Trotz der außerordentlichen und immer noch stark zunehmenden Bedeutung des Internets und der damit verbundenen Technologien gibt es in Deutschland keine einheitliche Meinung wie die Ausgaben für die Erstellung und die Weiterentwicklung einer Website bilanziell zu behandeln sind. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die vorherrschende Rechtsauffassung zur bilanziellen Behandlung von Internetauftritten zu geben. Außerdem sollen die Probleme, die durch die bilanzielle Erfassung eines Internetauftritts entstehen, aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Zielsetzung
1.2 Untersuchungsgegenstand
2. Überblick über die Technik
2.1 Technik des Internets
2.2 Aufbau und Funktion einer Webpage
3. Parallelen zu anderen Vermögensgegenständen
3.1 Vorbemerkung
3.2 Klassifizierung als Software
3.2.1 Systemsoftware
3.2.2 Anwendersoftware
3.3 Klassifizierung als Datensammlung
3.4 Resümee
4. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
4.1 Probleme bei der Bestimmung der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit
4.2 Definition Vermögensgegenstand
4.3 Wirtschaftsgutqualität von Internetauftritten
4.3.1 Vermögenswert
4.3.2 Greifbarkeit
4.3.2.1 Vorbemerkung
4.3.2.2 Veräußerbarkeit und Verwertbarkeit
4.3.2.3 Einzelbewertbarkeit und Abgrenzung der Bewertungseinheiten
4.3.3 Ergebnis
5. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit
5.1 Vorbemerkung
5.2 Zurechenbarkeit von Wirtschaftsgütern
5.2.1 Sachliche Zuordnung
5.2.2 Personelle Zuordnung
5.3 Materielle versus immaterielle Wirtschaftsgüter
5.4 Anlagevermögen versus Umlaufvermögen
5.5 Entgeltlicher Erwerb versus Eigenerstellung
5.6 Zusammenfassung
6. Bilanzierung von Internetauftritten der Höhe nach
6.1 Bewertung der Erstkosten für die Anschaffung
6.2 Aufwendung für die Wartung des Internetauftritts
7. Abschreibung von Internetauftritten
7.1 Planmäßige Abschreibung
7.2 Außerplanmäßige Abschreibung
8. Ausgaben für die Erlangung eines Domainnamens
8.1 Definition des Begriffs Domain
8.2 Bilanzielle Behandlung der Ausgaben für einen Domainnamen
9. Zusammenfassung
10. Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, die bestehende Rechtsunsicherheit hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Internetauftritten in Deutschland zu klären und einen Überblick über die vorherrschende Rechtsauffassung zu geben. Dabei werden insbesondere die Kriterien zur Aktivierungsfähigkeit untersucht.
- Technische Grundlagen und Struktur eines Internetauftritts
- Abgrenzung von Internetauftritten zu Software und Datensammlungen
- Analyse der abstrakten und konkreten Bilanzierungsfähigkeit nach HGB
- Unterscheidung zwischen entgeltlichem Erwerb und Eigenerstellung
- Bewertung von Erstkosten, Wartungsaufwendungen und Domainnamen
Auszug aus dem Buch
4.3.2.3 Einzelbewertbarkeit und Abgrenzung der Bewertungseinheiten
Eine weitere zentrale Forderung an die Eigenschaften eines Vermögensgegenstandes ist dessen selbständige Bewertbarkeit. Schick/ Nolte definieren die selbständige Bewertbarkeit wie folgt: „Für einen Erwerber des Unternehmens müsse das Gut derart greifbar sein, daß er bereit sei, im Rahmen der Kalkulation des Gesamtpreises für das Unternehmen einen gesonderten Posten für das Gut anzusetzen.“ Außerdem müssen die Kosten, die bei der Beschaffung oder Herstellung des Gutes entstehen, diesem auch direkt zugerechnet werden können.
Wenn ein Unternehmen beschließt, sich im Internet zu präsentieren, entstehen dafür Kosten, die sich eindeutig diesem Auftritt zuordnen lassen. Das können entweder Personalkosten sein, wenn ein eigener Mitarbeiter die Website programmiert oder aber Zahlungen an eine externe Agentur, die beauftragt wurde, diesen zu erstellen. Ein potentieller Käufer eines Unternehmens wird bei der Kalkulation des Kaufpreises den Internetauftritt als eigenen Posten in dieser berücksichtigen.
