Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Der Islam 3
2.1. Der Islam im politikwissenschaftlichen Kontext 3
2.2. Der Jihâd 4
2.3. Die Freund-Feind-Unterscheidung im Islam 5
3. Die Theorie des Gesellschaftsvertrags 7
3.1. Der Gesellschaftsvertrag 7
3.2. Freund-Feind-Unterscheidung in der Vertragstheorie 8
4. Fazit 10
5. Literaturverzeichnis 12
6. Erklärung 13
1. Einleitung
Seit den Anschlägen in New York und Washington vom 11. September 2001 durch islamistische Terroristen rückten die Folgen der kulturellen Differenz zwischen islamisch und „westlich“ geprägten Gesellschaften für die Strukturen der internationalen Sicherheitsordnungen in den Vordergrund politiktheoretischer Überlegungen. Jedoch begann die Debatte über das scheinbar offenkundig gewordene Konfliktpotenzial nicht erst zu diesem Zeitpunkt. Aufsehen erregte beispielsweise Samuel P. Huntington schon 1993 mit seiner These vom “Clash of Civilizations “ 2 , dem „Kampf der Kulturen“. 3 Huntington geht davon aus, dass zukünftige Konfliktlinien nicht mehr zwischen Ideologien oder Ökonomien verlaufen, sondern dass sich die globalen Konflikte der Zukunft zwischen verschiedenen Kulturen entzünden. Heute, zehn Jahre nach Huntingtons Artikel, sind die Spannungen zwischen der westlichen, in weiten Feldern „amerikanisch“ dominierten, und der islamischen Kultur unübersehbar. Wo immer ein Konflikt entsteht, ergibt sich ein Gegnerschaftsverhältnis nach einem Freund-Feind-Schema. 4 Bei Konflikten zwischen Staaten oder Ideologien ist diese Unterscheidung selten sehr schwer gefallen: Die „Alliierten“ gegen die „Achsenmächte“, „Kapitalismus“ gegen „Kommunismus“ usw. Bei Konflikten zwischen Kulturen ist diese Unterscheidung ungleich schwieriger, da hier oft ein kaum überschaubares Geflecht von Faktoren eine wichtige Rolle spielt, z.B. über Generationen gewachsene und gepflegte Traditionen und Verhaltensweisen, religiöse und lebensanschauliche Werte sowie Vorurteile, die sich zu Verachtung und teilweise lange angestautem Hass verfestigt haben. Zudem ist keine Kultur so homogen, dass sie klare „Angriffsflächen“ bietet.
1 Rede vom 20.09.2001. http://www.whitehouse.gov/news/releases/2001/09/20010920-8.html (27.08.2003).
2 Huntington, Samuel P.: Clash of Civilizations. In: Foreign Affairs, Summer 1993. http://www.foreignaffairs.org/ 19930601faessay5188/samuel-p-huntington/the-clash-ofcivilizations.html (25.08.2003). Und: Huntington, Samuel P.: Kampf der Kulturen. Die Neugestaltung der Weltpolitik im 21. Jahrhundert. München 2002.
3 Die Kultur ist für Huntington definiert durch gemeinsame Sprache, Geschichte, Religion, Bräuche und Institutionen, vor allem aber durch das Individuum selbst. Die Kultur eines Menschen ist somit der höchste Grad an Zugehörigkeit zu einer Gruppe, mit dem er sich identifizieren kann.
4 Vgl. Hansen, Hendrik: Globaler Dschihad? Die Freund-Feind-Unterscheidung im Islam und in der Theorie des Gesellschaftsvertrags. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 18/2002. S. 17.
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Doch das gegenseitige Misstrauen scheint tief zu sitzen und schnell sind viele Menschen bereit von „Freunden“ und „Feinden“ zu reden. Worin liegen dieses gegenseitige Misstrauen und die Schwierigkeiten begründet, die westliche und islamische Länder im Umgang miteinander haben?
Mit einem Teilaspekt dieser Fragestellung beschäftigt sich die vorliegende Arbeit. Untersucht wird ein zentraler Teil im Begründungszusammenhang des binnen- und zwischenkulturellen Konfliktmechanismus: die Freund-Feind-Unterscheidung (FFU) im Islam und in der Theorie des Gesellschaftsvertrags. Die FFU liefert die grundlegenden Muster, um jemanden, sei es ein einzelner Mensch oder ein Staat, als Freund oder als Feind einzustufen. Daher soll auf diesem Weg eine Annäherung an das komplexe Thema versucht werden.
