I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 1
2. Auswirkung der Besteuerung auf Investitionen 1
3. Ausgewählte Fördermaßnahmen 2
3.1 Investitionszulage 3
3.2 Investitionszuschuss 4
3.3 Förderkredite 4
3.4 Sonderabschreibungen 5
3.5 Ansparrücklage 5
3.6 Steuersatzsenkungen und Abzüge von der Steuerschuld 6
4. Auswirkungen der Besteuerung auf die Fördermaßnahmen 6
4.1 Auswirkungen auf die Investitionszulage 6
4.2 Auswirkungen auf den Investitionszuschuss 7
4.3 Auswirkungen bei Kreditinanspruchnahme 8
4.4 Auswirkungen auf die Sonderabschreibungen 9
4.5 Auswirkungen auf die Ansparrücklage 10
4.6 Auswirkungen von Steuersatzsenkungen und Abzügen 11
5. Vorteilhaftigkeit der einzelnen Fördermaßnahmen 12
6. Thesenförmige Zusammenfassung 13
Literaturverzeichnis III
II
Abkürzungsverzeichnis
a. a. O. am angegebenen Ort Abs. Absatz Afa Absetzung für Abnutzung ARAP Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Aufl. Auflage BFH Bundesfinanzhof BGBl. Bundesgesetzblatt bspw. beispielsweise BStBl. Bundessteuerblatt bzw. beziehungsweise DB Der Betrieb (Zeitschrift) Diss. Dissertation DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) ERP European Recovery Program EStG Einkommenssteuergesetz 2002 EStR Einkommenssteuerrichtlinie EU Europäische Union FördergebietsG Fördergebietsgesetz 1993 GewStG Gewerbesteuergesetz 2002 InvZulG Investitionszulagengesetz 1999 KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Kfz Kraftfahrzeug KStG Körperschaftssteuergesetz 2002 max. maximal Mrd. Milliarden Nr. Nummer R Richtlinie S. Seite Tz. Textziffer vgl. vergleiche WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift) z. B. zum Beispiel
1
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Der Staat kann durch unterschiedliche steuerliche Begünstigungen Anreize für Investitionen schaffen, um bestimmte Technologien zu fördern oder strukturschwache Regionen zu unterstützen. Die verschiedenartigen Investitionshilfen führen nicht zu einer einheitlichen Besteuerung, sondern unterscheiden sich hinsichtlich dieser. Kontrovers wird diskutiert, wie der Staat Investitionen von U nternehmen am besten fördern kann. Den öffentlichen Haushalten stehen direkte Subventionen, wie z. B. die Investitionszulagen oder Investitionszuschüsse, zur Verfügung. Neben den Direktsubventionen kann der Staat Fördermaßnahmen ergreifen, die Steuerstundungseffekte ermöglichen (z. B. Abschreibungsvergünstigungen). Nach dem letzten Subventionsberichtsentwurf der Bundesregierung sind die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen von Bund, Ländern, Kommunen und EU um 6,5 % auf 59 Mrd. Euro angestiegen 1 . Die Seminararbeit dient der Untersuchung, inwiefern sich die staatlichen Investitionshilfen voneinander in der Besteuerung abgrenzen lassen.
1.2 Gang der Untersuchung
Im folgenden Kapitel wird kurz dargestellt, wie sich die Besteuerung im Allgemeinen auf die Investitionsentscheidung auswirkt. Darauf hin werden im folgenden Kapitel mögliche Investitionshilfen der öffentlichen Haushalte vorgestellt. Darauf aufbauend werden die Auswirkungen der Subventionen auf die Besteuerung untersucht, um im folgenden Kapitel die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Fördermaßnahmen herauszuarbeiten. Den Abschluss der Arbeit bildet eine thesenförmige Zusammenfassung.
2. Auswirkung der Besteuerung auf Investitionen
Um die Vorteilhaftigkeit einer Investition errechnen zu können, stehen unterschiedliche Investitionsrechenarten, die sich in statische und dynamische Methoden unterteilen lassen, zur Verfügung. Die am häufigsten angewandte
1 Szent-Ivanyi, Timot, Immer mehr Subventionen - Entgegen der Versprechen der Politik steigen
die staatlichen Finanzhilfen weiter an, in: Berliner Zeitung Nr. 192 vom 01.09.2003, S. 30.
2
Rechenart ist die Kapitalwertmethode 2 . Durch die Ermittlung des Kapitalwertes ist es mö glich, die Vorteilhaftigkeit der möglichen Investition zu einer alternativen Anlage am Kapitalmarkt feststellen zu können 3 . Werden nun Steuerzahlungen bei der Kapitalwertberechnung berücksichtigt, erhöhen die Steuern die Auszahlungen und mindern den Kapitalwert 4 . Steuerzahlungen beeinflussen neben den Einzahlungsüberschüssen auch den Kalkulationszins 5 . Bei der Untersuchung der Einflüsse auf die Einzahlungsüberschüsse wird festgestellt, dass Steuerzahlungen hauptsächlich die Auszahlungen erhöhen 6 . So können bspw. Grunderwerbssteuer, Grundsteuer oder Kfz-Steuer anfallen. Weiterhin sind auf den Periodenüberschuss ertragsabhängige Steuern, wie Gewerbe- oder Körperschaftssteuer, abzuführen. Der Kalkulationszins ist ebenfalls zu modifizieren, da auf mögliche Erträge der alternativen Kapitalanlage ertragsabhängige Steuern abzuführen sind. Folglich ist der Kalkulationszinssatz um die Steuerwirkung zu kürzen 7 .
Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuern sind die Einzahlungsüberschüsse zusätzlich um die Abschreibungen zu korrigieren. Eine Veränderung der Berechnung des Kapitalwertes ist notwendig, wenn sich die Steuersätze ändern 8 oder Finanzierungshilfen in Anspruch genommen werden.
3. Ausgewählte Fördermaßnahmen
In diesem Abschnitt werden ausgewählte Fördermaßnahmen des Bundes vorgestellt, die Unternehmen veranlassen sollen, Investitionen zu tätigen. Die darzustellenden Maßnahmen können von den Unternehmungen alternativ in Anspruch genommen werden, um Betriebsstätten zu errichten bzw. zu erweitern.
2 Für eine ausführliche Darstellung der Kapitalwertmethode vgl. Lindau, Gerd,
Kapitalwertmethode unter Berücksichtigung der Ertrag- und Substanzsteuern, der Finanzierung
sowie der Inflation, Göttingen, „Diss.“, Universität Göttingen, 1996, S. 9 - 26.
3 Vgl. Lindau, Gerd, a. a. O., S. 15 - 18.
4 Dies gilt nicht uneingeschränkt. Durch ein mögliches Steuerparadoxon kann sich ein negativer
Kapitalwert in einen positiven wandeln. Vgl. Schneider, Dieter, Investition, Finanzierung und
Besteuerung, 7. Aufl., Wiesbaden, 1992, S. 246 - 250.
5 Vgl. Mellwig, Winfried, Investition und Besteuerung, Wiesbaden, 1985, S. 13 - 42.
6 Vgl. Kußmaul, Heinz, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3. Aufl., München / Wien, 2003,
S. 147.
7 Vgl. Hofmann, Uwe, Staatliche Investitionshilfen und Besteuerung - Eine Analyse ausgewählter
Fördermaßnahmen, in: Steuer & Studium 2003, S. 162 - 169, hier: S. 163 - 164 und Kußmaul,
Heinz, a. a. O., S. 147 - 152.
8 Mellwig, Winfried, a. a. O., S. 153.
3
Die Anscha ffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern kann ebenfalls unter ein Förderprogramm fallen 9 .
Allgemein stellen Investitionsbeihilfen und Subventionen zweckgebundene Mittel dar. Diese werden von den öffentlichen Haushalten gewährt, um Arbeitsplätze zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit von Branchen oder Betrieben zu gewährleisten und Forschungsvorhaben zu unterstützen 10 . Die zur Verfügung gestellten Mittel sind alle zwei Jahre in einem Subventionsbericht zu dokumentieren.
3.1 Investitionszulage
Unter einer Investitionszulage wird der Geldbetrag verstanden, den der Subventionsgeber dem Empfänger für einen bestimmten Zweck zur Verfügung stellt 11 . Die staatlichen Mittel sind nicht zurückzuzahlen 12 und gehören nach § 9 InvZulG 13 nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Sie sind somit steuerfreie Betriebseinnahmen. Investitionszulagen werden hauptsächlich für Vorhaben in den neuen Bundesländern gewährt. Die geförderte Summe beträgt maximal 27,5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten 14 . Die Höhe der Zulage ist von mehreren Komponenten abhängig. So wird z. B. eine Erstinvestition stärker gefördert als eine Ersatzinvestition. Weitere Kriterien stellen der Ze itpunkt und der Standort der Investition dar 15 . Das Investitionszulagengesetz sieht drei Bereiche der Förderung vor. So werden neben den betrieblichen Investitionen auch Baumaßnahmen an Mietwohngebäuden und an selbstgenutzten Wohneigentum gefördert 16 .
9 Vgl. Hofmann, Uwe, a. a. O., S. 163.
10 Vgl. Kraft, Maria, Zur Dauerhaftigkeit von Subventionen - Eine Untersuchung der
Steuervergünstigungen des Bundes, Berlin, „Diss.“, Technische Universität Berlin, 1994, Berlin,
1994, S. 6 - 7.
11 Vgl. Uhlig, Annegret, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Zuschüsse, Düsseldorf,
1989, S. 58.
12 Investitionszulagen sind zurückzuzahlen, sofern das Wirtschaftsgut nicht mindestens drei Jahre
dem Betrieb im Anlagevermögen zur Verfügung steht, da es sich dann nicht um ein zu förderndes
Wirtschaftsgut nach dem InvZulG handelt. Vgl. BFH vom 19.09.2001 III R 84/97, in BStBl. II
2002, S. 106.
13 Siehe: Investitionszulagengesetz 1999, in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.10.2002,
veröffentlicht in: BGBl. I 2002, S. 4034, in: Steuergesetze, Stand: 10.03.2003, München, 2003.
14 Vgl. Kußmaul, Heinz, a. a. O., S. 660 - 662.
15 Vgl. Kußmaul, Heinz, a. a. O., S. 661 und Wöhe, Günter, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
II/2 - Der Einfluss der Besteuerung auf Unternehmenszusammenschlüsse und Standortwahl im
nationalen und internationalen Bereich, 4. Aufl., München, 1997, S. 353.
16 Vgl. Spahnke, Elisabeth, Die steuerliche Förderung der neuen Länder ab 1999, in: DB 1997, S.
1734 - 1736, hier: S. 1734.
Arbeit zitieren:
Michael Schilling, 2003, Der Einfluss der Besteuerung auf staatliche Investitionshilfen, München, GRIN Verlag GmbH
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Die Berücksichtigung von Steuern in Investitionskalkülen
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