Überleitung eines HGB-Abschlusses in einen IAS-Abschluss am Beispiel eines Fleisch- und
Wurstwarenproduzenten
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis VIII
Tabellenverzeichnis IX
1. Einleitung 1
2. Die Bauernhof GmbH 3
2.1. Die Geschichte der Bauernhof GmbH 3
2.2. Größenkriterien der Bauernhof GmbH 4
3. Die erstmalige Anwendung der IAS 4
3.1. IFRS 1: First-time Adoption of International Financial Reporting Standards 4
3.2. Vorgehen nach IFRS 1 6
3.3. Kritische Würdigung des IFRS 1 7
4. Die Überleitung des Jahresabschlusses der Bauernhof GmbH 8
4.1. Allgemeine Ansatzregeln 8
4.2. Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes 10
4.3. Anlagevermögen 11
4.3.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 12
4.3.1.1. Bewertung 13
4.3.1.2. Umstellungsbedarf bei der Bauernhof GmbH 15
4.3.2. Sachanlagen 16
4.3.2.1. Bewertung 16
4.3.2.2. Umstellungsbedarf bei der Bauernhof GmbH 17
4.4. Umlaufvermögen 17
4.4.1. Vorräte 18
4.4.1.1. Bewertung 18
4.4.1.2. Umstellungsbedarf bei der Bauernhof GmbH 21
4.4.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23
4.4.2.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23
4.4.2.2. Sonstige Vermögensgegenstände 25
4.4.3. Flüssige Mittel 26
4.4.3.1. Umstellungsbedarf bei der Bauernhof GmbH 26
4.5. Rechnungsabgrenzungsposten 26
4.5.1. Umstellungsbedarf bei der Bauernhof GmbH 27
I
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Wurstwarenproduzenten
5. Die Umstellung der Gewinn- und Verlustrechung 44
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Wurstwarenproduzenten
6. Schlussbetrachtung 61 Quellenverzeichnis 64
III
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Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Abs. Absatz Abschn. Abschnitt abzgl. abzüglich AfA Absetzung für Abnutzung al. alii BB Betriebs-Berater BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise DB Der Betrieb d.h. das heißt DM Deutsche Mark DStR Deutsches Steuerrecht ED Exposure Draft EStG Einkommensteuergesetz etc. et cetera EU Europäische Union EWB Einzelwertberichtigung f. folgende F. Framework FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung ff. fortfolgende FLF Finanzierung Leasing Factoring ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch HFA Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer Hrsg. Herausgeber IAS International Accounting Standards
IV
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Wurstwarenproduzenten
IASB International Accounting Standards Board IDW Institut der Wirtschaftsprüfer IFRS International Financial Reporting Standards IHK Industrie- und Handelskammer InvZulG Investitionszulagengesetz i. V. m. in Verbindung mit Kfz Kraftfahrzeug KoR Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung Lifo Last-in-first-out m. E. meines Erachtens Nr. Nummer o.ä. oder ähnliches PWB Pauschalwertberichtigung PWC PricewaterhouseCoopers RAP Rechnungsabgrenzungsposten Red. Redaktion Rn. Randnummer s. siehe S. Seite SIC Standing Interpretations Committee Stbg Die Steuerberatung StuB Steuern und Bilanzen SV Schriftverkehr Tab. Tabelle US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles vgl. vergleiche Wg. wegen WiWo Wirtschaftswoche WPg Die Wirtschaftsprüfung z.B. zum Beispiel
V
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Ursachen für die Entstehung latenter Steuern 40
VI
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Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Herleitung des steuerlichen Verlustvortrages 30
Tab. 2: Berechnung der latenten Steuern für die Bauernhof GmbH 43
Tab. 3: Herleitung des Postens passivischer Abgrenzungsposten 48
VII
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1. Einleitung
