, soziale Anpassung). Nach Möglichkeit wieder Einbeziehung von Vorher-Nachher-Differenzen zur Korrektur der Mittelwertsdifferenzen um die Ausgangswerte.
d) „Completer“: Als Indikator der subjektiven Kosten-Nutzen-Rechnung und der allgemeinen Behandlungszufriedenheit ist die Zahl der Behandlungsabbrüche beziehungsweise Completer zu berücksichtigen. Als Effektgrößen wurden relative Risiken berechnet, die positiv beschreiben, um das Wievielfache ein Abschluss der kompletten Behandlung bei EMDR häufiger vorliegt als in den Vergleichsbehandlungen.
Außer für die Completer wurden für alle Variablen nach Möglichkeit die Effektstärken für die Zeitpunkte „post“ und „Katamnese“ (Messzeitpunkt für „Katamnese“ zum Ende eines mindestens 3-monatigen, bevorzugt 6-monatigen Katamnesezeitraumes) und als „OC“- oder „LOCF“-Werte berechnet.
3.5 SEKUNDÄRE SELEKTIONSKRITERIEN
Für jede der abhängigen Variablen, welche als Zielvariablen die Beurteilungsgrundlage darstellen sollten, waren des Weiteren nur die Ergebnisse aus jenen Studien zu verwenden, die den folgenden Qualitätskriterien am besten entsprechen:
a) Es wurde mit Behandlungen verglichen, die zumindest hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes für die verglichenen Patienten gleichwertig waren (Kri-
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Dr. Oswald Klingler, 2011, Psychotherapie der Posttraumatischen Belastungsstörung, München, GRIN Verlag GmbH
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