Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. i
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis i
Thesen ii
1. Einleitung 1
2. Begriff der Corporate Governance 2
3. Rechtliche Rahmenbedingungen 4
4. Vergleich der Corporate Governance-Systeme Deutschlands und der USA 5
4.1 Leitungsmodelle und Kontrolle des Managements 6
4.2 Vergütung der Gesellschaftsorgane 8
4.3 Kapitalstrukturen 9
4.4 Treuepflicht von Leitungsorganen und Mehrheitsaktionären 10
5. Aktuelle Corporate Governance-Entwicklungen 11
6. Fazit Ausblick 12
Anhang iii
Verzeichnis der Gesetze und sonstigen Rechnungslegungsnormen v
Literaturverzeichnis vi
i
Abkürzungsverzeichnis
AktG: Aktiengesetz
CEO: Chief Executive Officer
DAX: Deutscher Aktienindex
DCGK: Deutscher Corporate Governance Kodex
HGB: Handelsgesetzbuch
KonTraG: Gesetz zur Kontrolle und Transparenz
NYSE: New York Stock Exchange
SE: Societas Europaea
SEC: Securities and Exchange Comission
Sec.303A: Section 303A
SOA: Sarbanes-Oxley-Act
TransPuG: Transparenz- und Publizitätsgesetz
US-GAAP: United States-Generally Accepted Accounting Principles
VorstAG: Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Sichtweisen der Corporate Governance ..................................................... 3 Abbildung 2: Leitungsmodelle Deutschland und USA .................................................... 8 Tabelle 1: wesentliche Anteilseigner der Unternehmen des DAX-30 .............................. iii
ii
Thesen
- Die deutsche Begriffsauffassung von Corporate Governance ist weitreichender als das amerikanische Pendant und rückt neben den Share- auch die Stakeholder in den Fokus.
- Hinsichtlich der Ausgestaltung von Leitungsmodellen, Anforderungen an Kontroll-organe und Vergütungsbestandteilen herrscht unter Beachtung landesspezifischer Besonderheiten (z.B. paritätische Mitbestimmung in Deutschland) Konvergenz zwischen beiden Systemen
- Unterschiede sind bei Kapitalstrukturen und den Durchsetzungsmechanismen der Treuepflicht von Leitungsorganen und Mehrheitsaktionären zu Gunsten der USA erkennbar.
- In Anbetracht nationaler Besonderheiten und Entwicklungen ist die angestrebte Harmonisierung der Corporate Governance in der EU kritisch zu sehen.
1
1. Einleitung
Corporate Governance gilt als eines der diskussionsträchtigsten Themen der jüngeren Betriebswirtschaftslehre. 1 Dies liegt nicht zuletzt an den im Zuge der Globalisierung immer stärker international agierenden Unternehmen und Investoren sowie dem in spektakulären Bilanzskandalen aufgetretenen Machtmissbrauch seitens des Managements und der Kontrollinstanzen. 2 Hieraus ergibt sich die Frage, wie in einer komplexen Welt ein nachhaltiges Wirtschaften im Sinne aller Interessengruppen gewährleistet werden kann. 3
Die Zielsetzung dieser Arbeit ist es, die Corporate Governance-Systeme der USA und Deutschlands zu vergleichen. Hierbei sollen verschiedene Facetten aufgegriffen werden, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Systeme herauszuarbeiten. Es soll insbesondere gezeigt werden, dass zwischen den beiden Systemen trotz landesspezifischen Regelungen eine starke Konvergenz besteht.
Dabei verlief die Entwicklung der Corporate Governance-Systeme in den betrachteten Ländern sehr unterschiedlich. So hat die Corporate Governance-Diskussion in den Vereinigten Staaten eine lange Tradition, die sich zunächst in der gesellschaftsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz der Einzelstaaten äußerte. 4 Bilanzskandale um Enron oder WorldCom und der daraufhin im Jahr 2002 unterzeichnete Sarbanes-Oxley-Act (SOA) führten jedoch zu einer bundesrechtlichen Regelung der Corporate Governance-Themen. 5 In Deutschland handelt es sich dagegen um ein vergleichsweise junges Thema, das seit knapp zwei Dekaden diskutiert wird 6 und im Jahr 2001 in einem von einer Regierungskommission entworfenen Leitfaden, dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), mündete. 7
Zunächst soll der Begriff und die Bedeutung der Corporate Governance unter Bezugnahme des deutschen und amerikanischen Verständnisses abgegrenzt werden. Weiter werden in Kapitel drei die von Corporate Governance angesprochenen Rechtsnormen beider Länder dargestellt. Auf Basis dessen werden die beiden Systeme in Kapitel vier einem Vergleich mit Schwerpunkten in Leitung/Kontrolle, Vergütung, Kapitalstruktu- 1 vgl.v. Werder, A. (2003), S.4.
