Das Deliktsrecht regelt die allgemeine Unrechtshaftung, indem es Normen zu allgemeinen
Verhaltensregeln aufstellt. Es lässt sich abgrenzen durch1:
1. Fälle der nicht Unrechtshaftung, d.h. durch mögliche Haftung für Schäden, durch nichtrechtswidriges
Verhalten und für Schäden, die nicht durch menschliches Handeln verursacht
wurden sind.
2. Fälle der besonderen Unrechtshaftung als vertragswidriges Handeln (diese werden im
Vertragsrecht geregelt)
Historisch betrachtet liegt die wesentliche Funktion des zivilen Deliktsrechts in der
Gewährleistung der marktwirtschaftlichen Ordnung, als ein Modell ökonomischer
Entwicklung durch private einzelwirtschaftliche Entscheidungen. Diese Gewährleistung
vollzieht sich dabei im wesentlichen durch den individuellen Integritätsschutz des
Marktbürgers in den Kernbereichen: Leben, Körper, Freiheit und Eigentum.2
Delikt ist hierbei als verkehrswidrige oder vorsätzliche Verletzung rechtlich geschützter
Interessen zu verstehen. Bei dem Aspekt des Integritätsschutzes geht es um das Interesse,
nicht durch Einwirkungen anderer Einbußen an seinen Gütern zu erleiden. Hier ist das sog.
Integritätsinteresse angesprochen und der in ihm Verletzte ist schadensrechtlich, so zu stellen,
wie wenn die Verletzung nicht stattgefunden hätte.
Zu den Kernaufgaben des Deliktsrechts gehört:
1. Die Minimierung des gesamtgesellschaftlichen Schadensaufkommen und
2. die Verteilung sozialer Handlungsrisiken.
Diese Kernaufgaben werden in den vorherrschenden Zivilrechtsordnungen im wesentlichen
durch zwei Prinzipien gesellschaftlicher Risikoverteilung verfolgt3:
1. Schadensinternalisierung, d.h. Verlagerung der Schadenszuständigkeit von den Betroffenen
(property rule) auf den Handelnden/Schadensverursacher durch
a) Verschuldungshaftung (liability rule) [...]
1 Vgl. Brüggemeier, G. (1986): Deliktsrecht: ein Hand und Lehrbuch, 1. Auflage, Baden-Baden (Nomos), S. 41
2 Vgl. Brüggemeier, G. (1986): Deliktsrecht: ein Hand und Lehrbuch, 1. Auflage, Baden-Baden (Nomos), S. 45
3 Vgl. Brüggemeier, G. (1986): Deliktsrecht: ein Hand und Lehrbuch, 1. Auflage, Baden-Baden (Nomos), S. 41
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Präzisierung des Anwendungsbereiches der deliktsrechtlichen Verkehrspflichten
3. Die Entstehung der Verkehrssicherungspflichten (VSP)
3.1. Der Übergang von der Sachgefahrensteuerung zur Steuerung sozialer Handlungen
3.2 Gibt es ein optimales Sorgfaltsniveau ?
4. Die Verkehrspflichten
4.1 schutzobjektbezogene Verkehrspflichten
4.2 subjektbezogene Verkehrspflichten
5. Die Verkehrspflichten des Geschäftsherren
5.1 Die Exkulpationsmöglichkeit des Geschäftsherren
5.2 Die Organisationspflichten
7. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Entstehung und Bedeutung von Verkehrs(sicherungs)pflichten im deutschen Zivilrecht. Das primäre Ziel ist es, den historischen Prozess der richterlichen Konkretisierung von Verhaltensstandards aufzuzeigen, von den Anfängen der Sachgefahrensteuerung bis hin zu modernen Organisationspflichten von Geschäftsherren.
- Grundlagen des Deliktsrechts und des Schadensersatzes
- Die historische Entwicklung der Verkehrssicherungspflichten (VSP)
- Methoden der richterlichen Maßstabsfindung für Sorgfaltspflichten
- Differenzierung zwischen schutzobjektbezogenen und subjektbezogenen Verkehrspflichten
- Haftungsrisiken und Organisationspflichten für Geschäftsherren
Auszug aus dem Buch
3.2 Gibt es ein optimales Sorgfaltsniveau ?
Den wohl international berühmtesten Versuch die Festlegung des maßgeblichen Verhaltensstandard zu operationalisieren, um ihr den Ruf von Unberechenbarkeit und richterlicher Willkür zu nehmen, hat der U. S. Richter Learned Hand 1947 ins Leben gerufen. Hiernach liegt Fahrlässigkeit (Verkehrswidrigkeit) (N) vor, wenn die Vorsorgekosten (B) geringer sind als die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit (P), multipliziert mit der erwarteten Schadensgröße (L). Es gilt also: N = B < P x L (cost-benefit-Test genannt).
