Inhaltsverzeichnis:
Einleitung 1. 1
Geistesgeschichtliche Vorüberlegungen 2. 2
Heilberufe 3. S. 2 - 6
3.1. Der akademisch gebildete Arzt S. 2 - 3
3.1.1. Der fürstliche Leibarzt S. 2 - 3
3.1.2. Der Stadtarzt 3
3.2. Der Chirurg S. 3 - 4
3.3. Der Barbier 4
3.4. Der Bader 4
3.5. Der Apotheker S. 4 - 5
3.6. Quacksalber, Scharlatane und andere verpönte Heiler 5
3.7. Die Hebamme S. 5 - 6
Die medizinischen Ausbildungsstätten 4. S. 5 - 8
4.1. Die Medizinschule von Salerno S. 6 - 7
4.2. Die Medizinschule von Toledo 7
4.3. Die Medizinschule von Montpollier 7
4.4. Die Universitäten S. 7 - 8
Krankheiten in der frühen Neuzeit 5. S. 8 - 12
5.1. Die Pest S. 8 - 9
5.2. Die Lepra S. 9 - 10
5.3. Der Ergotismus 10
5.4. Die Gicht S. 10 - 11
5.5. Der Skorbut 11
5.6. Die Epilepsie S. 11 - 12
5.7. Die Syphilis 12
5.8. Der Englische Schweiß 12
Methoden der Erstellung einer Diagnose und Prognose in der Frühen Neuzeit 6. S. 13 - 14
6.1. Die Uroskopie 13
6.2. Die Pulsdiagnose 13
6.3. Der Aderlaß 13
6.4. Das Schröpfen S. 13 - 14
6.5. Der Tierkreiszeichenmann 14
Die Krankenbehandlung in der frühen Neuzeit 7. S. 14 - 17
7.1. Krankheits- und Therapiekonzepte S. 14 - 16
7.1.1. Die Humoralpathologie Galens 14
7.1.2. Die Diätetik 15
7.1.3. Die Signaturenlehre 15
7.1.4. Die Iatroastrologie 16
7.2. Die medizinischen Heilmittel S. 16 - 17
7.2.1. Die Heilkräuter 16
7.2.2. Die Arzneien S. 16 - 17
7.3. Chirurgische Eingriffe 17
Die Krankenpflege: Einrichtungen der Gesundheitspflege 8. S. 17 - 20
8.1. Das kirchliche Spital S. 17 - 18
8.2. Das bürgerliche Spital S. 18 - 19
8.3. Das Badhaus 19
8.4. Das Leprosorium S. 19 - 20
8.5. Die Apotheke 20
Bedeutende Neuerungen in der Medizin des 16. Jahrhunderts 9. S. 20 - 22
9.1. Neuerungen in der Anatomie 20
9.2. Neuerungen in der Chirurgie 21
9.3. Neuerungen in der Inneren Medizin S. 21 - 22
10. Zusammenfassende Bemerkungen 23
S. 24
11. Literaturverzeichnis
- 1 -
1. Einleitung:
Heilungsversuche sind immer ernsthaft gewesen, auch in Zeiten, in denen die heutigen medizinischen Kenntnisse noch nicht vorhanden waren. Beweisen ließe sich diese Behauptung nicht nur an den heutigen Erkenntnissen aus der Medizin der Antike, des Mittelalters oder der frühen Neuzeit, sondern auch an jeder anderen Medizin eines jeden Volkes zu jeder Zeit.
Die Kenntnisse und Praktiken der Medizin in der frühen Neuzeit gelten aus heutiger, schulmedizinischer Sicht schon längst als überwunden. Deshalb werden sie auch manchmal eher belächelt. Man muß - nicht nur als Mediziner, sondern auch als Laie - schon zugeben, daß manches doch ziemlich abstrus erscheint. Dennoch darf man nicht übersehen, daß die Medizin auch zu dieser Zeit Erstaunliches geleistet hat.