2 vgl. v. Werder, A. (2003), S.5 i.V.m. Banks, E. (2004), S.4.
3 vgl. Wackerbath, U. (2005), S.685f.
4 vgl. Schneider, U. H./Stenger, C., AG (2000), S.107.
5 vgl. Dixan, C./Kroeger, E. H. (2002), S.1.
6 vgl. v. Werder, A. (2003), S.1.
7 vgl. Hütten, C., BB (2002), S.1740.
2
ren und Treuepflichten unterzogen, ehe in Kapitel fünf auf aktuelle Entwicklungen eingegangen wird. Abgeschlossen wird diese Arbeit durch ein Fazit samt Ausblick.
2. Begriff der Corporate Governance
Der Begriff Corporate Governance verfügt über keine einheitliche Definition. Die Abgrenzung erstreckt sich von der einfachen Übersetzung bis hin zu detaillierten Aussagen über Inhalt und Zweck. 8 Dabei sind neben Ansätzen, die die Besonderheiten der Länder aufgreifen, auch Überlegungen zu beobachten, die den Begriffsursprung weit zurückverfolgen. Als Ausgangspunkt wird in der Literatur u.a. die Staatsverfassung der USA aus dem Jahre 1787 - welche die Interaktion zwischen Staat und Bürger näher regelte - angesehen. 9 Hierauswird das Verständnis für die Unternehmensverfassung abgeleitet. Diese umfasst die vertraglich und gesetzlich geregelten Entscheidungskompetenzen und Anreize der Interessengruppen eines Unternehmens. 10
Aus amerikanischer Sicht findet Corporate Governance seine Bedeutung in den Wirkungsweisen, die die Trennung von Eigentum und Verfügungsmacht mit sich bringen. 11 Gemäß diesem Ursprung beschränkte sich Corporate Governance zunächst auf den möglichen Konflikt zwischen dem Management und den Anteilseignern (Prinzipal-Agent-Theorie). 12 Daraus ergibt sich die Anforderung, Anreize zu setzen, durch die das Management im Sinne der Aktionäre handelt. 13 Diese klare Abgrenzung bedeutet jedoch auch, dass der Begriff nur einen kleinen Unternehmensausschnitt beleuchtet. Im Weiteren zielt die klassische amerikanische Auslegung darauf ab, dass die Entfaltung unternehmerischer Ideen gefördert statt durch Regelungen begrenzt werden soll. 14
In Deutschland wird der Begriff Corporate Governance weiter gefasst. Das Hauptaugenmerk liegt zunächst auf dem Zusammenspiel zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. 15 So sind aus den Regelungen zur Unternehmensverfassung die Teilgebiete zur unternehmenswertsteigernden Leitung und Kontrolle für den Begriff der Corporate Governance zu übernehmen. 16 Auf der Grundlage der Abgrenzung der Unternehmensverfassung soll Corporate Governance zusätzlich Leitlinien umfassen, die
8 vgl. Hucke, A./Ammann, H. (2003), S.1.
9 vgl. Schewe, G. (2010), S.3.
10 vgl. Frese, E. (1993), S. 1286 i.V.m. Gerum, E. (1992), S.2481 und v. Werder, A. (2003), S.4.
11 vgl. Emmons, W. R./Schmidt, F. A. (2000), S.59 i.V.m. Berle, A. A./Means, G. C. (1967).
12 vgl. Emmons, W. R./Schmidt, F. A. (2000), S.59.
13 vgl. Heinrich, R. (1999), S.51.
14 vgl. Wackerbath, U., ZGR (2005), S.704f.
15 vgl. Semler, J. (2003), Rdn. 2.
16 vgl. Schneider, U. H., AG (2004), S.429ff.
Arbeit zitieren:
Christian Falk, 2011, Gegenüberstellung der Corporate Governance-Systeme, München, GRIN Verlag GmbH
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