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Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die deutsche Rundfunkordnung

Title: Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die deutsche Rundfunkordnung

Term Paper (Advanced seminar) , 2003 , 34 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Christian Schäfer (Author)

Communications - Broadcast and entertainment
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Die Arbeit befasst sich - ausgehend von der Darstellung der bisherigen "Rundfunkurteile" des BVerfGE - mit den zukünftigen Entwicklungsperspektiven des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen der sich aus der Rechtsprechung ergebenden deutschen Rundfunkordnung.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Bundesverfassungsgericht und der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit

3. Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts

3.1 Das „Erste Fernseh-Urteil“ 1961

3.2 Das „Mehrwertsteuer-Urteil“ 1971

3.3 Das „FRAG-Urteil“ 1981

3.4 Das „Niedersachsen-Urteil“ 1986

3.5 Der „Baden-Württemberg-Beschluss“ 1987

3.6 Das „NRW-Urteil“ 1991

3.7 Der „Hessen 3 –Beschluss“ 1992

3.8 Das „Rundfunkgebühren-Urteil“ 1994

3.9 Das „EG-Fernsehrichtlinien-Urteil“ 1995

4. Leitlinien der rundfunkpolitischen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

5. Perspektiven der künftigen Entwicklung der deutschen Rundfunkordnung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Der „Wegfall der Sondersituation“ als wesentliches Moment

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert den maßgeblichen Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die Ausgestaltung der deutschen Rundfunkordnung seit 1961. Ziel ist es, durch die Untersuchung zentraler Urteile die ordnungspolitischen Leitlinien herauszuarbeiten und zu diskutieren, inwieweit eine mögliche Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und rasanter technischer Entwicklungen, insbesondere der Digitalisierung, verfassungsrechtlich begründbar wäre.

  • Historische Entwicklung der dualen Rundfunkordnung
  • Funktion und Rolle des Bundesverfassungsgerichts als „Ersatzgesetzgeber“
  • Konstituierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Bestands- und Entwicklungsgarantien
  • Auslegung von Artikel 5 GG im Kontext massenmedialer Entwicklungen
  • Diskurs um den „Wegfall der Sondersituation“ und die Zukunft des Rundfunks

Auszug aus dem Buch

3.1 Das „Erste Fernseh-Urteil“

Das erste rundfunkpolitische Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1961 ist vor dem Hintergrund der schon seit der Gründung der Bundesrepublik andauernden Kompetenzstreitigkeiten um den Rundfunk zwischen Bundesregierung und Ländern zu sehen, bei denen es jedoch nicht alleine um die formale Kompetenz, sondern schon sehr frühzeitig um die Durchsetzung bestimmter Ordnungsvorstellungen ging, indem die Bundesregierung unter Konrad Adenauer eine andere Rundfunkpolitik als die Länder verfolgte, die insbesondere das sogenannte Monopol des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beenden wollte.

Als es schließlich Ende der 50er Jahre sendetechnisch möglich wurde, ein zweites Fernsehprogramm auszustrahlen, gab es sowohl von Länder- als auch von Bundesseite Bemühungen zur Ausgestaltung dieser neuen Ressourcen. Zu ersten konkreten Initiativen kam es schließlich im Rahmen eines Gesetzesentwurfs aus dem Jahre 1959, der die Gründung von drei öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes vorsah: die „Deutsche Welle“ für weltweite Hörfunksendungen, den Deutschlandfunk für das deutschsprachige Ausland (insbesondere die DDR) sowie das Deutschland-Fernsehen. Nachdem der Bundestag im Juni 1960 jedoch lediglich ein Teilgesetz über die beiden Hörfunkanstalten verabschiedete, einem Fernsehprogramm des Bundes jedoch seine Zustimmung versagt hatte, gründeten Bundeskanzler Adenauer und Finanzminister Schäffer Mitte des Jahres 1960 im Namen der Bundesrepublik die privatrechtliche Gesellschaft „Deutschland Fernseh GmbH“ mit Sitz in Köln, die zu 51% dem Bund und zu 49% den Ländern gehören sollte, wobei Schäffer zunächst als Treuhänder für die Anteile der Länder fungierte.