Obwohl sich die Medizin unter dem Einfluß von Renaissance und Humanismus ihren antiken Grundlagen und Quellen kritisch zuwendet, bleibt jedoch generell die ergebene Treue zum antiken Vorbild beherrschendes Kriterium der Epoche.
Vor allem das 15. Jahrhundert stand immer noch unter dem Einfluß der Scholastik und der Lehren Galens, dessen Schriften die gesamte antike Heilkunde zusammenfaßten, und die in der frühen Neuzeit immer noch eine medizinische Lehrgrundlage darstellten. Doch bereits Mitte und Ende des 16. Jahrhunderts verliert diese langsam an Beweiskraft. Das scholastisch geprägte medizinische Wissen fängt an zu bröckeln.
Diese Hausarbeit besteht im wesentlichen aus acht Hauptschwerpunkten. Der erste zeigt lediglich einige geistesgeschichtliche Vorstellungen auf, während es im nächsten darum geht, all die wichtigen Heilkundigen, die zu dieser Zeit lebten und wirkten, vorzustellen. Danach werden die bedeutendsten medizinischen Ausbildungsstätten betrachtet und Krankheiten, die nicht nur im Mittelalter, sondern auch noch in der frühen Neuzeit auftraten, erläutert. Der sechste und siebte Schwerpunkt zeigen, wie ein neuzeitlicher Heilkundige eine Diagnose und Prognose erstellte und verschiedene Krankheiten beziehungsweise Verletzungen behandelte. Einrichtungen der Gesundheitspflege werden darauffolgend näher betrachtet und die medizinischen Erneuerungen, die vor allem im 16. Jahrhundert erfolgten, bilden den Abschluß dieser Arbeit.
- 2 -2. Geistesgeschichtliche Vorüberlegungen:
Der Mensch des Mittelalters und der frühen Neuzeit ist ein gottbestimmtes Wesen, das von seiner Geburt bis zu seinem Tode in den göttlichen Heilsplan eingebunden ist. Er steht im Zentrum des Kosmos. Da nur Gott für diesen Zustand verantwortlich ist, gilt es, diesen auch zu bewahren. Demzufolge sollte der Mensch immer gesund sein. Wenn man krank war, konnte dies darauf hinweisen, daß dieser Zustand aus dem Gleichgewicht geraten ist. Krank sein konnte aber auch als Strafe oder Auszeichnung durch Gott angesehen werden. Meistenteils überwog aber der Aspekt der Krankheit als Strafe. Die Aufgabe der Medizin bestand darin, die Gesundheit aufrechtzuerhalten und erst an zweiter Stelle stand das Heilen von Krankheiten. Das wichtigste Heilmittel für die Menschen in dieser Zeit war jedoch das Bekennen von Sünden. 1
3. Heilberufe
3.1. Der akademisch gebildete Arzt
Der akademisch gebildete Arzt wurde als ‘Magister’ oder ‘Physikus’ bezeichnet und stand an der Spitze der Heilberufe.
Um diesen Beruf ausüben zu können, mußte man eine Universität besuchen. An der Artistenfakultät erlernte man innerhalb von zwei Jahren die sieben freien Künste. Darauffolgend begann die eigentliche medizinische Ausbildung, die nach drei Jahren mit dem Baccalaureat und nach weiteren zweieinhalb Jahren mit dem Lizentiat endete. Nicht nur heutzutage, auch damals in der frühen Neuzeit, mußte ein angehender Arzt praktische Erfahrungen nachweisen. So mußte man für mindestens ein halbes Jahr ein Praktikum bei einem niedergelassenen Arzt absolvieren. Nach weiteren drei Jahren Studium konnte man letztendlich den Titel eines ‘doctor medicinae’ erwerben. 2
3.1.1. Der fürstliche Leibarzt
Da sich die Zahl der promovierten Ärzte zu dieser Zeit in Grenzen hielt, wurde der Doktortitel dem Adel gleichgestellt. Es ist demzufolge auch nicht verwunderlich, daß diese Ärzte in die Dienste der Nobilität und des “gehobenen” Klerus traten und als Leibarzt mit Rat und Tat zur Seite standen. Diese gehobene Stellung war gleichzeitig auch eine Gewähr dafür, daß man in diesem, doch sehr angesehenen Berufsstand, zu schnellem Reichtum kam. Die vordringlichste Aufgabe eines Leibarztes war wohl die, daß er seinen Herrn vor Krankheit schützen und auf dessen Gesundheit achten sollte. So wurde täglich eine Uroskopie durchgeführt und desweiteren regelmäßig der Puls gemessen. Oftmals jedoch war ein solcher Leibarzt nicht nur für den Kaiser, König, Fürsten, etc. und dessen Familie da, er hatte selbstverständlich auch die Pflicht, den gesamten Hofstaat medizinisch zu betreuen.