Mit dieser Einordnung des Islam in den Bereich der Politikwissenschaft, den wichtigsten Aspekten des Islam, die für das Verständnis dieser Arbeit nötig sind und der Freund-Feind-Unterscheidung im Islam beschäftigt sich das zweite Kapitel. Hier geht es auch um den für die FFU zentralen Begriff des Jihâd 5 . Im dritten Kapitel wird die FFU des Islam mit der FFU in der Theorie Gesellschaftsvertrags verglichen, die immer noch das westliche Politikverständnis stark prägt. 6 Das vierte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und versucht die Fragestellung der Arbeit zu beantworten: Worin bestehen die grundlegenden Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Freund-Feind-Unterscheidung im Islam und in der Theorie des Gesellschaftsvertrags und können diese mit verantwortlich sein für die aktuellen Probleme im Verhältnis zwischen „der westlichen“ und „der islamischen“ Welt?
5 „heiliger Krieg“; auch Dschihad, Dschihhâd oder Jihad. Die Arbeit übernimmt die Schreibweise aus: Elger, Ralf (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. München 2001. S. 146.
6 Vgl. Hansen 2002. S. 18.
2
2. Der Islam
2.1. Der Islam im politikwissenschaftlichen Kontext
Der Islam ist mehr als nur eine Religion, er steht auch für eine umfassende Kultur. Das Alltagsleben eines Muslim ist, ebenso wie die Politik und die Wirtschaft in einem islamischen Land, in einer Weise vom islamischen Recht geprägt, wie es in den viel stärker säkularisierten Gesellschaften des Westens kaum vorstellbar ist. 7 Die Befolgung der islamischen Gesetze, der Scharia 8 und des Jihâd ist nicht ein Bestandteil des Islam unter andern, sondern das Leben nach den Gesetzen ist Ausübung der Religion. Eine Trennung von Staat und Kirche wie im heutigen Christentum erscheint daher schwer realisierbar oder trifft auf den heftigen Widerstand dogmatischer Kleriker. 9 Erschwerend kommt hinzu, dass der Islam, zumindest in der sunnitischen Mehrheit, kaum hierarchische Strukturen besitzt. Das islamische Dogma an sich benötigt keinen „Papst“, keine Priester oder andere geistige Führer. Es haben sich im Lauf der Zeit zwar bestimmte religiöse Funktionsträger herausgebildet, eine grundsätzliche Kompetenz oder Legitimation besitzen diese jedoch nicht. Es ist daher Sache eines jeden Einzelnen, den Islam für sich auszulegen. 10 Dabei sind liberale Interpretationen genauso möglich wie extrem fundamentalistische.
Dass der Islam im Gegensatz zu anderen Religionen oder Kulturen in seiner Anlage besonders fundamentalistisch sei, ist aber ein weit verbreiteter Irrtum. Fundamentalismus, das heißt eine dogmatische Auslegung der jeweils für heilig gehaltenen Schrift, die strikte Gestaltung des täglichen Lebens nach den aus ihr abgeleiteten Richtlinien oder „Gesetzen“, die Ablehnung von Modernisierung und oft die Abkehr von weltlichen Dingen findet sich in nahezu allen Religionen. 11 In dem Maße, in dem das gesamte gesellschaftliche Leben religiösen Heilsvorstellungen unterworfen wird und damit Religion zu Politik wird, erwächst aus religiösem Eifer eine politische Ideologie, deren Radikalität als Fundamentalismus gekennzeichnet werden kann. In der Regel, so stellt der muslimische Politikwissenschaftler Bassam Tibi
7 Vgl. Elger 2001. S. 7.
8 „göttliche Ordnung“; Islamisches Rechtssystem, das sich aus dem Koran (heilige Schrift) und der Sunna (Aufzeichnungen über das Leben Mohammeds) legitimiert. Vgl. Elger 2001. S. 257-259 und S. 272.
9 Vgl. Hansen 2002. S. 19; Allerdings existieren in mehreren islamischen Staaten, z.B. in Iran, reformerische Bewegungen, die sich diese Trennung nach westlichem Vorbild zu Ziel gesetzt haben. Auch der Irak unter Saddam Hussein, Jordanien, Ägypten und die Palästinensischen Autonomiegebiete wurden bzw. werden politisch-gesellschaftliches und religiöses Leben deutlicher voneinander geschieden als in anderen Staaten. Die Türkei ist nach ihrer Verfassung strikt säkular organisiert.
10 Vgl. Heine, Peter: Terror in Allahs Namen. Extremistische Kräfte im Islam. Freiburg 2001. S. 13.
11 Vgl. Heine 2001. S. 9.
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Arbeit zitieren:
Paul Eschenhagen, 2003, Gesellschaftsvertrag und Jihad - Die Freund-Feind-Unterscheidung im Islam, München, GRIN Verlag GmbH
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