Inhaltsverzeichnis
1.) Einleitung. 1
2.) Die Situation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 1
3.) Welche Konzepte gibt es bereits? 3
4.) Die Konzepidee des Projektes. 4
5.) Zusammenfassung und Beurteilung. 5
6.) Quellen- und Literaturverzeichnis. 6
7.) Anhang 8
1. Einleitung
Seit dem 1. Mai 2011 gilt die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle Staatsangehörigen der so genannten „EU-8-Staaten“, der Staaten, die mit der Osterweiterung 1 von 2004 in die Europäische Union (EU) aufgenommen worden sind, auch in Deutschland.
Die Gewährung dieser uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit ist der Anlass für das Projekt: „Fachsprachenunterricht Medizin - Konzeptidee für Brandenburg“. Vorweg seien jedoch noch zwei Hinweise gegeben: das Projekt bezieht sich schwerpunktmäßig auf ArbeitnehmerInnen aus Polen. Durch die gemeinsame Grenze zwischen Brandenburg und Polen erscheint hier ein Arbeitskräfteaustausch am wahrscheinlichsten. Außerdem konzentriert sich die Untersuchung auf nichtakademische Pflegefachkräfte. Die Gliederung des Projektes erfolgt in drei erkenntnisleitende Bereiche. Erstens, die Situation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier sollen jeweils Bedarfs- und Situationsanalysen im Vordergrund stehen. Zweitens, welche Konzepte gibt es bereits und wie sind diese gegebenenfalls aufgebaut? Drittens, welche Schwierigkeiten bzw. Verbesserungsmöglichkeiten sind ermittelbar? Abschließend wird aus den gesammelten Daten eine eigene Konzeptidee erarbeitet.
2. Die Situation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Um ein durchführbares Konzept erstellen zu können, wurde als erster Ansatz, ein Arbeitgeberfragebogen 2 erstellt. Dieser gliedert sich in folgende fünf Themenkreise auf: Fachkräftemangel (1., 2., 3.), Bereitschaft ausländische Arbeitskräfte einzustellen (4.), Weiterbildungsmaßnahmen (5.), Arbeitsrecht (6.) und Schwierigkeiten bzw. Probleme (7.). Dieser Fragebogen wurde per E-Mail an zehn Krankenhäuser und Pflegeheime in Potsdam und Frankfurt an der Oder versendet. Leider gab es bis zum Ende der Projektphase keine Rückmeldung in Form eines ausgefüllten Fragebogens. Auswertend könnten auf methodischer Ebene Probleme, wie die Dauer, Planung, Durchführung sowie die Anzahl der Empfänger oder das Medium E-Mail für die Befragung geltend gemacht werden. Auch die gewählte Zielgruppe könnte ein Grund für das Ausbleiben einer Reaktion
1 Gemeint sind hier folgende Staaten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Vgl.: Bundesministerium der Finanzen, Zoll (Hrsg.): Vorschriften für die Erbringung von Dienst- oder Werksleistungen im Bereich der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Handbuch. o.V., o.J.,S.11. Diese werden im weiteren als EU-8-Staaten bezeichnet.
2 Vgl.: Anhang
1
sein. Auf der Arbeitgeberseite könnten firmenpolitische Entscheidungen, wie die generelle Ablehnung von Umfragen, mögliche technische Schwierigkeiten oder fehlende Vorbereitung der zu Befragenden eine Rolle gespielt haben. Es kann gefolgert werden, dass das Interesse am Thema in Brandenburg möglicherweise nicht oder nur sehr gering gegeben ist. Mit dem zweiten Ansatz ist die Erhebungsmethode geändert worden. Die Themenkreise des Fragebogens wurden nun durch Recherche bearbeitet. Dies hat zur Folge, dass die Fragen zwei bis fünf sowie sieben nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden konnten. In der Frage nach einem Fachkräftemangel in Brandenburg ist allgemein eine steigende Nachfrage ermittelt worden. Besonders problematisch seien fehlende Spezialisierungen. In der Gesundheitsbranche bestehe vorwiegend ein Mangel an akademischen Fachkräften. Im Unterschied dazu sehen Krankenhäuser und Pflegeheime, im Bezug auf Pflegefachkräfte, eher keinen Mangel. Hingegen wird im Bereich der ambulanten Pflegedienste dieser als eher hoch eingeschätzt 3 . Arbeitsrechtlich findet eine entscheidende Änderung mit den Neuerungen statt: es entfällt der Arbeitsgenehmigungszwang. Rechtlich sind damit alle Arbeitskräfte mit Staatsangehörigkeit eines EU-8-Staates, auf Basis der Unionsbürgerschaft und ihren daraus abgeleiteten Rechten, inländischen Arbeitskräften gleichgestellt. Sprachkenntnisse können von ArbeitnehmerInnen erwartet werden. Wichtig hierbei ist, dass sie verhältnismäßig sind, das heißt dem Stellenangebot entsprechend angemessen und erforderlich. Außerdem gilt das Verbot der Diskriminierung, da Muttersprachlichkeit bei Unionsbürgern kein Einstellungskriterium sein dürfe 4 . Mögliche Schwierigkeiten aus Arbeitgebersicht könnten sich beispielsweise in der Verständigung oder der Anerkennung bzw. des Prozesses der Anerkennung ausländischer Examina ergeben. Die Situation der ArbeitnehmerInnen ist komplexer. Wie einleitend erwähnt ist ein Fokus auf polnische Arbeitskräfte gelegt worden. Nachweisbar ist das starke Nachlassen des Zulaufes polnischer Arbeitskräfte nach Deutschland in den letzten Jahren. Gründe könnten die maximale Ausweitung der Übergangsfrist sein sowie bessere Integrationsangebote weiterer Staaten, wie Groß Britannien. Als weiteres Merkmal seien gravierende Unterschiede im Lohnniveau zu nennen. Kennzeichen fehlenden Interesses an einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland ist zum Beispiel der Rückgang von Sprach- und
3 Vgl.: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin (Hrsg.): Handbuch Gemeinsame Fachkräftestudie Berlin-Brandenburg. o.V., o.J.,S. 33-51. Mögliche Begründung für das Ausbleiben einer Reaktion auf den Fragebogen, wie oben beschrieben.
4 Vgl.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern. 50 Fragen und Antworten zum 01. Mai 2011. o.V., o.J.
2
Arbeit zitieren:
David Stops, 2011, Fachsprachenunterricht Medizin, München, GRIN Verlag GmbH
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