- 3 -
1 StadtMünsingen (Hrsg.): Arzt und Patient im Mittelalter. Bd. 5 der Schriftenreihe des Stadtarchivs Münsingen, 1997, S. 65
2 Reddig, Wolfgang F.: Bader, Medicus und Weise Frau. München: Battenberg, 2000, S. 106-107
Berühmte Beispiele hierfür sind die bekannten Chirurgen Guy de Chauliac und Ambroise Paré, die für drei Päpste und für französische Könige arbeiteten. Auch Andreas Vesal, der Begründer der modernen Anatomie, war als Leibarzt beschäftigt: Er war der Hofarzt Karls V. 3
3.1.2. Der Stadtarzt
Aufgrund der Tatsache, daß Handel und Wirtschaft in der frühen Neuzeit florierten und aufblühten, gelangten auch die Städte zu immenser Bedeutung. Das Gesundheitswesen sollte deswegen auch “professionalisiert” werden: So wurde ein gebildeter Vertreter der Heilkunde angestellt. Mit ihm schlossen Stadtrat und Bürgermeister einen Dienstvertrag, der besagte, daß dieser Stadtarzt sein Fachwissen lediglich zum Nutzen der Bürger anzuwenden habe, und daß er die Stadt nicht ohne Erlaubnis verlassen dürfe. Er besaß oftmals eine eigene Praxis, in der er arme, aber auch reiche Mitbürger behandelte und versorgte. Bedeutend ist, daß ihm das gesamte Medizinalwesen unterstellt wurde. So kontrollierte er die Apotheken, die Badestuben und die Geburtshilfe. Außerdem führte er die Siechenschau durch. 4 Seine Hauptaufgaben waren die Erhaltung der Gesundheit, die Diagnose von Krankheiten, die Prognose des Krankheitsverlaufes sowie die Herstellung eines geeigneten Medikamentes. 5
3.2. Der Chirurg
Der Chirurg, manchmal auch als Wundarzt bezeichnet, zählte zu den niederen Heilberufen. Dieses Gewerbe erforderte kein Universitätsstudium. Da er mit den Handwerkern auf eine Stufe gestellt wurde, war auch er in einer Zunft organisiert. Dies bedeutete, daß er eine fünfbis sechsjährige Lehre absolvieren und eine Meisterprüfung bestehen mußte. Dann erst durfte er sich in einer Stadt niederlassen und seinen Beruf ausüben.