Die International Accounting Standards 1 sind derzeit in aller Munde, da diese ab dem 01.01.2005 verpflichtend von allen börsennotierten Konzernen anzuwenden sind. Weil die Anwendung für den Einzelabschluss bislang nicht vorgesehen ist, schenken mittelständische Unternehmen diesem Thema bisher keine große Aufmerksamkeit. Dennoch gehen mit der Bilanzierung nach IAS Vorteile einher, aufgrund deren es sich auch für mittelständische Unternehmen lohnt, über eine Anwendung der IAS nachzudenken. Für mittelständische Unternehmen wie die hier untersuchte Bauernhof GmbH könnte sich die Notwendigkeit zur IAS-Bilanzierung bspw. in bezug auf die Beschaffung von Fremdkapital ergeben. Im Rahmen von Basel II werden Banken zukünftig verstärkt aussagefähige Unternehmensinformationen verlangen, welche durch einen IAS-Abschluss besser vermittelt werden können als durch einen HGB-Abschluss 2 . Eine bessere Eigenkapitalquote kann zusätzlich die Folge der IAS-Bilanzierung sein 3 , welche das Rating nach Basel II verbessern würde. Ferner kann die Anwendung der IAS auch für das Unternehmen selbst aufgrund des höheren Informationsgehaltes positiv zur internen Unternehmenssteuerung beitragen 4 . Nicht zuletzt eröffnet sich durch die Anwendung der IAS auch für den Mittelstand die Möglichkeit, international Kapital nachzufragen 5 . Allerdings handelt es sich bei den IAS um sehr komplexe Rechnungslegungsstandards, die hohe Abschlusserstellungskosten verursachen. Da der IAS-Abschluss als Ausschüttungs- und Steuerbemessungsgrundlage nicht geeignet ist 6 , müssten selbst bei zukünftiger pflichtmäßiger Anwendung der IAS zusätzliche Bilanzen für diese Zwecke erstellt werden 7 . Hinzu kommt, dass die Bauernhof GmbH nicht
1 Die IAS wurden 2002 in IFRS umbenannt, hier soll aber weiterhin die Bezeichnung IAS
verwendet werden
2 Vgl. Schaudwet/Handschuch/Leendertse, Bilanzierung: Harter Job für Mittelständler,
WiWo 18/2003. Auch Online in Internet: URL: http://www.wiwo.de/-
pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/cn/cn_artikel/id/256/id/19298/bt/2/fl/0/SH/0/depot/0/-
index.html [02.01.2004]
3 Vgl. PWC, Hintergrundinformationen: IAS und Mittelstand, Online in Internet: URL:
http://www.pwcglobal.com/extweb/indissue.nsf/docid/-7D99D1881FCD211C85256C28002D91DA [02.01.2004]
4 Vgl. Haller, IFRS für alle Unternehmen?, KoR 10/2003, S. 414 f.
5 Vgl. Böcking, IAS für Konzern- und Einzelabschluss!, WPg 2002, S. 926
6 Vgl. Haller, IFRS für alle Unternehmen?, KoR 10/2003, S. 415
7 Vgl. Kahle, Zur Zukunft der Rechnungslegung, WPg 6/2003, S. 273
1
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Wurstwarenproduzenten
über eigene IAS-Experten verfügt und somit auf externe Beratungsleistungen zurückgreifen müsste 8 . Außer Acht gelassen darf bei der Entscheidung für oder gegen eine IAS-Bilanzierung ebenso nicht, dass die damit einhergehende Transparenz auch Konkurrenz, Gesellschaftern und Personal zu Gute kommt 9 .
Im Hinblick auf die Diskussion der Anwendung der IAS für den Einzelabschluss soll in dieser Arbeit der Jahresabschluss auf den 31.Dezember 2001 der Bauernhof GmbH nach HGB in einen IAS-Jahresabschluss übergeleitet und das Ergebnis dieser Überleitung untersucht werden. Dazu wird zunächst das bilanzierende Unternehmen vorgestellt sowie seine Größenkriterien hinsichtlich der Prüfungspflicht nach HGB und größenabhängigen Erleichterungen nach HGB und IAS untersucht. Es folgt die Vorstellung des IFRS 1, der den Übergang auf die IAS-Bilanzierung erleichtern soll, mit einer kritischen Würdigung dieses neu erlassenen Standards. Das vierte und fünfte Kapitel bilden mit der Umstellung von Bilanz und GuV der Bauernhof GmbH den Hauptteil dieser Arbeit. Die Überleitung wird in der Reihenfolge der im HGB-Abschluss der Bauernhof GmbH enthaltenen Positionen vorgenommen. Dabei werden sowohl die Bilanzierungsregeln nach IAS erläutert als auch Unterschiede zwischen HGB und IAS kritisch beleuchtet. Jede Position wird aufgrund der vorliegenden Unterlagen der Bauernhof GmbH auf ihren Umstellungsbedarf bei der Überleitung auf IAS untersucht. In der Schlussbetrachtung werden die im Rahmen dieser Arbeit gewonnen Erkenntnisse zusammengefasst sowie das Ergebnis der Umstellung des Jahresabschlusses untersucht.