Nachdem allerdings keines der Bundesländer unter diesen – vom Bund dominierten – Verhältnissen bereit war, sich an der Gesellschaft zu beteiligen, übertrug der Finanzminister auch die restlichen Anteile der Länder auf den Bund. Die Rundfunkpolitik der Bundesregierung scheiterte schließlich an einer Klage der Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht, das in seinem Grundsatzurteil vom 28. Februar 1961, dem sogenannten „Ersten Fernseh-Urteil“, die Gründung der „Deutschland-Fernseh GmbH“ für verfassungswidrig erklärte und dies mit dem Verstoß der Bundesregierung gegen die Artikel 5 und 30 GG sowie den Grundsätzen bundesfreundlichen Verhaltens und hinreichender Staatsferne des Rundfunks begründete.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert den Entstehungskontext der Seminararbeit und führt in die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts als prägendes Element der deutschen Rundfunkordnung ein.

2. Das Bundesverfassungsgericht und der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit: Dieses Kapitel erörtert die Rolle des Gerichts als Hüter der Verfassung und dessen spezifische Auslegung der durch Artikel 5 GG garantierten Kommunikationsfreiheiten.

3. Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts: In diesem Hauptteil werden neun zentrale Urteile des Gerichts von 1961 bis 1995 detailliert auf ihren zeitgeschichtlichen Hintergrund sowie ihre Bedeutung für die Rundfunkordnung hin analysiert.

4. Leitlinien der rundfunkpolitischen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Dieses Kapitel fasst die in der Literatur als „Rundfunkverfassung“ bezeichneten Ordnungsprinzipien, wie Bestandsgarantie und Grundversorgung, systematisierend zusammen.

5. Perspektiven der künftigen Entwicklung der deutschen Rundfunkordnung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Der „Wegfall der Sondersituation“ als wesentliches Moment: Der Abschluss diskutiert die Auswirkungen der Digitalisierung und stellt die Frage, ob der Wegfall der technischen Sondersituation eine Deregulierung oder Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Systems rechtfertigen könnte.

Schlüsselwörter

Bundesverfassungsgericht, Rundfunkordnung, Rundfunkfreiheit, Grundversorgung, duales Rundfunksystem, Artikel 5 GG, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Bestandsgarantie, Meinungsfreiheit, Digitalisierung, Rundfunkurteil, Medienpolitik, Sondersituation, Medienrecht, Medienpluralismus.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht den fundamentalen Einfluss, den die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit 1961 auf die Gestaltung und Entwicklung der deutschen Rundfunkordnung genommen hat.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, die Finanzierung durch Rundfunkgebühren, die Bedeutung der Grundversorgung sowie die Wahrung der Staatsferne.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das primäre Ziel ist es, die Leitlinien der rundfunkpolitischen Rechtsprechung aufzuarbeiten und die Frage zu erörtern, ob die technischen Entwicklungen eine Abkehr vom aktuellen dualen Modell legitimieren könnten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristisch-medienwissenschaftliche Analyse, die den historischen Kontext und die stetige Fortentwicklung der Rechtsprechung systematisch auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Untersuchung von neun wegweisenden Urteilen, von der „Magna Charta“ der Rundfunkordnung von 1961 bis hin zum EG-Fernsehrichtlinien-Urteil von 1995.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Rundfunkordnung, Grundversorgung, duales System, Staatsferne und Bestandsgarantie.

Welche Bedeutung kommt dem Begriff der „Sondersituation“ zu?

Der Begriff beschreibt die historische technische und finanzielle Limitierung von Sendeplätzen, die dem Bundesverfassungsgericht ursprünglich zur Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopols diente.

Warum ist das „Erste Fernseh-Urteil“ von 1961 so bedeutsam?

Es gilt als „Magna Charta“ der deutschen Rundfunkordnung, da es den Rundfunk als Angelegenheit der Länder festschrieb und die Staatsferne sowie die Sicherung der Meinungsvielfalt als verfassungsrechtliche Gebote etablierte.

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Details

Title
Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die deutsche Rundfunkordnung
College
University of Leipzig  (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften (KMW))
Course
Zukunft des deutschen Mediensystems
Grade
1,3
Author
Christian Schäfer (Author)
Publication Year
2003
Pages
34
Catalog Number
V21335
ISBN (eBook)
9783638249775
Language
German
Tags
Einfluss Rundfunkordnung Zukunft Bundesverfassungsgericht Rundfunkurteile Mediensystem Rundfunk
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Christian Schäfer (Author), 2003, Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die deutsche Rundfunkordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21335
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