Asien : Die größte Demokratie - Indien/ Staatsaufbau
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung S.3
2 Staatsaufbau S.3
2.1 Die Verfassung S.3
2.2 Die Regierung S.5
2.3 Das Parlament S.5
2.4 Föderalismus S.7
2.5 Wahlen S.8
2.6 Parteien S.9
3 Fazit S.10
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1. Einleitung
Indien, eines der größten und vielfältigsten Länder der Dritten Welt, beansprucht für sich, die größte Demokratie der Erde zu sein. Alle Skeptiker, die aufgrund der extremen gesellschaftlichen Zerklüftungen ein frühes Ende der indischen Demokratie voraussagten, sind eines Besseren belehrt worden. Da die staatlichen Institutionen eines Entwicklungslandes, beziehungsweise die Personen, die ihnen verpflichtet sind, in hohem Maße für dessen Fortschritt, aber auch für die Stagnation oder den Rückschritt eines solchen Staates verantwortlich zu machen sind, scheint eine dem Rahmen angemessene Beschreibung der staatlichen Institutionen Indiens sinnvoll. Die demokratischen Vorgaben der indischen Verfassung sollen, soweit es mir möglich war, im folgenden Text auf ihre Umsetzung hin untersucht werden, mit dem Ziel, am Schluss ein möglichst objektives Bild der indischen Demokratie zu erhalten.
2. Staatsaufbau
2.1 Die Verfassung
Am 15. August 1947 erlangte Indien seine Unabhängigkeit von der britischen Kolonialmacht.
Da die neu ausgearbeitete Verfassung erst am 26. Januar 1950 in Kraft trat wurde Indien in der Zwischenzeit nach der Vorgängerverfassung von 1935 regiert. „Die Verfassung der Indischen Union atmet den Geist westlich-liberaler Staatstradition“ 1 , und sie ist mit ihren 395 Artikeln und neun Anhängen eine der längsten und detailliertesten Verfassungen der Welt. Allerdings sind 250 der 395 Artikel mit leichten Veränderungen dem kolonialem Government of India Act von 1935 entnommen worden. Neu hinzugefügt wurde ein Grundrechtskatalog. Ansonsten wurden großzügig die Erfahrungen anderer Demokratien genutzt. Das Modell der parlamentarischen Demokratie und der Kabinettsregierung wurden von der britischen Verfassung übernommen, während die USA als Vorbild für einen Obersten Gerichtshof dienten. Das föderalistische System wurde von Kanada übernommen, wobei Australien die Idee einer Finanzkommission zur Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund
1 Betz, Joachim: Staatsaufbau und Politik, in: Informationen zur politischen Bildung, (1996), Nr. 257, S.
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und Ländern, ebenso wie das Konzept der konkurrierenden Gesetzgebung, beisteuerte. Irland beeinflusste die indische Verfassung hinsichtlich der Erstellung eines Kataloges politischer Rahmenrichtlinien.
Erstmals beinhaltete die indische Verfassung das allgemeine Wahlrecht, nun auch für Frauen. Ebenso garantiert sie Gleichheit vor dem Gesetz. Diskriminierung nach Kaste, Religion und Sprache sind ausdrücklich verboten. Die Unberührbarkeit ist abgeschafft. Außerdem wurden großzügige Rechtswegegarantien erarbeitet, die den Weg zu den Gerichten regeln. Wahlen sollen von unabhängigen Kommissionen durchgeführt werden. Die Eigentumsgarantie wurde nach heftigen Auseinandersetzungen erst beschlossen, später aber wieder aufgehoben.
Verfassungsänderungen verlangen eine 2/3- Mehrheit in beiden Häusern und die Zustimmung des Präsidenten. Bei Änderungen des föderalen Charakters, der Organisation der Justiz, der Wahl des Präsidenten und des Prozesses der Verfassungsrevision muss zusätzlich die mehrheitliche Zustimmung von den Parlamenten der Hälfte der Gliedstaaten eingeholt werden.
Auch staatliche Pflichten sind in der indischen Verfassung festgehalten worden: Die Politiker haben für die Wohlfahrt der Bürger zu sorgen. Ebenfalls sollen sie sich dafür einsetzen, dass jeder eine Arbeit oder eine Ausbildung bekommt. Die Arbeiterschaft soll an der Führung der Betriebe beteiligt werden. Diese Leitlinien sind allerdings nicht justiziabel und selten durch Ausführungsgesetzte präzisiert. 2 Außerdem enthält die Verfassung Notstandsbefugnisse, die es der jeweiligen Regierung erlauben, die bürgerlichen Freiheiten aufzuheben. Dies könnte eintreten, wenn der Präsident meint, die innere Ordnung sei gefährdet, ebenso im Falle eines äußeren Angriffs.
Auch die Möglichkeit der Einschränkung der Pressefreiheit im Interesse der Integrität und der Souveränität des Staates und der öffentlichen Moral ist in der Verfassung festgehalten.
2 vgl. Betz, Joachim: Staatsaufbau und Politik, in: Informationen zur politischen Bildung, (1996), Nr.
257, S. 27-43 (28)
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Arbeit zitieren:
Florian Roth, 2002, Asien: Die größte Demokratie - Indien - Staatsaufbau, München, GRIN Verlag GmbH
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