Es werden überwiegend die deutschen Übersetzungen der Jahresabschluss-bestandteile nach IAS verwendet. Die englischen Originalbegriffe werden lediglich dann gebraucht, wenn die deutsche Übersetzung der Verfasserin nicht treffend genug erschien bzw. diese in der Literatur uneinheitlich ver- 8 Vgl.IHK Stuttgart, Internationale Rechnungslegung im Mittelstand: Chancen und Risi-
ken. Online in Internet: URL: http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/-
produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/IAS/crias5mittelstand [02.01.2004]
9 Vgl. Zabel, Internationale Bilanzregeln betreffen auch den Mittelstand, FAZ vom 12.
August 2002, S. 17
2
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wendet werden. Ferner wird im Zusammenhang mit den IAS stets der Begriff „Vermögenswert“ gebraucht, nur bei Abhandlung der handelsrechtlichen Gegebenheiten oder in der Nennung der Positionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses wird der Ausdruck „Vermögensgegenstand“ benutzt.
2. Die Bauernhof GmbH
Das hier untersuchte Unternehmen möchte aus Vertraulichkeitsgründen nicht namentlich genannt werden. Daher wurde eine Umbenennung des Unternehmens in Bauernhof GmbH vorgenommen.
2.1. Die Geschichte der Bauernhof GmbH
Die Bauernhof GmbH wurde im Jahr 1999 gegründet und gehört zur Unternehmensgruppe Bauernhof. Gegenstand der Unternehmensgruppe ist die landwirtschaftliche Urproduktion von Fleisch- und Wurstwaren bis zur Direktvermarktung in eigenen Läden in Berlin. Dabei spielt der Leitsatz „Ethik im Umgang mit der Kreatur“ eine besondere Rolle, d. h. es wird ökologische, extensive Tierhaltung ohne chemische Düngung, Zufütterung von Leistungsförderern oder prophylaktische Verabreichung von Medikamenten und Antibiotika betrieben. Das Sortiment umfasst die gängigen Fleisch- und Wurstwaren sowie Galloway- und Bisonfleisch und Wild. Im Juni 2001 wurden die Fleischerei, das Bauernhofrestaurant und der Hofladen offiziell eröffnet. Weitere Läden folgten ab November 2001. Im Oktober 2002 übernahm Herr X ein Fleisch- und Wurstunternehmen mit weiteren Standorten in drei großen Einkaufszentren, so dass momentan insgesamt sechs Verkaufsläden existieren. Derzeit sind 25 Mitarbeiter bei der Bauernhof GmbH angestellt. Gesellschafter sind Herr und Frau X mit einer Einlage von 160.000 DM bzw. 240.000 DM. Neben der Bauernhof GmbH existieren weitere Unternehmen, die zusammen die Unternehmensgruppe Bauernhof bilden.
3
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2.2. Größenkriterien der Bauernhof GmbH
Die Bilanzsumme des Jahreabschlusses der Bauernhof GmbH auf den
31. Dezember 2001 betrug 3.446.240,70 DM. Die Umsatzerlöse erreichten eine Höhe von 796.241,62 DM. Im Jahre 2001 waren im Durchschnitt 25 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Bauernhof GmbH ist somit eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB 10 . Sie ist folglich verpflichtet, die ergänzenden HGB-Vorschriften für Kapitalgesellschaften anzuwenden, kann aber die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bezüglich der Erstellung des Lageberichts, Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Erläuterungen im Anhang in Anspruch nehmen 11 . Ferner ist die Bauernhof GmbH nach § 316 Abs. 1 HGB nicht zur Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet.
Die IAS sehen dagegen keine rechtsform- oder größenabhängigen Staffelungen vor. Die Standards müssen grundsätzlich vollständig angewandt werden. Dies hat zur Folge, dass zum Teil Regelungen fehlen, die für den Mittelstand von Belang sind, andererseits jedoch Vorschriften angewandt werden müssen, die für mittelständische Unternehmen sehr aufwendig sind 12 und die Abschlusserstellungskosten gegenüber dem HGB überproportional ansteigen lassen 13 . Wünschenswert wären daher zusätzliche Standards oder Ausnahme- und Befreiungsregelungen für kleine und mittelständische Unternehmen, um ein erstrebenswertes Nutzen-Aufwand-Verhältnis zu schaffen 14 .