Eine Stadt, die über keinen akademisch ausgebildeten Arzt verfügte, verdingte oftmals einen solchen Wundarzt, damit dieser den Dienst des Stadtarztes übernahm. In aller Regel jedoch führte der Chirurg unter Anleitung des Physikus lediglich die operative Heilkunde aus: So richtete er beispielsweise Verrenkungen ein, schiente Knochenbrüche, nahm Amputationen vor, öffnete Pestbeulen und andere Geschwüre, entfernte Blasensteine oder behandelte Leistenbrüche. Auch die Wundschau (Autopsie) gehörte zu seinen Aufgaben. 6 Die Grundausstattung eines Chirurgen bestand aus Skalpellen, Knochenhebern, Zangen (Knochenzangen, Zahnzangen, Schraubpfeilzangen [Mit dieser Zangenart war es möglich, Schußwunden zu weiten und das Geschoß zu entnehmen.], Kugelzangen), Pinzetten, einem Schädelbohrer, einer Knochensäge, einfachen und doppelten Wundhaken, Nadeln, einer
3 Reddig, Wolfgang F.: Bader, Medicus und Weise Frau. München: Battenberg, 2000, S. 107-109
4 Reddig, Wolfgang F.: Bader, Medicus und Weise Frau. München: Battenberg, 2000, S. 109-110
5 Stadt Münsingen (Hrsg.): Arzt und Patient im Mittelalter. Bd. 5 der Schriftenreihe des Stadtarchivs Münsingen, 1997, S. 117
6 Reddig, Wolfgang F.: Bader, Medicus und Weise Frau. München: Battenberg, 2000, S. 112-114
- 4 -Schere, Bindfutter, einem Schnepper für den Aderlaß und aus einer Messingdose, in der Salben und Pflaster aufbewahrt werden konnten. 7
3.3. Der Barbier
Die Barbiere waren zumeist mit den Wundärzten in einer Zunft vereinigt. Ihre Ausbildung umfaßte eine vierjährige Lehrzeit sowie eine Meisterprüfung, die bestanden werden mußte, um ein solches Gewerbe ausüben zu können.
Ihre Hauptaktivitäten waren vor allem die Haarpflege und der Aderlaß. Sie verabreichten aber auch Brechmittel und Klistiere, zogen Zähne, versorgten Wunden mit Verbänden und Salben und führten auch dann und wann Operationen durch.
Aufgrund dieser Fakten ist es sehr schwer, die Barbiere von den Chirurgen abzugrenzen. 8
3.4. Der Bader
Die Profession der Bader setzte keine Lehrzeit voraus. Bemerkenswert ist, daß sie meistenteils nicht in Zünften, jedoch in religiösen Bruderschaften organisiert waren. Ihre Hauptaufgabe war es, das Badehaus zu betreiben 9 : Sie mußten die Badestuben einheizen, für genügend Personal und für das notwendige Inventar sorgen. Überdies waren sie auch für die Körperpflege ihrer Gäste verantwortlich. Sie bereiteten Schwitz- und Wannenbäder vor, rieben den Körper ab, rasierten, wuschen und schnitten Haare oder aber massierten. Eine dritte Aufgabe der Bader war aber auch die medizinische Versorgung. So wurden chirurgische Eingriffe wie beispielsweise das Schröpfen oder der Aderlaß vorgenommen, aber auch Knochenbrüche, Verrenkungen und Zahnbeschwerden behandelt. 10 Obwohl die Bader einen niedrigen sozialen Status innehatten, erfreuten sich ihre Badehäuser großer Beliebtheit. Auch ihrer Heilkundigkeit wurde eine gewisse Achtung entgegengebracht. 11
3.5. Der Apotheker
Um das Metier eines Apothekers ausüben zu können, bedurfte es keiner universitären Ausbildung, jedoch einer drei- bis vierjährigen Lehrzeit, die damit endete, daß der angehende Apotheker als Meisterstück eine schwierige Arzneimixtur zubereiten mußte. Dieser Heilkundige war im übrigen dem Stadtarzt unterstellt. Letzterer kontrollierte die Apotheke regelmäßig und überprüfte zudem den Gütezustand der Heilkräuter, aus denen der