Die Probleme solch einer Vorgehensweise sind vielfältig. Vor allem die Informationsasymmetrien zwischen den Richter und den Beklagten führen dazu, dass i. d. R. nicht davon auszugehen ist, dass die Variablen wahrheitsgemäß in die Formel einfließen. Insbesondere Unternehmen werden versuchen ihre Vorsorgekosten möglichst hoch erscheinen zu lassen. Des weiteren sind die Vorsorgekosten der Unternehmen i. d. R unterschiedlich hoch, wodurch der cost-benefit-Test unterschiedlich ausfällt.
Insgesamt betrachtet, scheint mir der cost-benefit-Test lediglich auf Bereiche von Gefahrensteuerung, bei denen größere Unternehmen oder Versicherungen die potentiellen Schädiger darstellen, anwendbar zu sein.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darstellung der Grundlagen der Unrechtshaftung und der Kernaufgaben des Deliktsrechts, wie der Minimierung von Schadensaufkommen und der Risikoverteilung.
2. Präzisierung des Anwendungsbereiches der deliktsrechtlichen Verkehrspflichten: Abgrenzung des Deliktsrechts gegenüber anderen Rechtsgebieten und Erläuterung der gesetzlichen Haftungstatbestände im BGB.
3. Die Entstehung der Verkehrssicherungspflichten (VSP): Analyse der historischen Entwicklung der VSP als erster Repräsentant deliktischer Verhaltenspflichten zur Gefahrenminderung.
3.1. Der Übergang von der Sachgefahrensteuerung zur Steuerung sozialer Handlungen: Erörterung der Entwicklung hin zu flexibleren, rollenbezogenen Verhaltenspflichten in einer komplexen Industriegesellschaft.
3.2 Gibt es ein optimales Sorgfaltsniveau ?: Kritische Auseinandersetzung mit dem ökonomischen "cost-benefit-Test" zur Festlegung von Sorgfaltsstandards.
4. Die Verkehrspflichten: Systematische Unterteilung der Verkehrspflichten in objektbezogene Schutzgüter und akteursbezogene Berufspflichten.
4.1 schutzobjektbezogene Verkehrspflichten: Darstellung der Haftung bei Verletzung klassischer Rechtsgüter wie Leben, Körper, Freiheit und Eigentum sowie neuerer Rechtspositionen.
4.2 subjektbezogene Verkehrspflichten: Untersuchung der spezifischen Sorgfaltspflichten von Akteuren wie Herstellern, Ärzten oder Banken.
5. Die Verkehrspflichten des Geschäftsherren: Erläuterung der abgeleiteten Sekundärpflichten, die entstehen, wenn Dritte Verkehrspflichten verletzen.
5.1 Die Exkulpationsmöglichkeit des Geschäftsherren: Analyse der Entlastungsbeweise für Geschäftsherren bei Pflichtverletzungen durch Angestellte.
5.2 Die Organisationspflichten: Darstellung der Pflicht des Unternehmers zur betrieblichen Organisation zur Vermeidung von schuldhaftem Fehlverhalten.
7. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Würdigung der richterlichen Gestaltungsfreiheit und der Entwicklung der Culpa-Doktrin hin zur pflichtwidrigen Schuld.
Schlüsselwörter
Deliktsrecht, Verkehrssicherungspflichten, Haftungsmaßstab, Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung, Sorgfaltsniveau, Rechtsgutsverletzung, Organisationspflicht, Geschäftsherrenhaftung, Schutzgesetzverstoß, Produzentenhaftung, Fahrlässigkeit, Garantenstellung, Schadensinternalisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der dogmatischen Herleitung und praktischen Anwendung der deliktsrechtlichen Verkehrs(sicherungs)pflichten in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Haftung für deliktisches Verhalten, die richterliche Konkretisierung von Verhaltensstandards und die Pflichten von Geschäftsherren.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, zu verstehen, wie Verkehrspflichten als Maßstab für die Haftung bei Fahrlässigkeit fungieren und wie sie sich in einem historischen Kontext entwickelt haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die dogmatische Grundlagen des BGB mit ökonomischen Argumenten zur Schadensvermeidung verknüpft.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Entstehung der VSP, die Typisierung von Verkehrspflichten in objekt- und subjektbezogene Kategorien sowie die Analyse von Organisationspflichten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Verkehrssicherungspflicht, Deliktsrecht, Verschuldenshaftung, Fahrlässigkeit und Organisationspflicht geprägt.
Wie definiert die Arbeit das Sorgfaltsniveau bei Fahrlässigkeit?
Das Sorgfaltsniveau wird nicht statisch definiert, sondern durch richterliche Rechtsfortbildung ex post anhand der Anforderungen einer sozialen Rolle bestimmt.
Was ist die Kernbotschaft bezüglich der Geschäftsherrenhaftung?
Der Autor zeigt auf, dass reine Exkulpationsmöglichkeiten für Unternehmer oft zu kurz greifen, weshalb die "Organisationspflicht" eine entscheidende Rolle für die Haftung bei Fehlverhalten von Gehilfen spielt.
- Quote paper
- Gordon Lange (Author), 2003, Verkehrs-, Verkehrssicherungs-, und Organisationspflichten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19331