3. Die erstmalige Anwendung der IAS
3.1. IFRS 1: First-time Adoption of International Financial Reporting
Standards
Insbesondere mit Blick auf die pflichtmäßige Anwendung von IAS für börsennotierte Konzerne in der EU ab 2005 hat das IASB am 19.06.2003 den
10 Vgl. § 267 Abs. 1 HGB
11 Vgl. §§ 264 Abs. 1 Satz 3, 266 Abs. 1 Satz 2 , 274a, 276, 288 Satz 1 HGB
12 Vgl. Kahle, Zur Zukunft der Rechnungslegung, WPg 6/2003, S. 274
13 Vgl. Buchholz, Sachanlagenbewertung, DStR 45/2003, S. 1946
14 Vgl. Haller, IFRS für alle Unternehmen, KoR 10/2003, S. 418
4
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IFRS 1 „First-time Adoption of International Financial Reporting Standards“ erlassen 15 . Bislang existierte kein spezieller Standard für die erstmalige Anwendung der IAS. Die „First-time application of IAS“ wird derzeit durch SIC-8 geregelt, der eine retrospektive Anwendung der IAS vorsieht 16 . Danach ist die Bilanzierung in der IAS-Eröffnungsbilanz, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, so vorzunehmen, als ob schon immer nach IAS bilanziert wurde. Problematisch ist hierbei, dass die Formulierungen des SIC-8 Ermessens- und Interpretationsspielräume ermöglichen 17 . Die
Hauptpriorität von SIC-8 liegt dabei in der unternehmensübergreifenden Vergleichbarkeit 18 .
IFRS 1 ist gemäß IFRS 1.47 für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2004 beginnen, eine frühere Anwendung ist jedoch ebenfalls möglich und wird in der Praxis wohl auch überwiegend der Fall sein 19 . Anzuwenden ist der Standard nach IFRS 1.3 von Unternehmen, die erstmalig einen IAS-Abschluss veröffentlichen, der einen ausdrücklichen und uneingeschränkten Übereinstimmungsvermerk mit allen IAS enthält 20 . Diese formale Anforderung birgt allerdings in der praktischen Anwendung Probleme 21 . Durch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Buchwerte aus früheren Abschlüssen zu übernehmen, soll IFRS 1 den fließenden Übergang der Rechnungslegung ermöglichen 22 . Ziel von IFRS 1 ist es, den Unternehmen die erstmalige Anwendung der IAS unter gleichzeitiger Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen zu erleichtern 23 sowie unverhältnismäßig hohe Umstellungskosten zu vermeiden 24 . Zusätzlich soll die Vergleichbar-
15 Vgl.Theile, Erstmalige Anwendung der IAS/IFRS, DB 33/2003, S. 1745
16 Vgl. Hoffmann/Zeimes in Lüdenbach/Hoffmann, IAS-Kommentar, 2003, § 6, Rn. 3 f.
17 Vgl. Hoffmann/Zeimes in Lüdenbach/Hoffmann, IAS-Kommentar, 2003, § 6, Rn. 5;
Theile, Erstmalige Anwendung der IAS/IFRS, DB 33/2003, S. 1747
18 Vgl. Hayn et al., Erstmalige Anwendung von International Financial Reporting Stan-
dards, BB 31/2003, S. 1609
19 Vgl. Hayn et al., Erstmalige Anwendung von International Financial Reporting Stan-
dards, BB 31/2003, S. 1609
20 Dies ist bei der Bauernhof GmbH der Fall, so dass die Regelungen des IFRS 1 hier an-
gewandt werden können
21 Vgl. zur ausführlichen Darstellung der Problematik Zeimes, Zur erstmaligen Anwen-
dung, WPg 18/2003, S. 983; Theile, Erstmalige Anwendung der IAS/IFRS, DB 33/2003, S.
1746
22 Vgl. Wagenhofer, Internationale Rechnungslegungsstandards, 2003, S. 524
23 Vgl. Zeimes, Zur erstmaligen Anwendung, WPg 18/2003, S. 982
24 Vgl. Grünberger/Grünberger, Neuer Standard zur Umstellung, StuB 13/2003, S. 587
5
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keit zwischen Erstanwendern, die zum gleichen Zeitpunkt umstellen, ermöglicht werden 25 .