7 Stadt Münsingen (Hrsg.): Arzt und Patient im Mittelalter. Bd. 5 der Schriftenreihe des Stadtarchivs Münsingen, 1997, S. 113
8 Reddig, Wolfgang F.: Bader, Medicus und Weise Frau. München: Battenberg, 2000, S. 116-117
9 Reddig, Wolfgang F.: Bader, Medicus und Weise Frau. München: Battenberg, 2000, S. 117
10 Stadt Münsingen (Hrsg.): Arzt und Patient im Mittelalter. Bd. 5 der Schriftenreihe des Stadtarchivs Münsingen, 1997, S. 109
11 Reddig, Wolfgang F.: Bader, Medicus und Weise Frau. München: Battenberg, 2000, S. 117, S. 119
- 5 -Apotheker seiner Anleitung nach Medikamente herstellte. Diese Heilkräuter wurden übrigens von ihm selbst gezogen oder von Händlern gekauft. 12
3.6. Quacksalber, Scharlatane und andere verpönte Heiler
Quacksalber und Scharlatane fand man oftmals auf Messen und Jahrmärkten. Sie wanderten von Ort zu Ort, inszenierten spektakuläre Heilungen und boten fragwürdige Arzneien an. Aufgrund der Tatsache, daß es noch nicht allzu viele ausgebildete Ärzte gab, waren sie zahlreich vertreten. Ihr Geschäft florierte, denn die Leute waren naiv und dachten lediglich nur an eine schnelle Genesung. Oftmals jedoch wurde durch diese Heilkünstler nur das Gegenteil bewirkt.
Tätigkeiten, die mit dem Tod zu tun hatten, galten zu dieser Zeit als sogenannte unehrliche Berufe. Hierzu zählten vor allem Henker, Totengräber oder Abdecker. Obwohl sie einen sehr fraglichen Ruf besaßen, wurden ihre Heilkünste dennoch geschätzt. Sie richteten beispielsweise Verrenkungen ein und schienten Knochenbrüche. 13
3.7. Die Hebamme
Die Hebamme war dem Stadtarzt unterstellt und lediglich für die Geburtshilfe verantwortlich. Seit der Antike war man bereits der Meinung, daß nur Frauen, die selbst schon einmal ein Kind geboren hatten, in der Lage sein konnten, einer Gebärenden beizustehen. Diese Auffassung änderte sich auch nicht in der Frühen Neuzeit. Demzufolge war die Geburtshilfe ausschließlich eine weibliche Domäne, in der ein Arzt etc. nichts zu suchen hatte. Da bei der Geburt kein Geistlicher anwesend war, verhielt sich die Kirche gegenüber den Hebammen sehr argwöhnisch. Man verdächtigte sie der Abtreibung, Kindstötung und der Unterschiebung fremder Kinder. Im schlimmsten Falle glaubte man sogar, sie wären mit dem Teufel im Bunde. Dies führte so weit, daß man sie mancherorts als Hexen bezeichnete. Selbst im Hexenhammer war nachzulesen, daß die Hebammen diejenigen waren, die dem katholischen Glauben am meisten schaden würden. 14
Der Hexenhammer wurde im übrigen von den päpstlichen Inquisitoren Jakob Sprenger und Heinrich Institoris verfaßt und im Jahre 1487 veröffentlicht. Er stellte einen Leitfaden zur körperlichen Vernichtung der Hexen dar. Die Konsequenz dieses Hexenwahnes waren schließlich die städtischen
Hebammenverordnungen, die im 15. Jahrhundert erlassen worden waren. Diese besagten, daß jede unausgebildete Hebamme vereidigt 15 werden und der Hexenmagie abschwören muß.
12 Reddig, Wolfgang F.: Bader, Medicus und Weise Frau. München: Battenberg, 2000, S. 123
13 Reddig, Wolfgang F.: Bader, Medicus und Weise Frau. München: Battenberg, 2000, S. 126-127, S. 130
14 Reddig, Wolfgang F.: Bader, Medicus und Weise Frau. München: Battenberg, 2000, S. 133-134
15 Schell, Werner: Kurzgefaßte Medizin- und Krankenpflegegeschichte. 2., vollst. überarb. u. aktual. Aufl., Hagen: Brigitte Kunz Verlag, 1999, S. 18
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