Somit sind die Kosten für den gesamten Internetauftritt einzelbewertbar und abgrenzbar. Allerdings stellt sich somit zwangsläufig die Frage wie ein einzelnes Element, eine einzelne Webpage oder ein einzelnes Modul zu bewerten ist.
In der Theorie könnte jedes einzelne Element einer Webpage auf verschiedene Rechtsträger übertragen werden. Allerdings können die bei der Erstellung entstandenen Aufwendungen nicht exakt einer bestimmten Einheit zugeordnet werden. Um es in der Sprache der Kosten- und Leistungsrechnung auszudrücken: Bei der Erstellung eines Internetauftrittes gibt es Einzel- und Gemeinkosten. Zwar kann man die Einzelkosten ( z.B. Kosten für die Gestaltung einer speziellen Graphik) noch genau zurechnen, Gemeinkosten (Kosten für die Erstellung des Konzepts) können bestenfalls über einen Schlüssel verteilt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt die Zielsetzung und Relevanz der Untersuchung zur bilanziellen Erfassung von Internetauftritten.
2. Überblick über die Technik: Erläutert die grundlegenden technischen Aspekte wie Protokolle und die Funktionsweise von Webpages.
3. Parallelen zu anderen Vermögensgegenständen: Untersucht, ob Internetauftritte als Software oder Datensammlungen zu klassifizieren sind.
4. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit: Analysiert die Kriterien eines Vermögensgegenstandes und die Wirtschaftsgutqualität von Webseiten.
5. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit: Behandelt die Zurechenbarkeit und die bilanzielle Behandlung von Anlage- und Umlaufvermögen sowie die Eigenerstellung.
6. Bilanzierung von Internetauftritten der Höhe nach: Widmet sich der Bewertung der Anschaffungskosten sowie der Abgrenzung von Wartungsaufwand.
7. Abschreibung von Internetauftritten: Erläutert die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung von Webauftritten.
8. Ausgaben für die Erlangung eines Domainnamens: Definiert Domainnamen und deren bilanzielle Behandlung als Vermögensvorteil.
9. Zusammenfassung: Fasst die Ergebnisse der Untersuchung zur Aktivierung und Abschreibung von Internetpräsenzen zusammen.
10. Ausblick: Prognostiziert die zunehmende Bedeutung des Themas bei gleichzeitigem Fehlen klarer gesetzlicher Richtlinien.
Schlüsselwörter
Internetauftritt, Bilanzierung, Anlagevermögen, Immaterielle Wirtschaftsgüter, Handelsgesetzbuch, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Wartungsaufwand, Domainnamen, Webpage, Software, Datensammlung, Aktivierung, Abschreibung, Unternehmenspräsenz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie Ausgaben für die Erstellung und Weiterentwicklung von Internetauftritten nach deutschem Handelsrecht bilanziell behandelt werden müssen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zentrale Themen sind die technische Einordnung von Websites, die Prüfung der Bilanzierungsfähigkeit als Vermögensgegenstand sowie die Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, einen Überblick über die geltende Rechtsauffassung zu geben und Hilfestellung bei der bilanziellen Erfassung trotz mangelnder gesetzlicher Definitionen zu bieten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Rechtsanalyse, bei der bestehende Ansichten zu Software und Datensammlungen auf Internetauftritte angewendet und kritisch hinterfragt werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der abstrakten und konkreten Bilanzierungsfähigkeit, die Bewertung der Anschaffungskosten, Abschreibungsmethoden sowie die spezielle Behandlung von Domainnamen.
Welche Schlüsselbegriffe sind für die Arbeit charakteristisch?
Wichtige Begriffe sind insbesondere immaterieller Vermögensgegenstand, Anschaffungskosten, Anlagevermögen und die Unterscheidung zwischen Auftragsarbeit und Eigenerstellung.
Warum ist die Klassifizierung als "Software" problematisch?
Da Websites über das bloße Sichtbarmachen von HTML-Code hinausgehen und eine hochkomplexe, hierarchische Struktur aufweisen, lassen sie sich nicht zweifelsfrei mit gängiger Standardsoftware gleichsetzen.
Welche Besonderheit ergibt sich bei der "Eigenerstellung" eines Internetauftritts?
Bei einer Eigenerstellung durch eigene Mitarbeiter kommt das in § 248 Abs. 2 HGB verankerte Bilanzierungsverbot zum Tragen, weshalb diese Aufwendungen sofort erfolgswirksam als Betriebsausgaben zu erfassen sind.
- Quote paper
- Thomas Reitmayer (Author), 2004, Bilanzielle Behandlung von Internetauftritten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24408