3.2. Vorgehen nach IFRS 1
Nach IFRS 1.IN3 hat die Umstellung ebenfalls retrospektiv zu erfolgen. Daraus resultiert eine Zurückverfolgung von Geschäftsfällen bis zum Zeitpunkt der ersten Erfassung und die Anwendung der im ersten zu veröffentlichenden IAS-Berichtsjahr gültigen Standards auf diese Geschäftsvorfälle 26 . Somit findet gegenüber SIC-8 eine Vereinfachung statt, da nicht mehr die zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gültigen Standards ermittelt werden müssen. Es dürfen auch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards angewandt werden, sofern der entsprechende Standard diesbezüglich explizite Empfehlungen enthält 27 . IFRS 1 beinhaltet in bestimmten Fällen Befreiungen und sogar Verbote der retrospektiven Umstellung 28 . Durch die Verbote soll verhindert werden, dass werterhellende Ereignisse die Schätzungen der Vergangenheit und somit den bilanziellen Ansatz von Sachverhalten beeinflussen 29 . Im Gegensatz zu den Ausführungen des Entwurfs ED 1 dürfen nach IFRS 1.13 die Befreiungen einzeln oder in beliebigen Kombinationen in Anspruch genommen werden (Cherry-picking) 30 . Insbesondere sind laut IFRS 1.10 die folgenden Maßnahmen bei der Umstellung auf die IAS-Bilanz zu beachten:
- Erfassung aller nach IAS bilanzierungsfähigen Vermögenswerte und Schulden
- Eliminierung nach IAS nicht bilanzierungsfähiger Sachverhalte
- Umstrukturierung von Vermögenswerten und Schulden bei Ausweisdifferenzen zwischen IAS und HGB
25 Vgl. Theile, Erstmalige Anwendung der IAS/IFRS, DB 33/2003, S. 1745
26 Vgl. Zeimes, Zur erstmaligen Anwendung, WPg 18/2003, S. 983
27 Vgl. Hayn et al., Erstmalige Anwendung von International Financial Reporting Stan-
dards, BB 31/2003, S. 1610
28 Die für diese Arbeit relevanten Befreiungen oder Verbote werden in den Kapiteln der
entsprechenden Posten angeführt
29 Vgl. Grünberger/Grünberger, Neuer Standard zur Umstellung, StuB 13/2003, S. 587
30 Vgl. Hayn et al., Erstmalige Anwendung von International Financial Reporting Stan-
dards, BB 31/2003, S. 1610
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- Bewertung der Vermögenswerte und Schulden nach IAS-Vorschriften 31
Die Differenzen zwischen den nach IFRS 1 und der bisherigen Rechnungslegung ermittelten Buchwerten sind gemäß IFRS 1.11 erfolgsneutral mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen. Zusätzlich ist jeder Posten durch Vergleich mit der Steuerbilanz auf die Notwendigkeit des Ansatzes latenter Steuern zu überprüfen 32 . Gemäß IFRS 1.38 hat das Unternehmen anzugeben, welche Auswirkungen die Umstellung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. Ferner wird eine Überleitungsrechnung des Eigenkapitals und des Periodenergebnisses von nationaler Rechnungslegung auf IAS gefordert 33 .
3.3. Kritische Würdigung des IFRS 1
Der Leitgedanke des IFRS 1 ist die Erleichterung des Einstiegs in die internationale Rechnungslegung unter gleichzeitiger Bereitstellung transparenter Informationen hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Unternehmen für den Bilanzleser. Gegenüber SIC-8 beseitigt IFRS 1 Unklarheiten, die bisher bei der Umstellung aufgetreten sind 34 . Auch Ermessensspielräume hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Aspekts werden eingeschränkt 35 . Erleichtert wird die Umstellung ferner dadurch, dass in einigen wesentlichen Fällen die Übernahme von Buchwerten aus der nationalen Rechnungslegung möglich ist. Dies geschieht allerdings zu Lasten der Vergleichbarkeit, da die Befreiungen des IFRS 1 von erstmaligen IAS-Anwendern in unterschiedlichem Ausmaß angewandt werden können 36 . Die Vergleichbarkeit von Erstanwendern mit Unternehmen, die schon lange nach IAS bilanzieren, tritt im Gegensatz zu SIC-8 ohnehin in den Hintergrund 37 , allerdings ist aufgrund der zahlreichen Wahlrechte selbst die Vergleichbarkeit unterhalb der Erstan- 31 Vgl.Zeimes, Zur erstmaligen Anwendung, WPg 18/2003, S. 983
32 Vgl. Theile, Erstmalige Anwendung der IAS/IFRS, DB 33/2003, S. 1747
33 Vgl. Grünberger/Grünberger, Neuer Standard zur Umstellung, StuB 13/2003, S. 589;
IFRS 1.39 (a) und (b)
34 Vgl. Zeimes, Zur erstmaligen Anwendung, WPg 18/2003, S. 990
35 Vgl. Hoffmann/Zeimes in Lüdenbach/Hoffmann, IAS-Kommentar, 2003, § 6, Rn. 31 f.
36 Vgl. Theile, Erstmalige Anwendung der IAS/IFRS, DB 33/2003, S. 1752
37 Vgl. Hoffmann/Zeimes in Lüdenbach/Hoffmann, IAS-Kommentar, 2003, § 6, Rn. 20;
Theile, Erstmalige Anwendung der IAS/IFRS, DB 33/2003, S. 1745 f.
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