Das tagtägliche Verwaltungshandeln, sowohl öffentlich-rechtlicher, als auch privatrechtlicher Natur umfasst zahlreiche notwendige Einzelfallentscheidungen. Bei dieser Menge an unterschiedlichen Aufgaben, kann es in der Praxis zu fehlerhaftem Verwaltungshandeln kommen, das der Bürger beseitigt wissen möchte und somit primär damit beschäftigt ist, gegen dieses vorzugehen.
In einem zweiten Schritt kann es dann zusätzlich zu Kompensationsansprüchen gegen den Amtsinhaber kommen. Die Inanspruchnahme von Amtshaftung wäre die Folge.
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